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Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Warnung!

Beitrag von Angry-Customer » Mo 25. Jan 2021, 23:25

Hallo,

Ich möchte euch mal was erzählen was mir widerfahren ist, und zwar Ich hatte vor cirka 2 Monaten beim dem Händler "x" aus "x" 3stück glock griffstücke bestellt, das Geld wurde per Kreditkarte bezahlt, und ich habe auf meine Sendung gewartet, nach einigen Tagen bekamm ich von dem Händler eine Email, wo es hieß, "ob Ich eine WBK habe?" Meine Antwort war "WBK habe ich nicht, ist ja auch nicht nötig für die Griffstücke, da die ja auch nicht unter das Waffengesetz fallen." Nach dieser aussage bekam ich keine Rückmeldung vom Händler und die Bestellung wurde storniert! Da dachte ich ok, was solls, kaufe ich eben beim Anderen Händler. Und vor einigen Tagen hatte ich um 7 Uhr einen Besuch von der Polizei... (Der Verfassungschutz) Sie können sich vorstellen, wie ich es mir in diesem Moment ging, als ich erfahren habe das Sie Wegen des verdachts "Verstoß gegen das Waffengesetz" da sind und das meine Wohnung durchsucht wird! Die Beamte waren nett, haben auch nichts verwüsstet, aber wie ich dann erfahren habe alles wegen verdammte Glock griffstücke!!! Die jeder Frei ab 18 jahren kaufen kann, aber da ich vor 6 Jahren waffenverbot bekommen hatte, reichte es wohl aus, um meine Wohnung zu durchsuchen! Ich möchte alle anderen Kunden warnen, die vielleicht ohne zuwissen einen Waffenverbot haben weil man in seiner Jungendzeit misstgebaut hat, passt auf bei wem ihr was bestellt!

An "x", würde ich raten Das Österreichische Waffengesetz zu studieren! Welche gesetz verpflichtet Sie mich bei der Polizei anzuzeigen? nur weil ich das haben wollte, was auch Frei für jeden zuhaben ist? Ich verstehe den Händler nicht, warum ist es so schwer sich an die gesetzliche Vorgaben zuhalten?! Man macht sich ja nicht Strafbar, wen man die Griffstücke ohne WBK verkauft!! Wieso zum teufel muss man noch zusätliche "eigene" Gesetze erfinden?! Das Waffengesetz ist streng genug, Vielen Dank an "x", meine Daten träger inkl PC alles Sichergestellt! Bravo! So muss man seine Kunden behandeln!


Anmerkung Admin: Haendlername geloescht.

Rontogosch
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Re: Warnung!

Beitrag von Rontogosch » Di 26. Jan 2021, 05:52

Für jemand der sich nicht so gut auskennt, was macht man mit 3 Glock Griffstücken wenn man keine WBK hat?

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Re: Warnung!

Beitrag von Angry-Customer » Di 26. Jan 2021, 06:07

Rontogosch hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 05:52
Für jemand der sich nicht so gut auskennt, was macht man mit 3 Glock Griffstücken wenn man keine WBK hat?
Es geht niemanden was an, was man damit vor hat, man kann die Griffstücke einfach weiter verkaufen, oder Sammeln! Das ist nicht verboten, man muss sich nicht Rechtfertigen, die dinger darf sogar einer mit Waffenverbot besitzen! Zweitens wusste der Händler nicht mal das Ich Waffenverbot habe! Also jeder der ohne WBK die Griffstücke bestellt, sollte bedenken haben!

Armalito
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Re: Warnung!

Beitrag von Armalito » Di 26. Jan 2021, 06:23

Ah, hab ich gestern in irgendeinem Volksverdummungsblatt gelesen.

Paar "lustige" Zigaretten habens doch auch gefunden?

Also alles richtig genacht....den HDL meine ich! Es ist das gute freie Recht sowas zu melden. Im umgekehrten Fall hättens ihm den Arxxx aufgerissen, wenn ers ned gemeldet hätte und es wäre zu einem Bledsinn gekommen.

Ob eine HD jetzt übertrieben war und ob man dies nicht bei einem freundlichen Gespräch hätte klären können...darüber kann man nicht mal diskutieren....kommt auf das Kerbholz des Verdächtugen an, welches mir unbekannt und eigentlich auch egal ist.

Werter HDL...Danke, gut gemacht! Klares Zeichen dass hier nicht nur auf die Kohle (trotz der schwierigen Zeiten) geschaut, sondern auch weitergedacht wurde->TOP

:at1: :clap:
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

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Re: Warnung!

Beitrag von milu » Di 26. Jan 2021, 06:25

Sei mir nicht böse, aber ich verstehe den Händler.
Wenn jemand ohne WBK 3 Griffstücke bestellt, so ist es nach den Vorkommnissen rund um das Attentat in Wien nicht verwunderlich, wenn da jemand aufmerksam ist.
Wenn dann bei einer Meldung an und Prüfung durch die Polizei ein Waffenverbot und so eine Kontrolle rauskommt (bei der gsd nichts rauskommt), so ist das mM ein Zeichen, dass die Händler in AT sensibel geworden sind.

Man möge mich jetzt in die AWN Ecke stellen, aber das ist schon ok für mich.

Was machst denn mit drei Griffstücken? Eine Sammlung?
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Re: Warnung!

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Jan 2021, 07:49

Was gehts denn euch an was er damit vorhatte? 3 Plastiktrümmer san ja irrsinnig gefährlich.

