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Magazinersatzteile

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Magazinersatzteile

Beitrag von CaffeLatte » Fr 4. Dez 2020, 18:24

Hallo, schon wieder eine Frage zum Thema Magazin

Sind diese Angebote bei bei zB Waffengebraucht wo 30er Magazine zerlegt als Ersatzteil-kit verkauft werden legal?

LG

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spareribs
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von spareribs » Fr 4. Dez 2020, 20:10

Das wäre wirklich interessant, weil man könnte vielleicht wegen einer Magazinfeder oder Zubringer kriminell werden???
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von bino71 » Fr 4. Dez 2020, 20:15

Wurde noch nicht ausjudiziert. Freiwillige vor ;)

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Wolf1971
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Wolf1971 » Sa 5. Dez 2020, 12:36

Wenn die Händler das so verkaufen...
Wer sollte mich kontrollieren?
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Wolf1971 » Sa 5. Dez 2020, 12:37

Kannst dir noch schnell Altbestand schaffen.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Wolf1971 » Sa 5. Dez 2020, 12:38

Das ist ja im Prinzip die selbe Diskussion wie mit den Wechselsystem und den Griffstücken.
Zerlegt erlaubt, Zusammenbauen nicht.
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Incite » Sa 5. Dez 2020, 12:53

Wenn es zusammengesetzt ein ganzes Magazin ist würde ich es nicht kaufen.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von haberl1204 » Sa 5. Dez 2020, 16:55

Ich Hätt bei der ganzen Geschichte schiss, dass sich de Behörde an Spaß mit solchen Inseraten erlaubt und dir dann gleich alles abnimmt
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von diver99 » Sa 5. Dez 2020, 18:57

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Simon80 » So 6. Dez 2020, 14:34

haberl1204 hat geschrieben:
Sa 5. Dez 2020, 16:55
Ich Hätt bei der ganzen Geschichte schiss, dass sich de Behörde an Spaß mit solchen Inseraten erlaubt und dir dann gleich alles abnimmt
Meinst du die Behörden die nicht mal schaffen Terroristen zu überwachen? Glaub kaum das da jemand Zeit hat sich mit rechtlichen Grauzonen zu beschäftigen.....

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von bino71 » So 6. Dez 2020, 14:51

Simon80 hat geschrieben:
So 6. Dez 2020, 14:34
haberl1204 hat geschrieben:
Sa 5. Dez 2020, 16:55
Ich Hätt bei der ganzen Geschichte schiss, dass sich de Behörde an Spaß mit solchen Inseraten erlaubt und dir dann gleich alles abnimmt
Meinst du die Behörden die nicht mal schaffen Terroristen zu überwachen? Glaub kaum das da jemand Zeit hat sich mit rechtlichen Grauzonen zu beschäftigen.....
Genau die gleiche Behörde, die Dir das Leben schwer machen kann und wer hat Lust um seine WBK zu kämpfen?
Früher oder später wird es einzelne Treffen.

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Glock1768 » So 6. Dez 2020, 16:18

Gerade bei uns Legalwaffenbesitzern zeigen sie den wieder gerne die volle Härte ... Mach dir keine Sorgen ... Wenn dann nur ein Magazin nicht im zwr drin steht, oder bei einem 90 jährigen Legalwaffenbesitzern, der noch nie etwas mit dem Gesetz zu tun hatte, nur eine nicht gemeldete Büchse bei einer 5 jährigen Kontrolle gefunden wird (war vor kurzem), dann gibt es wieder Probleme und Schlagzeilen in den Medien ... Verlass dich drauf!!!
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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von rider650 » So 6. Dez 2020, 18:35

90 jährige Omas sind halt ungefährlicher als Jihadisten, und Behördenmitarbeiter haben auch lieber ein leichtes Leben als ihren Allerwertesten zu riskieren.

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von Papa Bär » So 6. Dez 2020, 18:43

Wie schon gesagt, zu Tode gefürchtet is auch gestorben.
Die Einzelteile an sich sind völlig frei... und werden es auch immer sein.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Magazinersatzteile

Beitrag von martin » So 6. Dez 2020, 21:49

ganz so problemlos dürfte das mit den Ersatzteilesets doch nicht sein ...

Geschäftszahl: 2020-0.274.898
WaffG; § 17 Abs. 1 Z 10; Anfrage betreffend Waffengesetz; Zuordnung leerer Magazinkörper für MPi88


Sehr geehrter Herr xxx

Zu Ihrer Anfrage wird aus der Sicht der für die Vollziehung des WaffG zuständigen Fachabteilung nachstehende Rechtsansicht vertreten:

Vorweg wird festgehalten, dass – soweit ersichtlich – zu der aufgeworfenen Rechtsfrage noch keine Judikatur eines Höchstgerichtes vorliegt. Grundsätzlich ist der Grad der Einsatzfähigkeit und der Zustand einer Waffe für ihre Qualifikation als solche ohne Bedeutung. Auch schadhafte und nicht funktionierende Waffen sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes 1996.

Im Hinblick darauf, dass Magazine unter die Liste der verbotenen Waffen gem. § 17 WaffG fallen, müsste der genannte Grundsatz wohl auch für Magazine im Sinne des § 17 Abs. 1 Z.9 und 10 WaffG gelten. Davon ist zu unterscheiden, wann eine Waffe als (irreversibel) zerstört bzw. vernichtet anzusehen ist. Dies kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an xxx

Mit freundlichen Grüßen

18. Mai 2020
Für den Bundesminister:
xxx

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