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3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Grüß euch liebe Community,
Vorab: Ich habe versucht meine Antwort per Suchfunktion zu erhalten. Bedingt durch die Komplexizität des Themas, leider nicht die konkret passenden Antworten gefunden. Sollte jemand diese schon gelesen haben, bitte einfach verlinken und den Thread löschen
Frage 1: Ich habe eine CZ Scorpion Evo mit 5 Stück, 30 Schuss Magazinen. Kann ich (nachdem ich diese gemeldet und eintragen lassen habe) unbegrenzt große Magazine für diese Waffe nachkaufen? Gelesen habe ich, dass ich welche Nachkaufen kann solange ich diese Waffe besitze, nicht aber ob das numerisch begrenzt ist.
Frage 2: Ich besitze AR15 Magazine 30 Schuss, allerdings keine Waffe dazu. Gilt das gleiche wie in Frage 1 auch hier? Sprich kann ich noch mehr AR Magazine kaufen wenn eines eingetragen ist?
Frage 3: Wie verhält sich das mit den AR Magazinen wenn sie eingetragen sind und ich erst danach ein AR kaufe (Annahme NACH der Meldefrist bis 12.21) Gilt diese Altbestand-Nachkauf Regel auf die ich mich schon in Fragen 1 u. 2 bezogen habe, auch in diesem Fall?
Danke im Voraus für eure Mithilfe
LG
Vorab: Ich habe versucht meine Antwort per Suchfunktion zu erhalten. Bedingt durch die Komplexizität des Themas, leider nicht die konkret passenden Antworten gefunden. Sollte jemand diese schon gelesen haben, bitte einfach verlinken und den Thread löschen
Frage 1: Ich habe eine CZ Scorpion Evo mit 5 Stück, 30 Schuss Magazinen. Kann ich (nachdem ich diese gemeldet und eintragen lassen habe) unbegrenzt große Magazine für diese Waffe nachkaufen? Gelesen habe ich, dass ich welche Nachkaufen kann solange ich diese Waffe besitze, nicht aber ob das numerisch begrenzt ist.
Frage 2: Ich besitze AR15 Magazine 30 Schuss, allerdings keine Waffe dazu. Gilt das gleiche wie in Frage 1 auch hier? Sprich kann ich noch mehr AR Magazine kaufen wenn eines eingetragen ist?
Frage 3: Wie verhält sich das mit den AR Magazinen wenn sie eingetragen sind und ich erst danach ein AR kaufe (Annahme NACH der Meldefrist bis 12.21) Gilt diese Altbestand-Nachkauf Regel auf die ich mich schon in Fragen 1 u. 2 bezogen habe, auch in diesem Fall?
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Wir haben eh grad telefoniert oder?
Dann spar ich mir die tipperei ...
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doubleaction OG, Wien
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
1. Für Z7/8 darfst du, solange die Waffe im Besitz ist, die passenden Magazine nachkaufen. Die Anzahl wird im ZWR festgehalten als Magazin passend zu Z7/8
2. Magazine ohne Waffe werden unter Z9/10 auf der WBK abgebildet und als Plätze gezählt. Du darfst die Anzahl Plätze nicht überschreiten. Du kannst aber ein AR Magazin verkaufen und stattdessen eines für AK oder AUG kaufen.
3. Du hättest das AR vor 14.12.19 kaufen müssen, damit du wie unter Punkt 1 nachkaufen darfst. Bei einem später gekauften AR darfst du die vorhandenen Magazine (Z10) auch nur auf dem behördlich genehmigten Schießstand in Verwendung nehmen (§14). Wenn du deine Z8 verkaufst, kannst du das AR aber auf diesen Platz legen und neue Magazine kaufen.
Eventuell kannst du auch ein AR als Z8 WS später kaufen, da es im ZWR explizit §17 Zubehöreinteäge gibt. Ob man dafür dann auch Magazine kaufen kann, kann ich nicht sagen.
2. Magazine ohne Waffe werden unter Z9/10 auf der WBK abgebildet und als Plätze gezählt. Du darfst die Anzahl Plätze nicht überschreiten. Du kannst aber ein AR Magazin verkaufen und stattdessen eines für AK oder AUG kaufen.
