Fühl ichTHE_ICEMAN hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:04Ein Junkie mit Waffenverbot jammert herum, dass er keine Waffenteile kaufen darf und der LVT sein Haus durchsuchte. Und dabei noch weitere Straftaten aufdeckt. Und er bekommt hier noch Unterstützung und gut gemeinte Ratschläge.... Ich bin froh, dass nicht jeder Vollkoffer in diesem Land soooo leicht an Waffenteile kommt!! Passt alles, Hut ab vor dem Händler!
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Re: Warnung!
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Re: Warnung!
wo ist hier ein gut gemeinter ratschlag?THE_ICEMAN hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:04....bekommt hier noch Unterstützung und gut gemeinte Ratschläge....
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Re: Warnung!
Sich a anderes Hobby zu suchen, als Griffstücke zu sammeln.gewo hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:09wo ist hier ein gut gemeinter ratschlag?THE_ICEMAN hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:04....bekommt hier noch Unterstützung und gut gemeinte Ratschläge....
Für mich klingt es irgendwie schräg, Griffstücke zu sammeln. Ich weiß es gibt verschiedenste Sammelgebiete, aber das scheint mir grob abwegig und wenig glaubhaft.
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Re: Warnung!
An alle hab nichts mit dem Vorfall in Imst zutun!!! Bin aus Linz!! Es sind völlig verschiedene geschichten, bin auch kein Drogenjunkie! Hoffentlich kommt es jetzt bei manchen an.KGR84 hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:42Da geht es um eine "Onlineplattform", den Kauf von Waffen (nicht von freien Teilen), und da war noch jemand anwesend, der Handgreiflich wurde. Imst und Baden sind auch etwas auseinander ... passt überhaupt nicht zu dem was der TS erzählt ... sofern er bei der Wahrheit geblieben ist, ist das sicher ein anderer Fall. Oder die Medien haben die Wahrheit etwas anders interpretiert, was mich auch nicht wundern würde.The_Governor hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:36Wäre aber ein großer Zufall wenn zwei derart ähnliche Vorgänge fast zeitgleich stattfinden.
Sollte es sich um diesen Fall handeln, was wir nicht wissen, erübrigt sich nach dem tätlichen Angriff auf die Polizisten jegliche Diskussion.
@Angry-Customer ist es nun der Fall aus Imst oder etwas Anderes?
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Re: Warnung!
Im Nachhinein......Baba-Jaga hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:07Naja, jemand dem ein Waffenverbot verhängt wurde möchte gerne Teile von scharfen Waffen erwerben, da kann man schonmal nachsehen was da vor sich geht... Außerdem wurde ja wenn ich das richtig mitbekommen habe im Zuge der HD Suchtgift sichergestellt, was ja alleine schon im Nachhinein die HD rechtfertigtEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:02Was ich an der ganzen Sache befremdlich finde ist, wer definiert jetzt was legal ist und was nicht?
Ist für manche etwas legaler als für andere? und wer bestimmt das?
Schon klar das nach der Wien Sache alles sensibler reagiert.
Trotzdem finde ich eine HD in diesem Fall mehr als bedenklich.
Ich wette man würde bei jedem irgendwas finden wenn man nur tief genug gräbt was man zu seinem Nachteil auslegen könnte.
Danach kann man ja die Gerichte bemühen um festzustellen ob das rechtlich gedeckt war oder willkürlich oder eh alles legal war.
Den Schaden hat in diesem Fall mal der Beschuldigte, ob gerechtfertigt oder nicht.
1. Woher will der Händler wissen ob er ein WVB hat?
Mir gehts nicht drum den TS zu verteidigen aber eines ist schon klar, das es jeden von uns treffen könnte unter irgendeinem Vorwand.
Und gewisse Leute hier sollten aufpassen mit ihren Pauschalierungen.
1. weiß man nicht ob es derselbe Typ ist wie vom Artikel
2. Gras macht noch keinen Junkie, genau so wenig wie 1-2 Bier einen Alkoholiker machen
Also bleibts mal Sachlich und am Teppich und sparts euch irgendwelche primitiven Untergriffigkeiten
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Re: Warnung!
Naja, wer weiß wie die Kommunikation zwischen dir und dem Händler verlief. Wenn dieser durch mögliche Kommentare deinerseits ein komisches Gefühl bekam und die Polizei verständigte ist es vollkommen in Ordnung.
