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Steyr AUG Z in 9x19

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von Incite » Do 14. Dez 2023, 16:45

Ich würde das Gewehr ohne Magazine als B verkaufen und die Magazine bleiben dann bei dir. (hatte ich schon so). Aber ich hatte in nem anderen Gewehr aber dort auch keinen anderen Magazinadapter verbaut :think:

Würde das aber auch im KV so festhalten damit das ersichtlich ist, dass eben nur die Waffe als B ohne der A Mags verkauft wurde.
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von titan » Do 14. Dez 2023, 17:09

Der Adapter ist nicht relevant. Meldung an die Behörde - Verkauf als B Waffe ohne Magazine.
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von gogomobue » Fr 15. Dez 2023, 12:28

ich habe zwei 10 schuss mgazine
hat mein händler von steyr besorgt

am kunststoffmagazinboden steht

AUG 9x19
10 Schuss
+Steyr Logo

15 20 und 25 wurden durch ein loch ersetzt :)
im inneren ist ein stangl als anschlag das nur 10 reingehn und der boden ist verklebt
also umgebautes 25er
270 Euro für 2 stück war heftig

möglicherweise kann man eigene magazine umbaun lassn???? dein dealer soll mal anfragen

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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von Promo » Fr 15. Dez 2023, 12:41

Das steht im Runderlass des BMI:
Ein Magazinbegrenzer (Vorrichtung, die in Magazine (nachträglich) eingebaut wird, um die die Aufnahmemöglichkeit von Patronen zu reduzieren) ändert grundsätzlich nichts an der rechtlichen Zuordnung des Magazins, das heißt, dass sich die Zuordnung dieses Magazins nach der Kapazität ohne Magazinbegrenzung berechnet.
... wobei sich natürlich die Frage stellt, ob ein dauerhafter/irreversibler Umbau einen Unterschied macht.
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von gewo » Fr 15. Dez 2023, 12:56

dazu gibts zwar bescheide und so ein umbau aendert nix an der §17/1/x eigenschaft des magazins
aber steyr baut das und der grosshaendler liefert das

ob er diese magazine nun als waffenrelevante kat A (verboten) nur an berechtigte abgibt
oder ob er sie an hinz und kunz beliebig als freie teile abgibt hat der haendler zu entscheiden....
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von titan » Fr 15. Dez 2023, 12:58

Ich denke das reversibel gedacht sein muss. Eingebaut (reversibel) versus gebaut (= geändert/ so hergestellt) ist ja doch ein Unterschied.
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von gewo » Fr 15. Dez 2023, 13:02

titan hat geschrieben:
Fr 15. Dez 2023, 12:58
Ich denke das reversibel gedacht sein muss. Eingebaut (reversibel) versus gebaut (= geändert/ so hergestellt) ist ja doch ein Unterschied.
ja, vielleicht
aber wennst ueber deine behoerde bei der III/3 anfragst .... bin ich ziemlich sicher dass ich jetzt schon weiss was die antwort sein wird
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von titan » Fr 15. Dez 2023, 13:07

Letztlich ist jeder leere Magazinkörper länger als ein funktionstüchtiger abzüglich der intern komprimierten Federlänge. Und da niemand verhindern kann, eine solche Feder ggf in eine Extension zu verlagern, hat ein Magazin eben jene Kapazität, für die es gebaut und ggf. dauerhaft festgesetzt wurde.

Ja was soll dir die Behörde denn schon sagen? Sind Juristen und Sachbearbeiter berechtigt, technische Gegenstände und deren Fertigungstechnik zu begutachten? Am besten per Ferndiagnose?

Wenn ein Büma Magazine kauft und selbst ändert, dann tritt er halt als Hersteller des neuen Gegenstands auf und fertig.. wen interessierts?
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von twin2000 » Fr 15. Dez 2023, 13:57

titan hat geschrieben:
Fr 15. Dez 2023, 13:07
Wenn ein Büma Magazine kauft und selbst ändert, dann tritt er halt als Hersteller des neuen Gegenstands auf und fertig.. wen interessierts?
ja ich weiss dass viele marktakteure so wie du sich auf diesen standpunkt stellen
darf eh jeder seine meinung haben

fuer den endkunden ist es halt ein anderes thema

denn im gegensatz zum haendler reicht beim endkunden schon ein fahrlaessiger verstoss gegen das waffengesetz aus um ein waffenverbot zu bewirken

auf die gefahr anderer seinen eigenen profit zu maximieren und "progressiv in der denke" zu sein is halt leicht
dich triffts ja ned

und im sonstigen weisst du es je sicher eh oder?
titan hat geschrieben:
Fr 15. Dez 2023, 13:07
Ja was soll dir die Behörde denn schon sagen? Sind Juristen und Sachbearbeiter berechtigt, technische Gegenstände und deren Fertigungstechnik zu begutachten? Am besten per Ferndiagnose?
wenn du sowas technisches anfragst wird (auf deine kosten) ein sachverstaendiger beauftragt, und die behoerde teilt dir dann mit ob sie der meinung des sachverstaendigen beitritt oder nicht.

und ganz ehrlich: ob der verwendete magazinkoerper ein 30iger oder ein 10er ist dass koennte ziemlich sicher auch hr hinz und fr kunz von der BH schaasklappersdorf erkennen - gerne auch nachdem die identifikationsaufdrucke durch ausbohren oder ausfraesen nachtraeglich entfernt wurden ..

