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USA Waffenimport

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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HS911
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Re: USA Waffenimport

Beitrag von HS911 » So 20. Dez 2020, 14:16

gewo hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 22:12
HS911 hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 12:06
Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000621

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
.
Danke; da gehts aber eher darum was KM ist. Die Frage wer importieren darf, wird hier nicht behandelt?
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Re: USA Waffenimport

Beitrag von HS911 » So 20. Dez 2020, 14:43

Promo hat geschrieben:
Mo 14. Dez 2020, 08:57
HS911 hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 12:06
Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
§ 140 GewO iVm BGBl. II Nr. 252/1998.

Damit es dir aber leichter fällt, das zu verstehen: die Klassifizierung von Schusswaffen für Waffenhändler hat sich durch die letzte WaffG Novelle nicht geändert, da sowohl die Gewerbeordnung als auch die Waffenbücher-Verordnung weiterhin Kriegsmaterial iSd KM-Vo klassifiziert. Daher ist Handel mit militärischen Waffen und militärischer Munition erforderlich, wobei diese Waffen sogar weiterhin in einem Waffenbuch für Kriegsmaterial zu führen sind, auch wenn sie waffenrechtlich Kat.B sind. Aus diesem Hintergrund heraus erhält ein Gewerbetreibender der keine Gewerbeberechtigung zum Handel mit militärischen Waffen und militärischer Munition hat auch keine Importgenehmigung zum Import von Kriegsmaterial.

Das führt übrigens dazu, dass beispielsweise der lokale Büchsenmacher ohne Genehmigung zum Handel mit Kriegsmaterial keinen Garand kaufen oder verkaufen darf, auch wenn er ihn als Privatperson aufgrund von WBK/WP besitzen darf. Gewerbetreibende mit entsprechender Berechtigung tragen diese Waffen als Kat.B ins ZWR ein, für diese stellt es aber KM dar, und werden daher auch im Kat.A Buch für KM geführt.
Danke für die ausführliche Erklärung.

Die GewO hat für den durchschnittlichen Forennutzer vermutlich wenig Relevanz (§ 1 GewO).
Wenn der Threadersteller zum Eigenbedarf importieren will, spricht die GewO da wohl nicht dagegen.


P.S.: Interessant ist aber, dass sich viele Waffenhändler & Büchser hier wohl in einem Graubereich befinden, wenn sie mit HAs handeln, die vielleicht nicht zweifelsfrei (Zuordnung/Urteil) Sportwaffen sind.
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Re: USA Waffenimport

Beitrag von yoda » So 20. Dez 2020, 19:20

HS911 hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 14:14
yoda hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 21:47
HS911 hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 12:06
Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
Wie willst du Kriegsmaterial lt. Kriegsmaterialgesetz bzw. Kriegsmaterialverordnung importieren wenn du dazu keine Berechtigung hast ?
gemäß den Bedtimmungen vom KMG. Und in diesem steht nicht einmal Ansatzweise, dass "
nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist" einen Import durchführen darf.
Ja und im Waffengesetz steht dass du als Privatperson kein Kriegsmaterial haben darfst :mrgreen: Beantrage es mal und schau was passiert, da kommt ein Schreiben zurück dass du belegen sollst dass du sowas überhaupt haben darfst und damit ist die Sache erledigt, du kannst das das mit dem BMLVS ausjudizieren wenn du der Meinung bist dass du sowas importieren darfst.

Die Händler bewegen sich außerdem in überhaupt keinem Graubereich, es wird streng nach der Vorgabe des BMI gehandelt. Halbautomaten sind laut Waffengesetz jetzt grundsätzlich Kat. B.

