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Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 10:42
von fledermaus
Hallo zusammen,

ich wollte einmal fragen wie bei euch die Magazine überprüft worden sind.
Dieses Thema soll den Ablauf und die Erfahrungen diskutieren, nicht die Sinnhaftigkeit :dance: .

SG

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 10:43
von fledermaus
Meine Erfahrung zu diesem Thema:
komplett entspannt!
- Ich hab gefragt was sie sehen wollen und wie wir es angehen
- Zur Antwort , machen wir einfach alphabetisch
- Okay Type 1 bitte vorlegen
- Schrank aufgesperrt und einmal alles auf den Boden aufgelegt (kein Tisch in der Nähe)
- Type 2
- Type 3
- Type X

Als wir dann durch waren (auch noch meine Kat A + B Waffen auf korrekte SN überprüft) hab ich wieder alles im Schrank verstaut.
Auf meine Frage ob viel los ist, wurde lapidar geantwortet, dass dies deren erste Verwahrungskontrolle mit gemeldeten Magazinen ist.
Die Uniformierte waren selbst sehr neugierig und haben halt nachgefragt warum und weshalb, kurz über die Notwendigkeit gequatscht und nach 15min war alles erledigt.
Wir haben uns auf in 5 Jahre verabschiedet (oder halt bis meine bessere Hälfte ihre Kontrolle hat)... Also sehen wir uns in den kommenden Tagen wieder.

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 11:23
von chris01
Welche Details sind zu den Magazinen vermerkt?
Kaliber
Patronenanzahl
Hersteller
Nummern

???

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 11:31
von gewo
chris01 hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 11:23
Welche Details sind zu den Magazinen vermerkt?
Kaliber
Patronenanzahl
Hersteller
Nummern

???
bin jetzt ned 100% sicher
aber ich denk mal:

magazin im besitz gem. welchem § (17/1/7 oder /8 oder /9 usw)
magazin fuer welche waffentype (AR10, AR15, AK usw)
hersteller
kaliber
herstellernummer (wird meist 0000 sein)

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 12:27
von fast12
es steht das im ZWR was der Bearbeiter einträgt.

Bei mir steht zB bei Kaliber und Herstellernummer:

Kaliber 1 keine Schusswaffe, keine Schusswaffe
Herstellernummer 1 0000

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 14:38
von fledermaus
Eintrag im ZWR:

Kat.: A
Art: §17/1/10 +10Magazin
Hersteller-Modell: AK
Kaliber: Kal.1 keine Schusswaffe keine Schusswaffe
Nummer: 0000
Erworben am: 13.12.2019

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 16:37
von Prometheus
Aha das klingt ja sehr interessant. :headslap:
Was machens wennst 100 Magazine meldest?
Alle ohne Nummer.

Da müssens eh einen Polizisten mit Matura schicken um die alle zu zählen.

Klingt für manche vielleicht übertrieben aber wenn man schnell überlegt 10 Waffen á 10 Magazine wird das schon realistisch.
Ich hab schon WBKs gesehen mit >35 Plätzen.

Wurde das jetzt eigentlich in irgend einer Durchführungsverordnung festgehalten dass die Magazine überhaupt kontrolliert werden dürfen?

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 16:51
von fast12
ja, dann zählt der Polizist die 100 Magazine durch (wenn ers ernst nimmt).

Die Magazine sind Kategorie A Waffen, also wird auch schwer zu argumentieren sein dass die nicht zu kontrollieren sind...

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:04
von Prometheus
fast12 hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 16:51
ja, dann zählt der Polizist die 100 Magazine durch (wenn ers ernst nimmt).

Die Magazine sind Kategorie A Waffen, also wird auch schwer zu argumentieren sein dass die nicht zu kontrollieren sind...
Bisher war eigentlich immer nur von Schusswaffen die Rede.
Und nachdem Magazine nicht schießen können...........höchstens vielleicht wenn die Feedlips brechen. :P

Aber du hast natürlich recht so eine Formulierung ist schnell geändert und wenn sie es machen wollen kann man sie kaum daran hindern.

Ich finde es jedenfalls nicht sonderlich sinnvoll alle 5 Jahre Plastik/Alu Gehäuse mit Federn zu zählen und habe mir eher erwartet dass das nur bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit kontrolliert wird.

Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht? :think:

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:14
von v0s
Prometheus hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:04
Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht? :think:
Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:17
von fast12
v0s hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:14
Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.
Das ist auch mein Wissensstand. Interessante Konstellation mal wieder :-D

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:22
von Wilhelmshoehe
v0s hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:14
Prometheus hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:04
Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht? :think:
Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.
Nicht ganz, es kommt darauf an aufgrund welcher Bewilligung die Schalldämpfer besessen werden. Wennst nen WP/WBK mit §17 (1) Z5 hast dann stehen diese Schalldämpfer sehr wohl im ZWR und verbrauchen auch 'Plätze'.

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:22
von Joewood
fast12 hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:17
v0s hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:14
Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.
Das ist auch mein Wissensstand. Interessante Konstellation mal wieder :-D
Auch spannend... ich behaupte jetzt mal aus dem Bauch heraus, dass man mit einem Schalldämpfer deutlich mehr Unfug machen kann, als mit einem pöhsen 20/30er Mag

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:25
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:22
Nicht ganz, es kommt darauf an aufgrund welcher Bewilligung die Schalldämpfer besessen werden. Wennst nen WP/WBK mit §17 (1) Z5 hast dann stehen diese Schalldämpfer sehr wohl im ZWR und verbrauchen auch 'Plätze'.
richtig

Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)

Verfasst: Di 23. Mär 2021, 17:28
von Prometheus
Joewood hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:22
fast12 hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:17
v0s hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 17:14
Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.
Das ist auch mein Wissensstand. Interessante Konstellation mal wieder :-D
Auch spannend... ich behaupte jetzt mal aus dem Bauch heraus, dass man mit einem Schalldämpfer deutlich mehr Unfug machen kann, als mit einem pöhsen 20/30er Mag
Also wenn ich mir aussuchen könnte ob ich mit einem Magazin (Kat A Waffe) oder mit einer Repetierbüchse (Kat C) angegriffen werde ist die Wahl glaube ich für jeden klar.
Zeigt aber sehr gut wie absurd das Gesetz ist.
:mrgreen: