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WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK
Servus!
Leider bekam ich heute die Ablehnung auf den Antrag einer WBK.
Grund dafür war ein Zwischenfall mit dem B-VG(3g).
Dieser wurde mit einer Diversion gelöst.
Aktuell bin ich noch in der 2jährigen Probezeit.
Desshalb bin ich nicht Vorbestraft.
Meine Akte wird nach 10 Jahren bei der StA gelöscht.
Wie hoch stehen die Chancen bei einem neuen Versuch in 11 Jahren die WBK zu bekommen, bzw. wie lange wird die Ablehnung einer WBK in meiner Polizeiakte geführt.
Leider bekam ich heute die Ablehnung auf den Antrag einer WBK.
Grund dafür war ein Zwischenfall mit dem B-VG(3g).
Dieser wurde mit einer Diversion gelöst.
Aktuell bin ich noch in der 2jährigen Probezeit.
Desshalb bin ich nicht Vorbestraft.
Meine Akte wird nach 10 Jahren bei der StA gelöscht.
Wie hoch stehen die Chancen bei einem neuen Versuch in 11 Jahren die WBK zu bekommen, bzw. wie lange wird die Ablehnung einer WBK in meiner Polizeiakte geführt.
Re: WBK
Das Thema mit dem VG hatt erst letztens ein anderer Poster.
=> viewtopic.php?f=20&t=51779
Interessant, wie gut die Beiträge zusammenpassen - was für ein Zufall.
Mir ist nicht bekannt, ob eine Ablehnung eine Löschfrist hat.
Die Frage ist nun, warum wurde der Antrag abgelehnt?
Generelle Verlässlichkeit?
Weil du noch in der Probezeit bist?
etc...?
Grundsätzlich hat ein neuerlicher Antrag höhere Chance erfolgreich zu sein, wenn der Grund für die Ablehnung nichtmehr besteht.
=> viewtopic.php?f=20&t=51779
Interessant, wie gut die Beiträge zusammenpassen - was für ein Zufall.
Mir ist nicht bekannt, ob eine Ablehnung eine Löschfrist hat.
Die Frage ist nun, warum wurde der Antrag abgelehnt?
Generelle Verlässlichkeit?
Weil du noch in der Probezeit bist?
etc...?
Grundsätzlich hat ein neuerlicher Antrag höhere Chance erfolgreich zu sein, wenn der Grund für die Ablehnung nichtmehr besteht.
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Re: WBK
Wiederbetätigung ist kleine Kleinigkeit! Da ist es nur gut, dass solche Personen keine WBK bekommen. Ja ich hoffe es gibt auch ein Waffenverbot.
Legalwaffenbesitzer brauchen eine saubere Weste, unser Ruf ist auch so schon schlecht genug.
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Re: WBK
Ohne es verharmlosen zu wollen aber einem Jungen Menschen zb ein weitergeleitetes Whatsapp Bild ein leben lang vorzuhalten halte ich für falsch.
Re: WBK
Da stimme ich dir voll und ganz zu, ABER dabei solle die Schwere des vergehens in Betracht gezogen werden.
Andernfalls müsste man jedem Autofahrer der mit über 0,0 Auto fährt den Schein für 10 Jahre nehmen.
Also diese bestrafen bei denen es Sinn macht und nicht diejenigen die einmal einen Fehler gemacht, diesen eingesehen und bereut haben.
Re: WBK
Null Einsicht, da hat die Behörde genau richtig gehandelt!DerEine hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 18:01Da stimme ich dir voll und ganz zu, ABER dabei solle die Schwere des vergehens in Betracht gezogen werden.
Andernfalls müsste man jedem Autofahrer der mit über 0,0 Auto fährt den Schein für 10 Jahre nehmen.
Also diese bestrafen bei denen es Sinn macht und nicht diejenigen die einmal einen Fehler gemacht, diesen eingesehen und bereut haben.