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Re: USA Waffenimport

Beitrag von HS911 » So 20. Dez 2020, 22:24

yoda hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 19:20
Ja und im Waffengesetz steht dass du als Privatperson kein Kriegsmaterial haben darfst
"...soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner oder Gewehre handelt" gemäß WaffG § 5. (1)
Beantrage es mal und schau was passiert, da kommt ein Schreiben zurück dass du belegen sollst dass du sowas überhaupt haben darfst und damit ist die Sache erledigt
nö, da verweis ich auf den oben genannten Paragraphen (und auf die WBK die zum Besitz- & Erwerb von Kat. A Waffen für die Sportausübung) berechtigt. Sofern eine Bewilligung überhaupt notwendig ist. Siehe KMG § 5 (2a)
du kannst das das mit dem BMLVS ausjudizieren wenn du der Meinung bist dass du sowas importieren darfst.
Zuständig ist in erster Linie das BMI, gemäß KMG § 3. (1)

Die Händler bewegen sich außerdem in überhaupt keinem Graubereich, es wird streng nach der Vorgabe des BMI gehandelt.
Wie viel Waffenhändler gibts in Österreich? Egal, Du weisst ja, das die alle streng nach der Vorgabe des BMI handeln.
Halbautomaten sind laut Waffengesetz jetzt grundsätzlich Kat. B.
Richtig, deswegen darf ich sie ja besitzen, etc. (siehe oben). Aber noch immer Kriegsmaterial im Sinne der KMVo und der GewO, von daher dürfen eben nicht alle Händler damit handeln. Siehe GewO §139f.


hin & wieder ist es wohl besser selbst nachzulesen.
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Re: USA Waffenimport

Beitrag von Promo » Mo 21. Dez 2020, 10:59

yoda hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 19:20
Ja und im Waffengesetz steht dass du als Privatperson kein Kriegsmaterial haben darfst :mrgreen: Beantrage es mal und schau was passiert, da kommt ein Schreiben zurück dass du belegen sollst dass du sowas überhaupt haben darfst und damit ist die Sache erledigt, du kannst das das mit dem BMLVS ausjudizieren wenn du der Meinung bist dass du sowas importieren darfst.
Du wirfst pauschal diverse Gesetzesmaterien durcheinander. Grundsätzlich ist bei einem Import von halbautomatischen Schusswaffen aus Drittstaaten (wie eben USA) zu hinterfragen, ob die gegenständliche Waffe Kriegsmaterial iSd KM-Vo ist. Das vollkommen losgelöst von der Frage, ob die gegenständliche Waffe KM iSd WaffG ist, oder eben nicht. Wenn sie KM iSd KM-Vo ist, dann sind die Bestimmungen des KMG hinsichtlich Import anzuwenden. Diese schließt Privatpersonen nicht aus. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Import von KM würde daher abgelehnt, wenn a) der Antragsteller nicht zum Besitz beantragter Waffe berechtigt ist, oder b) wenn die antragsgegenständliche Waffe keinerlei Importgenehmigung nach KMG bedarf (in eventu, weil sie eben kein KM nach KM-Vo ist) - bzw. c) wenn andere Kriterien nach KMG § 3 Abs. 1 nicht erfüllt werden, beispielsweise weil eine Waffe aus einem Embargoland importiert werden soll.

Die Aussage, dass im WaffG steht, dass Privatpersonen kein KM haben dürfen, ist in diesem Kontext verwirrend und falsch. Eine Waffe kann KM nach KMG sein, gleichzeitig muss sie aber nicht KM iSd WaffG sein. Ich verweise hierbei insbesondere auf § 5 Abs. 3 WaffG, welcher dezidiert eine Außenwirkung des WaffG auf das KMG ausschließt ("Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes (KMG), BGBl. Nr. 540/1977, bleiben durch Abs. 1 und 2 unberührt.").
yoda hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 19:20
Die Händler bewegen sich außerdem in überhaupt keinem Graubereich, es wird streng nach der Vorgabe des BMI gehandelt. Halbautomaten sind laut Waffengesetz jetzt grundsätzlich Kat. B.
Ich schließe mich hier an; es gibt "keinen Graubereich", da die GewO hier eindeutig ist. Wohl aber anders als von yoda gemeint - wer ein Gewerbe "nur" zum Handel von nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition hat, der darf als Gewerbetreibender keinen Garand kaufen oder verkaufen, auch wenn dieser nach WaffG Kat.B ist. Die WKO weiß von dieser Problemstellung, eventuell wird dies bei einer GewO Novelle behoben. Besser wäre allerdings, dass die KM-Vo geändert wird, da ansonsten noch immer eine Schieflage zwischen KMG/KM-Vo und WaffG samt (korrigierter) GewO bestehen würde, was vor allem hinsichtlich Import und Export sehr problematisch wäre.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: USA Waffenimport

