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Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Hallo und schönen Sonntag abend
Nachdem - wenn ich mir die Zahlen so ansehe - der nächste Lockdown in Kürze vor der Tür stehen wird, dachte ich mir ich könnte mich dann wieder mal in die Werkstatt schwingen und produktiv werden.
Ich hatte schon immer ein faible für Vollautomatische Waffen. Diese sind ja bekannterweise in Österreich KM daher nicht zu bekommen. Die Technik finde ich aber schon faszinierend.
Mein Gedanke war der, ich könnte mich doch an einer MAC11, Sten o.ä. versuchen. Natürlich nicht scharf, ich hab keine Lust auf Besuch, aber knallen wär schon fein.
Jetzt stellen mir sich folgende Fragen:
- Wann ist das eine Schusswaffe? Darf ich z.b. eine MAC11 in 9mm P.A.K. bauen (natürlich mit Laufsperre aber aus Stahl)?
- Wenn nicht, wie weit darf man gehen? Massiver "Lauf"? Kein Schlagbolzen? Überhaupt nicht?
Ich würde da gerne euren Input hören bevor ich Material kaufe.
Vielen Dank und schönen Abend
P.S.: Der Gedanke mit den Knallpatronen ist mir gekommen da es ja auch vollautomatische Schreckschusswaffen gibt - sowohl "neue" als auch umgebaute.
Nachdem - wenn ich mir die Zahlen so ansehe - der nächste Lockdown in Kürze vor der Tür stehen wird, dachte ich mir ich könnte mich dann wieder mal in die Werkstatt schwingen und produktiv werden.
Ich hatte schon immer ein faible für Vollautomatische Waffen. Diese sind ja bekannterweise in Österreich KM daher nicht zu bekommen. Die Technik finde ich aber schon faszinierend.
Mein Gedanke war der, ich könnte mich doch an einer MAC11, Sten o.ä. versuchen. Natürlich nicht scharf, ich hab keine Lust auf Besuch, aber knallen wär schon fein.
Jetzt stellen mir sich folgende Fragen:
- Wann ist das eine Schusswaffe? Darf ich z.b. eine MAC11 in 9mm P.A.K. bauen (natürlich mit Laufsperre aber aus Stahl)?
- Wenn nicht, wie weit darf man gehen? Massiver "Lauf"? Kein Schlagbolzen? Überhaupt nicht?
Ich würde da gerne euren Input hören bevor ich Material kaufe.
Vielen Dank und schönen Abend
P.S.: Der Gedanke mit den Knallpatronen ist mir gekommen da es ja auch vollautomatische Schreckschusswaffen gibt - sowohl "neue" als auch umgebaute.
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- .50 BMG
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Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Du solltest deine Frage eher umformulieren.
Es ist nicht relevant, wann du eine (komplette) Schusswaffe hast, sondern eher einen wesentlichen Bestandteil.
Denn ab da wirds rechtlich gefährlich.
§ 2 Abs 2 WaffG
Es ist nicht relevant, wann du eine (komplette) Schusswaffe hast, sondern eher einen wesentlichen Bestandteil.
Denn ab da wirds rechtlich gefährlich.
§ 2 Abs 2 WaffG
Aus einer Stahlstange mit Loch wird nach herrschender Rechtsmeinung zB ein Lauf, sobald die Stahlstange entweder ein Patronenlager oder einen Drall bekommt. Andere Teile sind wesentliche Bestandteile, sobald sie verwendungsfähig sind, oder ohne spezielles Werkzeug verwendungsfähig gemacht werden können.Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind.
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Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Ok, das mit dem Lauf macht ja Sinn und ist es gutes Beispiel.
Nehmen wir Mal folgendes an:
1) Stahlrohr
2) Durchmesser ausweiten
3) Patronenlager herstellen
4) Drall herstellen
5) Seriennummer einschlagen
6) Besitz (wesentlicher Bestandteil) melden, wegen Platz auf WBK
7) Zum Beschuss geben (können die überhaupt nen Lauf ohne passende Waffe, wie bei der FGC-9 beschießen?)
Übersehe ich da was offensichtliches?
Die Regeln zur Herstellung von Waffen(relevanten) Teilen stehen ja in der Gewerbeordnung. Und der unterliege ich als Privatperson, wenn ich es für mich selbst herstelle, ja nicht.
