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Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 12:50
von abactus
Hallo zusammen.

Wenn ich dzt einen AR15 Upper als Wechselsystem gemeldet habe und mir einen Lower dazu kaufe, wie gehe ich dann am besten vor, wenn ich daraus offiziell eine Waffe machen möchte?

Kann das einfach ein Händler machen?

WBK Platz hab ich natürlich frei.

Danke euch

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 12:52
von gewo
abactus hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:50
Hallo zusammen.

Wenn ich dzt einen AR15 Upper als Wechselsystem gemeldet habe und mir einen Lower dazu kaufe, wie gehe ich dann am besten vor, wenn ich daraus offiziell eine Waffe machen möchte?

Kann das einfach ein Händler machen?

WBK Platz hab ich natürlich frei.

Danke euch
im prinzip ja
kommt aber ein bisschen auf die behoerde an die zustaendig ist
und der lower als auch lauf und verschluss muessen eine herstellernummer haben

kostet 33,- wenns funktioniert
gratis wenns nicht funktioniert

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 13:18
von Wolf1971
abactus hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:50
Hallo zusammen.

Wenn ich dzt einen AR15 Upper als Wechselsystem gemeldet habe und mir einen Lower dazu kaufe, wie gehe ich dann am besten vor, wenn ich daraus offiziell eine Waffe machen möchte?

Kann das einfach ein Händler machen?

WBK Platz hab ich natürlich frei.

Danke euch
Eigentlich muss es ein Büchsenmacher machen, der die entsprechende Gewerbeberechtigung hat. Waffenhändler ist da zu wenig - außer er hat einen Kollegen (Büchsenmacher) der ihm das macht.

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 13:22
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 13:18
abactus hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:50
Hallo zusammen.

Wenn ich dzt einen AR15 Upper als Wechselsystem gemeldet habe und mir einen Lower dazu kaufe, wie gehe ich dann am besten vor, wenn ich daraus offiziell eine Waffe machen möchte?

Kann das einfach ein Händler machen?

WBK Platz hab ich natürlich frei.

Danke euch
Eigentlich muss es ein Büchsenmacher machen, der die entsprechende Gewerbeberechtigung hat. Waffenhändler ist da zu wenig - außer er hat einen Kollegen (Büchsenmacher) der ihm das macht.
näh

als uns unser buechsenmacher gewerberechtler damals vor jahren abhanden gekommen ist hab ich mir dazu a gutachten machen lassen

es gibt eine rechtsinterpretation mit der das geht

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 13:30
von impact
gewo hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:52

im prinzip ja
kommt aber ein bisschen auf die behoerde an die zustaendig ist
und der lower als auch lauf und verschluss muessen eine herstellernummer haben

kostet 33,- wenns funktioniert
gratis wenns nicht funktioniert
Wenn das Wechselsystem pre 14.12.2019 gemeldet wurde, und nach dem "stichtag" zu einer kompletten Waffe zusammengefasst wird, besteht Gefahr Anspruch auf §17Z11 zu verlieren?

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 13:30
von gewo
impact hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 13:30
gewo hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 12:52

im prinzip ja
kommt aber ein bisschen auf die behoerde an die zustaendig ist
und der lower als auch lauf und verschluss muessen eine herstellernummer haben

kostet 33,- wenns funktioniert
gratis wenns nicht funktioniert
Wenn das Wechselsystem pre 14.12.2019 gemeldet wurde, und nach dem "stichtag" zu einer kompletten Waffe zusammengefasst wird, besteht Gefahr Anspruch auf §17Z11 zu verlieren?
keine ahnung
mir war nicht mal bekannt dass man 17/1/11 plaetze fuer waffenzubehoer erhalten kann ...

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 13:44
von Jiggler
Bekommt man aber für sein Z7/Z8 Zubehör eingetragen? z.B. 223. AR als Altbestand und ich will mir einen 9 mm Upper holen. Hat der dann auch Z8 Berechtigung?

