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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MikeD
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von MikeD » Mi 18. Aug 2021, 18:30

Incite hat geschrieben:
Mi 18. Aug 2021, 17:11
Ich kann nur sagen was mein SA gesagt hat:

große Magazine darf man nur in der Waffe anstecken die du als Kat A gemeldet hast.
Wenn diese Waffe verkauft ist bleiben die Magazine als 17/1/7 oder 8 im ZWR. Werden also nicht /9 oder /10 und es ist keine neue WBK notwendig.
Da gehen die Rechtsmeinungen wohl - wieder einmal - auseinander, die eine Behörde macht´s so, die Andere wieder anders :(
Wenn die passenden Magazine einer verkauften Waffe im ZWR auf Z7 bzw. Z8 bleiben, wird´s tatsächlich schwierig sie zuzuordnen (wenn sie nicht mehr zur neu erworbenen Kat. A passen).
Beispiel: Kat. A OA10 (.308) wird verkauft und ein OA15 (.223) samt großen Magazinen gekauft. Bei einer Kontrolle wird´s dann interessant, wenn die OA10 Magazine "ZWR: PMAG 20" nicht in das OA15 passen :shock:
Das kann man dann nur mit der Historie im ZWR lösen (passten zum Zeitpunkt des Erwerbs zu der damals besessenen Kat. A Waffe).

Andererseits jedes Mal eine neue WBK nur weil man eine Kat. A Waffe verkauft ist wohl auch nicht im Sinne des Gesetzes.

Und zum Thema "anstecken eines großen Magazins nur an die als Kat. A eingetragenen Waffe", da gehe ich davon aus dass der Kat. A Eintrag auf der WBK die Genehmigung zum Besitz der entsprechenden Anzahl solcher Waffen ist. Ohne Magazin ist die Waffe aber Kat. B, somit darf ich also das große Magazin auch eine andere Waffe anstecken, ohne meinen Berechtigungsumfang zu überschreiten. Ansonsten müsste in der Genehmigung (WBK) stehen, auf welche Waffe sie beschränkt ist.

Ich sehe das analog zu WP+WBK, man darf so viele Kat. B Waffen führen wie am WP vermerkt sind und so viele besitzen wie man WP+WBK Plätze zusammen hat. Es ist dabei aber egal welche der besessenen Waffe(n) man führt.

Incite
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Incite » Mi 18. Aug 2021, 19:53

MikeD hat geschrieben:
Mi 18. Aug 2021, 18:30
Incite hat geschrieben:
Mi 18. Aug 2021, 17:11
Ich kann nur sagen was mein SA gesagt hat:

große Magazine darf man nur in der Waffe anstecken die du als Kat A gemeldet hast.
Wenn diese Waffe verkauft ist bleiben die Magazine als 17/1/7 oder 8 im ZWR. Werden also nicht /9 oder /10 und es ist keine neue WBK notwendig.
Da gehen die Rechtsmeinungen wohl - wieder einmal - auseinander, die eine Behörde macht´s so, die Andere wieder anders :(
Wenn die passenden Magazine einer verkauften Waffe im ZWR auf Z7 bzw. Z8 bleiben, wird´s tatsächlich schwierig sie zuzuordnen (wenn sie nicht mehr zur neu erworbenen Kat. A passen).
Beispiel: Kat. A OA10 (.308) wird verkauft und ein OA15 (.223) samt großen Magazinen gekauft. Bei einer Kontrolle wird´s dann interessant, wenn die OA10 Magazine "ZWR: PMAG 20" nicht in das OA15 passen :shock:
Das kann man dann nur mit der Historie im ZWR lösen (passten zum Zeitpunkt des Erwerbs zu der damals besessenen Kat. A Waffe).

Andererseits jedes Mal eine neue WBK nur weil man eine Kat. A Waffe verkauft ist wohl auch nicht im Sinne des Gesetzes.

