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Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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tomobi
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Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von tomobi » Fr 25. Dez 2020, 23:03

Hallo Kollegen,

wie schätzt ihr die Situation ein, wenn ich während dem bevorstehenden Lockdown eine Gebrauchtwaffe (Kat. B) kaufe?
Ich habe grad ausnahmsweise relativ viel Zeit und das Objekt der Begierde wäre nicht weit entfernt. Der Kauf lässt sich ja einigermaßen Corona-konform abwickeln. Das einzige Risiko sehe ich bei der späteren Meldung, wenn die Behörden wieder aufsperren... da das Kaufdatum ja schwarz auf weiß am Kaufvertrag dokumentiert ist und sich ein Gebrauchtwaffenkauf nicht wirklich rechtfertigen lässt.
Hättet ihr Angst, dass euch die Behörde wegen dieser Übertretung einen Strick dreht? Bin gespannt auf eure Meinungen.

LG
Tom

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von ronhan » Fr 25. Dez 2020, 23:12

Ich würde sicherheitshalber bis 18.1. (getestet) oder 25.1. (ungetestet) warten, auch wenn's schwer fällt.
Grüße, Ronald

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von AUG-andy » Fr 25. Dez 2020, 23:27

Komplett bezahlen mit Kaufvertrag, Meldung erst nach Lockdown an die Behörde inklusive Abholung. Fertig.
MfG
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von Grumbach » Fr 25. Dez 2020, 23:40

Da mich die Thematik auch betrifft (habe eine Übergabe für Anfang Jänner ausgemacht) schliesse ich mich hier an:
was könnte bei einem Privatkauf/-verkauf in der aktuellen Situation denn ein Problem darstellen?
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.

tomobi
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von tomobi » Fr 25. Dez 2020, 23:46

@AUG-andy
Mein Problem ist, dass auf dem „offiziellen“ Überlassungspapier das Datum der Überlassung oben steht.

Meine Idee:
- Kaufvertrag aufsetzen, unterschreiben und bezahlen.
- schriftliche temporäre Überlassung zwischen mir und dem Verkäufer aufsetzen und unterschreiben (Verkäufer überlässt mit die Waffe damit bis zum tatsächlichen Erwerb (erst nach Lockdown))
- offizielle Überlassung, welche an die Behörde geht mit dem Datum der offiziellen Überlassung aufsetzen und unterschreiben (tatsächlicher Erwerb) => geht erst nach Lockdown an Behörde.

Sollte doch klappen, oder?

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von famlac » Sa 26. Dez 2020, 00:25

Habe ich während des letzten lockdowns ebenso gemacht. Da der Verkauf von Privat an privat mittels Versand ja nicht ausgeschlossen ist bleibt der Weg als Legale Lösung trotz lockdown aufrecht. Hatte mit der Behörde kein Thema deswegen.
Glock 17 Gen 4
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von ronhan » Sa 26. Dez 2020, 00:34

famlac hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 00:25
Da der Verkauf von Privat an privat mittels Versand ja nicht ausgeschlossen ist bleibt der Weg als Legale Lösung trotz lockdown aufrecht.
Stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht.
Grüße, Ronald

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von tomobi » Sa 26. Dez 2020, 07:58

famlac hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 00:25
Habe ich während des letzten lockdowns ebenso gemacht. Da der Verkauf von Privat an privat mittels Versand ja nicht ausgeschlossen ist bleibt der Weg als Legale Lösung trotz lockdown aufrecht. Hatte mit der Behörde kein Thema deswegen.
Ist ein Waffenversand von Privat zu Privat nicht sogar verboten bei uns?

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von Exitus » Sa 26. Dez 2020, 08:24

tomobi hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 07:58
famlac hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 00:25
Habe ich während des letzten lockdowns ebenso gemacht. Da der Verkauf von Privat an privat mittels Versand ja nicht ausgeschlossen ist bleibt der Weg als Legale Lösung trotz lockdown aufrecht. Hatte mit der Behörde kein Thema deswegen.
Ist ein Waffenversand von Privat zu Privat nicht sogar verboten bei uns?
Nein!

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von yoda » Sa 26. Dez 2020, 08:27

tomobi hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 07:58
famlac hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 00:25
Habe ich während des letzten lockdowns ebenso gemacht. Da der Verkauf von Privat an privat mittels Versand ja nicht ausgeschlossen ist bleibt der Weg als Legale Lösung trotz lockdown aufrecht. Hatte mit der Behörde kein Thema deswegen.
Ist ein Waffenversand von Privat zu Privat nicht sogar verboten bei uns?
Aufpassen musst du, dass es der Anbieter zulässt, gibt Firmen wo Waffen in den AGBs ausgeschlossen sind, das wird dann in dem Fall problematisch wo das Paket verloren geht.

Sauer202
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von Sauer202 » Sa 26. Dez 2020, 08:58

Behörden sollten offen haben. Hab selbst nächste Woche mehrere Termine.

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von Sauer202 » Sa 26. Dez 2020, 09:00

Zumindest für Jäger und andere Berufswaffenträger wäre auch eine persönliche Abholung legal.

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susi
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von susi » Sa 26. Dez 2020, 09:17

Ich erinnere mich, gestern auf Ö1 Journal gehört zu haben, daß Abholung von gekaufter Ware im Geschäft erlaubt bleibt. Diese Information könntest Du auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Grüße
susi

tomobi
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von tomobi » Sa 26. Dez 2020, 09:41

susi hat geschrieben:
Sa 26. Dez 2020, 09:17
Ich erinnere mich, gestern auf Ö1 Journal gehört zu haben, daß Abholung von gekaufter Ware im Geschäft erlaubt bleibt. Diese Information könntest Du auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Das ist richtig, die Abholung gekaufter Ware ist zumindest im Handel vor Ort möglich. Die Frage ist jetzt, ob das auch für Privatverkäufe gilt.

Aber nachdem man eh auch zum Skilift fahren darf, sehe ich da kein Problem bei der Abholung und der Verkäufer hat auch nix dagegen.

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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown

Beitrag von 454casull » Sa 26. Dez 2020, 09:43

ich mache die meldung seit den ersten lockdown ....mittels e-mail..

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