ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Huck_Finn
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 730
Registriert: Sa 4. Jan 2014, 19:13
Wohnort: NOE/OH

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Huck_Finn » Mo 15. Mär 2021, 19:30

@DoubleA Wenn dann kaufe die LW heuer bis 13.12.2021 und dann kommt es auf deine Behörde an ob du einen Kat. A Platz für die LW inkl. Magazin(e) und in Folge die LW von "B" auf "A" ummelden kannst oder nur einen Eintrag nach WaffG §17 Z10. Neue WBK ist daher ebenfalls fällig. Ja, die Magazine sind für eine KW gebaut worden. Aber ohne Meldung darfst du die G17 Magazine in keiner LW verwenden. Wie bereits der Besitz geahndet wird kann man noch nicht sagen. Zu deinem Vorteil wird es wohl nicht sein.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6915
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AUG-andy » Mo 15. Mär 2021, 19:43

Huck_Finn hat geschrieben:
Mo 15. Mär 2021, 19:30
@DoubleA Wenn dann kaufe die LW heuer bis 13.12.2021 und dann kommt es auf deine Behörde an ob du einen Kat. A Platz für die LW inkl. Magazin(e) und in Folge die LW von "B" auf "A" ummelden kannst oder nur einen Eintrag nach WaffG §17 Z10. Neue WBK ist daher ebenfalls fällig. Ja, die Magazine sind für eine KW gebaut worden. Aber ohne Meldung darfst du die G17 Magazine in keiner LW verwenden. Wie bereits der Besitz geahndet wird kann man noch nicht sagen. Zu deinem Vorteil wird es wohl nicht sein.
Das mit den irrtümlich eingetragenen und nach dem 14.12.2019 gekauften HA ist schon abgestellt worden. Ist mittlerweile überall bekannt. :whistle:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von MikeD » Mo 15. Mär 2021, 20:47

DoubleA hat geschrieben:
Mo 15. Mär 2021, 18:49
Ähnliches fiktives Beispiel, aber Spezialfall:
Jemand besitzt (ungemeldete) 17er Glock Magazine und hat aktuell keine Schusswaffe, in die diese passen.
Möchte sich eine Langwaffe kaufen, die Glock-Magazine schluckt.

Meldet man die Magazine vor Kauf der Langwaffe (oder nachher)?
Ist es besser/gscheiter die Langwaffe noch heuer zu kaufen oder erst nächstes Jahr?
Dürfen die 17er überhaupt weiter besessen bzw. in der Langwaffe verwendet werden?
Kann irgendein Umstand dazu führen, dass dafür eine neue WBK ausgestellt werden muss?
Wenn Du mit 17er Glock Magazine "große" Magazine (>20 Patronen = §17/1/9) meinst, die musst du vor dem 14.12.2021 melden und bekommst eine neue WBK mit dem §17 Eintrag (kostet natürlich). Ab dem 14.12.2021 wären sie sonst illegal !

Wenn Du aber die Standard G17 Magazine (=17 Patronen) meinst, die musst du nicht melden (sind weiterhin frei).
In beiden Fällen darfst Du sie an eine Langwaffe (Hera THE9ers ?) nur am behördlich genehmigten Schießstand) anstecken (da sie mehr als 10 Patronen aufnehmen können).

Ich habe auch (große) Glock Magazine und überlege mir eine THE9ers zuzulegen, allerdings habe ich einen §17/1/8 Eintrag.
Somit darf ich sie dann auch zu Hause bzw. auf einem privaten Schießplatz anstecken (auch wenn ich die Waffe jetzt erst kaufe).
Das war zumindest die Rechtsauskunft, die ich bekommen habe.

DoubleA
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 154
Registriert: Mo 27. Jun 2016, 15:14

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von DoubleA » Di 16. Mär 2021, 06:51

MikeD hat geschrieben:
Mo 15. Mär 2021, 20:47
Wenn Du mit 17er Glock Magazine "große" Magazine (>20 Patronen = §17/1/9) meinst, die musst du vor dem 14.12.2021 melden und bekommst eine neue WBK mit dem §17 Eintrag (kostet natürlich). Ab dem 14.12.2021 wären sie sonst illegal !

Wenn Du aber die Standard G17 Magazine (=17 Patronen) meinst, die musst du nicht melden (sind weiterhin frei).
In beiden Fällen darfst Du sie an eine Langwaffe (Hera THE9ers ?) nur am behördlich genehmigten Schießstand) anstecken (da sie mehr als 10 Patronen aufnehmen können).

