meine Freundin hat ein Pferd, jetzt bin ich zuletzt mit dem Viech gefahren (weil sie traut sich ja net) und dann im nachhinein draufgekommen das ich die 3,5to vermutlich knapp überschritten hab bzw. das Verhältnis Zugfzg. & Hänger nicht gepasst hat.
Gibts da nur eine Verwaltungsstrafe oder könnte das theoretisch auch die Zuverlässigkeit bzw. die "Sorgfaltspflicht" betreffen ?
Den E zu B Schein nachmachen tu ich mir nicht an
Das Ausbildungspaket für die Ergänzung E zu B kostet ab EUR 420,-.