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Nachkauf von High Cap Magazinen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mi 24. Mär 2021, 11:39

MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 11:24
Wenn da die Frage nach der Waffe zu den großen Magazinen auftaucht, kann man ihnen schlecht das Wechselsystem mit dem Lower zeigen und erklären, dass man die Waffe nur am behördlich genehmigten Stand zusammenbaut. Da könnte es Probleme geben !
warum?

was sollte bedeutsam daran sein WO ich die magazine reinstecke?

es handelt sich um eine waffenkontrolle
und nicht um eine wo-werden-die-magazine-reingesteckt kontrolle ...
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von deni » Mi 24. Mär 2021, 11:56

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 11:37
deni hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 10:01
D.h. ich müsste Wechselsystem und Unterteil separat transportieren, um auf Nr sicher zu gehen?
das ergaenzen eines im besitz befindlichen wechselsystem mit einem dazu passenden griffstueck ist nur am behoerdlich genehmigten schiesstand zulaessig (und im schauraum vom waffenhaendler)

rechtsgrundlage ist §14 waffG 1996
zitat: Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Wie definiert sich „ergänzen“? ;)

1+1=1

Aber hier 1 und dort 1 ist aber 1/1

Heißt - zusammen = böse, da zusätzliche Waffe, für die ich ggf. nen Platz brauche. Einzeln aber nur Teilesammlung? (Egal, wie ich die aufbewahre)

Danke & lg m

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von MikeD » Mi 24. Mär 2021, 11:59

Wenn man als "§17/1/8 passendes Magazine >10" eingetragene Magazine hat, könnte durchaus die Frage kommen, zu welcher Waffe die denn passen.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mi 24. Mär 2021, 12:02

MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 11:59
Wenn man als "§17/1/8 passendes Magazine >10" eingetragene Magazine hat, könnte durchaus die Frage kommen, zu welcher Waffe die denn passen.
hmmmmm
warum?
seit wann ist die verwahrungskontrolle eine verkaufsberatung...?

es geht um die stueckzahl und um die type
wenn es ein AR magazin ist dann ist es ein AR magazin
steht auch so im ZWR
basta

da brauche ich nicht verpflichtend einen passenden lower dazu
waere ja noch schoener ...
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von MikeD » Mi 24. Mär 2021, 12:32

Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.

War dann wahrscheinlich das letzte Geschäft dass er mit mir gemacht hat, da ich vermutlich (spätestens) bei der nächsten Überprüfung meine WBK, Magazine und Waffen abgeben darf :(

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mi 24. Mär 2021, 12:36

MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:32
Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.
das wirst du ned machen
du wirst ja hoffentlich nur jene magazine kaufen die zu deiner im besitz befindlichen 17/1/7 und 17/1/8 waffe passen
so lange gibts kein problem

DAS zu pruefen ist aber meiner einschaetzung nach NICHT ein teil der verwahrungskontrolle
das kann nicht mal der sachbearbeiter pruefen ...
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von TrkA » Mi 24. Mär 2021, 12:37

MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:32
Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.

War dann wahrscheinlich das letzte Geschäft dass er mit mir gemacht hat, da ich vermutlich (spätestens) bei der nächsten Überprüfung meine WBK, Magazine und Waffen abgeben darf :(
Als ich meine Meldung abgegeben habe wurde ich gefragt, ob ich wirklich alle Magazine als /9 /10 melden möchte weil ich diese dann nicht mehr anstecken darf (auch am Schießstand, Ummeldung dann schwierig, etc.) .... Ich meinte - eines Tages würde ich vllt. doch gerne eine passende Waffe kaufen - daraufhin meinte mein SB, dann tragen wirs einfach als /7 /8 ein .....

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mi 24. Mär 2021, 12:41

TrkA hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:37
..... wurde ich gefragt, ob ich wirklich alle Magazine als /9 /10 melden möchte weil ich diese dann nicht mehr anstecken darf (auch am Schießstand) ....
was halt bloedsinn ist weil es ja im § 14 WaffG steht ..
evt dem sachbearbeiter mal einem ausdruck vom waffengesetz mitbringen ...
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von MikeD » Mi 24. Mär 2021, 13:11

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:36
MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:32
Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.
das wirst du ned machen
du wirst ja hoffentlich nur jene magazine kaufen die zu deiner im besitz befindlichen 17/1/7 und 17/1/8 waffe passen
so lange gibts kein problem
Wo wir wieder beim ursprünglichen Thema wären, was wenn ich keine ganze Waffe sondern nur ein Wechselsystem als Zubehör (+ einem freien Lower) habe ? Darf ich dann Magazine dafür kaufen ?

