Da unser Waffenrecht ja TOTAL liberalisiert wurde,
und wir jetzt ALLE KAT A Waffen und Zubehöhr(Wechselsysteme)
ohne Ende haben dürfen folgende Frage:
(Annahme EFWP, Jagkarte, Einladung etc ALLES vorhanden)
Waffe Kat A zb: AR15 und/oder Wechsellauf oder Wechselsystem Glock Mitnahme ins Ausland ???
Wo bzw. bei Wem sind VERBINDLICHE Zusagen Bestätigungen etc. zu bekommen.
Wahrscheinlich bei offiziellen Vetretungen der jeweiligen Länder ( Botschaften ???)
BITTE BITTE keine ich habe gehört dass .........
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Waffen ins Ausland mitnehmen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffen ins Ausland mitnehmen
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
Ich habe gehört, dass das zwischen den EU Ländern erst noch im Detail in Ausarbeitung ist, wie mit den neuen Kat A Magazinen umzugehen ist. Dass die sich noch zu einigen versuchen, wie das grundsätzlich mit der Mitnahme von Kat A Magazinen mit dem EUFWP sein wird.
Um welches EU Land geht es denn? Dann kann man dir vielleicht sagen, wo du an verlässliche Infos kommst. Das wird nämlich allgemein unterschiedlich sein. In Italien beispielsweise wird die Quästur als untere Einheit der Staatspolizei zuständig sein. Ob man da viel Glück hat eine verlässliche Auskunft zu bekommen steht auf einem anderen Blatt. In Deutschland werden da wohl die Kreisverwaltungsbehörden (sprich: das Landratsamt - zB das Landratsamt Rosenheim) zuständig sein.
Um welches EU Land geht es denn? Dann kann man dir vielleicht sagen, wo du an verlässliche Infos kommst. Das wird nämlich allgemein unterschiedlich sein. In Italien beispielsweise wird die Quästur als untere Einheit der Staatspolizei zuständig sein. Ob man da viel Glück hat eine verlässliche Auskunft zu bekommen steht auf einem anderen Blatt. In Deutschland werden da wohl die Kreisverwaltungsbehörden (sprich: das Landratsamt - zB das Landratsamt Rosenheim) zuständig sein.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
mastercrash hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 08:34ich habe gehört, dass das zwischen den EU Ländern .....
Ungarn, Polen, Tschechien, Balkanmastercrash hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 08:34Um welches EU Land geht es denn? Dann kann man dir vielleicht sagen, wo du an verlässliche Infos kommst.
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Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
Hi!
Deutschland hab ich geklärt - meine SB hat mir geraten, mit der entsprechend zuständigen Behörde Kontakt auf zu nehmen und hab ich gemacht.
Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.
Lg m
Sorry - EDIT sagt, dass Schland nicht gefragt war.
Deutschland hab ich geklärt - meine SB hat mir geraten, mit der entsprechend zuständigen Behörde Kontakt auf zu nehmen und hab ich gemacht.
Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.
Lg m
Sorry - EDIT sagt, dass Schland nicht gefragt war.
Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
Trotzdem Dankedeni hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 15:03Hi!
Deutschland hab ich geklärt - meine SB hat mir geraten, mit der entsprechend zuständigen Behörde Kontakt auf zu nehmen und hab ich gemacht.
Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.
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Sorry - EDIT sagt, dass Schland nicht gefragt war.
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Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
Heisst das, du darfst große Magazine auch mitnehmen, auch verwenden?
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
Wird sicher so sein, dass man sie auch verwenden darf... Allerdings sind die in Deutschland nicht fürs sportliche Schießen oder Jagd zulässig. Daher darfst sie wie dort üblich wohl allenfalls zur Funktionsüberprüfung der Waffe und so verwenden (also halt alles zulässige aber nicht zum sportlichen Schießen und Jagd). Du wirst also keine unlauteren Vorteile gegenüber Deutschen in ihrem Land haben, indem dort beim IPSC Bewerb mit deinen 30er Mags ankommst, während sie nur 10er/20er verwenden dürfen Die Deutschen dürfen (und durften auch schon vor der Novelle) die großen Mags nicht zu diesen Zwecken verwenden, weil das nicht von ihrem Bedürfnis umfasst ist.
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Re: Waffen ins Ausland mitnehmen
Der EUFWP bestätigt lediglich, dass die darin eingetragenen Waffen rechtmäßig im ausstellenden Land besessen werden. Hinsichtlich Reisen ins Ausland ist wie bisher die jeweilige national Gesetzgebung der Transitländer und des Ziellandes zu beachten.
Erschwerend kommt seit 13.12.2019 hinzu, dass im Falle von halbautomatischen Langwaffen, welche waffenrechtlich zwar Kat.B sind, aber trotzdem ggf. das KMG zur Anwendung kommen kann, was eine Reise mit derartigen Waffen unmöglich bzw. äußerst umständlich machen kann.
Erschwerend kommt seit 13.12.2019 hinzu, dass im Falle von halbautomatischen Langwaffen, welche waffenrechtlich zwar Kat.B sind, aber trotzdem ggf. das KMG zur Anwendung kommen kann, was eine Reise mit derartigen Waffen unmöglich bzw. äußerst umständlich machen kann.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.