OK du hattest eine HD, aber wenn dabei nichts illegales oder verbotenes gefunden wurde- so what?
Klar ist es definitiv nicht lustig, aber wenn nichts rauskommt war es dass schon wieder.
Sorry für die drastischen Worte - aber wenn du den gewollten Besitz der Griffstücke schon nicht erklären oder rechtfertigen kannst, so brauchen wir gar nicht weiterdiskutieren.
OK du hattest eine HD, aber wenn dabei nichts illegales oder verbotenes gefunden wurde- so what?
Klar ist es definitiv nicht lustig, aber wenn nichts rauskommt war es dass schon wieder.
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Re: Warnung!
Antwort auf die Frage 1. Bzw. Gegenfrage Auf welche gesetz hat sich der Verkäufer beruft, als Er mich bei der Polizei gemeldet hat?! Nach meinem wissen, gibts da kein gesetz das beim Griffstücke bestellung die Polizei informiert werden muss! Der verkäufe hätte es beim stornieren lassen sollen! Wen er nicht verkaufen will, ist das sein gutes Recht, aber welches Recht hat er mich beim Polizei zumeldet? nur weil ich ohne WBK griffstücke haben möchte?! Noch es gehts hier nur um die Griffstücke, nicht um Waffen/Schusswaffen/Munition!!!zeroflow hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:51Frage 1: An welche Gesetze hat sich der Verkäufer _nicht_ gehalten? Er muss dir z.B ja kein Griffstück verkaufen.Angry-Customer hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:47Danke für dein Ratschlag, aber es geht hier um Gesetzliches! Wen ich will darf ich soviel wie ich mir leisten kann griffstücke kaufen! Ist es so schwer zuverstehen, das ich mich an die Gesetze gehalten habe, aber der Verkäufer eben nicht?!
Frage 2: Hast du es bestätigt, dass der Händler hier das an die Polizei gemeldet hat, oder ist das eine Vermutung von dir?
Frage 3: Ist das der Fall aus Imst, oder nicht?
Frage 4: In welchem Zusammenhang steht das Waffenverbot? Eine grobe Antwort reicht, also z.B (wie bei einem bekannten von mir) eine Körperverletzung in Affekt, oder gehts da um "mehr" ?
Antwort auf die frage 2. Ja, hab ich bestätigung von seitens der Polizei, mir wurden mittgeteilt welche Händler es war und sogar Fotobeweis gezeigt, bei wem ich die Griffstücke bestellt hatte. Jeder der die Name von der Waffenshop erfahren möchte, soll mich direkt anschreiben.
Antwort auf die frage 3. Nein, der Vorfall erreignete sich am 22.01. in Linz!
Antwort auf die Frage 4. Es geht um geschichte mit einem Schreckschuss pistole, die ich mal im Waldgegend geschossen habe und wurde dabei erwischt... Seit dem habe ich das Waffenverbot.
Re: Warnung!
Wo hat sich der Verkäufer nicht ans Gesetz gehalten?Angry-Customer hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:47Danke für dein Ratschlag, aber es geht hier um Gesetzliches! Wen ich will darf ich soviel wie ich mir leisten kann griffstücke kaufen! Ist es so schwer zuverstehen, das ich mich an die Gesetze gehalten habe, aber der Verkäufer eben nicht?!milu hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:39Ich habe nicht deine Geschichte oder dich mit dem Attentäter verglichen, ich habe darau hingewiesen, dass aufgrund der Vorkommnisse vor um den Attentäter und dessen Munibeschaffungsversuche die Sensibilität der Händler offensichtlich höher ist.Angry-Customer hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 10:20Völlige zustimmung!Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 09:30Es wird hier anscheinend von den Usern mit 2erlei Maß gemessen.
Die Dinger sind frei erwerbbar. Punkt
Es ist ein in Form gegossenes Plastiktrum.
Ich will hier keine Partei für den Käufer ergreifen aber
Kaufen darf ich in einem freien Land hoffentlich noch was legal ist.
Das er ein WVB hat, tja Pech gehabt, rechtfertigt aber nicht die Überschreitung der Kompetenz des Händlers und schon gar nicht eine Hausdurchsuchung.