Habe in Erinnerung, dass die doppelte Anzahl Zubehör an die Waffenart gebunden sei. Sprich B Plätze = B Zubehör, Z8 Platz = Z8 Zubehör usw. Demnach dann auch kein 22lr
als WS möglichh, wenn man nach der Meldung keine B Plätze mehr hat? Oder gibt es da mittlerweile neue Erkenntnisse, war letztens wenig aktiv hier.

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 14:23
von gewo
Jiggler hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 13:44
Bekommt man aber für sein Z7/Z8 Zubehör eingetragen? z.B. 223. AR als Altbestand und ich will mir einen 9 mm Upper holen. Hat der dann auch Z8 Berechtigung?

Habe in Erinnerung, dass die doppelte Anzahl Zubehör an die Waffenart gebunden sei. Sprich B Plätze = B Zubehör, Z8 Platz = Z8 Zubehör usw. Demnach dann auch kein 22lr
als WS möglichh, wenn man nach der Meldung keine B Plätze mehr hat? Oder gibt es da mittlerweile neue Erkenntnisse, war letztens wenig aktiv hier.
nix neues dazu bis dato
ich vermute jede behoerde handhabt das ein bisserl anders

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 14:25
von zeroflow
Wenn ichs richtig im Kopf habe, gibts dazu keine genauere Aussage als "Doppelte Anzahl der Plätze"

Irgendwann gabs mal die Info, dass es keine §17 Plätze gibt
Dann war auf dem internen Formular der PI zu sehen, dass es Felder für §17/1/7, 8 und 10 Zubehör gibt.

Aber keine Ahnung, ob das mit den generellen 2xPlätze Zubehör zusammenhängt oder ob hier wieder auf extra genehmigtes Zubehör geschaut wird.

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 18:30
von impact
gewo hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 13:30
keine ahnung
mir war nicht mal bekannt dass man 17/1/11 plaetze fuer waffenzubehoer erhalten kann ...
Danke.
Was 17/1/11 für Zubehör angeht, ehrlich gesagt weiß ich es nicht, meine aktuelle Sachbearbeiterin ist gefühlt selbst noch nicht wirklich allzuvertraut mit der ganzen Thematik.
Nachdem aber nun die Zuweisung zu einer Basiswaffe wegfällt, muss es ja auch irgendwie eine Möglichkeit ein Wechselsystem als (u.A.) Z7 zu klassifizieren?


Im Endeffekt habe ich 2 Wechselsysteme zu meiner AR15 die ich lieber als eigenständige Waffen hätte (Plätze vorhanden) aber eben unter der Bedingung sie als pre 14.12.19 eingetragen zu behalten, zwecks der Z7 Magazingeschichte. Noch spannender wirds bei einem, das so kurz ist, dass es in die Gefahr läuft unter Z11 zu fallen. Wobei mir hier nicht ganz klar ist, ob eine von über auf unter 60cm voll-funktionstüchtig-verkürzbare mit 30er Magazin Waffe zu Z7 oder Z11 wird.
Würde das heißen, mit 30er Magazin ausnahme kann ich Gesamtlängen Regeln (lt. Z11) ignorieren, oder heißt es für Z11 Waffen gibts keine 10/20+ Magazine?

Dieses Gesetz ist einfach nur :headslap:

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Do 10. Dez 2020, 10:02
von Promo
Ich würde diese Anfrage an die Behörde stellen. Diese sollte das kostenlos für dich erledigen können. Begründung: du hast bislang ein Wechselsystem besessen. Nunmehr hast du dafür ein passendes Griffstück mit der Serialnummer XY vom Hersteller ABC erworben und bist dadurch im Besitz einer kompletten Waffe. Du ersuchst deshalb diese Waffe als vollwertige Waffe umzuklassifizieren.