Nehmen wir Mal folgendes an:
1) Stahlrohr
2) Durchmesser ausweiten
3) Patronenlager herstellen
4) Drall herstellen
5) Seriennummer einschlagen
6) Besitz (wesentlicher Bestandteil) melden, wegen Platz auf WBK
7) Zum Beschuss geben (können die überhaupt nen Lauf ohne passende Waffe, wie bei der FGC-9 beschießen?)
Übersehe ich da was offensichtliches?
Die Regeln zur Herstellung von Waffen(relevanten) Teilen stehen ja in der Gewerbeordnung. Und der unterliege ich als Privatperson, wenn ich es für mich selbst herstelle, ja nicht.
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Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
@zeroflow: Grundsätzlich haben wir hier in Österreich das Privileg, dass nicht alle Waffen erlaubnispflichtig sind und du daher als Privatperson auch durchaus Läufe (zB für eine Kat C oder Ex-Kat-D), Verschlüsse etc... herstellen darfst, soweit du dann der Registrierungspflicht nachkommst.
Es gibt hier ja sogar welche, die sich laut eigener Aussage selbst eine KK Einzellader-Pistole gebaut haben sollen und die ist aufgrund der Länge (oder eher Kürze) sogar Kat B und die Behörde hat das Konstrukt Marke Eigenbau nach behördlichem Beschuss dann scheinbar im ZWR registriert (wenngleich vielleicht anfangs auch etwas widerwillig). Spricht ja auch rechtlich nichts dagegen.
Das Problem hier ist ja, dass der TE wesentliche Waffenbestandteile für eine vollautomatische Waffe herstellen will oder besser gesagt vielleicht für seinen Eigenbau muss.
Und sogar nicht nur als Deko-Artikel, sondern ich zitiere:
Daher wären diese wesentlichen Bestandteile unter Umständen Kriegsmaterial.
Und auch wenn dies kein Projektil in eine bestimmte Richtung verschießt, daher grundsätzlich keine Schusswaffe ist, frage ich mich natürlich, welche wesentlichen Teile dann vielleicht mit einer echten MAC11 oder Sten Gun kompatibel wären (oder ohne größere Anpassungen, die Spezialwerkzeug benötigt bzw. "dem Aufwand eines Neubaus ähnlich käme").
Er wird auch für 9mm P.A.K einen Verschluss brauchen... Ein Patronenlager... Gasdruckbelasteter upper/Schlitten...
Ich finde das Vorhaben unproblematisch, solange keine Teilekompatibilität wesentlicher Bestandteile mit echten vollautomatischen Waffen gegeben ist (auch nicht theoretisch, auch wenns das wesentliche Teil bei scharfer Munition nach 5 Schuss zerlegt, das spielt keine Rolle, das ist dem BMLV und BMI "sauber wurscht").
Auch eine Kompatibilität wesentlicher Bestandteile mit anderen echten Schusswaffen wäre fragwürdig, weil das Marke Eigenbau-Zeug dann ja zB als Zubehör ins ZWR gehört.
Aber heute ist schon spät. Vielleicht schaue ich mir das noch einmal in den Gesetzen, Verordnungen, Erlässen an...
PS: Ich fände es technisch eigentlich sehr interessant, aber auch sehr anspruchsvoll eine vollautomatische Waffe (Maschinenpistole) 9mm P.A.K. selbst herzustellen.
@ObiWahn: Bist du Maschinenbau-Ingenieur oder etwas ähnliches? Ansonsten ist das für einen Otto-Normalverbraucher ein SEHR ANSPRUCHSVOLLES Vorhaben. Eine MP baut nicht jeder gemütlich zuhause während einer Lockdown-Länge...
Es gibt hier ja sogar welche, die sich laut eigener Aussage selbst eine KK Einzellader-Pistole gebaut haben sollen und die ist aufgrund der Länge (oder eher Kürze) sogar Kat B und die Behörde hat das Konstrukt Marke Eigenbau nach behördlichem Beschuss dann scheinbar im ZWR registriert (wenngleich vielleicht anfangs auch etwas widerwillig). Spricht ja auch rechtlich nichts dagegen.
