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Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Papa Bär
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von Papa Bär » Di 19. Jan 2021, 17:26

ich finds jedenfalls sehr "klug", jetzt die BH rebellisch zu machen mit etwas wo man im Endeffekt nur verlieren kann, wenn man zufällig den Richtigen erwischt auf der Behörde.
Also jedenfalls groß aufblasen, ganz wichtig !!! :headslap: :headslap:
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von gewo » Di 19. Jan 2021, 17:56

Papa Bär hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 17:26
ich finds jedenfalls sehr "klug", jetzt die BH rebellisch zu machen mit etwas wo man im Endeffekt nur verlieren kann, wenn man zufällig den Richtigen erwischt auf der Behörde.
Also jedenfalls groß aufblasen, ganz wichtig !!! :headslap: :headslap:
ned wirklich

im norden niederoesterreichs gibts a behoerde die hat nach dem stichtag im dezember 2019 wochenlang gesagt "keine HiCap meldungen, wir wissen noch ned genau wie es geht" und nach ein paar monaten haben die (bis heute) antraege fuer HiCap magazin altbesitz nur angenommen wenn du die rechnung fuer die HiCap magazine vorweisen kannst

in jenen faellen in denen eine meldung fuer HiCaps abgegeben wird, ohne dass die rechnung dafuer vorliegt, so wurde es zumindesten unabhaengig voneinander mehreren kunden von mir gesagt, wird ein verfahren wegen illegalen erwerbs von waffen der kat A eingeleitet, weil ja kein nachweis dafuer beizubringen ist, dass die magazine tatsaechlich schon am 14.12.2019 in besitz waren.

ob es tatsaechlich so ein verfahren gibt gegen irgendwen oder je eines gegeben hat weiss ich ned
aber einleiten kanns der sachbearbeiter jedenfalls schon ..

fazit:
haettest bei DIESER behoerde die meldung gleich ende dezember gemacht dann haettest weniger sorgen als jetzt
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von Papa Bär » Di 19. Jan 2021, 18:40

ich hätt in dem Fall jetzt auch keine Sorgen, denn dass ein Gericht mich verurteilt für eine annahme, das hats wohl noch nicht oft gegeben.
Aber was hätte es, um beim Bezug zum Thema zu bleiben geändert, bei der Behörde rechtzeitig nachzufragen? Die haben ja eh alles liegen gelassen... also?
Btw, wenn jemand eine Rechnung braucht für ein HiCap, kein Problem. Ich kann als Privater auch Rechnungen (halt ohne Ust) ausstellen.
Glaube daher das Gschichtl nicht ganz.
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von gewo » Di 19. Jan 2021, 18:44

Papa Bär hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:40
Btw, wenn jemand eine Rechnung braucht für ein HiCap, kein Problem. Ich kann als Privater auch Rechnungen (halt ohne Ust) ausstellen.
Glaube daher das Gschichtl nicht ganz.
beim ersten hab ichs auch noch ned geglaubt ...
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von Promo » Di 19. Jan 2021, 19:11

gewo hat geschrieben:
Mo 18. Jan 2021, 17:04
version 2
AUFBEWAHRUNG
die kunde ueberlasst die waffe aus irgendeinem anderen grund an den haendler dh der haendler wird NICHT zum eigentuemer
zb eine aufbewahrung, eine reparatur, ein versand an dritte, eine einsendung zum lieferanten weil reklamation, was auch immer .....
eine ueberlassungszettel gibt es in beiden faellen dazu logisch in dem ersten fall steht halt was anderes drauf als im zweiten fall drauf steht
[..]
in der version 2 ist auch alles klar
der haendler wird dabei NICHT zum eigentuemer (weil er zb nur verwahrt, oder an einen anderen haendler weiterschickt) uebergabebestaetigung waffe darf NICHT in sein waffenbuch das waere definitiv falsch im waffenbuch duerfen NUR waffen stehen die der haendler handelsrechtlich besitzt das hab ich direkt von meiner waffenbehoerde LPD wien (reg.r. amtsd. ing. butz.)
Diverse Abarten von "Version 2" von dir waren nie in Abrede gestellt. Das ist aber nicht das, worüber wir ursprünglich gesprochen hatten. Die Ursprungsdiskussion ging ausschließlich darum um gekaufte Waffen die auf der WBK eingetragen sind dauerhaft (!) beim Händler aufzubewahren, zur Erinnerung:
Promo hat geschrieben:
Sa 16. Jan 2021, 10:39
Alexej hat geschrieben:
Fr 15. Jan 2021, 22:13
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Das erachte ich als problematisch, weil dann der Händler nach einer gewissen Zeit alle Waffen in sein Waffenbuch aufnehmen müsste, Stichwort Meldefristen, weil er ja der Innehaber ist.
Wenn ein Kunde zu dir kommt, dir eine auf SEINE WBK eingetragene Waffe auf den Tisch legt und sagt "bewahre mir diese Waffe bitte unbefristet, dauerhaft und ohne Grund bis auf Widerruf bei dir auf", was machst du nach spätetens 6 Wochen? Der § 28 ("Überlassung") gilt auch für Gewerbetreibende, fühlst du dich dann nach 6 Wochen dazu verpflichtet diese Waffe im ZWR anzukaufen?

