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Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Alexej
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Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Alexej » Di 26. Jan 2021, 15:06

Hallo liebes Forum,

Ich habe auf YouTube einen Kanal gefunden, wo Waffen animiert am PC komplett zerlegt werden und man um Schluss eine komplette Explosionszeichnung hat und danach wirds wieder zusammengebaut.

Hier zB eine Tokarev

https://youtu.be/Y70Lq0ixcM8

Jetzt würde mich interessieren, darf man das vom Gesetz her, eine Waffe komplett zu zerlegen wenn man kein Büchsenmacher ist (ich rede nur von zerlegen und evtl. reinigen - nicht verändern).

Ich kann mir zB vorstellen, dass damit ein gültiger Beschuss verloren geht - ähnlich wie wenn man ein Plombe aufbricht.

Zerlegen um die Waffe zu reinigen ja - aber in alle Einzelteile zerlegen, ist wahrscheinlich nicht so ohne weiters legal denk ich mir, selbst wenn man die entsprechende Fachkenntnis besitzt und sie auch korrekt wieder zusammenbaut?

Hat jemand zufällig entsprechende Gesetzesverweise diesbezüglich?
Zuletzt geändert von Alexej am Di 26. Jan 2021, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.

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zeroflow
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von zeroflow » Di 26. Jan 2021, 15:09

Hi,

Mein Wissen dazu ist, dass der Beschuss dann "verloren geht", sobald der Lauf spanend bearbeitet wird.

Reines zerlegen der Waffe ist irrelevant.

Alexej
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Alexej » Di 26. Jan 2021, 15:15

zeroflow hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:09
sobald der Lauf spanend bearbeitet wird.
Wie genau meinst du das? Abgesehen davon, warum sollte man den Lauf bearbeiten wollen?

Also meine Idee, um das vielleicht zu erklären wie ich auf die Frage komme:

Ich hab in Corona aufgrund von Kurzarbeit extrem viel Zeit. Und dachte mir, ich besorg mir eine alte gebrauchte Waffe und reinige sie gründlich. Irgendeine billige Gurkn um somit auch besseres Verständnis für Waffen ansich und deren Einzelteile zu bekommen.

Und dann gereinigt/geölt wieder zusammenbauen. Sonst nichts, keine Veränderungen.

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Huck_Finn
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Huck_Finn » Di 26. Jan 2021, 15:27

Zerlegen darfst du bis zur kleinsten Schraube wenn es dir Spaß macht. Und vergiss nicht auf den Thread wie viele Teile dir übrig geblieben sind. :D Du darfst natürlich keine Teile austauschen oder so verändern das die Waffe zu KM wird. Zerspanend meint das du z.B. Flutungen in den Lauf fräst, Verschluss bearbeitest, also Material wegnimmst.
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von gynta » Di 26. Jan 2021, 15:33

Da Du beim "Zerlegen" keine Bauteile veränderst, kannst Du dies tun.
Erst wenn Du Teile in der Struktur veränderst wie zB. durch fräsen, schleifen, bohren,... muß man das näher hinterfragen. Ich gehe aber davon aus, daß Du das nicht vor hast. Einen Stift raus und reinklopfen wird kein Thema sein.

edit: Huck_Finn war schneller
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

Alexej
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Alexej » Di 26. Jan 2021, 15:42

Huck_Finn hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:27
Zerlegen darfst du bis zur kleinsten Schraube wenn es dir Spaß macht. Und vergiss nicht auf den Thread wie viele Teile dir übrig geblieben sind. :D Du darfst natürlich keine Teile austauschen oder so verändern das die Waffe zu KM wird. Zerspanend meint das du z.B. Flutungen in den Lauf fräst, Verschluss bearbeitest, also Material wegnimmst.
Haha danke für dein Vertrauen. Sehr wahrscheinlich kommt dann ein Thread wo ich 3 Federn und 4 Schrauben habe und frage, wo die nun hingehören :D :D

Um irgendwas zu fräsen oder zu verändern, dazu hab ich gar nicht die technischen Hilfsmittel und ist überhaupt nicht meine Intention.