Genau. Verkaufen bzw. regelmäßig verkaufen oder damit werben, dass man für andere Knarren herstellt geht natürlich nicht ohne (diesen stark reglementierten) BüMa-Gewerbeschein.
Das Problem hier ist ja, dass der TE wesentliche Waffenbestandteile für eine vollautomatische Waffe herstellen will oder besser gesagt vielleicht für seinen Eigenbau muss.
Und sogar nicht nur als Deko-Artikel, sondern ich zitiere:
Wenn man das wörtlich nehmen soll, soll die Waffe nicht nur einfach eine z.B. 9mm P.A.K. oder ähnliches abfeuern und gut ist, sondern den Spaß auch noch vollautomatisch (also inklusive vollständigem und vollautomatischen Repetiervorgang inkl. erneuter Auslösung).
Daher wären diese wesentlichen Bestandteile unter Umständen Kriegsmaterial.
Und auch wenn dies kein Projektil in eine bestimmte Richtung verschießt, daher grundsätzlich keine Schusswaffe ist, frage ich mich natürlich, welche wesentlichen Teile dann vielleicht mit einer echten MAC11 oder Sten Gun kompatibel wären (oder ohne größere Anpassungen, die Spezialwerkzeug benötigt bzw. "dem Aufwand eines Neubaus ähnlich käme").
Er wird auch für 9mm P.A.K einen Verschluss brauchen... Ein Patronenlager... Gasdruckbelasteter upper/Schlitten...
Ich finde das Vorhaben unproblematisch, solange keine Teilekompatibilität wesentlicher Bestandteile mit echten vollautomatischen Waffen gegeben ist (auch nicht theoretisch, auch wenns das wesentliche Teil bei scharfer Munition nach 5 Schuss zerlegt, das spielt keine Rolle, das ist dem BMLV und BMI "sauber wurscht").
Auch eine Kompatibilität wesentlicher Bestandteile mit anderen echten Schusswaffen wäre fragwürdig, weil das Marke Eigenbau-Zeug dann ja zB als Zubehör ins ZWR gehört.
Aber heute ist schon spät. Vielleicht schaue ich mir das noch einmal in den Gesetzen, Verordnungen, Erlässen an...
PS: Ich fände es technisch eigentlich sehr interessant, aber auch sehr anspruchsvoll eine vollautomatische Waffe (Maschinenpistole) 9mm P.A.K. selbst herzustellen.
@ObiWahn: Bist du Maschinenbau-Ingenieur oder etwas ähnliches? Ansonsten ist das für einen Otto-Normalverbraucher ein SEHR ANSPRUCHSVOLLES Vorhaben. Eine MP baut nicht jeder gemütlich zuhause während einer Lockdown-Länge...
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Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Das interessante daran ist, Projekte auf diesem Level eines Heimwerkers gibts bereits:mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 03:15PS: Ich fände es technisch eigentlich sehr interessant, aber auch sehr anspruchsvoll eine vollautomatische Waffe (Maschinenpistole) 9mm P.A.K. selbst herzustellen.
@ObiWahn: Bist du Maschinenbau-Ingenieur oder etwas ähnliches? Ansonsten ist das für einen Otto-Normalverbraucher ein SEHR ANSPRUCHSVOLLES Vorhaben. Eine MP baut nicht jeder gemütlich zuhause während einer Lockdown-Länge...
https://www.youtube.com/watch?v=sIhGCRIQnCA
https://www.youtube.com/watch?v=1zabSOHd0Ag
Da ich in den nächsten Tagen sowieso eine Frage zu den großen Magazinen an meine Sachbearbeiterin habe, werde ich wohl gleich mitfragen, wie das rechtlich bezüglich einer FGC-9 aussieht, bzw. ob/wie das legal geht.
Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Ich find das Ding jetzt auf die Schnelle nicht mehr aber vor ein paar Jahren gab es eine vollautomatische Schreckschuss ganz normal beim Seidler zu kaufen. Weiß nicht, ob sich die gesetzliche Lage geändert hat aber die war voll legal - auch für leute ohne WBK
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Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Da hat sich nichts geändert und natürlich ist das legal. Nur dass bei denen im Handel sichergestellt ist, dass gewiss KEINE, also nicht die geringste Kompatibilität waffenrelevanter Teile zu den echten Waffen (zB zur echten Maschinenpistole) besteht. Sonst würden sie nämlich Kriegsmaterial oder wesentliche Teile von Kat B (oder auch Kat C ohne Registrierung) an jedermann abgeben.Joewood hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 15:07Ich find das Ding jetzt auf die Schnelle nicht mehr aber vor ein paar Jahren gab es eine vollautomatische Schreckschuss ganz normal beim Seidler zu kaufen. Weiß nicht, ob sich die gesetzliche Lage geändert hat aber die war voll legal - auch für leute ohne WBK
Bei Marke Eigenbau ist das natürlich ebenfalls zu beachten und unter Umständen ist diese Grenze insbesondere bei einem selbst gebauten Lauf und Verschluss leicht zu überschreiten...
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Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Ok, das heißt, wenn man das Ding mechanisch 1:1 als Lockdownprojekt kopieren würde und den Lauf sinnigerweise so verschließt, dass außer heißer Luft nix durch geht, kann man legal im Eigenbau Ratatatatatat machen. Schätze, für die technische Erfahrung reicht es. Ob man zwecks "Forschung" nicht einfach den Vollautomaten demontiert und analysiert ist natürlich was anderes...mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 15:24Da hat sich nichts geändert und natürlich ist das legal. Nur dass bei denen im Handel sichergestellt ist, dass gewiss KEINE, also nicht die geringste Kompatibilität waffenrelevanter Teile zu den echten Waffen (zB zur echten Maschinenpistole) besteht. Sonst würden sie nämlich Kriegsmaterial oder wesentliche Teile von Kat B (oder auch Kat C ohne Registrierung) an jedermann abgeben.Joewood hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 15:07Ich find das Ding jetzt auf die Schnelle nicht mehr aber vor ein paar Jahren gab es eine vollautomatische Schreckschuss ganz normal beim Seidler zu kaufen. Weiß nicht, ob sich die gesetzliche Lage geändert hat aber die war voll legal - auch für leute ohne WBK
Bei Marke Eigenbau ist das natürlich ebenfalls zu beachten und unter Umständen ist diese Grenze insbesondere bei einem selbst gebauten Lauf und Verschluss leicht zu überschreiten...
Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
Dem wäre im Fall von 9mm P.A.K. ja relativ einfach entgegenzuwirken indem man weder Drall noch Patronenlager hat.mastercrash hat geschrieben: ↑So 14. Mär 2021, 19:40Aus einer Stahlstange mit Loch wird nach herrschender Rechtsmeinung zB ein Lauf, sobald die Stahlstange entweder ein Patronenlager oder einen Drall bekommt.
Z.B. könnte ich mir vorstellen ein Rohr mit 9mm ID und 9.5mm OD per Gewinde ineinander verschraubt aber nicht permanent fixiert.
Da wäre dann wieder die Frage ab wann gilt eine Bohrung in einem Stahlrohr (grob formuliert) als Patronenlager.
Nun wenn ich mal als Beispiel eine Open-Bolt Maschinenpistole hernehme, dann wären die Gasdruckbelasteten Teile der Lauf und der Verschluss, sehe ich das richtig?!mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 03:15Das Problem hier ist ja, dass der TE wesentliche Waffenbestandteile für eine vollautomatische Waffe herstellen will oder besser gesagt vielleicht für seinen Eigenbau muss.
Und sogar nicht nur als Deko-Artikel, sondern ich zitiere:Wenn man das wörtlich nehmen soll, soll die Waffe nicht nur einfach eine z.B. 9mm P.A.K. oder ähnliches abfeuern und gut ist, sondern den Spaß auch noch vollautomatisch (also inklusive vollständigem und vollautomatischen Repetiervorgang inkl. erneuter Auslösung).
Daher wären diese wesentlichen Bestandteile unter Umständen Kriegsmaterial.
Und auch wenn dies kein Projektil in eine bestimmte Richtung verschießt, daher grundsätzlich keine Schusswaffe ist, frage ich mich natürlich, welche wesentlichen Teile dann vielleicht mit einer echten MAC11 oder Sten Gun kompatibel wären (oder ohne größere Anpassungen, die Spezialwerkzeug benötigt bzw. "dem Aufwand eines Neubaus ähnlich käme").
Er wird auch für 9mm P.A.K einen Verschluss brauchen... Ein Patronenlager... Gasdruckbelasteter upper/Schlitten...