Und zum Thema "anstecken eines großen Magazins nur an die als Kat. A eingetragenen Waffe", da gehe ich davon aus dass der Kat. A Eintrag auf der WBK die Genehmigung zum Besitz der entsprechenden Anzahl solcher Waffen ist. Ohne Magazin ist die Waffe aber Kat. B, somit darf ich also das große Magazin auch eine andere Waffe anstecken, ohne meinen Berechtigungsumfang zu überschreiten. Ansonsten müsste in der Genehmigung (WBK) stehen, auf welche Waffe sie beschränkt ist.

Ich sehe das analog zu WP+WBK, man darf so viele Kat. B Waffen führen wie am WP vermerkt sind und so viele besitzen wie man WP+WBK Plätze zusammen hat. Es ist dabei aber egal welche der besessenen Waffe(n) man führt.
Ich kann über das "warum" nur mutmaßen aber meine Behörde sieht das eben so und der SA hat mit dem Juristen Rücksprache gehalten. Es klingt für mich aber schlüssig wenn die Magazine in /7 oder /8 bleiben und man nur in die konkrete Waffe SN 123 das Magazin stecken darf.

Das wird bei einer Kontrolle dann sicher interessant. Bei mir wurde bei der Verwahrungskontrolle jedes einzelne der gemeldeten Magazine kontrolliert und ein Beamter hat dann auch noch ein 10er Magazin vom AR10 in 308 win gesehen und fragte seinen Kollegen "und das wird nicht gezählt?". ;)
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von rider650 » Mi 18. Aug 2021, 20:54

MikeD hat geschrieben:
Mi 18. Aug 2021, 16:45
...
Da eine Genehmigung für Z9 und Z10 Magazine jetzt unter §17 Abs. 3 fällt (außer Altbestand), liegt sie im Ermessen der Behörde. Ist doch schön wenn eine Behörde solche Kat. A Plätze von sich aus genehmigt !
Die neue WBK hat hoffentlich auch nichts gekostet ;)
Ja einerseits cool weil mehr Z10 Plätze (und keine Fragen kommen können bei der Kontrolle, alles passt schön zusammen), andererseits haben diese Plätze 160€ gekostet, darum werd ich das nicht alle 2 Monate machen.

AlexTribe
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AlexTribe » Do 19. Aug 2021, 15:08

Also ich war heute sowohl meine WBK erweitern als auch meine Magazine eintragen. Nach etwa einmonatigem Versuch, telefonisch im PK meines Bezirks jemanden zu erreichen, bekam ich die Auskunft, per E-Mail einen Termin zu beantragen zu müssen. Ich war im 23. Bezirk in Liesing.

Eine Liste der Mail-Adressen für den jeweiligen Bezirk findet ihr hier:
https://www.oesterreich.gv.at/dam/jcr:f ... riate_.pdf

Nachdem ich dann schriftlich um einen Rückruf zwecks Termin gebeten hatte und darauf hin zurückgerufen wurde, habe ich gleich einen Tag später um 9 Uhr früh meinen Termin bekommen. Mir wurde noch ein Antragsformular für die Magazinerweiterung geschickt, das ich unbedingt ausgefüllt mitzubringen hätte. Auf Anfrage kann ich es gerne schicken. Wieder unnötig kompliziert, unübersichtlich und voller Beamtendeutsch.

Man trägt auf dem Formular alle Kurz- und Langwaffen ein, für die man lange Magazine hat, aber nicht, welche Magazine und nicht wie viele Magazine. Dann trägt man alle langen Magazine für Kurz- und Langwaffen ein, für die man keine(!) Waffe besitzt. Hier aber nun Modell, Marke und Kaliber, aber nicht die jeweilige Stückzahl. Ich wurde lediglich gefragt, wie viele Magazine ohne Waffe ich denn insgesamt besitze, unabhängig von Kaliber etc.