Mir wurde hierzu heute telefonisch von der Waffenbehörde mitgeteilt, dass gem. § 6 WaffG Innehabung einer Schusswaffe auch Besitz ist, und daher im Falle einer Überlassung (ohne Berücksichtigung Ausnahmefälle Reparatur, etc. die aber vom Threadersteller gar nicht gefragt waren und daher auch unberücksichtigt bleiben) jedenfalls nach den im § 28 genannten Fristen eine Meldung an die Behörde zu erfolgen hat.

Es ist nicht auszuschließen, dass eine andere Behörde eine andere Sichtweise kundtut, dies ist jedenfalls die der Behörde in meinem Heimatbundesland.

Edit, Lieber Papa Bär:
Papa Bär hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 17:26
ich finds jedenfalls sehr "klug", jetzt die BH rebellisch zu machen mit etwas wo man im Endeffekt nur verlieren kann, wenn man zufällig den Richtigen erwischt auf der Behörde.
Also jedenfalls groß aufblasen, ganz wichtig !!! :headslap: :headslap:
Sollten sich deine Beiträge in diesem Thread weiterhin auf Komplimente an andere und der Diskussion nicht zugehörige Beleidigungen für mich handeln, so gebe ich dir gerne zurück, dass ich verstanden habe, dass du mich nicht magst. Wenn du es aber weiterhin nicht schaffen solltest dich qualifiziert auszudrücken und auch inhaltlich nichts beitragen kannst, dann bitte ich dich doch die Tastatur außer Reichweite zu schaffen und von den Zuschauerrängen zu partizipieren. Solltest du das nervlich nicht durchstehen, kannst du aber gerne auch mich ignorieren oder diesen Thread nicht lesen.
Ich verstehe mich mit Gerhard prima und freue mich immer wenn ich ihn sehe - und es ist für mich auch spannend, wenn ich so eine Diskussion auf solchem Niveau führen kann, ohne dass sich jemand angegriffen fühlt. Das Endergebnis hiervon ist nämlich, dass wir nachher beide klüger sind, weil man eben dem Anderen zuhört und darauf eingeht und vielleicht auch am Ende mit einer einheitlichen Auffassung dasteht. Wenn das noch dazu öffentlich passiert, dann haben auch andere Mitleser etwas davon.
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von gewo » Di 19. Jan 2021, 20:19

Promo hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 19:11
Diverse Abarten von "Version 2" von dir waren nie in Abrede gestellt. Das ist aber nicht das, worüber wir ursprünglich gesprochen hatten. Die Ursprungsdiskussion ging ausschließlich darum um gekaufte Waffen die auf der WBK eingetragen sind
näääh

die einzige und zentrale frage ist:
darf ein waffenhaendler waffen, die er nicht handelsrechtlich besitzt in seinem waffenbuch fuehren?

mit der beantwortung dieser frage ist alles klar
und (vermutlich fast) jede behoerde wird dir diese frage richtigerweise mit "nein" beantworten

als haendler bin ich von praktisch allen bestimmungen des waffengesetzes ausgenommen (nur fuehren und verbringen gilt fuer mich)
der ganze ueberlassungklimbim ist in eigener sache (waffen die gegenstand meiner geschaeftstaetigkeit sind) fuer mich als haendler obsolet

die "abarten von version 2" habe ich nur deshalb eingebracht um es klar zu machen dass das so ned sein kann

es kann und darf im gesetz keinen unterschied machen ob ich eine waffe fuer einen kunden aufbewahre weil der kunde das will oder ob die waffe bei mir liegt weil ich auf ersatzteile warte zur reparatur.
aufbewahrung (ohne meldung) bleibt aufbewahrung, egal aus welchem grund

deiner argumentation folgend muesst ich in so einem fall nach sechs wochen die reparaturwaffe in mein waffenbuch nehmen
auf basis von was bitte?
ohne vertrag ..?
und wenn ich die reparaturwaffe zum grosshaendler einschicke dann muss der auch nachh sechs wochen die waffe in sein waffenbuch nehmen
und ich muss sie zu seinen lasten aus meinem austragen
und wenn die waffe zurueck ins werk muss dann traegt der grosshaendler sie wieder aus
und der hersteller nimmt sie in seine buecher ...
und dann alles wieder retour

das ist unsinn
das findet so nicht statt

eine waffe muss ins waffenbuch wenn ich sie handelsrechtlich uebernommen habe
entweder auf dauer weil ich sie gekauft habe
oder voruebergehen mittels rueckgabevertrag weils ein DEPOT ist

wenn eine waffe nicht mein eigentum wird weil ich sie nur voruebergehen fuer einen kunden verwahre dann steht dem nichts entgegen

der kunde muss die weitergabe nicht melden weil es eine weitergabe an einen haendler ist
ich muss sie nicht melden weil WaffG 1996 §47 (2)
zitat:
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz.

