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Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 18:19
von Coolhand1980
Folgendes hat sich zugetragen:
Ein angehender Sportschütze kaufte sich während dem Lockdown, als die Waffengeschäfte noch offen haben durften, eine Waffe.
Aufgrund der Registrierung wurde seine BH natürlich darauf aufmerksam.
Daraufhin hat er einen Strafbescheid bekommen, da er nach Meinung der BH die Ausgangssperre missachtet hatte.
Ich hab von dem Fall erfahren, da eine Bekannte von mir (Juristin) den Einspruch verfasst hat. Das ist also definitiv kein Gschichtl.
Ich kenne den Ausgang des Verfahrens noch nicht.

Spannend wäre, ob noch jemand eine solche, oder ähnliche Erfahrung gemacht hat oder ob der Strafreferent dieser BH ein besonders kreativer Vertreter seiner Art ist.
Gab oder gibt es für eine solche Zeit spezielle Vorschriften für den Verkauf?

WMH
Coolhand

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 18:53
von loksi67
es wäre schön zu wissen was im bescheid steht. ohne lässt sich kaum was sagen

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 18:57
von Alaskan454
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 18:19

Spannend wäre, ob noch jemand eine solche, oder ähnliche Erfahrung gemacht hat oder ob der Strafreferent dieser BH ein besonders kreativer Vertreter seiner Art ist.
Gab oder gibt es für eine solche Zeit spezielle Vorschriften für den Verkauf?
In einem anderen Forum hat auch wer Post bekommen mit einem Erlagschein darin nach einem Waffenkauf

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 19:11
von tousibaer
Die gekaufte Waffe war dich sicher zur Bereithaltung für die Selbstverteidigung, oder?
Zumindest tät ich das in die Berufung bzgl. eines solchen Strafbescheids reinschreiben.

Grüße

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 19:23
von Philipp1
Hi!

Ich habe im Jänner und Februar mit dem Veranstaltungs- und Waffenreferenten bei meiner BH gesprochen und in den Wochen bis Anfang Februar oder so, mit der Ausgangssperre 24/7 (und den bekannten Ausnahmen, 3. Covid SchutzVo oder so) war der Waffenerwerb außer für entsprechende Berufsgruppen nicht möglich.

Im Februar wurde die Ausgangssperre geändert auf 20h - 6h (plus Ausnahmen) und damit waren dann auch die privaten Waffenüberlassungen, sowie der Gang zum und Kauf beim Waffenhändler, für Alle und untertags, wieder gestattet.

Habe dann auch einen privaten Transfer im Februar gemacht und keine Beanstandung oder sonst was (Anzeige) bisher bekommen.

Ich vermute, wenn jemand jetzt speziell im Osten in dem 24/7 Lockdown da vom 1. April bis 6. April einen Transfer unternimmt, oder beim Händler eine Waffe kauft ohne entsprechender Berufsgruppen-Zugehörigkeit, wird wieder eine Anzeige ins Haus flattern.

Im Zweifelsfall hilft ein Anruf bei der BH, bevor man einen Verkauf/Kauf tätigt.

lg
Philipp

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 19:26
von Coolhand1980
Den Inhalt des Bescheids hab ich ja kurz umrissen. Es geht auch nicht um die Argumentation des Einspruchs. Der wird schon passen, schreibt ja ein Profi.
Mich würd nur interessieren, ob das öfters passiert ist, oder ob es da vielleicht sogar eigene Vorschriften gibt.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 19:52
von yoda
Für einen Strafbescheid haben die BHs immer Zeit, insbesondere wenns um Waffenbesitzer geht, Ordnung ist schließlich die erste Bürgerpflicht.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 20:00
von Dude72
Im ersten Lockdown war ein solcher Fall in den Nachrichten. So weit ich mich erinnern kann beeinspruchte die Person und bekam recht. Findest sicher mit google

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 20:06
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 19:26
Den Inhalt des Bescheids hab ich ja kurz umrissen. Es geht auch nicht um die Argumentation des Einspruchs. Der wird schon passen, schreibt ja ein Profi.
Mich würd nur interessieren, ob das öfters passiert ist, oder ob es da vielleicht sogar eigene Vorschriften gibt.
Die BH liegt falsch

Es war auch im voll lockdown zulaessig erlaubte einkaeufe zu taetigen

Es gab lediglich ein betretungsverbot

Es gibt dazu auch stellungnahmen der WKo

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 20:13
von doc steel
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 18:19

Gab oder gibt es für eine solche Zeit spezielle Vorschriften für den Verkauf?

