Liebe Forumsmitglieder,
mir ist bewusst, dass schon einiges zu diesem Thema verfasst wurde, jedoch habe ich keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden... Folgender Sachverhalt: Bevor die neue Verordnung der großen Magazine etc. in Kraft getreten ist war ich im Besitz von solchen Magazinen, jedoch ohne AR-15. Dieses Jahr möchte ich mir eine solche jedoch anschaffen (vor 13.12.2021) meine Frage: kann ich die Magazine samt AR-15 dann zusammen melden oder muss ich meine 30er Magazine abgeben? Ich möchte nichts illegales tun und will daher auf der sicheren Seite sein, deshalb habe ich mich auch an dieses Forum gewandt.
Mit besten Grüßen
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Große Magazine...
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Re: Große Magazine...
Abgeben musst du sie nicht, außer du willst das. Bei meiner Behörde würdest du nach der fristgerechten Meldung eine Bewilligung (17/1/10) für die Magazine bekommen aber die Waffe wäre B da nicht vor dem Stichtag besessen. Sprich kein daheim anstecken etc...
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Re: Große Magazine...
Welche behoerdeSOF55_Groundhog hat geschrieben: ↑Mi 6. Jan 2021, 07:37Liebe Forumsmitglieder,
mir ist bewusst, dass schon einiges zu diesem Thema verfasst wurde, jedoch habe ich keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden... Folgender Sachverhalt: Bevor die neue Verordnung der großen Magazine etc. in Kraft getreten ist war ich im Besitz von solchen Magazinen, jedoch ohne AR-15. Dieses Jahr möchte ich mir eine solche jedoch anschaffen (vor 13.12.2021) meine Frage: kann ich die Magazine samt AR-15 dann zusammen melden oder muss ich meine 30er Magazine abgeben? Ich möchte nichts illegales tun und will daher auf der sicheren Seite sein, deshalb habe ich mich auch an dieses Forum gewandt.
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