Technisch geht es im ZWR, man kann von Waffen die Kategorie als auch die Art ändern - das gilt auch für nichtbehördliche Benutzer. Ob es gewerberechtlich gedeckt ist, habe ich nicht geprüft (man müsste hinterfragen, ob das Zusammenfügen von Teilen einer Herstellung von Schusswaffen iSd § 139 GewO darstellt) - das ist ein anderes Thema. Mehr Kopfzerbrechen bereitet mir allerdings die faktische Umsetzung: ein nichtbehördlicher Benutzer könnte die Waffe bearbeiten und dort bereits von Wechselsystem auf komplette Waffe umstellen. Ob das allerdings rechtlich korrekt ist und ob er nicht die Waffe zuerst ankaufen und dann eine Neue (komplette) verkaufen müsste, und dadurch eine auf ihn verhaftende Karteileiche im ZWR erzeugt ... ? Deshalb würde ich eher dazu raten, das mit der jeweiligen Waffenbehörde zu lösen. Kostet diese ein paar Klicks und das Thema ist erledigt.

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Do 10. Dez 2020, 11:51
von gewo
Promo hat geschrieben:
Do 10. Dez 2020, 10:02
Ich würde diese Anfrage an die Behörde stellen. Diese sollte das kostenlos für dich erledigen können. Begründung: du hast bislang ein Wechselsystem besessen. Nunmehr hast du dafür ein passendes Griffstück mit der Serialnummer XY vom Hersteller ABC erworben und bist dadurch im Besitz einer kompletten Waffe. Du ersuchst deshalb diese Waffe als vollwertige Waffe umzuklassifizieren.

Technisch geht es im ZWR, man kann von Waffen die Kategorie als auch die Art ändern - das gilt auch für nichtbehördliche Benutzer. Ob es gewerberechtlich gedeckt ist, habe ich nicht geprüft (man müsste hinterfragen, ob das Zusammenfügen von Teilen einer Herstellung von Schusswaffen iSd § 139 GewO darstellt) - das ist ein anderes Thema. Mehr Kopfzerbrechen bereitet mir allerdings die faktische Umsetzung: ein nichtbehördlicher Benutzer könnte die Waffe bearbeiten und dort bereits von Wechselsystem auf komplette Waffe umstellen. Ob das allerdings rechtlich korrekt ist und ob er nicht die Waffe zuerst ankaufen und dann eine Neue (komplette) verkaufen müsste, und dadurch eine auf ihn verhaftende Karteileiche im ZWR erzeugt ... ? Deshalb würde ich eher dazu raten, das mit der jeweiligen Waffenbehörde zu lösen. Kostet diese ein paar Klicks und das Thema ist erledigt.
die meisten behoerden machen das verlangen aber kontaktaufnahme durch und eine schriftliche bestaetigung eines waffenhaendlers
haben wir schon ein paar mal gemacht

es gibt aber einzelne behoerden die ignorieren derartige anliegen
".... es gibt keine gesetzliche grundlage nach der wir verpflichtet waeren das tun .."

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Do 10. Dez 2020, 12:00
von Promo
Naja, wenn ich anzeige, dass ich aus meinem Wechselsystem eine komplette Waffe gebaut habe, mir dieses Schreiben aufhebe, und die Behörde dann nix tut, dann wird es spätestens bei der nächsten Verwahrungskontrolle auftauchen - und dann steht halt im Polizeiprotokoll, dass die Behörde untätig war und als Beweis eine Kopie des Schreibens mit dabei. Beziehungsweise falls man das vorher als komplette Waffe verkauft müssen sie es auch berichtigen..

Re: Wechselsystem als Waffe melden

Verfasst: Do 10. Dez 2020, 12:07
von gewo
Promo hat geschrieben:
Do 10. Dez 2020, 12:00
....müssen sie es auch berichtigen....
schoen waers
es gibt behoerden die berichtigen nicht mal doppelte ZWR eintraege "...weil der buerger darauf keinen rechtsanspruch hat ..." ..