3. Du hättest das AR vor 14.12.19 kaufen müssen, damit du wie unter Punkt 1 nachkaufen darfst. Bei einem später gekauften AR darfst du die vorhandenen Magazine (Z10) auch nur auf dem behördlich genehmigten Schießstand in Verwendung nehmen (§14). Wenn du deine Z8 verkaufst, kannst du das AR aber auf diesen Platz legen und neue Magazine kaufen.
Eventuell kannst du auch ein AR als Z8 WS später kaufen, da es im ZWR explizit §17 Zubehöreinteäge gibt. Ob man dafür dann auch Magazine kaufen kann, kann ich nicht sagen.
Glock 19
OA 15 BL
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
keine zahlenmaessige begrenzung bei rechtmaessigen besitz nach § 17/1/7 oder /8Glock1110 hat geschrieben: ↑Do 17. Dez 2020, 10:02Frage 1: Ich habe eine CZ Scorpion Evo mit 5 Stück, 30 Schuss Magazinen. Kann ich (nachdem ich diese gemeldet und eintragen lassen habe) unbegrenzt große Magazine für diese Waffe nachkaufen? Gelesen habe ich, dass ich welche Nachkaufen kann solange ich diese Waffe besitze, nicht aber ob das numerisch begrenzt ist.
jedes magazin wird aber gemeldet gem §28 und im ZWR erfasst
nein
fuer einzelne magazine ohne passende waffe im besitz erhaeltst du eine genhmigung nach §17/1/9 oder /10.
du darfst dann genau diese anzahl an hiCaps besitzen. du kannst an- und verkaufen, du kannst abgeben zb wenn kaputt und neu kaufen
aber es duerfen pro genehmigung /9 oder /10 nie mehr sein als auf deiner WBK stehen
auch die werden EINZELN gem §28 im ZWR eingetragen
eigentlich neinGlock1110 hat geschrieben: ↑Do 17. Dez 2020, 10:02Frage 3: Wie verhält sich das mit den AR Magazinen wenn sie eingetragen sind und ich erst danach ein AR kaufe (Annahme NACH der Meldefrist bis 12.21) Gilt diese Altbestand-Nachkauf Regel auf die ich mich schon in Fragen 1 u. 2 bezogen habe, auch in diesem Fall?
viele behoerden tragen aber als /7 bzw /8 (bzw ggf /11) ein statt als /9 /10
doubleaction OG, Wien
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Hallo,
Habe im November eine Repetierbüchse .308er gekauft wo ein 20er PMag dabei war. Laut Online Anzeige eines Waffenhändlers darf man als Cat C Waffe dieses 20er Mag besitzen.
Gilt die 10er Beschränkung nur für Cat B?
Bin jetzt ein wenig unsicher.. an sonst muss ich das Magazin ja melden....
Danke vorab,
VG
Hator
Habe im November eine Repetierbüchse .308er gekauft wo ein 20er PMag dabei war. Laut Online Anzeige eines Waffenhändlers darf man als Cat C Waffe dieses 20er Mag besitzen.
Gilt die 10er Beschränkung nur für Cat B?
Bin jetzt ein wenig unsicher.. an sonst muss ich das Magazin ja melden....
Danke vorab,
VG
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Zuletzt geändert von Hator76 am So 17. Jan 2021, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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LW: CZ 455 .22lr - Mossberg MVP .308 - BSA 7x64
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Bin jetzt ned ganz sicher und kann grad ned nachsehenHator76 hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 15:01Hallo,
Habe im November eine Repetierbüches .308er gekauft wo ein 20er PMag dabei war. Laut Online Anzeige eines Waffenhändlers darf man als Cat C Waffe dieses 20er Mag besitzen.
Gilt die 10er Beschränkung nur für Cat B?
Bin jetzt ein wenig unsicher.. an sonst muss ich das Magazin ja melden....
Danke vorab,
VG
Hator
Aber vermutlich: wenn das ein 20 schuss magazin ist welches auch in halbautomaten reinpasst dann war die auskunft des haendlers falsch
Es ist zu melden
Es wird eine WBK ausgestellt
Kostet dir ca 180,-
Eigentlich hätte so ein magazin dir nicht ausgefolgt werden duerfen im november 2020
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Ich hab die WBK also von dem her.. hab auch 2 Halbautomaten - FFW Glock 19/34.. 3 Cat C Reptierbüchsen eine .22er, .308er mit dem 20er PMAG Mossberg AR Magazin und ein BSA 7x64 ...
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Ohne dass du einen 17/1/8 oder 10 oder 11 kat A eintrag auf deiner WBK hast darf er dir kein 20iger magazin ausfolgen.
