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Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von gunpowder66 » Do 4. Feb 2021, 00:15

Servus,

lese hier schon eine Weile mit und hab mich nun
entschlossen, mir die WBK zu holen:

Da ich nix übersehen möchte beim Antrag selbst -
worauf muss ich achten im Detail laut neuem WaffG?

2 Plätze eh klar.

Bereithalten zur SV als Begründung/Rechtfertigung
auch logisch.

Zubehöreintrag gleich anfangs mitbeantragen für
Wechsel System?

Noch etwas was wichtig wäre?

Danke für eure kurze Mithilfe!

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Joewood
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von Joewood » Do 4. Feb 2021, 00:32

Psychotest nicht vergessen und Waffenführerschein. Vor allem zeitnah nach dem Psychotest den Antrag einreichen - der gilt nämlich nur ein halbes Jahr - hat mich einen 2. Test gekostet, weil ich diese Frist überschritten habe - ärgerlich und kostet unnötig Kohle

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von AUG-andy » Do 4. Feb 2021, 00:34

gunpowder66 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 00:15
Servus,

lese hier schon eine Weile mit und hab mich nun
entschlossen, mir die WBK zu holen:

Da ich nix übersehen möchte beim Antrag selbst -
worauf muss ich achten im Detail laut neuem WaffG?

2 Plätze eh klar.

Bereithalten zur SV als Begründung/Rechtfertigung
auch logisch.

Zubehöreintrag gleich anfangs mitbeantragen für
Wechsel System?

Noch etwas was wichtig wäre?

Danke für eure kurze Mithilfe!
Hallo
Deiner Frage nach zu Beurteilen hast du dich nicht wirklich eingelesen.
Zubehör gibt's jetzt automatisch 2 Stück pro Platz ohne Beantragen.
Vom Rest wie Waffenführerschein und psychologisches Gutachten hast du noch nichts gelesen? Ein bisschen mehr Eigeninitiative bei so einem Thema wäre nicht verkehrt. :think:
MfG
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von AUG-andy » Do 4. Feb 2021, 00:45

https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50800.html

Allgemeine Informationen
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.

Voraussetzungen
Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
Mindestalter 21 Jahre
Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Zuständige Stelle
Die Waffenbehörde:

Die Bezirkshauptmannschaft
In Statutarstädten: der Magistrat
Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist: die Landespolizeidirektion
In Wien: die Polizeikommissariate (→ BMI) (Die Landespolizeidirektion Wien ist zwar die zuständige Waffenbehörde, der Antrag muss jedoch in einem der Polizeikommissariate gestellt werden.)
Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem Wohnsitz/seinem Wohnsitz.

Verfahrensablauf
Im Verfahren muss unter anderem (siehe unter Voraussetzungen) ein psychologisches Gutachten darüber beigebracht werden, dass die antragstellende Person nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung). Ist die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte, ist dieser Nachweis nicht erforderlich. Listen der Institutionen, die solche psychologischen Gutachten erstellen, liegen bei den Waffenbehörden auf und können dort eingesehen werden.

Darüber hinaus muss die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde nachweisen, dass sie/er sachgemäß mit Schusswaffen umgehen kann. Dieser Nachweis wird in der Regel als Bestätigung der Waffenfachhändlerin/des Waffenfachhändlers ausgestellt, dass die Person im Umgang mit Waffen geschult wurde.

Weiters muss eine Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. Bereithalten zur Selbstverteidigung) angegeben werden.

Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Psychologisches Gutachten
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
MfG
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gunpowder66
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von gunpowder66 » Do 4. Feb 2021, 00:51

Nachtrag:

Waffen FS und psych. Gutachten sind schon in Arbeit,
Montag fixiere ich dann die Termine dafür wenn der
Lockdown vorbei ist und dies auch stattfindet.

Tresor ist schon vorhanden in der Wohnung und brav
angedübelt.

Also entfällt praktisch der Zubehöreintrag wie früher
nun komplett da automatisiert. Gut zu wissen danke!

mastercrash
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von mastercrash » Do 4. Feb 2021, 03:33

gunpowder66 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 00:51
Also entfällt praktisch der Zubehöreintrag wie früher
nun komplett da automatisiert. Gut zu wissen danke!
Er entfällt nicht komplett, wird aber erst relevant, wenn du die automatisch zugewiesene Stückzahl an Zubehör

(WBK Kat B Plätze + § 17 Z 7/8 Plätze kriegst du eh keine) * 2

überschreitest. Dann muss Zubehör weiterhin beantragt werden und wird auch erst genehmigt, wenn die anderen Plätze schon voll sind und du Bedarf für weiteres Zubehör glaubhaft machen kannst.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von Alexej » Do 4. Feb 2021, 08:04

Passfoto wäre noch zu ergänzen und evtl. einen Zusatzantrag auf HighCap Magazine - falls du solche schießen möchtest.