Die nicht vorhandene kompatibilität finde ich wiederum Problematisch weil woher soll ich als einfacher WBK-Besitzer der keinen Zugang zu Vollautomatischen Waffen hat wissen wann etwas kompatibel zu vielleicht einer Waffe ist die ich nicht einmal kenne...?mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 03:15Ich finde das Vorhaben unproblematisch, solange keine Teilekompatibilität wesentlicher Bestandteile mit echten vollautomatischen Waffen gegeben ist (auch nicht theoretisch, auch wenns das wesentliche Teil bei scharfer Munition nach 5 Schuss zerlegt, das spielt keine Rolle, das ist dem BMLV und BMI "sauber wurscht").
Auch eine Kompatibilität wesentlicher Bestandteile mit anderen echten Schusswaffen wäre fragwürdig, weil das Marke Eigenbau-Zeug dann ja zB als Zubehör ins ZWR gehört.
Nein, keineswegs. Ich bin nur ein technikaffiner Mensch der tischlerei gelernt hat aber auch gerne mit Metall arbeitet.mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 15. Mär 2021, 03:15@ObiWahn: Bist du Maschinenbau-Ingenieur oder etwas ähnliches? Ansonsten ist das für einen Otto-Normalverbraucher ein SEHR ANSPRUCHSVOLLES Vorhaben. Eine MP baut nicht jeder gemütlich zuhause während einer Lockdown-Länge...
Re: Wann ist eine Schusswaffe eine Schusswaffe?
UPDATE:
Damit der Thread nicht einfach so da stehen bleibt wollte ich mal ein schnelles Update posten.
Ich habe fast den ganzen Lockdown damit verbracht im Netz zu recherchieren zu meinem Projekt und bin zu folgendem Entschluss gekommen:
Meiner Meinung nach ist das Projekt seit der Novelle 2019 gestorben da seit dann (wenn ich mich recht erinnere) die Herstellung von vollautomatischen Schreckschusspistolen in der EU verboten ist. Ich habe bewusst NICHT bei den Behörden angefragt um etwaige "schlafende Drachen" nicht zu wecken, zumal die Behörde mit ziemlicher Sicherheit gleich mal nein gesagt hätte weil vollautomatisch --> KM.
Schade, wäre sicher ein interessantes Projekt gewesen, aber selbst wenn ich da doch rechtlich (im Zweifelsfall mit Gerichtsentscheid) auf der sicheren Seite wäre, so ist mir das allgemeine Risiko zu groß. Lieber investiere ich meine Zeit und Energie in ein weniger problematisches Projekt, z.b. ein neuer Schaft für eine alte Mosin Nagant oder eine Restaurierung alter Gewehre.
Vielleicht baue ich mal in Zukunft was, aber dann sicher nicht VA....
Auf jeden Fall danke für euren Input.
Schönes Wochenende
- Andreas
Damit der Thread nicht einfach so da stehen bleibt wollte ich mal ein schnelles Update posten.
Ich habe fast den ganzen Lockdown damit verbracht im Netz zu recherchieren zu meinem Projekt und bin zu folgendem Entschluss gekommen:
Meiner Meinung nach ist das Projekt seit der Novelle 2019 gestorben da seit dann (wenn ich mich recht erinnere) die Herstellung von vollautomatischen Schreckschusspistolen in der EU verboten ist. Ich habe bewusst NICHT bei den Behörden angefragt um etwaige "schlafende Drachen" nicht zu wecken, zumal die Behörde mit ziemlicher Sicherheit gleich mal nein gesagt hätte weil vollautomatisch --> KM.
Schade, wäre sicher ein interessantes Projekt gewesen, aber selbst wenn ich da doch rechtlich (im Zweifelsfall mit Gerichtsentscheid) auf der sicheren Seite wäre, so ist mir das allgemeine Risiko zu groß. Lieber investiere ich meine Zeit und Energie in ein weniger problematisches Projekt, z.b. ein neuer Schaft für eine alte Mosin Nagant oder eine Restaurierung alter Gewehre.
Vielleicht baue ich mal in Zukunft was, aber dann sicher nicht VA....
Auf jeden Fall danke für euren Input.
Schönes Wochenende
- Andreas