Zum besseren Verständnis: ich habe damals meine X-Five zum SigSauer Mastershop geschickt (über den Waffenhändler) um mir einen (anderen) leichteren Abzug einbauen zu lassen - dies sind arbeiten, die man selbst nicht durchführen darf, da die Waffe dabei verändert wird - oder hätte ich das auch selbst tun dürfen?

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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von tomobi » Di 26. Jan 2021, 16:08

Alexej hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:15
zeroflow hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:09
sobald der Lauf spanend bearbeitet wird.
Ich hab in Corona aufgrund von Kurzarbeit extrem viel Zeit. Und dachte mir, ich besorg mir eine alte gebrauchte Waffe und reinige sie gründlich.
Wenn dem so wäre (also bis ins Detail zerlegen illegal), hätte ich mich nach jedem Standbesuch strafbar gemacht :-D

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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von racepics » Di 26. Jan 2021, 16:23

Alexej hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:42
Huck_Finn hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:27
Zerlegen darfst du bis zur kleinsten Schraube wenn es dir Spaß macht. Und vergiss nicht auf den Thread wie viele Teile dir übrig geblieben sind. :D Du darfst natürlich keine Teile austauschen oder so verändern das die Waffe zu KM wird. Zerspanend meint das du z.B. Flutungen in den Lauf fräst, Verschluss bearbeitest, also Material wegnimmst.
Haha danke für dein Vertrauen. Sehr wahrscheinlich kommt dann ein Thread wo ich 3 Federn und 4 Schrauben habe und frage, wo die nun hingehören :D :D
hat sich nur auf diesen Fred bezogen :lol:

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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Joewood » Di 26. Jan 2021, 17:10

Alexej hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 15:42
Zum besseren Verständnis: ich habe damals meine X-Five zum SigSauer Mastershop geschickt (über den Waffenhändler) um mir einen (anderen) leichteren Abzug einbauen zu lassen - dies sind arbeiten, die man selbst nicht durchführen darf, da die Waffe dabei verändert wird - oder hätte ich das auch selbst tun dürfen?
Ich kenn die X-five nicht konkret aber Bei dem was man so an Glock - Ersatz- und Tuningteilen bekommt und auch einbaut (und wenn es nur die Minusfeder ist) macht sich nach der Logik de facto jeder (mich eingeschlossen) strafbar. Solange du nicht "versehentlich" einen Vollautomaten bastelst und die Gasdruckbalasteten Teile in ihrer Integrität veränderst (bohren, fräsen,...) kannst mit der Kanone mehr oder weniger machen was du willst.
Letztendlich gefährdest du - wenn du eben am Lauf oder Verschluss mit spanenden Maßnahmen herumtust (bohren, fräsen,...) - zu 95% nur dich selber und verllierst bei aus der Veränderung resultierenden Unfällen jeglichen Versicherungsschutz (speziell bei anderen, die dadurch verletzt werden). Wenn es die Kanone zerreißt kann das schon mal wen anderen auch treffen. Da wird dich die Versicherung dann in Regress nehmen.

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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von AUG-andy » Di 26. Jan 2021, 17:28

Die Beiträge werden immer skurriler. :think:
Warum sollte ich mein Eigentum nicht komplett zerlegen dürfen?
Wird tagtäglich bei Waffen, Autos und Motorrädern u.s.w praktiziert.
Solltes halt kein Grobmotoriker sein beim Zusammenbauen.
Was nicht erlaubt ist wurde auch schon großteils geschrieben. Außer der Unsinn mit der Minusfeder. Abzug bearbeiten ebenso erlaubt, solange du keinen Vollautomaten daraus machst.
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von v0s » Di 26. Jan 2021, 17:49