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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von titan » Fr 15. Dez 2023, 14:46

Wenn der Boden verklebt ist und wir mal von einer dauerhaften Lösung ausgehen (man könnte ihn ja auch verschweißen), kann es in Verbindung mit der anderen Maßnahme kein 25er sein, auch wenn die Optik "schief" sein mag.

Nur weil man etwas missbrauchen könnte, ist es noch lange nicht illegal. Man kann wahrscheinlich auch aus zwei kurzen Magazinen mit Kleber und einer Säge ein langes "machen".

Ich sag nur folgendes. Der Aufwand an Gehirnanstrengung, der hier schon wieder betrieben wird - für nichts, ist wirklich beeindruckend! Im Zweifel eben bleiben lassen.. Warum ein werkseitig so als 10er ausgeliefertes Magazin ein Problem sein soll, ein 9mm AR mit frei erhältlichen Glock Magazinen für jeweils 17 Schuss aber nicht, soll mir dann auch mal jemand erklären.
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von Promo » Sa 16. Dez 2023, 14:56

Persönlich: wenn das Magazin abgesägt ist, dann sehe ich weniger ein Problem, als wenn ein verklebter Boden und ein blockierendes Stangerl (vermutlich unten am Zuführer dran geklebt?) drinnen ist.

Jedenfalls, man könnte im Zweifelsfall natürlich argumentieren, dass der § 2 Abs. 4 ja nur für Schusswaffen und daher nicht für Magazine gilt, und ein Umbau folglich möglich wäre. Dieser hätte aber jedenfalls dauerhaft und irreversibel zu erfolgen.
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Re: Steyr AUG Z in 9x19

Beitrag von twin2000 » So 17. Dez 2023, 15:04

titan hat geschrieben:
Fr 15. Dez 2023, 14:46
Ich sag nur folgendes. Der Aufwand an Gehirnanstrengung, der hier schon wieder betrieben wird - für nichts, ist wirklich beeindruckend!
Im Zweifel eben bleiben lassen..
genau das ist es was dazu gesagt werden sollte.
dass es keine klare sache gibt weil es eine ausage seitens eines BMI beamten gibt dass nachtraegliche abaenderungen an magazinen nichts an der grundkategorie aendern.
logisch kannst jetzt dazu sagen, dass
- der naemliche beamte bekannt fuer "kreative" aussagen ist, wie er erst in den letzten wochen wieder mal bewiesen hat
- dass nicht dazu gesagt wurde ob das auch gilt wenn der hersteller nachtraeglich abaendert,
- und dass das "nur" eine aussage, nicht mal eine rechtsmeingung, geschweige denn ein erlass, ein bescheid oder gar eine verordnung ist oder es wo moeglich sogar im gesetz steht.
das tut es alles nicht.

aber EINDEUTIG im sinne von "mit massgeblicher sicherheit als geklaert anzunehmen", ist das thema magazin kuerzen meines erachtens nach dann nicht, wenn der hersteller kuerzt.
titan hat geschrieben:
Fr 15. Dez 2023, 14:46
Warum ein werkseitig so als 10er ausgeliefertes Magazin ein Problem sein soll, ein 9mm AR mit frei erhältlichen Glock Magazinen für jeweils 17 Schuss aber nicht, soll mir dann auch mal jemand erklären.
andere baustelle
im einen fall fragliche waffenkategorie durch kosntruktive abaenderung
im anderen fall unzulaessige verwendung durch zusammenfuegen
mag moralisch aehnlich klingen
sind aber ein komplett anderes paar schuhe

das anstecken eines 17 oder 17+2 glock magazins an einem halbautomaten ist - ohne dass eine berechtigung gem. 17/1/x vorliegt - ausserhalb der privilegierten orte (schauraum waffenhandel, behoerdlich genehmigter schiesstand) definitiv unzulaessig, das steht ausser frage
der besitz des magazins ist aber - anders wie zb in DE - trotzdem erlaubt

(in DE darfst du ohne berechtigung keine glock bzw keine passenden glock pistolen magazine ueber 10 schuss besitzen wenn du einen halbautomaten hast in den diese magazine passen wuerden).

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