edit:
man muesste sich zudem mal den begriff "ueberlassung" ansehen
steht glaub ich eh irgendwo im gesetz


editedit:
WaffG 1996 §28 (2):
Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

da hast es ja eh schon
es wird sogar direkt im 28iger unterschieden ob eine ueberlassung nur eine "aufbewahrung" oder eine echte "veraeusserung" ist
mehr als direkt ins gesetz reinschreiben geht ned oder?

lieben gruss an deine behoerde ...
:dance:
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von Papa Bär » Di 19. Jan 2021, 21:02

gewo hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:44
Papa Bär hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:40
Btw, wenn jemand eine Rechnung braucht für ein HiCap, kein Problem. Ich kann als Privater auch Rechnungen (halt ohne Ust) ausstellen.
Glaube daher das Gschichtl nicht ganz.
beim ersten hab ichs auch noch ned geglaubt ...
Eigentlich egal, denn die Beweislast liegt wo? Bei mir zu beweisen, dass ich das Magazin vor dem 14.12.20 legal erworben habe (wie auch immer), oder doch bei der Behörde, dass ich es nach dem 14.12.20 illegal erworben habe?

@Promo: Es ist ein Irrtum zu glauben, dass du einem Spezialisten wie Gewo durch eine an den Haaren herbei gezogene Argumentation und dem zu Folge allen anderen Mitlesern hier, zu irgend einer Art intellektuellem Fortschritt verhelfen könntest.
Der Tip, ich möge mich von der Tatstatur fern halten, wäre daher eher bei dir besser beheimatet.
Es ist keine Schande auch mal in einer fachlichen Diskussion nach zu geben und seinen Fehler einzugestehen, probiers einfach mal ;-)
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von gewo » Di 19. Jan 2021, 21:09

Papa Bär hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 21:02
Eigentlich egal, denn die Beweislast liegt wo? Bei mir zu beweisen, dass ich das Magazin vor dem 14.12.20 legal erworben habe (wie auch immer), oder doch bei der Behörde, dass ich es nach dem 14.12.20 illegal erworben habe?
du hast recht
aber man haet aerger mit seinem sachbearbeiter damit

und es gibt a menge leut die so einen aerger aus prinzip ned wollen
versteh ich auch
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von J4S » Mi 20. Jan 2021, 06:21

Nur eine kurze Frage, weil die für mich zuständige Behörde zufällig auch im Norden NÖs ist: Das Autokennzeichen des von dir angesprochenen Bezirks fängt nicht zufällig mit GD an?


D

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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von AUG-andy » Mi 20. Jan 2021, 08:23

J4S hat geschrieben:
Mi 20. Jan 2021, 06:21
Nur eine kurze Frage, weil die für mich zuständige Behörde zufällig auch im Norden NÖs ist: Das Autokennzeichen des von dir angesprochenen Bezirks fängt nicht zufällig mit GD an?


D
Da geht's vermutlich um GF oder MI . ;)
Die haben bei diversen HA schon mal ordentlich ins Klo gegriffen. :lol:
MfG
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von gewo » Mi 20. Jan 2021, 08:33

J4S hat geschrieben:
Mi 20. Jan 2021, 06:21
Nur eine kurze Frage, weil die für mich zuständige Behörde zufällig auch im Norden NÖs ist: Das Autokennzeichen des von dir angesprochenen Bezirks fängt nicht zufällig mit GD an?


D
Das MI und GD im generellen zugang .... gewoehnungsbeduerftig .... sind ist eh bekannt

Im fall der rechnungsvorlage ist es ueberraschenderweise eine andere ... aber eh in der gegend ...
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von J4S » Mi 20. Jan 2021, 12:53

MI und GD oder MI und GF?

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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von bandit31 » Mi 20. Jan 2021, 15:13

Bei mir im Bezirk HL und bei Freunden und Bekannten im Bezirk GD, HO und MI waren keine Rechnungen oder irgendwelche Nachweise für die HiCaps, egal ob Z7, Z8, Z9 oder Z10 notwendig. Angabe von Stückzahl, Waffentyp und Kapazität reichte.
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Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)

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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Beitrag von J4S » Mi 20. Jan 2021, 15:37

Ich wollte nur nachfragen - weil mein SB in der BH im Grenzbezirk GD eigentlich bisher einen ausgesprochen zuvorkommenden, flexiblen und total entspannten Eindruck machte. Hätte ja sein können, dass sich da etwas geändert hat - forewarned is forearmed.

Herzlichst,
Der Ösi

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