Die ganze Prozedur hat ca. 10 Minuten gedauert, wenn überhaupt. Mitzubringen war ein Passfoto, seine WBK und den ausgefüllten Antrag.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von combatmiles » Do 19. Aug 2021, 16:38

na viel spass beim abholen, wird lustig was da drauf steht...
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AlexTribe » Do 19. Aug 2021, 16:54

Was wird/könnte denn draufstehen? Ich habe auf meinem Antrag aber alle Magazine ohne Waffe mit Stückzahl, Fabrikat und Kaliber aufgelistet. Aber gefragt hat sie mich nur nach der Gesamtzahl.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AUG-andy » Do 19. Aug 2021, 17:21

combatmiles hat geschrieben:
Do 19. Aug 2021, 16:38
na viel spass beim abholen, wird lustig was da drauf steht...
Ich habe auf den lustigen Vordruck nur draufgeschrieben:
Stückzahl und Art der Magazine auf eigenem Antrag genau aufgelistet. Hab den Scheiß nicht nochmal ausgefüllt. Schöner und einfacher können sie es nicht abschreiben. Das Duplikat hat sie mir noch abgestempelt und persönlich Abgegeben darauf vermerkt. Danach hab ich noch den Erlagschein bekommen und war in 5 Minuten fertig.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von combatmiles » Do 19. Aug 2021, 18:15

ja aba es wird trotzdem interessant was dann draufschreiben auf de WBK... wärst net der erste der da an Schaas oben stehen hat..
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AUG-andy » Do 19. Aug 2021, 18:19

combatmiles hat geschrieben:
Do 19. Aug 2021, 18:15
ja aba es wird trotzdem interessant was dann draufschreiben auf de WBK... wärst net der erste der da an Schaas oben stehen hat..
Wenn Sie mir dann 7 Stück 17/1/8 Plätze anstatt 17/1/10 Magazinplätzen geben, hab ich nix dagegen. Lesen sollten sie ja können, hab alles Deppensicher aufgeschrieben in einer Liste.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von combatmiles » Do 19. Aug 2021, 18:22

reload-smile :D :D :D

.,......
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Promo2 » Fr 20. Aug 2021, 19:16

MikeD hat geschrieben:
Mi 18. Aug 2021, 18:01
rhodium hat geschrieben:
Mi 18. Aug 2021, 17:23
Weil es von Carl Gustav aufgeführt wird: ein MG-Gurt ist auch Kat. A?
Wird wohl unter Kriegsmaterial (§18) fallen.
Obwohl, die 100er Trommelmagazine fallen auch "nur" unter §17...
Aha, wo wurde denn der § 18 geändert, dass jetzt Gurtglieder drunter fallen würden? Vielleicht, wenn man es nicht weiß, einfach nix dazu sagen.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von PMR » Fr 10. Sep 2021, 16:48

Es wurde sicher schon beantwortet, aber ich finde es icht mehr:
Wie schaut die rechlage bei magazinverknüpfern aus (z.b. das von magpul)?

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von mastamulla » Mi 6. Okt 2021, 09:26

Wichtig: Meine SB hat einen Auszug aus dem ZWR gemacht und damit eine A Meldung der Waffe möglich ist, MUSS diese auch vor 2019 gekauft worden sein!
Habe mein AR erst seit 5 Wochen deswegen bleibt es B und die Magazine Z10.
Eine andere Waffe, eine Pistole die ich schon länger habe, wurde A auf Z7.

Schon interessant!

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Lexman1 » Mi 6. Okt 2021, 09:44

Naja - steht so im Gesetz und ist somit auch völlig in Ordnung. Stichtag für den Besitz war der 14.12.19, es wurde zuvor auch oft genug explizit darauf hingewiesen.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von zeroflow » Mi 6. Okt 2021, 10:10

Jop, SB hat da korrekt und exakt nach dem Gesetz gehandelt.

Alles weitere wäre ähnlich einer Erweiterung auf Ermessen der Behörde zulässig.

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