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Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Hi,
heute hätte die Polizei gerne eine Waffenkontrolle durchgeführt an meinem Hautwohnsitz. Ich war aber nicht da. Außerdem wäre es auch sinnlos gewesen, da ich meine Waffen nicht am HWS liegen habe, sondern bbei meiner Freundin.
Bei dem Telefonat mit der Polizei kam dann seitens des Beamten so eine komische Formuliereung, wo denn die Meldung von mir sei, dass sich meine Waffen nicht am HWS befinden würden ??????
Ich hab das taktisch ignoriert, mich aber doch gewundert, wo das herkommt?
Seit wann gibt es da diesbezüglich eine Meldepflicht?
heute hätte die Polizei gerne eine Waffenkontrolle durchgeführt an meinem Hautwohnsitz. Ich war aber nicht da. Außerdem wäre es auch sinnlos gewesen, da ich meine Waffen nicht am HWS liegen habe, sondern bbei meiner Freundin.
Bei dem Telefonat mit der Polizei kam dann seitens des Beamten so eine komische Formuliereung, wo denn die Meldung von mir sei, dass sich meine Waffen nicht am HWS befinden würden ??????
Ich hab das taktisch ignoriert, mich aber doch gewundert, wo das herkommt?
Seit wann gibt es da diesbezüglich eine Meldepflicht?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
es gibt keinePapa Bär hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 14:03Hi,
heute hätte die Polizei gerne eine Waffenkontrolle durchgeführt an meinem Hautwohnsitz. Ich war aber nicht da. Außerdem wäre es auch sinnlos gewesen, da ich meine Waffen nicht am HWS liegen habe, sondern bbei meiner Freundin.
Bei dem Telefonat mit der Polizei kam dann seitens des Beamten so eine komische Formuliereung, wo denn die Meldung von mir sei, dass sich meine Waffen nicht am HWS befinden würden ??????
Ich hab das taktisch ignoriert, mich aber doch gewundert, wo das herkommt?
Seit wann gibt es da diesbezüglich eine Meldepflicht?
es gibt weder eine rechtsgrundlage dafuer
noch ist eine logistische moeglichkeit vorhanden derartige meldungen im ZWR zu verwalten
doubleaction OG, Wien
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
SO ist auch mein Wissensstand, ich wollt nur am Telefon keine Diskussion anzetteln. Ich wart mal ab, was die Beamten bei der Kontrolle selbst von sich geben. Werd mal vrosichtshalber das Waffg. bereit halten zum "nachlesen"
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
warst du bei mir beim waffenfuehrerschein?
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Man muss sich in diesen Fällen erkundigen wo das mit dieser Meldung geregelt ist, falls dann keine Antwort kommt muss man darauf beharren da eine schriftliche Auskunft zu bekommen, damit man dieser Meldungspflicht nachkommen kann, Ordnung ist schließlich die erste Bürgerpflicht. Ein Beamter darf von einem Bürger nicht willkürlich etwas verlangen, nur weil er glaubt dass es so ist.
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
jopyoda hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 14:32Man muss sich in diesen Fällen erkundigen wo das mit dieser Meldung geregelt ist, falls dann keine Antwort kommt muss man darauf beharren da eine schriftliche Auskunft zu bekommen, damit man dieser Meldungspflicht nachkommen kann, Ordnung ist schließlich die erste Bürgerpflicht. Ein Beamter darf von einem Bürger nicht willkürlich etwas verlangen, nur weil er glaubt dass es so ist.
"Mir ist eine solche Meldepflicht nicht bekannt. Bitte gegen Sie mir die Rechtsgrundlage dafür bekannt, damit ich ggf. diese Meldung unverzueglich in der richtigen Form an die richtige Stelle abfertigen kann."
wennst a querulant bist dann bestehst drauf dass sie das in den bericht schreiben ...
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Brauch ich nicht, bin Jäger...
/s
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Am besten du verbringst die Waffen wieder an den Hauptwohnsitz und fragst dann, ob du jedesmal (so ca. alle 2 Wochen ) wenn du die Waffen von einem Wohnsitz zum anderen verbringst eine Meldung machen sollst.