Ich habe auch (große) Glock Magazine und überlege mir eine THE9ers zuzulegen, allerdings habe ich einen §17/1/8 Eintrag.
Somit darf ich sie dann auch zu Hause bzw. auf einem privaten Schießplatz anstecken (auch wenn ich die Waffe jetzt erst kaufe).
Das war zumindest die Rechtsauskunft, die ich bekommen habe.
Danke für die exakte Nachfrage, die Glock-Nomenklatur macht's ja gleich noch mal komplizierter.
Gemeint waren Glock Mags mit 17 Schuss Maximalkapazität.

Der §17/1/8 Eintrag ist der KAT-A Paragraph oder die Sportschützenausnahme?
Weil wenn KAT-A: Muss das nicht einzeln für jede (neue) Waffe beantragt werden?

Bei der Hera sollten wir eine Sammelbestellung angehen, da gibt's dann sicher mehr als -6% vom Händlerpreis :-).

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von MikeD » Di 16. Mär 2021, 08:02

Die Glock Magazine mit 17 Patronen sind frei erhältlich (müssen nicht registriert werden), da sie für eine Pistole entwickelt wurden. Dass sie (zufällig) auch für die Hera THE9ers passen, spielt dabei keine Rolle. Man darf sie aber ohne §17/1/8 Bewilligung nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz anstecken.

Den §17/1/8 Eintrag bekommt man entweder als Sportschütze (Nachweis!) oder derzeit noch mit Altbestand, wenn man Waffe und große Magazine vor dem 14.12.2019 besessen hat. Die Waffe wird dann auf dem Kat. A Platz eingetragen. Sie ist aber ohne angestecktes Magazin (bzw. mit <=10 Schuss Magazin) weiterhin Kat. B. Theoretisch kannst Du also mit einer §17/1/8 Berechtigung auch an eine andere (Kat. B) Langwaffe ein großes Magazin anstecken, allerdings nur an so viele Waffen gleichzeitig, wie Du §17 Plätze hast. So lange das Magazin zu mehreren Waffen passt, ist´s kein Problem (man kann für die Kat. A Waffe auch Magazine nachkaufen). Problematisch wird´s nur, wenn man unterschiedliche Magazine (Kaliber) hat, da braucht man meiner Meinung nach auch mehrere Kat. A Plätze, damit man die jeweiligen großen Magazine erwerben kann.

Die Hera hätte für mich den Charme, dass ich mir jederzeit große Magazine für meine Glock kaufen kann und diese dort passen.
Ob wir aber mit einer Sammelbestellung mit 2 Stk. noch einen Rabatt bekommen, ist aber fraglich...

DoubleA
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 154
Registriert: Mo 27. Jun 2016, 15:14

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von DoubleA » Di 16. Mär 2021, 10:33

MikeD hat geschrieben:
Di 16. Mär 2021, 08:02
Die Hera hätte für mich den Charme, dass ich mir jederzeit große Magazine für meine Glock kaufen kann und diese dort passen.
Ob wir aber mit einer Sammelbestellung mit 2 Stk. noch einen Rabatt bekommen, ist aber fraglich...
Danke für die ausführliche Erklärung, ist leider wirklich so kompliziert wie ich erwartet hatte.
Aber zumindest muss sich niemand wegen der 17 Schuss Mags Sorgen machen, solange sie nicht an die Langwaffe angesteckt sind.

Das mit der Sammelbestellung war scherzhaft gemeint, außer gewo möchte mir da widersprechen :-).

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Simon80 » Mo 22. Mär 2021, 10:54

Ich hänge mich hier mal an weils thematisch dazupasst: Hab eben mit der Behörde telefoniert bezüglich der Meldung meiner Magazine, da behaupten die ich würde auf meiner Wbk keine Einträge bekommen für Altbestandmagazine sondern die werden einfach nur ins Zwr eingetragen. Ich darf die auch nicht verkaufen und mir stattdessen neue holen haben sie gesagt.
Ich weiß aber dass das nicht stimmt und ich wollte mal fragen ob hier schon wo jemand das schlüssig begründet hat warum einem sehr wohl §17 Plätze zustehen für die Altbestands Magazine.

Würde mich über Hilfe freuen!
Danke!

Lexman1
Supporter 20x138mmB
Supporter 20x138mmB
Beiträge: 2140
Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
Wohnort: Früher WY nun Tulln

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Lexman1 » Mo 22. Mär 2021, 11:20

Welche BH hat denn nun diese kreative Weltanschauung hervorgebracht? Der Vermerk auf der WBK ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, da du ansonsten beim Transport illegal unterwegs wärst, da bei einer etwaigen Kontrolle nicht sofort das WR kontrolliert wird.
From My Cold, Dead Hands

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von MikeD » Mo 22. Mär 2021, 11:23

Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 10:54
Ich hänge mich hier mal an weils thematisch dazupasst: Hab eben mit der Behörde telefoniert bezüglich der Meldung meiner Magazine, da behaupten die ich würde auf meiner Wbk keine Einträge bekommen für Altbestandmagazine sondern die werden einfach nur ins Zwr eingetragen. Ich darf die auch nicht verkaufen und mir stattdessen neue holen haben sie gesagt.
Ich weiß aber dass das nicht stimmt und ich wollte mal fragen ob hier schon wo jemand das schlüssig begründet hat warum einem sehr wohl §17 Plätze zustehen für die Altbestands Magazine.

