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Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Guten Morgen in die Runde !
Das Kat. B Waffen einem rechtmässigen Erben hinterlassen werden können ist klar und deutlich dokumentiert. Hat der Erbe keine WBK, ist ihm eine auszustellen (vorbehaltlich dass er die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt). Hat der Erbe keine freien Plätze mehr auf seiner WBK, ist diese um genau die benötigten Plätze zu erweitern. So weit so gut. Wie sieht es rechtlich aus wenn der Verstorbene zwar eine WBK mit - sagen wir - 2 Plätzen hat aber zum Zeitpunkt des Ablebens keine Kat. B Waffe besitzt? Sind die 2 freien Plätze trotzdem auf einen Erben übertragbar? Würde dieser dann eine entsprechende Erweiterung bekommen? Danke !
Das Kat. B Waffen einem rechtmässigen Erben hinterlassen werden können ist klar und deutlich dokumentiert. Hat der Erbe keine WBK, ist ihm eine auszustellen (vorbehaltlich dass er die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt). Hat der Erbe keine freien Plätze mehr auf seiner WBK, ist diese um genau die benötigten Plätze zu erweitern. So weit so gut. Wie sieht es rechtlich aus wenn der Verstorbene zwar eine WBK mit - sagen wir - 2 Plätzen hat aber zum Zeitpunkt des Ablebens keine Kat. B Waffe besitzt? Sind die 2 freien Plätze trotzdem auf einen Erben übertragbar? Würde dieser dann eine entsprechende Erweiterung bekommen? Danke !
Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Du kannst nur Waffen erben, keine Plätze
Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
neinWebley455 hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 11:25Guten Morgen in die Runde !
Das Kat. B Waffen einem rechtmässigen Erben hinterlassen werden können ist klar und deutlich dokumentiert. Hat der Erbe keine WBK, ist ihm eine auszustellen (vorbehaltlich dass er die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt). Hat der Erbe keine freien Plätze mehr auf seiner WBK, ist diese um genau die benötigten Plätze zu erweitern. So weit so gut. Wie sieht es rechtlich aus wenn der Verstorbene zwar eine WBK mit - sagen wir - 2 Plätzen hat aber zum Zeitpunkt des Ablebens keine Kat. B Waffe besitzt? Sind die 2 freien Plätze trotzdem auf einen Erben übertragbar? Würde dieser dann eine entsprechende Erweiterung bekommen? Danke !
die plaetze kriegt er nicht
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Noch nie was von sogenannten Platzhaltern gehört?Webley455 hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 11:25Guten Morgen in die Runde !
Das Kat. B Waffen einem rechtmässigen Erben hinterlassen werden können ist klar und deutlich dokumentiert. Hat der Erbe keine WBK, ist ihm eine auszustellen (vorbehaltlich dass er die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt). Hat der Erbe keine freien Plätze mehr auf seiner WBK, ist diese um genau die benötigten Plätze zu erweitern. So weit so gut. Wie sieht es rechtlich aus wenn der Verstorbene zwar eine WBK mit - sagen wir - 2 Plätzen hat aber zum Zeitpunkt des Ablebens keine Kat. B Waffe besitzt? Sind die 2 freien Plätze trotzdem auf einen Erben übertragbar? Würde dieser dann eine entsprechende Erweiterung bekommen? Danke !
Mann füllt immer eine WBK mit billigen Platzhaltern auf um kleines Geld ( 0-50€) um genau so was zu vermeiden das Plätze leichtsinnig verfallen.
Kommt gleich nach den Cooperregeln auf Platz 2 der wichtigsten Dinge .
Nur nichts herschenken was einem zusteht.
Fast jeder Händler hat solche Waffen genau aus diesem Grund zur genüge liegen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
ich habs auch ueberlesenAUG-andy hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 12:32Noch nie was von sogenannten Platzhaltern gehört?Webley455 hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 11:25Guten Morgen in die Runde !
Das Kat. B Waffen einem rechtmässigen Erben hinterlassen werden können ist klar und deutlich dokumentiert. Hat der Erbe keine WBK, ist ihm eine auszustellen (vorbehaltlich dass er die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt). Hat der Erbe keine freien Plätze mehr auf seiner WBK, ist diese um genau die benötigten Plätze zu erweitern. So weit so gut. Wie sieht es rechtlich aus wenn der Verstorbene zwar eine WBK mit - sagen wir - 2 Plätzen hat aber zum Zeitpunkt des Ablebens keine Kat. B Waffe besitzt? Sind die 2 freien Plätze trotzdem auf einen Erben übertragbar? Würde dieser dann eine entsprechende Erweiterung bekommen? Danke !