Das Verbotsgesetz mit über 0,0 Promille mit dem Auto zu fahren sagt schon alles. Selbst mit 2 Promille ist es noch erheblich harmloser!
Zuletzt geändert von Sauer202 am Do 25. Mär 2021, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WBK
Es muß ja nicht lebenslang sein. Nach 10 oder 20 Jahren unter strengen Auflagen (Gutachten,....) kann man ihm schon eine Chance geben.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 17:58Ohne es verharmlosen zu wollen aber einem Jungen Menschen zb ein weitergeleitetes Whatsapp Bild ein leben lang vorzuhalten halte ich für falsch.
Re: WBK
normal nach 5 bis 8 jahren .......Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 18:08Es muß ja nicht lebenslang sein. Nach 10 oder 20 Jahren unter strengen Auflagen (Gutachten,....) kann man ihm schon eine Chance geben.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 17:58Ohne es verharmlosen zu wollen aber einem Jungen Menschen zb ein weitergeleitetes Whatsapp Bild ein leben lang vorzuhalten halte ich für falsch.
ggf vorher vertiefender psychotest
je nachdem was vorgefallen ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: WBK
eine frage der lebenserfahrungAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 20:35Das Unwort des Jahres für mich persönlich und es ist eine Schande das so mancher Chefarzt und angeblich Sachverständiger in Österreich noch frei herum läuft.
die sind viel drunter die heissen ned umsonst schwachverstaendige
was mir gegnerische sachverstaendige in voellig eindeutigen naturwissenschaftlichen themen schon fuer bloedsinn schriftlich be"gutachtet" haben das glaubst ja garned normal ...
aber selbst wenn du qualifiziert bist fuer das thema und ejderzeit nachweisen kannst dass das bullshit ist
das hilft dir vor gericht vorerst mal garnix
da kannst einen eigenen SV bestellen und bezahlen
das gericht bestellt dann eine der die beiden gegenlautenden gutachten aufloest und sich auf eine seite schlaegt
aber das heisste noch lang ned dass das gericht dem dann folgen muss
dh wennst pech hast ... gutachterkosten verdreifacht und trotzen das verfahren verloren
so super ........
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Re: WBK
wir wissen aber jetzt eh schon alle wie das wieder endet oder?
koennen wir den diskussionslauf bitte grundlegend aendern?
ich weigere mich zu glauben dass es bei erwachsene menschen wirklich noetig ist threads zeitweise zu sperren ....
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Re: WBK
Mir sind aus meinem näheren Umfeld zwei Fälle von behinderten Personen bekannt denen vom Leistungsträger die Pflegestufe abgelehnt wurde.gewo hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 20:58
eine frage der lebenserfahrung
die sind viel drunter die heissen ned umsonst schwachverstaendige
was mir gegnerische sachverstaendige in voellig eindeutigen naturwissenschaftlichen themen schon fuer bloedsinn schriftlich be"gutachtet" haben das glaubst ja garned normal ...
aber selbst wenn du qualifiziert bist fuer das thema und ejderzeit nachweisen kannst dass das bullshit ist
das hilft dir vor gericht vorerst mal garnix
da kannst einen eigenen SV bestellen und bezahlen
das gericht bestellt dann eine der die beiden gegenlautenden gutachten aufloest und sich auf eine seite schlaegt
aber das heisste noch lang ned dass das gericht dem dann folgen muss
dh wennst pech hast ... gutachterkosten verdreifacht und trotzen das verfahren verloren
so super ........
In beiden Fällen wurde geklagt und ein gerichtlich beeideter Sachverständiger hinzugezogen.
Zwischen dem vom Chefarzt und dem SV vom Gericht ermitteltem Pflegebedarf ist eh fast kein Unterschied
Fall 1: Das 8fache
Fall 2: Das 10fache
Von Irrtum brauchen wir bei der Differenz nicht mehr reden also bleiben nur völlige Inkompetenz eines Chefarztes und versuchter Sozialbetrug seitens einer öffentlichen Anstalt über.
Re: WBK
Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
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