WMH
Coolhand
was i ned, weil i ned weiss wann das war.
es muss ja bekannt gewesen sein welcher zeitraum für die ausgangsbeschränkung zum zeitpunkt des waffenkaufs gültig war, oder?

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 21:02
von Incite
gewo hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 20:06
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 19:26
Den Inhalt des Bescheids hab ich ja kurz umrissen. Es geht auch nicht um die Argumentation des Einspruchs. Der wird schon passen, schreibt ja ein Profi.
Mich würd nur interessieren, ob das öfters passiert ist, oder ob es da vielleicht sogar eigene Vorschriften gibt.
Die BH liegt falsch

Es war auch im voll lockdown zulaessig erlaubte einkaeufe zu taetigen

Es gab lediglich ein betretungsverbot

Es gibt dazu auch stellungnahmen der WKo
Ich habe damals meinen SA gefragt ob ich im Lockdown eine Waffe (privat) verkaufen darf? Antwort war: nein

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 21:31
von fast12
Das Thema ist inzwischen sehr komplex, Lockdown ist nicht gleich Lockdown. Jeder Lockdown hatte bisher im Detail unterschiedliche Regeln.

Im Lockdown ab 26.12. war Click&Collect möglich, also Waffenkauf für jeden vom Händler solange man die Geschäftsräume nicht betrat.

Soweit ich mich erinnere war beim ersten generell der Waffenhandel ausgenommen und beim zweiten war er inkludiert und Click & Collect nicht möglich.

Waffenkauf privat ist während einer 24 stündigen Ausganssperre nicht erlaubt, während einer nächtlichen Ausgangssperre tagsüber schon. usw. usf.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 23:28
von gewo
Incite hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 21:02
gewo hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 20:06
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 19:26
Den Inhalt des Bescheids hab ich ja kurz umrissen. Es geht auch nicht um die Argumentation des Einspruchs. Der wird schon passen, schreibt ja ein Profi.
Mich würd nur interessieren, ob das öfters passiert ist, oder ob es da vielleicht sogar eigene Vorschriften gibt.
Die BH liegt falsch

Es war auch im voll lockdown zulaessig erlaubte einkaeufe zu taetigen

Es gab lediglich ein betretungsverbot

Es gibt dazu auch stellungnahmen der WKo
Ich habe damals meinen SA gefragt ob ich im Lockdown eine Waffe (privat) verkaufen darf? Antwort war: nein
das stimmt auch so

privat nein
haendler / click &collect JA

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 07:43
von Trijikon
Incite hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 21:02
gewo hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 20:06
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 19:26
Den Inhalt des Bescheids hab ich ja kurz umrissen. Es geht auch nicht um die Argumentation des Einspruchs. Der wird schon passen, schreibt ja ein Profi.
Mich würd nur interessieren, ob das öfters passiert ist, oder ob es da vielleicht sogar eigene Vorschriften gibt.
Die BH liegt falsch

Es war auch im voll lockdown zulaessig erlaubte einkaeufe zu taetigen

Es gab lediglich ein betretungsverbot

Es gibt dazu auch stellungnahmen der WKo
Ich habe damals meinen SA gefragt ob ich im Lockdown eine Waffe (privat) verkaufen darf? Antwort war: nein
Die Antwort ist teilweise falsch und zu allgemein!
Was spricht dagegen das ich von einer in meinem Haushalt lebenden WBK Besitzer*in eine Waffe Kat B kaufe ?
(Habe ich auch so gemacht)
Oder eben auch von einer engen Bezugsperson welche natürlich alleine auf Besuch kommt?

LG Wolfgang

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Sa 27. Mär 2021, 11:55
von Exitus
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