Beitrag von yoda » Mo 21. Dez 2020, 13:40

Promo hat geschrieben:
Mo 21. Dez 2020, 10:59
Ich schließe mich hier an; es gibt "keinen Graubereich", da die GewO hier eindeutig ist. Wohl aber anders als von yoda gemeint - wer ein Gewerbe "nur" zum Handel von nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition hat, der darf als Gewerbetreibender keinen Garand kaufen oder verkaufen, auch wenn dieser nach WaffG Kat.B ist. Die WKO weiß von dieser Problemstellung, eventuell wird dies bei einer GewO Novelle behoben. Besser wäre allerdings, dass die KM-Vo geändert wird, da ansonsten noch immer eine Schieflage zwischen KMG/KM-Vo und WaffG samt (korrigierter) GewO bestehen würde, was vor allem hinsichtlich Import und Export sehr problematisch wäre.
Das sollte wirklich entsprechend angepasst werden, als ob irgendein Heer auf der Welt auf Halbautomaten setzen würde...

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Re: USA Waffenimport

Beitrag von yoda » Mo 21. Dez 2020, 13:57

HS911 hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 22:24
yoda hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 19:20
Ja und im Waffengesetz steht dass du als Privatperson kein Kriegsmaterial haben darfst
"...soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner oder Gewehre handelt" gemäß WaffG § 5. (1)
Beantrage es mal und schau was passiert, da kommt ein Schreiben zurück dass du belegen sollst dass du sowas überhaupt haben darfst und damit ist die Sache erledigt
nö, da verweis ich auf den oben genannten Paragraphen (und auf die WBK die zum Besitz- & Erwerb von Kat. A Waffen für die Sportausübung) berechtigt. Sofern eine Bewilligung überhaupt notwendig ist. Siehe KMG § 5 (2a)
du kannst das das mit dem BMLVS ausjudizieren wenn du der Meinung bist dass du sowas importieren darfst.
Zuständig ist in erster Linie das BMI, gemäß KMG § 3. (1)

Die Händler bewegen sich außerdem in überhaupt keinem Graubereich, es wird streng nach der Vorgabe des BMI gehandelt.
Wie viel Waffenhändler gibts in Österreich? Egal, Du weisst ja, das die alle streng nach der Vorgabe des BMI handeln.
Halbautomaten sind laut Waffengesetz jetzt grundsätzlich Kat. B.
Richtig, deswegen darf ich sie ja besitzen, etc. (siehe oben). Aber noch immer Kriegsmaterial im Sinne der KMVo und der GewO, von daher dürfen eben nicht alle Händler damit handeln. Siehe GewO §139f.


hin & wieder ist es wohl besser selbst nachzulesen.
Das KMG regelt die Einfuhr von KM, und laut KM Verordnung sind halbautomatische Karabiner KM, unabhängig davon was im Waffengesetz steht. Eine Ausnahme bilden in der Kriegsmaterialverordnung nur Jagd- und Sportgewehre. Im Waffengesetz steht aber nichts von Jagd- und Sportgewehren, da steht nur dass halbautomatische Schusswaffen Kat. B sind, wenn sie nicht KM sind.

Wie gesagt, MACH ES, hol dir halbautomatische Gewehre aus dem Ausland.

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Re: USA Waffenimport

Beitrag von HS911 » Di 22. Dez 2020, 00:24

Sei so gut und gibt die Paragraphen an.

Das enspricht einerseits den Forenregeln & andererseits würd das vllt vorbeugen, dass Du hier permanent Halb- oder Unwahrheiten postest.

Danke
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