Würde mich über Hilfe freuen!
Danke!
Ist kompletter Blödsinn, Du hast nichts zu begründen sondern nur die großen Magazine vor dem 14.12.2021 zu melden.
Die Behörde hat dir dann binnen 6 Monaten eine Bewilligung für diese zu erteilen bzw. sie in die WBK (den WP) einzutragen.
Das steht so im Gesetz (§58 Abs. 13 WaffG) und ist für die Behörde bindend. Stellt sie keine Bewilligung aus (und trägt nur die Magazine ins ZWR ein), wird sie säumig und Du kannst dagegen Beschwerde einlegen. Die neue WBK kostet zwar, ist aber für dich der Nachweis (Bescheid) dass Du die Magazine besitzen darfst.

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Simon80 » Mo 22. Mär 2021, 11:34

MikeD hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 11:23
Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 10:54
Ich hänge mich hier mal an weils thematisch dazupasst: Hab eben mit der Behörde telefoniert bezüglich der Meldung meiner Magazine, da behaupten die ich würde auf meiner Wbk keine Einträge bekommen für Altbestandmagazine sondern die werden einfach nur ins Zwr eingetragen. Ich darf die auch nicht verkaufen und mir stattdessen neue holen haben sie gesagt.
Ich weiß aber dass das nicht stimmt und ich wollte mal fragen ob hier schon wo jemand das schlüssig begründet hat warum einem sehr wohl §17 Plätze zustehen für die Altbestands Magazine.

Würde mich über Hilfe freuen!
Danke!
Ist kompletter Blödsinn, Du hast nichts zu begründen sondern nur die großen Magazine vor dem 14.12.2021 zu melden.
Die Behörde hat dir dann binnen 6 Monaten eine Bewilligung für diese zu erteilen bzw. sie in die WBK (den WP) einzutragen.
Das steht so im Gesetz (§58 Abs. 13 WaffG) und ist für die Behörde bindend. Stellt sie keine Bewilligung aus (und trägt nur die Magazine ins ZWR ein), wird sie säumig und Du kannst dagegen Beschwerde einlegen. Die neue WBK kostet zwar, ist aber für dich der Nachweis (Bescheid) dass Du die Magazine besitzen darfst.
Gegen was/wie kann ich Beschwerde einlegen wenn die BH im endeffekt gar nix macht? Ich bekomme deren Ansicht nach ja gar keine neue Wbk....

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Mär 2021, 11:52

Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 10:54
Ich hänge mich hier mal an weils thematisch dazupasst: Hab eben mit der Behörde telefoniert bezüglich der Meldung meiner Magazine, da behaupten die ich würde auf meiner Wbk keine Einträge bekommen für Altbestandmagazine sondern die werden einfach nur ins Zwr eingetragen. Ich darf die auch nicht verkaufen und mir stattdessen neue holen haben sie gesagt.
Ich weiß aber dass das nicht stimmt und ich wollte mal fragen ob hier schon wo jemand das schlüssig begründet hat warum einem sehr wohl §17 Plätze zustehen für die Altbestands Magazine.
Würde mich über Hilfe freuen!
Danke!
garantiert niederoesterreich oder?
das ist voelliger unsinn

du machst jetzt genau das was im gesetz steht
die MELDEST den altbestandsbesitz dieser magazine (und ggf waffen) und ersuchst um ausstellung eines entsprechend abgeaenderten dokuments

die behoerde hat sechs monate zeit dir die neuen dokumente auszustellen

wenn da keine eintraege in der korrekten stueckzahl gem 17/1/x drauf sind dann machst du einen einspruch
der einspruch kann zwar schwierigkeiten machen aber es ist der einzige weg es korrekt hinzubekommen

mach alles schriftlich
wenn dich wer von deiner behoerde rueckruft mit irgendwelchem blabla geh gar nicht naeher drauf ein sondern ersuche/ verlange eine bescheidmaessige ausfertigung

wenn du bis 13.12.2021 keine gueltige altbesitz meldung an die richtige behoerde abgefertigt hast, dann hast DU das problem ....
und nicht die behoerde
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Mär 2021, 11:55

