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Frage zu Zubehöreintrag WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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KGR84
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Frage zu Zubehöreintrag WBK

Beitrag von KGR84 » Mo 15. Mär 2021, 14:25

Hallo,

Frage zu dem Zubehöreintrag nach der Meldung gem §17 Abs 1

Ich hatte in meiner alten WBK den Eintrag bei Behördliche Eintragungen: "Zubehör". Ich habe mir bei der damaligen Ausstellung der WBK irgend eine unnötiges Zubehör gekauft, um den Eintrag auf der WBK zu haben, falls ich mal eines haben möchte, um dann nicht wieder eine neue WBK dafür ausstellen lassen zu müssen. So funktionierte das damals auch.


Nun habe ich erst recht eine neue WBK wegen der §17 Abs 1 Meldung benötigt. Zugegeben, ich hab das gleich mit einer Erweiterung verbunden, damit ich da nicht erst wieder 180 Euro hinlegen muss.

Ich habe bei Beantragung extra darum gebeten den Zubehöreintrag der zuvor "nur": "Zubehör" lautete so beizubehalten.


So nun habe ich die neue WBK heute abgeholt. Da steht nun als Eintrag nicht mehr "Zubehör" sondern "1 Zub. B"

Also zum einen in der Stückzahl limitiert/festgehalten, und zum anderen einer Kat. zugewiesen, was meinen ursprünglichen Plan ja eigentlich zunichte macht.

Wie ist das denn momentan mit Eintragungen wird das noch auf die WBK gedruckt also ist dann wieder eine Neuausstellung notwendig? Und brauche ich eine neue WBK wenn ich dieses Zubehör wieder abmelden möchte?

Und was mache ich nun mit meinem Eintrag? Zumal es nicht einmal zutreffend ist, da das Zubehör (ein Wechsellauf) auf eine Glock gemeldet ist, die nun unter §17 Abs 1 gem. Z.7 eingetragen ist ...

Hat hier noch jeand diesen Eintrag?
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milu
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Re: Frage zu Zubehöreintrag WBK

Beitrag von milu » Mo 15. Mär 2021, 14:38

ICH würde das so interpretieren, dass sie dir den alten Eintrag zusätzlich zum 17/1/7 eingetragen haben. Weil du für dieses einen Bescheid hast.
Und den Lauf dann falsch umgetragen haben.
Das freie Zubehör, auf das dein Lauf eingetragen ist, besteht ja pro Platz 2x. Sowieso und eh.

Am einfachsten ist halt, dass du bei der Behorde fragst, wie das gemeint ist und den Lauf ggf umschreiben lassen auf den bewilligten Zub Platz.
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den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
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mastercrash
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Re: Frage zu Zubehöreintrag WBK

Beitrag von mastercrash » Mo 15. Mär 2021, 14:41

Du hast jetzt seit der Novelle ja automatisch doppelt so viele Zubehör-Plätze wie Kat B und 17 Z 7 und Z 8 Plätze.

Einen Platz hast du für das vorhandene Zubehör sogar noch oben drauf bekommen.

Das hat alles seine Richtigkeit, weil auch Zubehör fortan in der Anzahl genau limitiert ist aber du für den einen Platz schon einen Bescheid hattest.

Das hat alles seine Richtigkeit so...
Und nur weil der eine Zubehör-Platz Kat B ist wird das nicht heißen, dass du unter Verwendung des Zubehörs kein großes Magazin mehr anstecken darfst... zumal du ja auch zum 17er wo die Waffe drauf liegt freie Zubehörplätze hast.

Und ja, deinen ursprünglichen Plan macht das irgendwo zunichte... dafür hast aber eh doppelt so viele Zubehör-Plätze wie WBK Plätze oben drauf bekommen wie jeder.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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