AUG-andy hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 17:28
Die Beiträge werden immer skurriler. :think:
Warum sollte ich mein Eigentum nicht komplett zerlegen dürfen?
Wird tagtäglich bei Waffen, Autos und Motorrädern u.s.w praktiziert.
Solltes halt kein Grobmotoriker sein beim Zusammenbauen.
Was nicht erlaubt ist wurde auch schon großteils geschrieben. Außer der Unsinn mit der Minusfeder. Abzug bearbeiten ebenso erlaubt, solange du keinen Vollautomaten daraus machst.
So skurril ist das gar nicht wenn man bedenkt dass man Zuhause unter Umständen sein eigenes Magazin nicht an die eigene Waffe anstecken darf.
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Alexej
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Alexej » Di 26. Jan 2021, 18:03

AUG-andy hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 17:28
Die Beiträge werden immer skurriler. :think:
Ich frag halt lieber nach, wenn ich mir nicht sicher bin, anstatt dann ein Risiko einzugehen.

Den Vergleich mit Autos halte ich nicht für angebracht, da an Waffen nun mal ein viel strengerer Maßstab angelegt wird.

Wenn dann was passiert und ein Sachverständiger feststellt, die Waffe wurde nicht ordnungsgemäß wieder zusammengesetzt (auch wenn nichts verändert wurde) dann steigt dir nicht nur die Versicherung aus, sondern wenn wer zu schaden kommt, kann ein Staatsanwalt auch gleich mal grobe Fahrlässigkeit daraus basteln.

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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von gynta » Di 26. Jan 2021, 18:21

AUG-andy hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 17:28
Die Beiträge werden immer skurriler. :think:
Stimmt!
Alexej's Frage hingegen finde ich in Ordnung.
GENAU dazu sind Foren da!
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von Alaskan454 » Di 26. Jan 2021, 18:42

Alexej hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 18:03

Den Vergleich mit Autos halte ich nicht für angebracht, da an Waffen nun mal ein viel strengerer Maßstab angelegt wird.

Wenn dann was passiert und ein Sachverständiger feststellt, die Waffe wurde nicht ordnungsgemäß wieder zusammengesetzt (auch wenn nichts verändert wurde) dann steigt dir nicht nur die Versicherung aus, sondern wenn wer zu schaden kommt, kann ein Staatsanwalt auch gleich mal grobe Fahrlässigkeit daraus basteln.
Ersetz das Wort Waffe durch Bremse und den Rest kannst gleich lassen ;)

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Re: Wie weit darf ich gehen? (Waffenzerlegung)

Beitrag von AUG-andy » Di 26. Jan 2021, 18:51

Alexej hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 18:03
AUG-andy hat geschrieben:
Di 26. Jan 2021, 17:28
Die Beiträge werden immer skurriler. :think:
Ich frag halt lieber nach, wenn ich mir nicht sicher bin, anstatt dann ein Risiko einzugehen.

Den Vergleich mit Autos halte ich nicht für angebracht, da an Waffen nun mal ein viel strengerer Maßstab angelegt wird.

Wenn dann was passiert und ein Sachverständiger feststellt, die Waffe wurde nicht ordnungsgemäß wieder zusammengesetzt (auch wenn nichts verändert wurde) dann steigt dir nicht nur die Versicherung aus, sondern wenn wer zu schaden kommt, kann ein Staatsanwalt auch gleich mal grobe Fahrlässigkeit daraus basteln.
Das selbe gilt allerdings auch für PKWs.
Wenn du alles nach besten Gewissen zusammenbaust und es passiert trotzdem etwas greift eine eventuelle Versicherung sehr wohl. Außerdem macht man vorher eine Funktionskontrolle. Wenn du nicht mal das selber hinbekommst ist es definitiv das falsche Hobby für dich. Und wenn ich zwei linke Hände hätte, würde ich sowieso alles vom Profi machen lassen. Wie gesagt, zerlegen und zusammenbauen ist nicht strafbar, machen vermutlich die meisten hier im Forum. Bei einem eventuellen "Unfall" wäre nur bei grob fahrlässigerHandlung etwas zu erwarten. Und davon hab ich bis dato hier nichts gelesen. Die meisten Unfälle passieren beim Wiederladen, und nicht beim Zerlegen oder Zusammenbauen.
MfG
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