Lexman1 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 11:20
Welche BH hat denn nun diese kreative Weltanschauung hervorgebracht? Der Vermerk auf der WBK ist sogar gesetzlich vorgeschrieben,
richtig
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 11:20
da du ansonsten beim Transport illegal unterwegs wärst, da bei einer etwaigen Kontrolle nicht sofort das WR kontrolliert wird.
ähhhhhmmm?
hmmmm
nein
aber egal
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Simon80 » Mo 22. Mär 2021, 12:02

gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 11:52
Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 10:54
Ich hänge mich hier mal an weils thematisch dazupasst: Hab eben mit der Behörde telefoniert bezüglich der Meldung meiner Magazine, da behaupten die ich würde auf meiner Wbk keine Einträge bekommen für Altbestandmagazine sondern die werden einfach nur ins Zwr eingetragen. Ich darf die auch nicht verkaufen und mir stattdessen neue holen haben sie gesagt.
Ich weiß aber dass das nicht stimmt und ich wollte mal fragen ob hier schon wo jemand das schlüssig begründet hat warum einem sehr wohl §17 Plätze zustehen für die Altbestands Magazine.
Würde mich über Hilfe freuen!
Danke!
garantiert niederoesterreich oder?
das ist voelliger unsinn

du machst jetzt genau das was im gesetz steht
die MELDEST den altbestandsbesitz dieser magazine (und ggf waffen) und ersuchst um ausstellung eines entsprechend abgeaenderten dokuments

die behoerde hat sechs monate zeit dir die neuen dokumente auszustellen

wenn da keine eintraege in der korrekten stueckzahl gem 17/1/x drauf sind dann machst du einen einspruch
der einspruch kann zwar schwierigkeiten machen aber es ist der einzige weg es korrekt hinzubekommen

mach alles schriftlich
wenn dich wer von deiner behoerde rueckruft mit irgendwelchem blabla geh gar nicht naeher drauf ein sondern ersuche/ verlange eine bescheidmaessige ausfertigung

wenn du bis 13.12.2021 keine gueltige altbesitz meldung an die richtige behoerde abgefertigt hast, dann hast DU das problem ....
und nicht die behoerde
Nein OÖ, gut dann werde ich das so machen aber kann ich dann Einspruch gegen "nichts" erheben? Ich mein wenn ich gar keine neue Wbk bekomme kann ich ja nicht dagegen Einspruch erheben, oder?

Hab mich noch an den Verein gewandt da ist ja ein Rechtsschutz dabei, eventuell kann mir ja deren Jurist direkt einen kleinen Schrieb verfassen damit es die Behörde gleich richtig macht....

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Mär 2021, 12:06

Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:02
Hab mich noch an den Verein gewandt da ist ja ein Rechtsschutz dabei, eventuell kann mir ja deren Jurist direkt einen kleinen Schrieb verfassen damit es die Behörde gleich richtig macht....
na dann viel erfolg
Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:02
Nein OÖ, gut dann werde ich das so machen aber kann ich dann Einspruch gegen "nichts" erheben? Ich mein wenn ich gar keine neue Wbk bekomme kann ich ja nicht dagegen Einspruch erheben, oder?
wenn sechs monate nix kommt dann machst du eine saeumnis beschwerde
zur not meldest dich bei mir wenn du dir unsicher bist
die wesentlichen verweise auf die massgeblichen gesetzesinhalte inkl der volltexte dazu hat eh der MikeD schon mehrfach gepostet
da brauchst nur ein paar fuellsaetze und das sollte reichen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Simon80 » Mo 22. Mär 2021, 12:09

gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:06
Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:02
Hab mich noch an den Verein gewandt da ist ja ein Rechtsschutz dabei, eventuell kann mir ja deren Jurist direkt einen kleinen Schrieb verfassen damit es die Behörde gleich richtig macht....
na dann viel erfolg
Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:02
Nein OÖ, gut dann werde ich das so machen aber kann ich dann Einspruch gegen "nichts" erheben? Ich mein wenn ich gar keine neue Wbk bekomme kann ich ja nicht dagegen Einspruch erheben, oder?
wenn sechs monate nix kommt dann machst du eine saeumnis beschwerde
zur not meldest dich bei mir wenn du dir unsicher bist
die wesentlichen verweise auf die massgeblichen gesetzesinhalte inkl der volltexte dazu hat eh der MikeD schon mehrfach gepostet
da brauchst nur ein paar fuellsaetze und das sollte reichen
Passt danke für das Angebot! Dann schreib ich eine saubere Meldung und schau mal wies weiter geht.... den Text von MikeD such ich mir raus den schreib ich dazu.

Danke und Lg!

Antworten