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WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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HrLeberwurst
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WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von HrLeberwurst » Di 19. Jan 2021, 18:18

Servus!
Bin zwar noch neu hier, trotzdem könnte ich eure Hilfe benötigen. :D
Ich würde gerne ine WBK beantragen, habe aber bedenken, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte.
Da ich mit 19 also vor 2 Jahren diverse Bilder mit dem Hintergrund der Lustigmache/Verarsche (ähnlich Charlie Hebdo) des 3.Reichs bzw. der Führungsfiguren und deren Mitläufer in unsere dazumalige WhatsApp Stammtischgruppe versendet habe.
Bei einigen dieser Bildern konnte man auch Hakenkreuze/SS-Runen erkennen.
Da es zu dieser Zeit für mich offensichtlich war, dass diese Bilder der reinen Verarsche etc. galten machte ich mir auch keine Gedanken darüber, ob jemand Anderes
(Verfassungsschutz) dies nicht so eindeutig Veststellen konnte.
Durch Ermittlungen gegen einen fernen Bekannten (der auch zu dieser WhatsApp-Gruppe gehörte) wurde somit der Chatverlauf sämtlicher auf seinem Handy befindlichen Chats durchsucht.
Infolgedessen bekam ich eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen §3g VbtG.
Mein Anwalt erwirkte eine Außergerichtliche Einigung durch zuweisung zum Projekt 3g, dadurch wurde dies mit einer Diversion erledigt.
Ich bin dadurch also nicht Vorbestraft und es gab auch keine Verhandlung.
Klarerweise ist dies nur eine kurze Zusammenfassung, trotzdem hoffe ich, dass ihr ein Bild meiner Lage bekommt.

Wie sieht es jetzt mit der Rechtslage in diesem Fall aus?
Wie stehen meine Chancen, dass mein Antrag angenommen bzw. abgelehnt wird.
Laut den Auskünften meines Anwalts dürfte es keine Probleme geben.

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Zuletzt geändert von HrLeberwurst am Di 19. Jan 2021, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.

Alaskan454
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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alaskan454 » Di 19. Jan 2021, 18:30

HrLeberwurst hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:18
Servus!
Bin zwar noch neu hier, trotzdem könnte ich eure Hilfe benötigen. :D
Ich würde gerne ine WBK beantragen, habe aber bedenken, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte.

Wie sieht es jetzt mit der Rechtslage in diesem Fall aus?
Wie stehen meine Chancen, dass mein Antrag angenommen bzw. abgelehnt wird.
Laut den Auskünften meines Anwalts dürfte es keine Probleme geben.
Jaja diese berühmten WA Gruppen :whistle:

Das wird vielleicht wirklich spannend und gerade bei allem was mit dem Verbotsgesetz zu tun hat versteht man in AT keinen Spass.

Auch wenn du nicht verurteit wurdest wird der SB mit ziemlicher Sicherheit Wind davon kriegen und ob das so einfach dann durchgewinkt wird? :think:

Aber wenn dein Anwalt meint das klappt, dann reich ein.

Mehr wie ablehnen können sie nicht und dann kannst dir immer noch alle weiteren Möglichkeiten überlegen.

Alexej
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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alexej » Di 19. Jan 2021, 18:49

"Wer sich im Sinn des § 3g VerbotsG im nationalsozialistischen Sinn betätigt
und deshalb zu einer die Mindeststrafe von einem Jahr nicht unerheblich
übersteigenden, wenn auch bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe
verurteilt wird, dem fehlt die waffenrechtliche Verläßlichkeit. ÖJZ 2001,
617/146 (VwGH)."

Quelle: Mayerhofer/Salzmann Nebenstrafrecht Band 2, 6. Auflage

Da das Verfahren diversionell erledigt wurde, würde ich es versuchen, jedoch - auch wenn diversionelle Erledigungen eigentlich nur bei der StA intern aufliegen dürfen und die Behörden theoretisch (praktisch ist es leider oft nicht so streng) darauf keinen Zugriff haben (dürfen) - kann es sein, dass dein SB, wie mein Vorposter bereits sagte, davon Wind bekommt.

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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Sauer202 » Di 19. Jan 2021, 18:55

Das ist ja keine Kleinigkeit was da vorgefallen ist. Wird da kein Waffenverbot erteilt?

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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alexej » Di 19. Jan 2021, 18:59

Sauer202 hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:55
Das ist ja keine Kleinigkeit was da vorgefallen ist. Wird da kein Waffenverbot erteilt?
Nicht unbedingt nein.