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es geht ned darum dass der erbe die plaetze ned voll hat sondern
der erblasser hat keine waffen ..
da helfen dann auch keine platzhalter ...
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
War auch darauf bezogen. Als Hinweis für künftige Erben noch rechtzeitig demjenigen die Karte aufzufüllen. Viele Plätze verschwinden genau aus solch einer Unwissenheit. Das sollte in einer Familie doch leicht umsetzbar sein.gewo hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 12:39ich habs auch ueberlesenAUG-andy hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 12:32Noch nie was von sogenannten Platzhaltern gehört?Webley455 hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 11:25Guten Morgen in die Runde !
Das Kat. B Waffen einem rechtmässigen Erben hinterlassen werden können ist klar und deutlich dokumentiert. Hat der Erbe keine WBK, ist ihm eine auszustellen (vorbehaltlich dass er die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt). Hat der Erbe keine freien Plätze mehr auf seiner WBK, ist diese um genau die benötigten Plätze zu erweitern. So weit so gut. Wie sieht es rechtlich aus wenn der Verstorbene zwar eine WBK mit - sagen wir - 2 Plätzen hat aber zum Zeitpunkt des Ablebens keine Kat. B Waffe besitzt? Sind die 2 freien Plätze trotzdem auf einen Erben übertragbar? Würde dieser dann eine entsprechende Erweiterung bekommen? Danke !
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es geht ned darum dass der erbe die plaetze ned voll hat sondern
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Macht das einmal jemanden klar der sich auf die letzte Flussüberquerung vorbereitet...
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
tust ihm halt 3 Münzen auf die Augen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Sicher prickelnd, wenn man dem Opa zum 85er zwei Waffen kauft und ihm sagt, dass man die dann bitte möglichst bald zur Erweiterung erben will.
Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
So was macht man einfach rechtzeitig zu Lebzeiten ihr Banausen.
Habt ihr kein Feingefühl ?
Die WBK hat derjenige nicht kurz vor dem Ableben gemacht.
Ich kenne auch einen Fall wo jemand aufgrund einer schweren Krebserkrankung all seine Waffen an "gute Freunde" verschenkt hat ohne Meldung um der Behörde eins Auszuwischen. Ist über 30 Jahre her. So was passiert auch in Österreich.
Habt ihr kein Feingefühl ?
Die WBK hat derjenige nicht kurz vor dem Ableben gemacht.
Ich kenne auch einen Fall wo jemand aufgrund einer schweren Krebserkrankung all seine Waffen an "gute Freunde" verschenkt hat ohne Meldung um der Behörde eins Auszuwischen. Ist über 30 Jahre her. So was passiert auch in Österreich.
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Genau so wie du habe ich es vor ca 2-3 Jahren auch geschrieben (ich suchte damals für eine Bekannte einige Platzhalter)AUG-andy hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 12:32
Noch nie was von sogenannten Platzhaltern gehört?
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Nur nichts herschenken was einem zusteht.
Fast jeder Händler hat solche Waffen genau aus diesem Grund zur genüge liegen.
Da sind gleich die Siebengescheiten über mich hergefallen, wie deppert u. unnötig so etwas ist.
Nun ist inzwischen die besagte Bekannte verstorben, u. ihre Tochter freut sich über einen Haufen Plätze!
Was mich auch freut, da ich mit der Tochter gut befreundet bin!!
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Das ist nämlich die unkomplizierteste Lösung Plätze ohne großes Trara zu bekommen. Alte Hasen wissen halt was zu tun ist.Steelman hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 15:30Genau so wie du habe ich es vor ca 2-3 Jahren auch geschrieben (ich suchte damals für eine Bekannte einige Platzhalter)AUG-andy hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 12:32
Noch nie was von sogenannten Platzhaltern gehört?
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Da sind gleich die Siebengescheiten über mich hergefallen, wie deppert u. unnötig so etwas ist.
Nun ist inzwischen die besagte Bekannte verstorben, u. ihre Tochter freut sich über einen Haufen Plätze!
Was mich auch freut, da ich mit der Tochter gut befreundet bin!!
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Was ist jedoch wenn der Opa (mit 85) zwar alle Plätze zum vererben belegt hat, mit 90 noch nicht verstorben ist und aus gesundheitlichen Gründen jedoch den Nachweis zur Verlängerung seiner WBK nicht mehr machen kann?
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
wieso soll er seine WBK verlängern?
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Re: Erbschaftsfrage: WBK aber ohne Waffen?
Wenn er im Zuge der Verwahrungskontrolle keinen aktuellen Schiessnachweis erbringen kann ist die WBK weg.