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Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Hallo Kollegen,
wie schätzt ihr die Situation ein, wenn ich während dem bevorstehenden Lockdown eine Gebrauchtwaffe (Kat. B) kaufe?
Ich habe grad ausnahmsweise relativ viel Zeit und das Objekt der Begierde wäre nicht weit entfernt. Der Kauf lässt sich ja einigermaßen Corona-konform abwickeln. Das einzige Risiko sehe ich bei der späteren Meldung, wenn die Behörden wieder aufsperren... da das Kaufdatum ja schwarz auf weiß am Kaufvertrag dokumentiert ist und sich ein Gebrauchtwaffenkauf nicht wirklich rechtfertigen lässt.
Hättet ihr Angst, dass euch die Behörde wegen dieser Übertretung einen Strick dreht? Bin gespannt auf eure Meinungen.
LG
Tom
wie schätzt ihr die Situation ein, wenn ich während dem bevorstehenden Lockdown eine Gebrauchtwaffe (Kat. B) kaufe?
Ich habe grad ausnahmsweise relativ viel Zeit und das Objekt der Begierde wäre nicht weit entfernt. Der Kauf lässt sich ja einigermaßen Corona-konform abwickeln. Das einzige Risiko sehe ich bei der späteren Meldung, wenn die Behörden wieder aufsperren... da das Kaufdatum ja schwarz auf weiß am Kaufvertrag dokumentiert ist und sich ein Gebrauchtwaffenkauf nicht wirklich rechtfertigen lässt.
Hättet ihr Angst, dass euch die Behörde wegen dieser Übertretung einen Strick dreht? Bin gespannt auf eure Meinungen.
LG
Tom
- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Ich würde sicherheitshalber bis 18.1. (getestet) oder 25.1. (ungetestet) warten, auch wenn's schwer fällt.
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Komplett bezahlen mit Kaufvertrag, Meldung erst nach Lockdown an die Behörde inklusive Abholung. Fertig.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Da mich die Thematik auch betrifft (habe eine Übergabe für Anfang Jänner ausgemacht) schliesse ich mich hier an:
was könnte bei einem Privatkauf/-verkauf in der aktuellen Situation denn ein Problem darstellen?
was könnte bei einem Privatkauf/-verkauf in der aktuellen Situation denn ein Problem darstellen?
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
@AUG-andy
Mein Problem ist, dass auf dem „offiziellen“ Überlassungspapier das Datum der Überlassung oben steht.
Meine Idee:
- Kaufvertrag aufsetzen, unterschreiben und bezahlen.
- schriftliche temporäre Überlassung zwischen mir und dem Verkäufer aufsetzen und unterschreiben (Verkäufer überlässt mit die Waffe damit bis zum tatsächlichen Erwerb (erst nach Lockdown))
- offizielle Überlassung, welche an die Behörde geht mit dem Datum der offiziellen Überlassung aufsetzen und unterschreiben (tatsächlicher Erwerb) => geht erst nach Lockdown an Behörde.
Sollte doch klappen, oder?
Mein Problem ist, dass auf dem „offiziellen“ Überlassungspapier das Datum der Überlassung oben steht.
Meine Idee:
- Kaufvertrag aufsetzen, unterschreiben und bezahlen.
- schriftliche temporäre Überlassung zwischen mir und dem Verkäufer aufsetzen und unterschreiben (Verkäufer überlässt mit die Waffe damit bis zum tatsächlichen Erwerb (erst nach Lockdown))
- offizielle Überlassung, welche an die Behörde geht mit dem Datum der offiziellen Überlassung aufsetzen und unterschreiben (tatsächlicher Erwerb) => geht erst nach Lockdown an Behörde.
Sollte doch klappen, oder?
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Habe ich während des letzten lockdowns ebenso gemacht. Da der Verkauf von Privat an privat mittels Versand ja nicht ausgeschlossen ist bleibt der Weg als Legale Lösung trotz lockdown aufrecht. Hatte mit der Behörde kein Thema deswegen.
Glock 17 Gen 4
HERA AR15 11,5“
HERA AR15 11,5“
- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht.
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Ist ein Waffenversand von Privat zu Privat nicht sogar verboten bei uns?
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Behörden sollten offen haben. Hab selbst nächste Woche mehrere Termine.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Zumindest für Jäger und andere Berufswaffenträger wäre auch eine persönliche Abholung legal.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Ich erinnere mich, gestern auf Ö1 Journal gehört zu haben, daß Abholung von gekaufter Ware im Geschäft erlaubt bleibt. Diese Information könntest Du auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Grüße
susi
susi
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Das ist richtig, die Abholung gekaufter Ware ist zumindest im Handel vor Ort möglich. Die Frage ist jetzt, ob das auch für Privatverkäufe gilt.
Aber nachdem man eh auch zum Skilift fahren darf, sehe ich da kein Problem bei der Abholung und der Verkäufer hat auch nix dagegen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1046
- Registriert: Di 3. Aug 2010, 20:21
- Wohnort: zwischen semmering und wr.neustadt
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
ich mache die meldung seit den ersten lockdown ....mittels e-mail..