Und du darfst keines besitzen
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Genau gesagt: kein 20er, das in irgendeinen HA passt.
Hi Cap, das nur in Kat C. passt: kein Problem
Hi Cap, das nur in Kat C. passt: kein Problem
Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
ahja.. fein.. gut. ich gibs ihm zurück.. da die rennerei zwecks Eintrag jetzt eben zu viel aufwand ist. und brauchen ist relativ.. 10er reicht auch. Und für die 18 euronen.. vernicht ichs vll gleich.. bevor ich da herumfahr..
Find es eben lustig das er als Händler nicht am Radar hat... wenn ich jetzt einen Überprüfung hätte fein.
Danke!
Ihr sads spitze!
LG
Find es eben lustig das er als Händler nicht am Radar hat... wenn ich jetzt einen Überprüfung hätte fein.
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FFW: Glock 19/34 (9x19)
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Wenn du eine Überprüfung hättest dann wäre es noch Altbestand. Du kannst es auch bei deiner Behörde abgeben (was ich andenken würde wenn es online gekauft wurde)Hator76 hat geschrieben: ↑Mo 18. Jan 2021, 08:46ahja.. fein.. gut. ich gibs ihm zurück.. da die rennerei zwecks Eintrag jetzt eben zu viel aufwand ist. und brauchen ist relativ.. 10er reicht auch. Und für die 18 euronen.. vernicht ichs vll gleich.. bevor ich da herumfahr..
Find es eben lustig das er als Händler nicht am Radar hat... wenn ich jetzt einen Überprüfung hätte fein.
Danke!
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LG
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Rechtliche Aussagen von Händlern sind leider nicht zuverlässig. Mir ist gerade einer aufgefallen, der bei einem Gewehr < 60cm plötzlich die Beschreibung online geändert hat (kein Gerede mehr von "... Pistole...") und es nur mehr mit 10er anstatt wie bisher 20er Mag abgibt...
Der Dumme bist bei einer Überprüfung etc. Du.
Leider sind die ganzen Regelungen mit den Magazinen für Langwaffen derart verpfuscht, dass ich freiwillig bei 10 Schuss bleiben würde. Und wennst ins Ausland auf Bewerbe fährst: wer garantiert mir, dass die Behörden österr. Genehmigungen für Hi Cap Magazine anerkennen?
Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
ich hab mir schon beim Online Artikel im Shop gedacht.. mhh interessant.. aber er wird es besser wissen als ich. oder doch nichtraptor hat geschrieben: ↑Mo 18. Jan 2021, 15:00Rechtliche Aussagen von Händlern sind leider nicht zuverlässig. Mir ist gerade einer aufgefallen, der bei einem Gewehr < 60cm plötzlich die Beschreibung online geändert hat (kein Gerede mehr von "... Pistole...") und es nur mehr mit 10er anstatt wie bisher 20er Mag abgibt...
Der Dumme bist bei einer Überprüfung etc. Du.
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Re: 3 Fragen zum leidigen Magazinthema
Das garantiert dir gar niemand. Ich gehe sogar soweit, dass es in einigen Ländern (garantiert) keine Möglichkeit gibt, HiCap-Magazine zu einem Bewerb einzuführen.raptor hat geschrieben: ↑Mo 18. Jan 2021, 15:00Rechtliche Aussagen von Händlern sind leider nicht zuverlässig. Mir ist gerade einer aufgefallen, der bei einem Gewehr < 60cm plötzlich die Beschreibung online geändert hat (kein Gerede mehr von "... Pistole...") und es nur mehr mit 10er anstatt wie bisher 20er Mag abgibt...
Der Dumme bist bei einer Überprüfung etc. Du.
Leider sind die ganzen Regelungen mit den Magazinen für Langwaffen derart verpfuscht, dass ich freiwillig bei 10 Schuss bleiben würde. Und wennst ins Ausland auf Bewerbe fährst: wer garantiert mir, dass die Behörden österr. Genehmigungen für Hi Cap Magazine anerkennen?
Wobei du es in diesen Ländern eh nicht brauchst, weil die Verwendung in den Sportordnungen der betreffenden Vereine sowieso explizit untersagt ist.
Schau einfach mal über die Grenze und zeig mir einen Bewerb, wo in D mit HiCaps geschossen werden kann.
Ich hab bisher noch keinen gefunden.
D: