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WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 13:04
von Seehund
Hallo zusammen,

Mir wurde 2016 meine WBK entzogen, da ich den Sachkundenachweis nicht rechtzeitig nachgereicht habe (ortsabwesend, Brief retour gegangen). Es besteht allerdings kein Waffenverbot.

Mittlerweile möchte ich mir wieder eine Kat B Waffe zulegen, da ich mehr Zeit für meine Hobbys habe und mich die Teilnahme an Bewerben interessiert, angespornt durch einen öffentlichen Bewerb, der durch das ÖBH mit StG und Pi80 ausgerichtet wurde und bei dem ich recht gut abgeschnitten habe. Außerdem befürchte ich, dass die Erlangung einer WBK künftig nicht leichter wird.

Ich habe daher letztes Jahr bei der zuständigen BH angefragt, wie ich wieder eine WBK erlangen kann. Mir wurde damals mitgeteilt, dass ich Gutachten, WFS und Antrag neu einreichen müsste, dh. einmal alles nochmal wie beim Erstantrag und dann ginge das in Ordnung. Allerdings ist der Referatsleiter, der mir diese Auskunft gegeben hat mittlerweile in Pension. Eine neuerliche Anfrage ergab sinngemäß nur „Einreichen, dann sehen wir schon“. Die erforderlichen Unterlagen habe ich jetzt alle beisammen (Lehrgeld...!) und werde den Antrag kommende Woche abgeben.

Hat jemand Erfahrung, wie hier die Rechtslage ist bzw die Erfolgsaussichten stehen?

Danke im Voraus,
Seehund

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 13:07
von Alaskan454
Seehund hat geschrieben:
Sa 23. Jan 2021, 13:04

Mir wurde 2016 meine WBK entzogen, da ich den Sachkundenachweis nicht rechtzeitig nachgereicht habe (ortsabwesend, Brief retour gegangen). Es besteht allerdings kein Waffenverbot.
Du meinst aber den Waffenführerschein und keine Sachkundenachweis(Deutschland),oder?

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 13:08
von Seehund
Genau, meine den Waffenführerschein

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 13:11
von Alexej
Sollte kein Problem sein denke ich. Die WBK wurde ja nur entzogen weil du einen Nachweis nicht fristgerecht eingebracht hast und nicht, weil zB deine Verlässlichkeit nicht mehr gegeben wäre oder ähnliches.

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 13:15
von Emil
Seehund hat geschrieben:
Sa 23. Jan 2021, 13:08
Genau, meine den Waffenführerschein
Solange du damals keine Kat B Waffen hattest und dir "nur" die WBK wegen Versäumen der Frist für die Erneuerung des Waffenführerscheins entzogen wurde (es gab aber Gründe dafür: ortsabwesend, Zustellung hat nicht funktioniert) sollte das mit der Verlässlichkeit bei einem neuen Antrag funktionieren.

Wenn du damals Kat B Waffen hattest und die BH dir auch diese damals einziehen musste dann könnte es mit der Verlässlichkeit anders aussehen...

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 13:32
von Seehund
Eine FFW ist damals entzogen worden.

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 14:07
von Alexej
Seehund hat geschrieben:
Sa 23. Jan 2021, 13:32
Eine FFW ist damals entzogen worden.
Das macht die Sache leider nicht einfacher...

Die Verwahrungskontrolle durch die Polizei hattest du, aber eben keinen gültigen WFS (bzw. Wettbewerbslisten)?

In dem Fall müsstest du sehr deutlich ausführen warum du die Unterlagen nicht fristgerecht nachreichen konntest:

- Ortsabwesenheit, ok, aber die Behörde setzt üblicherweise doch eine angemessene Nachfrist zum Nachreichen.

- Wielange warst du „ortsabwesend“? Wenn du so lange ortsabwesend warst (wahrscheinlich mindestens 1 Monat?) warum hast du keinen Nachsendeauftrag bei der Post beantragt?

Das müsstest du schon schlüssig erklären.

Und selbst dann, ist das eine sehr individuelle Entscheidung der Behörde. Wenn dir dein SB nicht gut gesonnen ist (und offenbar war er das nicht) wird er sehr wahrscheinlich damit argumentieren, dass du nicht verlässlich bist, wenn du es, sinngemäß, nicht mal schaffst eine Frist einzuhalten.

Um welches Bundesland gehts? Bzw. Behörde?

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 14:17
von Seehund
Genau, Kontrolle und keinen gültigen WFS. Der damalige Amtsleiter meinte eben neu beantragen und dann passt das wieder. Leider mittlerweile pensioniert.

Ortsabwesend studienbedingt für 6 Monate. Nachsendeauftrag deshalb nicht, weil meine Großeltern die Post entgegennehmen konnten, jedoch nicht den RSA und mir das erst zu spät gesagt haben, daher ging er retour.

Es kann doch nicht sein, dass die Verlässlichkeit jetzt für immer und ewig verwirkt ist?

BH KB/Tirol

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 15:40
von gewo
Seehund hat geschrieben:
Sa 23. Jan 2021, 14:17
Genau, Kontrolle und keinen gültigen WFS. Der damalige Amtsleiter meinte eben neu beantragen und dann passt das wieder. Leider mittlerweile pensioniert.

Ortsabwesend studienbedingt für 6 Monate. Nachsendeauftrag deshalb nicht, weil meine Großeltern die Post entgegennehmen konnten, jedoch nicht den RSA und mir das erst zu spät gesagt haben, daher ging er retour.

Es kann doch nicht sein, dass die Verlässlichkeit jetzt für immer und ewig verwirkt ist?

BH KB/Tirol
wie lang die verlaesslichkeit weg ist kommt immer aufs delikt an

vorsatzdelikt mit waffe
mind 10 jahre

delikt welches per definition die verlaesslichkeit ausschliesst wobei aber keine waffe involviert war ( zb tierquaelerei ect)
mind 5-7 jahre

verlaesslichkeitsverlust ohne delikt ( zb schiessunfall / beim reinigen der waffe sich selbst angeschossen)
mind 1 jahr


die sache mit dem nichtzulassen der gesetzlichen ueberpruefung ...... spannend ..... weiss ned
wuerde ich irgendwo zwischen 1 und 3 jahren sehen max

es kommt ja auch auf die behoerde an
die liste ist ja kein evangelium an das sich jeder SB haelt
sie ist auch nicht bindend
das kannnregional schonnrecht unterschiedlichvsein

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 15:58
von Seehund
Die Überprüfung hat stattgefunden (da war ich noch zugegen) nur der WFS wurde eben nicht rechtzeitig nachgereicht.

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 16:39
von Alexej
Verstehe.

Naja wielange dir das nachhängt, kann dir hier leider keiner genau sagen. Für deinen vorigen SB scheints kein Problem gewesen zu sein, aber für den jetzigen offenbar schon. Wenn er schon sagt „schau ma mal“, wirds nicht so leicht sein.

Ich persönlich habe damit gute Erfahrung gemacht, wenn man persönlich vorstellig wird und alles ruhig erklärt. Du darfst sie halt nicht als Feinde sehen die dir perse was böses wollen. Also Sätze wie „das kanns doch nicht sein!“ in einem persönlichen Gespräch kommen nicht so gut.

Deshalb einen Termin vereinbaren, nach dem Lockdown, und vorstellig werden. Persönlich erreicht man oft mehr als telefonisch, ist halt meine Erfahrung.

Was ich jetzt aber noch nicht verstehe: die Polizei war da, hat geschaut, alles passt nur der FS fehlt. Zu dem Zeitpunkt der Kontrolle haben die dir ja bestimmt gleich gesagt dass du das nachreichen musst bzw. weiß man das seit dem ersten WFS Kurs ja auch selbst. Warum hast dir nicht gleich am nächsten Tag nach der Kontrolle einen Termin für den WFS ausgemacht?

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 17:56
von Seehund
Die Polizei hat kontrolliert und mir mitgeteilt, dass ich eine schriftliche Aufforderung zur Nachreichung des WFS bekomme. Diese ist dann auch eingetroffen - nachdem ich da schon weg war wollte ich es hinauszögern und dachte, dass sicher eine Nachfrist gesetzt wird. War wohl nichts. Den RSa hat meine Großmutter dann nicht annehmen dürfen, mir aber auch nichts davon gesagt, daher Rückläufer. Blöd gelaufen, sicher auch schleißig von mir, keine Frage. Ist jetzt aber leider so.

Jedenfalls werde ich den Antrag kommende Woche vollständig abgeben und dann sehe ich eh, was herauskommt. Viel mehr kann ich sowieso nicht machen. Sollte es eine Ablehnung geben, werde ich natürlich das Gespräch suchen. Bis dahin hoffe ich aber das Beste. Grundsätzlich ablehnend hat der SB nicht gewirkt, eher freundlich. Ich wollte verständlicherweise vorher wissen, wie die Erfolgsaussichten stehen, weil ich das Geld für WFS und Psycho-Gutachten auch nicht zum Fenster rauswerfen wollte. Dass sich der Beamte da nicht festlegen wollte, kann ich schon verstehen. Deshalb interessehalber meine Frage hier, vielleicht gab es ja schon mal einen ähnlich gearteten Fall.

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: So 24. Jan 2021, 17:49
von Alexej
Verstehe, danke für deine Antwort.

Bin sehr gespannt auf die Antwort der Behörde, bitte halt' uns auf dem Laufenden!

Alles Gute!

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 05:42
von Nostromo
Da bin ich auch mal gespannt, kann mir aber nicht vorstellen, dass das so ein großes Problem sein kann...

Re: WBK neu beantragen

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 12:44
von Seehund
Hallo! Heute habe ich die Verständigung bekommen, dass die WBK abgeholt werden kann. Mit rund 6 Wochen ab Antragstellung war auch die Wartezeit im Rahmen. Bin froh, dass es nun doch reibungslos geklappt hat.