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Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 17:23
von Trijikon
Wenn ich eine Waffe auf Depot lege was ist dann mit dem Wechsystem(en).
Müssen die auch auf Depot oder verkauft werden?
Muss bei der Depotwaffe das originale Griffstück dabei sein , gar keines oder kann es auch ein anderes sein?
seit dem 5ten Raubüberfall auf mich vor 2 Wochen überlege ich die Anschaffung einer 2ten SV Waffe welche verdeckt zu tragen ist möchte aber meine voll hergerichtete (nicht verbastelte) Glock ungern hergeben und meine PC S&Ws schon gar nicht.
Vielleicht hat der SB ja demnächst ein Einsehen und erweitert zumindest.

LG Wolfgang

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 17:55
von Glock1768
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 18:18
von Trijikon
Glock1768 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:55
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...
Danke!
Es ist bereits nach dem neuen WG!
Was ist mit dem Griffstück der Waffe?

LG Wolfgang

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 18:35
von Promo
Trijikon hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:23
Wenn ich eine Waffe auf Depot lege was ist dann mit dem Wechsystem(en).
Müssen die auch auf Depot oder verkauft werden?
Muss bei der Depotwaffe das originale Griffstück dabei sein , gar keines oder kann es auch ein anderes sein?
Gibst du eine Waffe auf Depot oder ein Griffstück?
Andersrum: du kannst nur das auf Depot legen, was auch auf dich eingetragen ist. Was soll denn der Händler im ZWR ein Wechselsystem auf Depot legen, wenn du eine Waffe eingetragen hast? Bzw. wenn du ein Wechselsystem auf Depot legst, dann hilft es dir ja nichts, weil das Wechselsystem eh keinen WBK Platz belegt...
Trijikon hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:23
seit dem 5ten Raubüberfall auf mich vor 2 Wochen überlege ich die Anschaffung einer 2ten SV Waffe welche verdeckt zu tragen ist möchte aber meine voll hergerichtete (nicht verbastelte) Glock ungern hergeben und meine PC S&Ws schon gar nicht.
Vielleicht hat der SB ja demnächst ein Einsehen und erweitert zumindest.
Erweiterung auf 5 beantragen, hast du WBK schon lange genug? Und wenn du eh Waffen hast und schon 5x überfallen wurdest, trägst du dann nie eine der Waffen oder wie kann es dazu kommen?

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 20:28
von Trijikon
Promo hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 18:35
Erweiterung auf 5 beantragen, hast du WBK schon lange genug? Und wenn du eh Waffen hast und schon 5x überfallen wurdest, trägst du dann nie eine der Waffen oder wie kann es dazu kommen?
Ich werde wahrscheinlich eh wieder einen WP Pass beantragen da mich sogar die zuständige Tullner Juristin bei der Verhandlung für den WP meines Sohn (Geschäftsnachfolger) gefragt hat warum nicht ich sondern mein Sohn einen WP beantragt hat.
Bei mir würde sie es einsehen aber mein Sohn ist ja N O C H nicht überfallen worden.
Die Logik ist mir zwar nicht erschließbar da ich ja nicht wegen meiner Person sondern wegen meiner Tätigkeit (welche ja der Sohn zu übernehmen im Begriff ist) überfallen wurde.
Aber wenn sie es ernst gemeint hat soll es mir auch recht sein.

LG Wolfgang
PS ich hatte nach 35 Jahren eine Unterbrechung in waffenrechtlicher Besitzurkunde, die WBK ist erst 3 Jahre alt.

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 20:36
von fast12
Also

1. würde ich eine Erweiterung auf jeden Fall Beantragen mit der Begründung dass du die fürs sportliche schießen optimierte Glock sowie die S&W fürs sportliche Schießene benötigst und eine weitere Waffe für SV. Bei einer derart geringen Anzahl an Plätzen und einer halbwegs plausiblen Erklärung entscheidet das vermutlich der SB ohne die Juristin.

Das sollte nach 3 Jahren durchgehen v.a. wenn du vielleicht schon irgendwann mal Bewerbe mit den beiden Waffen geschoßen hast.

2. würde ich das Thema WP auf jeden Fall weiterverfolgen. Hat dein Sohn eigentlich einen gekriegt?

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 20:45
von gewo
Glock1768 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:55
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...
+1

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: So 3. Jan 2021, 21:08
von Trijikon
fast12 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 20:36
Also

1. würde ich eine Erweiterung auf jeden Fall Beantragen mit der Begründung dass du die fürs sportliche schießen optimierte Glock sowie die S&W fürs sportliche Schießene benötigst und eine weitere Waffe für SV. Bei einer derart geringen Anzahl an Plätzen und einer halbwegs plausiblen Erklärung entscheidet das vermutlich der SB ohne die Juristin.

Das sollte nach 3 Jahren durchgehen v.a. wenn du vielleicht schon irgendwann mal Bewerbe mit den beiden Waffen geschoßen hast.

2. würde ich das Thema WP auf jeden Fall weiterverfolgen. Hat dein Sohn eigentlich einen gekriegt?

Sehr geehrter Herr Xxxx!
Aus diesen Gründen bin ich bereits mit beiliegender Revision an den Verwaltungsgerichtshof vorgegangen. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist keinesfalls aussichtslos, meine Hoffnungen auf einen Erfolg sind aber beschränkt. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann nur als äußerst restriktiv bezeichnet werden.
Nach dem Eingang von Neuerungen werde ich wieder berichten und verbleibe
Das ist der Stand der Dinge

LG Wolfgang

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Mo 4. Jan 2021, 13:11
von Lexman1
Mein "altes" WS ist im ZWR auch als freies Zubehör eingetragen/ umgewandelt worden und hat somit keinen Bezug mehr zur Basiswaffe. Meinen Bescheid kann ich mir zwar noch als rechtliches Backup behalten, aber eigentlich ist es nun auch obsolet.