Da könnte ja jeder daherkommen und die Poizei aus den fadenscheinigsten Gründen die Tür eintreten.
Ich find sowas nicht gut und es zeigt in welche Richtung wir schlittern.
An alle die sich freuen das es eine HD gab diesbezüglich sollte klar sein, heute hat es mich getroffen, morgen trifft es euch! Es geht hier nicht ob ich Waffenverbot habe oder nicht, in beiden fällen darf ich die Griffstücke kaufen! Es muss niemanden das gefallen, das ist so Rechtlich!!! Erst wen ich restlichtliche fehlende Waffenteile bestelle, mache ich mich Strafbar! Aber das eine andere geschichte, ich kann wen ich es mir leisten kann auch 100x Glock griffstücke bestellen! Da eben die nicht unter das Waffengesetz fallen und auch keine stückzahl begrenzung vorliegt! Wacht endlich auf, ich wurde bestraft, weil ich mich an gesetzte gehalten habe?! Einige hier sollten besser schweigen, wen man sich beim Waffengesetz nicht auskennt! Auf jedenfall werde ich mir einen Anwalt besorgen und fragen ob ich rechtlich gegen den Händler vorgehen kann! Ps. Ich verstehe die leute nicht, die meine geschichte mit dem Attentäter aus Wien vergleichen?! Hatte der Attentäter seine Waffen aus legaler Handel?! Ich wusste nicht das man eine Vollautomatische AK47 bei uns legal kaufen kann...
Des Waffenverbot hast nit für nix bekommen, deal with it.
Wie hier schon geschrieben wurde, mit Waffenverbot, such dir ein anders Hobby, nicht das "Sammeln" von Griffstücken.
Er muss Dir nichts verkaufen, da hast du, wie schongeschrieben, kein Recht drauf.
Er hat als Waffenhändler der Polizei einen für Ihn verdächtigen Versuch gemeldet, wenn er es überhaupt war.
Was ist daran ungesetzlich?
Was die Polizei/StA draus macht, ist deren Sache aber auch eher nicht ungesetzlich, tippe ich jetzt mal.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
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Heinrich Heine
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Re: Warnung!
wenn sie jetzt am beschlagnahmten rechner keine versuche finden sich einen verschluss und einen lauf zu besorgen dann wird wohl eher nix rauskommen denk ich
wenn das aber der fall ist ....
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Re: Warnung!
Auch wenn jetzt wieder einige schreiben werden dass es niemanden was angeht, dennoch würde mich brennend interessieren was du denn wirklich vor hattest mit den 3 Griffstücken? Wenn die Absicht eine Waffe zusammenzustückeln nicht da ist/war, finde ich schwer einen nachvollziehbaren Grund
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Re: Warnung!
Das meinte ich nicht, ich meinte, die Polizei bzw die StA hat nix ungesetzliches gemacht.
Ob´s was ungesetzliches finden (könnten), muss der TE wissen...
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Re: Warnung!
Man könnt' grad meinen, die Gerichtsverhandlung dazu findet gerade online auf PD statt.
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Re: Warnung!
Wieso bitte soll die Hausdurchsuchung bedenklich sein?
Seit wann muss man gesetzlich verpflichtet sein um Anzeige erstatten zu können?
Zum Fall in Imst, Waffenverbot und Schreckschusswaffe oder Co2 Pistole geht halt auch nicht... Da wird die kleine Menge Cannabis noch das geringste Problem sein.
Seit wann muss man gesetzlich verpflichtet sein um Anzeige erstatten zu können?
Zum Fall in Imst, Waffenverbot und Schreckschusswaffe oder Co2 Pistole geht halt auch nicht... Da wird die kleine Menge Cannabis noch das geringste Problem sein.
Re: Warnung!
The_Governor hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 11:41Man könnt' grad meinen, die Gerichtsverhandlung dazu findet gerade online auf PD statt.
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Re: Warnung!