Ansonsten wird immer sofort gejammert und geschrien man solle sich doch an geltende Gesetze halten. Und alle Welt ist so bööööse mit uns LWBs.

Was rechtfertigt hier eine HD? Weit hammas gebracht im Polizei und anscheinend auch Spitzelstaat.
In der DDR damals von mir aus, aber heute, hier in Österreich???
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Warnung!

Beitrag von Lexman1 » Di 26. Jan 2021, 07:50

Ich kenne zwar die genauen Hintergründe nicht, doch wenn es sich bei dir um den Fall aus den Online Medien handelt, so kann ich mir beim besten Willen, das Lachen nicht verkneifen :lol:

In diesen "angespannten" Zeiten einfach mal 3 Griffstücke zu kaufen ohne besondere Rechtfertigung ist schon nicht ohne :headslap: Der Händler hat womöglich einfach seinen Standard Background Check wie beim Waffenkauf verwendet und das finde ich in Ordnung.

Ich verstehe wenn jemand mal Blödsinn baut, aber wenn man ein Waffenverbot ausfasst, dann hört sich der Spaß auf. Auf Polizisten loszugehen bestätigt den Nichtverkauf seitens des Händlers (auch wenn dies ein 2ter Beteiligter war) und das gefundene penetrant stinkenden Zeug lassen wir besser ohne Kommentar :lol:
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Re: Warnung!

Beitrag von Exitus » Di 26. Jan 2021, 07:57

War das deine ruhige Hausdurchsuchung? :think:

https://polizei-nachrichten.at/tirol/ve ... a-in-imst/

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Re: Warnung!

Beitrag von Pirker » Di 26. Jan 2021, 08:19

Wahnsinn. Jemand mit Waffenverbot darf bei uns keine 3 Glock Griffstück kaufen. (Sarkasmus aus)

Ich bin zwar kein Waffenhändler, allerdings selber im Verkauf tätig. Aus meiner Branche kann ich nur sagen, dass immer wieder Probekäufe durchgeführt werden ob man diverse Artikel an nicht berechtigte Personen abgibt. Sollten dabei Verfehlungen auftreten kommt es zu sehr hohen Geldstrafen. Warum also sollte ein Händler in dem beschriebenen Fall ein Risiko eingehen? Ich persönlich bin ihm sogar dankbar, denn ich glaube nicht, dass sich jemand der trotz Waffenverbotes an Waffenteile gelangen will, in die Gemeinschaft der Legalwaffenbesitzer einfügen könnte. (Schreib und Lesefehler dürfen gefunden und behalten werden)
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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Re: Warnung!

Beitrag von gynta » Di 26. Jan 2021, 08:37

Anhand der vorhandenen Informationen hätt ich jetzt spontan gesagt: Alles richtig gemacht!
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

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Re: Warnung!

Beitrag von Jsmith » Di 26. Jan 2021, 08:41

Wenn jemand mit Waffenverbot Glock Griffstücke kaufen will, dann kann (muss ned, aber....) man annehmen, dass er sich eine Waffe zusammenstoppeln will...also die Vorsichtsmaßnahme der Behörden ist schon ok.

Fia wos braucht ma sonst Griffstücke???

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Re: Warnung!

Beitrag von BR1 » Di 26. Jan 2021, 08:43

Interessante geschichte - finde ich gut sie aus dieser sicht zu hören.

Es gibt im waffengesetz diesen abschnitt - der bezieht sich aber auf munition:

"§ 41b. Verdächtige Transaktionen
Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte."

Möglicherweise war der waffenhändler dadurch motiviert?

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Re: Warnung!

Beitrag von combatmiles » Di 26. Jan 2021, 08:51

hm, schwierige Situation...

Ich sag mal das was ICH mir dabei denke:

Ein Waffenverbot bekommt man nicht weil man grad mal an Kaugummiautomaten a Loch reinbrennt hat. Da muss, auch in Ö, schon bissi mehr gewesen sein..

So, jetzt kauft jemand 3 Griffstücke auf einmal und der Händler denkt sich vielleicht: hm mit WS ist schon soo viel Schindluder getrieben worden, da schau ich mal lieber nach. Und dann sieht er ein Waffenverbot... Von daher denke ich hat der Händler alles richtig gemacht und gemeldet. Was die Behörde dann draus macht (Hausdurchsuchung) ist halt abhängig was vorher war.

Auf der anderen Seite: ein LWB bestellt 3 Griffstücke, der Händler prüft, WBK/WP alles da und kein Waffenverbot und er meldet es trotzdem.
Sollte er da auch die Polizei verständigen wegen drei Griffstücken und die kommen dann auf an Kaffee wäre ich auch ziemlich pissed..

Also wie gesagt kommt es mMn auf die genaueren Umstände an..
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Re: Warnung!

Beitrag von gewo » Di 26. Jan 2021, 09:03

Rechtlich ned ganz so einfach

Der 41b gilt ausdruecklich nur fuer munition der ist hier gegenstandslos

„Ins ZWR schaun“ darf ein haendler nur bei einem kaufvorgang gem par 33, also beim kauf einer kat C schusswaffe. „einfach so nachschaun“ ist ein amtsmissbrauch oder zumindestens ein verstoss gehen die datenschutz- und nutzungsbedingungen. Das wird er wohl nicht gemacht haben.
doubleaction OG, Wien
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Re: Warnung!

Beitrag von combatmiles » Di 26. Jan 2021, 09:05

wie kommt er dann darauf?

bzw wie würdest du des handhaben?
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