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Mo 4. Jan 2021, 13:20
von gewo
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 4. Jan 2021, 13:11
Mein "altes" WS ist im ZWR auch als freies Zubehör eingetragen/ umgewandelt worden und hat somit keinen Bezug mehr zur Basiswaffe. Meinen Bescheid kann ich mir zwar noch als rechtliches Backup behalten, aber eigentlich ist es nun auch obsolet.


das ZWR hat nur deklarative wirkung und ist diesbezueglich bedeutungslos
wenn du einen bescheid hast dann ist der gueltig so lange er nicht behoben worden ist

und nach meinem wissenstand - und nach dem AVG ...

einen solchen bescheid an dich kann man nur
- mit deinem einverstaendniss beheben, oder
- wenn er "unrechtmaessig" erlassen und das datum der rechtskraft weniger als drei jahre her ist

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Mo 4. Jan 2021, 20:17
von steps
Glock1768 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:55
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...
Meine "alten" wechselsysteme sind seit 14.12 nicht mehr zugeordnet!!!
Art : Wechselsystem, freies Zubehör
Hersteller-Modell: UNBEKANNT....

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Mo 4. Jan 2021, 20:29
von Tirolensis
Glock1768 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:55
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...
Hallo Leute,

ich hab‘s noch nicht richtig verstanden. :headslap: Könntet ihr mir bitte auch weiter helfen:

Ich habe schon ein paar Jahre eine X-Six (Basiswaffe) und hab mir vor einem Jahr ein 5-zölliges WS dazu gekauft.
Die letzte Erweiterung meiner WBK liegt erst drei Wochen zurück. Zubehör habe ich jetzt keines mehr auf der WBK eingetragen, weil die Dame meinte es wären jetzt automatisch 2 Zubehörteile pro Waffe dabei. Habe ich so zur Kenntnis genommen.
Im ZWR ist das WS tatsächlich als freies Zubehör eingetragen (hab ich kontrolliert).
Eine Zuordnung zur X-Six sehe ich nicht.

Konkret würde ich gern die X-Six verkaufen um (noch) einen Platz frei zu bekommen, aber das Wechselsystem behalten.

Wie beurteilt ihr das in Bezug auf den zitierten Text?

Danke, Tirolensis

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Mo 4. Jan 2021, 21:56
von gewo
steps hat geschrieben:
Mo 4. Jan 2021, 20:17
Glock1768 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:55
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...
Meine "alten" wechselsysteme sind seit 14.12 nicht mehr zugeordnet!!!
Art : Wechselsystem, freies Zubehör
Hersteller-Modell: UNBEKANNT....
das mit "unbekannt" ist normal
es gab vor der novelle keine moeglichkeit im ZWR einen hersteller fuer waffenzubehoer einzutragen

die aufhebung der zuordnung kann dir egal sein
das ZWR ist fuer dich "nicht wichtig"

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Mo 4. Jan 2021, 21:57
von gewo
Tirolensis hat geschrieben:
Mo 4. Jan 2021, 20:29
Glock1768 hat geschrieben:
So 3. Jan 2021, 17:55
ist es ein Wechselsystem nach dem alten oder dem neuen WaffG?

bei dem alten WaffG ist das Zubehör der Basiswaffe zugeordnet. Wird die Basiswaffe bei dir aus dem ZWR ausgetragen, so belegt das WS dann einen/den entsprechenden Platz auf Deiner WBK und du gewinnst garnichts

Ist es ein WS nach dem neuen WaffG (2 WS pro Platz auf der WBK) ist die Zurdnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gegeben und du würdest einen Platz frei bekommen ...
Hallo Leute,

ich hab‘s noch nicht richtig verstanden. :headslap: Könntet ihr mir bitte auch weiter helfen:

Ich habe schon ein paar Jahre eine X-Six (Basiswaffe) und hab mir vor einem Jahr ein 5-zölliges WS dazu gekauft.
Die letzte Erweiterung meiner WBK liegt erst drei Wochen zurück. Zubehör habe ich jetzt keines mehr auf der WBK eingetragen, weil die Dame meinte es wären jetzt automatisch 2 Zubehörteile pro Waffe dabei. Habe ich so zur Kenntnis genommen.
Im ZWR ist das WS tatsächlich als freies Zubehör eingetragen (hab ich kontrolliert).
Eine Zuordnung zur X-Six sehe ich nicht.

Konkret würde ich gern die X-Six verkaufen um (noch) einen Platz frei zu bekommen, aber das Wechselsystem behalten.

Wie beurteilt ihr das in Bezug auf den zitierten Text?

Danke, Tirolensis
hast du damals einen bescheid erhalten vor einem jahr?

ich denke "vor einem jahr" war schon die neue rechtslage
ohne bescheide ...

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 00:08
von Tirolensis
Hallo,

nein, keinen Bescheid.
Ich habe 2 WS gemeldet, aber noch nie einen Bescheid dazu erhalten.
Beim ersten Mal wurde es mit der Basiswaffe mitgeliefert.
Beim zweiten Mal WS nachträglich gekauft und der Behörde als genehmigungspflichtiges Zubehör gemeldet.

LG, Tirolensis