Ein etwas wirrer Thread weil der Einstieg etwas aus dem Zusammenhang gerissen scheint, aber nach dem Durchlesen ist mir eigentlich auch sofort das eingefallen, was BR1 hier gepostet hat:
Der Threadersteller stellt hier die Vermutung an, dass der betreffende Gewerbetreibende ihn an die Behörde gemeldet hätte, was gemäß obiger Ausführungen nicht den Bestimmungen des WaffG zu entnehmen wäre (zumindest nicht als Verpflichtung). Dies stellt grundsätzlich eine Vermutung dar, sofern ihm nicht die HD durchführenden Beamten hierüber mündlich oder schriftlich in Kenntnis gesetzt haben. Ich empfehle daher dem TE dies ausdrücklich als Möglichkeit darzustellen, da ansonsten der betreffende Gewerbetreibende eine Gegenanzeige über üble Nachrede anstellen könnte. Beispielsweise könnte die Behörde auch den TE oder den betreffenden Gewerbetreibenden überwacht haben, und selbst aufgrund des gescheiterten Verkaufes somit einen Tatbegehungsverdacht abgeleitet haben - vermutlich wird man seit der Vorkommnisse in Wien etwas sensibler agieren.
Was ich nicht beantworten kann, vielleicht aber jemand anderer weiß, ob eine [abstrakte] Tatbegehungsgefahr durch den Gewerbetreibenden angenommen werden könnte, wodurch er auf Basis anderer Gesetzesmaterien dazu verpflichtet wäre, derartige Vorkommnisse etwa an die für ihn zuständige Sicherheitsbehörde zu melden.
Abschließend möchte ich festhalten, dass der TE mE Recht hat: selbst mit einem Waffenverbot darf man Griffstücke besitzen, da diese, sofern nicht gasdruckbelastet, keinen waffenrechtlichen Charakter besitzen, und somit nicht dem Regime eines Waffenverbotes unterliegen. Aus Sicht der Behörde, wenn diese Kenntnis davon erlangt, dass jemand mit aufrechtem Waffenverbot [noch dazu mehrere Stück] Griffstücke erwerben will, sehe ich allerdings auch ausreichend Straftatsverdacht bzw. Strafbegehungsverdacht gegeben, dass man - nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse in Wien - hier vorsorgliche Schritte wie etwa eine HD einleitet bzw. zumindest beantragt, damit im schlimmsten Falle (etwa es kommt zu Attentaten mit drei Waffen, wofür diese Griffstücke verwendet wurden) nicht der Behörde der Vorwurf gemacht werden kann, dass diese trotz Kenntnis der Umstände tatenlos zugesehen hat. Eine HD muss mW auch von einem Richter genehmigt werden, sodass jedenfalls davon auszugehen ist, dass auch die Justiz eine Straftatsverdacht bzw. Strafbegehungsverdacht gesehen hat.
Die Konsequenz hieraus ist, dass man, wie an anderer Stelle schon empfohlen, für die Dauer eines Waffenverbotes idealerweise von jeglichen Waffenbestandteilen einen Abstand halten sollte - einfach, weil man alle anderen damit unter Zugzwang setzt, auch wenn man dieses gar nur zu Anschauungszwecken erwerben will. Vielleicht kann der TE aber dazu ausführen, was er denn mit den Griffstücken vorgehabt hätte, wenn er denn diese bekommen hätte, weil ihm diese Frage vermutlich auch im zu führenden Verfahren gestellt werden wird, und er dafür jedenfalls eine plausible Erklärung vorlegen sollte, wenn er nicht möchte, dass die Behörde hieraus etwas für ihn Nachteiliges ableitet. Diesfalls gilt auch zu berücksichtigen, dass man ergänzend fragen könnte, was man denn mit drei Stück machen könnte, was man nicht mit einem Stück machen kann.
Dazu habe ich Grosinger/Siegert/Szymanski hervorgeholt und dazu nachgelesen. Diese schreiben ausdrücklich:BR1 hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 08:43Es gibt im waffengesetz diesen abschnitt - der bezieht sich aber auf munition:
"§ 41b. Verdächtige Transaktionen
Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte."
Möglicherweise war der waffenhändler dadurch motiviert?
Hervorhebenswert sind auch die Bestimmungen des Runderlasses hierüber, dort heißt es:Anmerkung: die verdächtige Transaktion beschränkt sich allein auf den Erwerb von Munition. Der Gesetzestext lässt insoweit keinen Raum dafür, eine Meldeverpflichtung auch dann anzunehmen, wenn Transaktionen verdächtig sind, bei denen es etwa um den Erwerb von Schusswaffen geht. Es kommt dabei allerdings nicht darauf an, ob die Transaktion tatsächlich zustande gekommen ist.