§ 12. (1) WaffG. Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.

Aus seinen Schilderungen geht nicht unbedingt hervor, dass er "durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte".

Alaskan454
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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alaskan454 » Di 19. Jan 2021, 19:02

Sauer202 hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:55
Das ist ja keine Kleinigkeit was da vorgefallen ist. Wird da kein Waffenverbot erteilt?
Wie viele Gefährder haben keines oder sonstige Deppen?Genau darum haben die deutschen das jetzt mit dem Verfassungsschutz am laufen :whistle:

Es gibt in Österreich geschätzt 400.000 Alkoholkranke Menschen aber nur bisschen was über 70.000 Waffenverbote ;)
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Di 19. Jan 2021, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.

Alaskan454
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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alaskan454 » Di 19. Jan 2021, 19:09

Alexej hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 18:49

Da das Verfahren diversionell erledigt wurde, würde ich es versuchen, jedoch - auch wenn diversionelle Erledigungen eigentlich nur bei der StA intern aufliegen dürfen und die Behörden theoretisch (praktisch ist es leider oft nicht so streng) darauf keinen Zugriff haben (dürfen) - kann es sein, dass dein SB, wie mein Vorposter bereits sagte, davon Wind bekommt.
Das hat nicht wirklich was mit der Diversion an sich zu tun aber bei der polizeiinternen Überprüfung wird man feststellen das der Herr Leberwurst ein "Kundenkonto" bei der Polizei hatte an seiner Meldeadresse mit einer AZ.
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Di 19. Jan 2021, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.

Alexej
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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alexej » Di 19. Jan 2021, 19:13

Ein kleiner Beitrag noch zum Reinlesen.

In diesem Fall geht es um einen Mann welcher durch Delikte gegen Leib und Leben aufgefallen ist, sein Verfahren jedoch diversionell eingestellt wurde.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 730L00.pdf

"Der von ihm hervorgehobene Umstand, dass das gerichtliche Strafverfahren diversionell eingestellt wurde und der Revisionswerber demnach strafgerichtlich unbescholten ist, ist entgegen der Stoßrichtung der Revision für die Erlassung eines Waffenverbots nicht entscheidend, ebensowenig der Umstand, dass es sich - nach Ansicht des Revisionswerbers - um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe."

Und weiter

"Die Waffenbehörden und das Verwaltungsgericht haben auch im Falle der Diversion eigenständig zu beurteilen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der nach den vom WaffG vorgegebenen Kriterien die Erlassung eines Waffenverbots rechtfertigt (VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0031, m.w.H.). "


Es könnte also sein, dass man im Zuge deiner Verlässlichkeitsprüfung auf deine Diversion stößt und gerade deswegen dann ein Waffenverbot erlässt.

Edit:
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 19. Jan 2021, 19:09
Das hat nicht wirklich was mit der Diversion an sich zu tun aber bei der polizeiinternen Überprüfung wird man feststellen das der Herr Leberwurst ein "Kundenkonto" bei der Polizei hatte mit einer AZ.
Genau das meinte ich. Er würde die Behörde quasi auf die "richtige Spur" bringen.

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Re: WBK trotz verstoß gegen VbtG

Beitrag von Davomon1979 » Di 19. Jan 2021, 20:09

Kleiner Tipp meinerseits: Lass dir etwas mehr Zeit. - Aktuell mit Corona und der Berichterstattung rund um die Coronademos passt du gerade in das Bild rein, dem kein SB eine Waffe bewilligen will. - Ich an deiner Stelle, würde mir so bis 26/27 Zeit lassen, dann ist schon etwas Gras über die Sache gewachsen.

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Mindfreeq
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Re: WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von Mindfreeq » Mi 20. Jan 2021, 07:19

Es geht hier aber nicht darum was der SB "will" wenn er einen Rechtsanspruch hat und SV ist so einer dann ist das egal ob der SB will oder nicht. Die Frage ist nur ob er Zugriff zum Geschäftsregister des Landesgerichts hat.
Auf deiner Diversion müsste doch eh drauf stehen das dies keine Vorstrafe ist und du so und so lange im Geschäftsregister gespeichert bist bzw eine Probezeit hast, wennst auf Nummer sichern gehen willst machst das erst nach der Frist.
Wobei es schon sehr bedenklich wäre wenn man Nachträglich ein Waffenverbot ausspricht bzw erst dann beim ansuchen der WBK drauf kommt das zu machen. Zu diesem Zeitpunkt könntest schon einiges an Kat. C besitzen.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... :mrgreen:

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Re: WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alaskan454 » Mi 20. Jan 2021, 08:18

Mindfreeq hat geschrieben:
Mi 20. Jan 2021, 07:19
Es geht hier aber nicht darum was der SB "will" wenn er einen Rechtsanspruch hat und SV ist so einer dann ist das egal ob der SB will oder nicht. Die Frage ist nur ob er Zugriff zum Geschäftsregister des Landesgerichts hat.
Es geht eh nicht um das was der SB will aber wenn ich das was du da schreibst auf ein extremes Beispiel umlege könnte man sagen das jedem radikalen IS Symphathisanten der nicht vorbestraft ist eine WBK auszustellen wäre.