Dann solltest aber in der Rechtfertigung SV und Sportschiessen angeben und nicht nur SV

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von Huck_Finn » Do 4. Feb 2021, 09:23

@gunpowder Mitgliedschaft bei einem Verein, gibt auch Onlinevereine und ebensolche Bewerbe, wäre nicht so verkehrt.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von AUG-andy » Do 4. Feb 2021, 11:01

Alexej hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 08:04
Passfoto wäre noch zu ergänzen und evtl. einen Zusatzantrag auf HighCap Magazine - falls du solche schießen möchtest.

Dann solltest aber in der Rechtfertigung SV und Sportschiessen angeben und nicht nur SV
Das mit den HighCap kannst vergessen ohne Altbestand oder du bist Sportschütze mit dementsprechender Bestätigung vom Verband. Bitte nicht immer so etwas schreiben was die Leute dann nicht vorweisen können.
Siehe hier :

Sportschützen

§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein

1.

Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder

2.

über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
MfG
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von gunpowder66 » Do 4. Feb 2021, 12:54

Bzgl. Zubehör wäre halt meine Überlegung gewesen,
sich den entsprechenden Eintrag gleich bei der Erst-
ausstellung mitzunehmen...

High Cap Magazine sind für mich eh ohnehin nicht
von Bedeutung, da ich sowas nicht besitze bzw. kein
Altbestand vorhanden ist.

Muss das Passfoto aktuell sein, nicht älter als 6 Monate,
oder egal bei der WBK?

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von zeroflow » Do 4. Feb 2021, 13:06

gunpowder66 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 12:54
Muss das Passfoto aktuell sein, nicht älter als 6 Monate,
oder egal bei der WBK?
Mir wäre nichts explizites bekannt, allerdings solange das Foto aktuell wirkt, solltest du da kein Problem bekommen.

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von gunpowder66 » Do 4. Feb 2021, 13:50

Nachtrag: Wehrdienst Nachweis entfällt jetzt komplett?

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von AUG-andy » Do 4. Feb 2021, 14:13

gunpowder66 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 13:50
Nachtrag: Wehrdienst Nachweis entfällt jetzt komplett?
Hier steht alles ganz genau.
Ist es wirklich so schwer selbst zu suchen?
Beantragen gehst schon selbst, oder soll das auch wer für dich übernehmen?

https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50800.html
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von Alexej » Do 4. Feb 2021, 14:47

gunpowder66 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 12:54
Muss das Passfoto aktuell sein, nicht älter als 6 Monate,
oder egal bei der WBK?
Das mit dem "nicht älter als 6 Monate" gilt, soweit mir bekannt, nur für Reisepässe und Personalausweise (beim Führerschein weiß ich es nicht, ist schon zulange her).

Bei der WBK reicht ein halbwegs aktuelles Paßbild.
AUG-andy hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 11:01
Das mit den HighCap kannst vergessen ohne Altbestand oder du bist Sportschütze mit dementsprechender Bestätigung vom Verband. Bitte nicht immer so etwas schreiben was die Leute dann nicht vorweisen können.
Siehe hier :

Sportschützen

§ 11b.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Es gibt inzwischen aber zumindest Bewegung in diese Richtung, den Abs. 4 zu erfüllen und Vereine, die es zumindest in Planung haben, Wettbewerbe anzubieten mit großen Magazinen.

Weiters habe ich hier im Forum - und beim Referat 4 direkt - nachgefragt ob es Erfahrungen gibt bzgl. eines Eintrags für HighCaps. Meine SB meinte, sie hatte bisher keine solche Anträge sondern lediglich Altbestände und müsste dies mit ihrem Juristen selbst erst durchgehen.

Was spricht dagegen, "der Erste" zu sein, der es zumindest versucht? Wenn er Mitglied in einem Verein ist und der Obmann ein Schreiben verfasst, wo er sich dafür ausspricht, dass der Schütze diesen Eintrag bekommt um an entsprechenden Bewerben teilnehmen zu können (und das hat die SB gesagt sollte man einem solchen Antrag beilegen), warum nicht das rechtliche Neuland erkunden?

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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz

Beitrag von gunpowder66 » Do 4. Feb 2021, 14:59

Aug Andy, wie all deine Beiträge im Faden hier ist das nicht die Antwort auf meine Fragen...

Ist es so ein Problem, hier kurz einen kleinen Abriss
zu erstellen und einem alten Mann zu helfen?

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