Wenn du die Waffen langfristig wo anders unterbringen möchtest wäre es sicherlich sinnvoll die BH zu verständigen (wg. Kontrolle und so) - Verpflichtung gibt es meines Wissens da aber nicht, da bin ich eurer Meinung.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Mir sinds mit sowas ähnlichem gekommen, ich versuche seit Monaten diesbezüglich eine Auskunft zu bekommen, aber irgendwie antwortet niemand, es werden auf Nachfrage sogar vollkommen abstruste Ausreden erfunden warum man nicht antworten kann. Zum Glück wurde das Verlangen auf Anfrage damals auch schriftlich an mich herangetragen so dass ich das jetzt einfach mal monate- bzw. jahrelang weiterbetreiben kann, bis die entsprechende Antwort vorliegt, ich will schließlich entsprechend aufgeklärt werden, um dem mir unbekannten Gesetz bzw. der Verordnung Folge leisten zu können. Bis dahin kann ich mich damit beschäftigen wie die Anzeige wegen Amtsanmaßung bzw. Amtsmissbrauch zu formulieren ist um die größtmögliche Aussicht auf Erfolg zu haben.gewo hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 14:37jop
"Mir ist eine solche Meldepflicht nicht bekannt. Bitte gegen Sie mir die Rechtsgrundlage dafür bekannt, damit ich ggf. diese Meldung unverzueglich in der richtigen Form an die richtige Stelle abfertigen kann."
wennst a querulant bist dann bestehst drauf dass sie das in den bericht schreiben ...
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Ich halte nichts von davon, für mich fällt das unter vorauseilendem Gehorsam.
Wenn das bei der Kontrolle Mehrarbeit für die Beamten bedeutet ist das nicht mein Problem. Diesen Aufwand beschert das Waffengesetz, nicht ich bzw. der Verwahrungsort meiner Waffen.
Grüße
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
da waere ich ja ganz bei dir
aber seit dem ZWR ist das unsinn
den handakt von frueher gibts nimmer
und im ZWR gibts keine eintragungsmoeglichkeit fuer den lagerort
was sollte der/die SB also mit deiner nachricht machen ...?
post-it an den bildschirmrand ...?
oder parallel zum ZWR ein privates "parallel-ZWR" bauen in dem die daten drinnen stehen fuer die man im ZWR nix vorgesehen hatte?
wie herstellerbezeichnungen von altbesitz-wechselsystem oder so...
ich weiss garned ob die/der das duerfte ... waere ja a individuelle datensammlung ... DSGVO ... gilt die fuer behoerden? ... vermutlich nicht oder?
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Bei mir stehen beide Wohnsitze definitiv im ZWR drinnen.
Hauptwohnsitz Wien und Nebenwohnsitz NÖ.
Kommen jedesmal zuerst am HWS zum Kontrollieren, und weil dort nichts liegt wird der Akt nach NÖ geschickt. Bekomme dann immer einen Anruf vorher ob ich mit einer Kontrolle an der vorher ausgemachten Zeit zu Hause bin. Alles ganz easy bisher. Kontrolle mit Ankündigung ist perfekt.
Hauptwohnsitz Wien und Nebenwohnsitz NÖ.
Kommen jedesmal zuerst am HWS zum Kontrollieren, und weil dort nichts liegt wird der Akt nach NÖ geschickt. Bekomme dann immer einen Anruf vorher ob ich mit einer Kontrolle an der vorher ausgemachten Zeit zu Hause bin. Alles ganz easy bisher. Kontrolle mit Ankündigung ist perfekt.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Sa 9. Jan 2021, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
es geht aber ned um wohnsitze sondern um die orte wo du deine waffen verwahrst
du darfst deine waffen ueberall in oesterreich verwahren, sofern sie dort sicher verwahrt sind
wohnsitze sind ueber das ZWR sowieso zugaenglich da es direkt mit dem ZMR (zentrales melde register) verschalten ist
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- combatmiles
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
du bist ja auch a sonderfall herr brigadier ....combatmiles hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 16:43zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt....
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