Ich würde fast meinen das dass öffentliche Sicherheitsinteresse über dem Rechtsanspruch des Salafisten steht.

Beim Verbotsgesetz verstehen die Behörden aber absolut keinen Spass und ob es da so viel besser aussieht?

Der SB sieht sehr wohl das gegen dich ermittelt wird/wurde und spätestens bei der internen Abfrage kommen sie drauf das es da schon eine "Kundenbeziehung" gab.

Möglich ist es das er eine bekommt aber es ist auch möglich das ein Rechtsstreit daraus wird.

Boington
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Re: WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von Boington » Mi 20. Jan 2021, 12:26

Ich würde es einfach probieren mit der WBK und garnichts gegenüber dem Sachbearbeiter sagen, wenn kein Waffenverbot gegen dich vorliegt dann sollte das kein Problem sein.
Alternativ könnte man sich von einem Anwalt beraten lassen und erfragen ob sowas irgendwo aufliegt.

Wegen so Whatsapp Gruppen:
Einfach weg bleiben, sobald da irgend einer was postet wo man verbotene Symbole oder Gewaltaufrufe stehen hat dann sofort raus da.
Inzwischen ist Social Media ein riesiges Minenfeld was sowas betrifft und man kann nie wissen wer da noch aller in der Gruppe dabei ist und was diese Leute auf dem Kerbholz haben.
Ebenso auf Facebook, Telegram, Twitter oder in Waffenforen.
Da hast genug Leute die dich einfach nur reintheatern wollen.

Trotzdem viel Glück mit deiner WBK und möge alles klappen.

HrLeberwurst
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Re: WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von HrLeberwurst » Mi 20. Jan 2021, 12:52

Danke für die vielen hilfreichen Antworten, ich habe einfach mein Glück versucht da ich heute angerufen und heute schon einen Termin bekommen habe.
Der SB sah natürlich, dass ich eine Anzeige gegen das VbtG habe und sagte, dass sie die Unterlagen det StA anforderm müssen und dann gegeben deren Bericht (Polizei/StA) entscheiden müssten.
Werde euch auf dem laufenden halten.

Dennoch würde es mich interessieren was ich von diesem Fall haltet.

Alaskan454
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Re: WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alaskan454 » Mi 20. Jan 2021, 13:39

HrLeberwurst hat geschrieben:
Mi 20. Jan 2021, 12:52
Danke für die vielen hilfreichen Antworten, ich habe einfach mein Glück versucht da ich heute angerufen und heute schon einen Termin bekommen habe.
Der SB sah natürlich, dass ich eine Anzeige gegen das VbtG habe und sagte, dass sie die Unterlagen det StA anforderm müssen und dann gegeben deren Bericht (Polizei/StA) entscheiden müssten.
Werde euch auf dem laufenden halten.

Dennoch würde es mich interessieren was ich von diesem Fall haltet.
Hast doch nicht so einfach einen Rechtsanspruch wie von anderen behauptet :whistle:

Da ich aus deinem Posting schliesse das es sich hier um eine Jugendliche "Dummheit" gepaart mit Naivität handelte und nicht um eine ideologische Geschichte an die du wirklich geglaubt hast wünsche ich dir trotzdem viel Erfolg das dir dein Blödsinn von einst nicht ewig nach hängt.

Jeder hat eine zweite Chance verdient im Leben nur nutzen muss man sie halt. ;)

Lg

Alexej
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Re: WBK trotz Verstoß gegen VbtG

Beitrag von Alexej » Mi 20. Jan 2021, 14:59

Unter welchen Auflagen wurde die Diversion ausgesprochen? Abgesehen von diesem Projekt 3g (kenne ich nicht) wurde dir ja bestimmt eine Probezeit auferlegt oder? Ist die Probezeit (jetzt nach 2 Jahren) ausgelaufen oder bist du noch in der Probezeit?

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