Basieren tut dies übrigens auf Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 91/477/EWG, welcher auch nur auf Munition abstellt:[..]So erweckt etwa auch die Verweigerung des Identitätsnachweises den dringenden Verdacht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte.[..]
Entfernt ähnlich dem § 41b lautet auch der § 33 WaffG, wenngleich es sich hierbei um Kat.C Waffen handelt:(2) Waffenhändler und Makler können den Abschluss einer Transaktion zum Erwerb vollständiger Munition oder von Munitionsbestandteilen, die ihnen aufgrund ihrer Art oder ihres Umfangs nach vernünftigem Ermessen verdächtig erscheint, verweigern und haben diese versuchten Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Waffenhändler frei darüber entscheiden kann, wem er etwas verkauft, und wem nicht. Wenn er sich die persönliche Regelung auferlegt, dass er beispielsweise nur Glock-Griffstücke an Inhaber einer Waffenbesitzkarte abgibt, dann ist dies so hinzunehmen.(6) Die Registrierung ist vom Gewerbetreibenden zu unterlassen, wenn
1. der Betroffene die Informationen gemäß Abs. 2 [Anm.: Ausweis, etc.] nicht zur Verfügung stellt oder
[..]
3. gegen den Betroffenen ein Waffenverbot besteht.
Der Gewerbetreibende hat das Unterlassen der Registrierung dem Betroffenen mitzuteilen und ihn an seine zuständige Waffenbehörde zu verweisen. Bei Bestehen eines Waffenverbots ist die zuständige Waffenbehörde zu verständigen.
Der Threadersteller stellt hier die Vermutung an, dass der betreffende Gewerbetreibende ihn an die Behörde gemeldet hätte, was gemäß obiger Ausführungen nicht den Bestimmungen des WaffG zu entnehmen wäre (zumindest nicht als Verpflichtung). Dies stellt grundsätzlich eine Vermutung dar, sofern ihm nicht die HD durchführenden Beamten hierüber mündlich oder schriftlich in Kenntnis gesetzt haben. Ich empfehle daher dem TE dies ausdrücklich als Möglichkeit darzustellen, da ansonsten der betreffende Gewerbetreibende eine Gegenanzeige über üble Nachrede anstellen könnte. Beispielsweise könnte die Behörde auch den TE oder den betreffenden Gewerbetreibenden überwacht haben, und selbst aufgrund des gescheiterten Verkaufes somit einen Tatbegehungsverdacht abgeleitet haben - vermutlich wird man seit der Vorkommnisse in Wien etwas sensibler agieren.
Was ich nicht beantworten kann, vielleicht aber jemand anderer weiß, ob eine [abstrakte] Tatbegehungsgefahr durch den Gewerbetreibenden angenommen werden könnte, wodurch er auf Basis anderer Gesetzesmaterien dazu verpflichtet wäre, derartige Vorkommnisse etwa an die für ihn zuständige Sicherheitsbehörde zu melden.
Abschließend möchte ich festhalten, dass der TE mE Recht hat: selbst mit einem Waffenverbot darf man Griffstücke besitzen, da diese, sofern nicht gasdruckbelastet, keinen waffenrechtlichen Charakter besitzen, und somit nicht dem Regime eines Waffenverbotes unterliegen. Aus Sicht der Behörde, wenn diese Kenntnis davon erlangt, dass jemand mit aufrechtem Waffenverbot [noch dazu mehrere Stück] Griffstücke erwerben will, sehe ich allerdings auch ausreichend Straftatsverdacht bzw. Strafbegehungsverdacht gegeben, dass man - nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse in Wien - hier vorsorgliche Schritte wie etwa eine HD einleitet bzw. zumindest beantragt, damit im schlimmsten Falle (etwa es kommt zu Attentaten mit drei Waffen, wofür diese Griffstücke verwendet wurden) nicht der Behörde der Vorwurf gemacht werden kann, dass diese trotz Kenntnis der Umstände tatenlos zugesehen hat. Eine HD muss mW auch von einem Richter genehmigt werden, sodass jedenfalls davon auszugehen ist, dass auch die Justiz eine Straftatsverdacht bzw. Strafbegehungsverdacht gesehen hat.
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