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Registrierung von Schalldämpfer
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Registrierung von Schalldämpfer
Mal eine dumme Frage von einem Nichtjäger. Wird auf irgendwelche Art der Kauf und Verbleib von Schalldämpfern registriert oder warten die Behörden auf den ersten Spezialisten der die Geräte unter der Hand weiterverkauft?
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Jeder Händler registriert den Verkauf von SD auf Namen und Jadkarte.
Im Anlassfall ist so der Nachweis möglich.
Eine behördliche Registrierung erfolgt nicht.
Wenn ich einen meiner SD privat verkaufen würde,
wäre es natürlich auch in meinem Interesse das
entsprechend zu dokumentieren.
Zuletzt geändert von DonPedro am Fr 29. Jan 2021, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
quelle?
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Meine Händler
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Also ist das ungefähr so wie die Registrierung beim WBK-pflichtigem Munitionsverkauf... es kommt in irgend ein Buch beim Händler das sich nie wieder jemand anschaut...
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
na dann ...
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
ned ganzmastercrash hat geschrieben: ↑Fr 29. Jan 2021, 16:37Also ist das ungefähr so wie die Registrierung beim WBK-pflichtigem Munitionsverkauf... es kommt in irgend ein Buch beim Händler das sich nie wieder jemand anschaut...
weil fuer die eintragung der munition gibts a rechtliche basis
google zeigt dir das unter "Waffenbuecherverordnung"
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10007993
da kommen schalldaempfer ned wirklich vor oder?
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- Hirschberg
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Sogar mein Drucker und mein Handy hat eine Seriennummer. Auch der Kühlschrank und der Staubsauger haben eine.
Das ist nichts besonderes. Das tut nichts zur Sache. Die Frage ist ob die irgendwo aufgeschrieben wird und wenn ja wo.
Und soweit ich gewo verstehe, schreibt er sich das nirgendwo hin. Und andere Händler können es machen aber es ist nicht vorgeschrieben.
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- Hirschberg
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Dann war das mit dem Eintrag ins Waffenbuch ein Latrinengerücht, denn wenn ein Schalldämpfer lt. Dr. Kirschner
" weder eine Schusswaffe, noch ein wesentlicher Bestandteil einer Schusswaffe, noch Kriegsmaterial."
ist, und lt. Waffenbücherverordnung diese für
1. verbotene Schußwaffen und Schußwaffen, die Kriegsmaterial sind,
2. genehmigungspflichtige Schußwaffen,
3. meldepflichtige und sonstige Schußwaffen und
4. Munition für Faustfeuerwaffen (§ 24 WaffenG).
zu führen sind, dann hat dann ein Schalldämpfereintrag in einem Waffenbuch wohl nichts zu suchen.
Die Frage ist, ob und wie weit sich Händler durch Aufzeichnungen rückversichern um beweisen zu können, dass sie keine SD an nicht berechtigte verkauft haben?
" weder eine Schusswaffe, noch ein wesentlicher Bestandteil einer Schusswaffe, noch Kriegsmaterial."
ist, und lt. Waffenbücherverordnung diese für
1. verbotene Schußwaffen und Schußwaffen, die Kriegsmaterial sind,
2. genehmigungspflichtige Schußwaffen,
3. meldepflichtige und sonstige Schußwaffen und
4. Munition für Faustfeuerwaffen (§ 24 WaffenG).
zu führen sind, dann hat dann ein Schalldämpfereintrag in einem Waffenbuch wohl nichts zu suchen.
Die Frage ist, ob und wie weit sich Händler durch Aufzeichnungen rückversichern um beweisen zu können, dass sie keine SD an nicht berechtigte verkauft haben?
Gruß
H.
H.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Wir leben immer noch in einem freien Staat mit Unschuldsvermutung.Hirschberg hat geschrieben: ↑Fr 29. Jan 2021, 17:43Die Frage ist, ob und wie weit sich Händler durch Aufzeichnungen rückversichern um beweisen zu können, dass sie keine SD an nicht berechtigte verkauft haben?
Dem Händler ist zu beweisen, dass er konkret jemandem, also einer bestimmten unberechtigten Person die namhaft gemacht werden kann, einen SD verkauft hat. Dann kann konkret dieser Vorfall angeklagt werden.
Einfach ins Blaue zu sagen: Beweise bitte dass du das nicht gemacht hast wäre in einem Rechtsstaat allerhand.
Beweise du mir erstmal lückenlos, dass du in den letzten Monaten keine Straftat begangen hast. Den Versuch würde ich gerne sehen. Und wenn du dich nicht 24/7 filmst und alles abspeicherst ist das ja nicht möglich.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Mein Händler führt da ein eigenes Buch für die Flüstertüten. Das Buch liegt dann nur bei ihm auf.
Da trägt er jeden SD-Verkauf mit Namen und JK Nummer ein. So kann er immer nachvollziehen wann er welchen SD wem verkauft hat.
So hat er es mir jedenfalls erklärt
Da trägt er jeden SD-Verkauf mit Namen und JK Nummer ein. So kann er immer nachvollziehen wann er welchen SD wem verkauft hat.
So hat er es mir jedenfalls erklärt
Grüße ausn Woidviertel
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Du verkaufst eine prinzipiell VERBOTENE Waffe an jemanden,(der dafür eine Genehmigung hat) und registrierst das nicht ???
NA DANN ...
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Wo ist die Rechtsgrundlage? Der Händler darf die Daten dafür nichtmal haben wenn ich das nicht möchte. Soll der Händler einen Gesetzesverstoß begehen nur weil du hier in PANIK MIT GROSSBUCHSTABEN schreibst?