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mi 24. Mär 2021, 13:24

MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 13:11
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:36
MikeD hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 12:32
Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
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so lange gibts kein problem
Wo wir wieder beim ursprünglichen Thema wären, was wenn ich keine ganze Waffe sondern nur ein Wechselsystem als Zubehör (+ einem freien Lower) habe ? Darf ich dann Magazine dafür kaufen ?
dass die behandlung des themas wechselsysteme kat A gem §17/1/x zur gaenze ungeklaert ist haben wir eh schon vielfach festgestellt
das gilt auch fuer die magazine ...
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von rider650 » Mi 24. Mär 2021, 16:02

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 07:58
rider650 hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 02:33
Nicht wenn ich vorher eine andere auseinanderbaue. Muss nichtmal eine A Waffe sein, solange nicht in zu vielen Waffen zugleich Magazine drinstecken.
Noe
Sinnlos

Nur weil ich eine waffe zerlege hab ich sie ja trotzdem noch
Richtig, Denkfehler von mir. Aber mit freiem B Platz müsste es gehen, wenn ich einen A Platz mit Waffe drauf hab, und ein weiteres A Wechselsystem. Dann dürfen halt nur nicht bei beiden Magazine dran sein.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mi 24. Mär 2021, 21:05

rider650 hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 16:02
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 07:58
rider650 hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 02:33
Nicht wenn ich vorher eine andere auseinanderbaue. Muss nichtmal eine A Waffe sein, solange nicht in zu vielen Waffen zugleich Magazine drinstecken.
Noe
Sinnlos

Nur weil ich eine waffe zerlege hab ich sie ja trotzdem noch
Richtig, Denkfehler von mir. Aber mit freiem B Platz müsste es gehen, wenn ich einen A Platz mit Waffe drauf hab, und ein weiteres A Wechselsystem. Dann dürfen halt nur nicht bei beiden Magazine dran sein.
prima plan
das erklaerst dann dem beamten

ja herr inspecdor, sie haben recht, diese seriennummer gehoert eigentlich zu einem wechselsystem einer verbotenen kat A waffe
aber ich hab mir gedacht ich habe eh einen kat B platz frei und hab jetzt das wechselsystem der verbotenen waffe zu einer kompletten verbotenen waffe zusammengebaut, aber *treuherzig schau* weil die grossen magazine die da in der lade liegen eh grad ned in der waffe stecken lassen wirs halt als kat B durchgehen oder?

viel erfolg
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von rider650 » Do 25. Mär 2021, 11:09

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mär 2021, 21:05
...
ja herr inspecdor, sie haben recht, diese seriennummer gehoert eigentlich zu einem wechselsystem einer verbotenen kat A waffe
aber ich hab mir gedacht ich habe eh einen kat B platz frei und hab jetzt das wechselsystem der verbotenen waffe zu einer kompletten verbotenen waffe zusammengebaut, aber *treuherzig schau* weil die grossen magazine die da in der lade liegen eh grad ned in der waffe stecken lassen wirs halt als kat B durchgehen oder?
Ich bin mir sicher dass man das Szenario, welches du beschreibst, absolut vermeiden sollte.

Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Variante des Wechselsystem-Problems, welches hier schon oft diskutiert wurde: AR15 + Wechselsystem + noch ein Lower vorhanden. Die meisten sahen es so, dass das legal ist, dass aber der 2. Lower bei der 5-Jahres-Kontrolle nirgendwo in Sichtweite sein sollte (und eigentlich auch sonst nie, wenn mal alle Waffen beieinander sind). Ob ein Standbesuch (oder sonstige Aktivitäten) nur mit dem Wechselsystem auf dem 2. Lower legal ist, schien immer äußerst zweifelhaft. Sollte allerdings ein weiterer leerer B Platz vorhanden sein, sehe ich hier kein Problem, da man nie über mehr Waffen verfügt als erlaubt.

Liegt nun das AR15 auf einem A Platz und der Upper ist A Zubehör (A Zubehör scheinen ja manche hier zu haben), haben wir genau den gleichen Sachverhalt. Separate Magazine nicht nötig.

Ist die A Waffe aber beispielsweise eine AK, und das A Zubehör ein AR15 Upper (sollte ja möglich sein, da keine Zuordnung mehr), was dann? Das ist das Szenario, über das ich nachgedacht habe. Darf man in diesem Fall 30er AR15 Magazine kaufen?
Und darf man einen Lower anbauen? Wenn alle Plätze belegt sind hat man eine Waffe zu viel. Wenn aber ein zusätzlicher leerer B Platz vorhanden ist? Die AK steht ohne Magazin drin im Schrank (laut Gesetz in dem Zustand B), das AR WS auf dem Lower in der Tasche zum Schießstand - illegal oder grenzwertig? Ich verfüge nicht über mehr Waffen als ich darf. Verfüge ich aber nun über eine A Waffe zu viel?

Hoffentlich wird es jetzt klarer, nachdem ich es etwas genauer beschrieben habe.

deni
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von deni » Do 25. Mär 2021, 11:59

Das ist ja die Diskussion, die ich mit meiner SB hatte (AR10 vs AUG-Wechselsystem)...

Und die Info vom Gewo war - wenn ich das richtig im Kopf hab - dass es nur am Schießstand zusammenbauen darfst - sonst zusätzliche Waffe, für die nen Platz brauchst.

Lg m

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von rider650 » Do 25. Mär 2021, 13:20

deni hat geschrieben:
Do 25. Mär 2021, 11:59
...
Und die Info vom Gewo war - wenn ich das richtig im Kopf hab - dass es nur am Schießstand zusammenbauen darfst - sonst zusätzliche Waffe, für die nen Platz brauchst.
Verstehe. In dem Fall kann man sich den A Zubehörplatz schenken, wenn man eh schon passende Magazine als Z10 Altbesitz hat. Am Schießstand darf ich das sowieso nutzen, abseits dann nicht.

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