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Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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combatmiles
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von combatmiles » Mo 3. Mai 2021, 09:41

die 4 Griffstücke sind glücklicherweise lt Gesetz "bedürfnisfrei erwerbbar" und genau net mehr wie de Plastikdildos der Frau im Nachtkastl... is so...
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ratpack
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von ratpack » Mo 3. Mai 2021, 09:51

Promo hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:39
Quizfrage: Stellt euch vor, es gibt bei einem Waffenbesitzer eine Hausdurchsuchung, der bei 2 Plätzen auf der WBK ganz vorschriftsgemäß ein AR15 und ein S&W 686er sowie 4 Glock "Wechselsysteme" gemeldet sind, und in irgendeinem anderen Kastl werden die 4 nummerngleichen Glock Griffstücke zu den "Wechselsystemen" gefunden. Was denkt das Forum wird die Behörde dann machen?
In diesem Fall vermute ich, dass die Hausdurchsuchung -wie schon vielfach hier erwähnt - das Auffinden legaler und vorschriftsgemäß gemeldeter Wechselsystem und Waffen sowie frei erhältlicher Griffstücke das geringste Problem sind. Was will die Behörde dann machen? Waffenverbot.. aber das fasst derjenigewelche eh schon wegen dem Grund der Hausdurchsuchung aus... ich denke da an die Zuverlässigkeit.. die wird das einzige sein, womit die Behörde eine Handhabe hat... die ordnungsgem. gemeldeten Gerätschaften werden wohl einkassiert..

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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von gewo » Mo 3. Mai 2021, 09:56

Promo hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:39
Quizfrage: Stellt euch vor, es gibt bei einem Waffenbesitzer eine Hausdurchsuchung, der bei 2 Plätzen auf der WBK ganz vorschriftsgemäß ein AR15 und ein S&W 686er sowie 4 Glock "Wechselsysteme" gemeldet sind, und in irgendeinem anderen Kastl werden die 4 nummerngleichen Glock Griffstücke zu den "Wechselsystemen" gefunden. Was denkt das Forum wird die Behörde dann machen?
Jeder kundige exekutivbeamte wird die schulter zucken und evt sagen:
“dass die nur am schiesstand zambaun duerfen das wissen sie eh, gell?“

Ein nicht so kundiger exekutivbeamter wird sich das thema erklaeren lassen und ggf in den bericht reinschreiben dass er da griffstuecke vorgefunden hat.

Ein kundiger waffenreferent bei der behoerde wird das lesen und die schulter zucken.

Ein nicht so kundiger waffereferent wird zu seinem juristen im haus gehen und sich die sache erklaeren lassen

Ein kundiger Jurist wird die augen verdrehen und in seinen bart murmeln "den schmarrn hams und mit der 19er novelle eingebrockt" wird mit der schulter zucken und das wars

Ein nicht so kundiger jurist wird evt ein verfahren eroeffnen wegen ... weiss ned ... schwierig ...... aber juristen bei behoerden finden immer irgendein delikt um mal anfangen zu koennen, auf was es dann rauslauft sieht man eh vor gericht
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Lexman1
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von Lexman1 » Mo 3. Mai 2021, 10:30

Und wir landen wieder beim selben Ergebnis. Es ist erlaubt 135 Griffstücke zu besitzen, daran rumzubasteln, die umzufärben oder mit Hello Kitty Sticker vollzukleben.

Wenn nun zufälligerweise ein paar Griffstücke die selbe Nummer wie deine WS haben, ist es vielleicht interessant aber immer noch egal bzw legal, da du sie dem Händler womöglich zum umbauen abgekauft hast, oder whatever. Ich kann ja die Griffstücke wie schon mehrmals zuvor erwähnt auch für verschiedene Zwecke anpassen bzw entsprechend verändern und brauche deshalb mehrere Varianten davon.

Wenn nun 3 WS getrennt im Safe lagern ist alles rechtlich gedeckt und erlaubt. Es wird somit dem Gesetz genüge getan.

Wer sowas nicht will, muss es ja auch nicht verwenden. Wer ein WS besitzt musste auch schon VOR der Novelle auf die korrekte Lagerung bzw Verwendung achten.

Aber wir müssen uns nicht unnötig selbst schaden, indem wir hier X mögliche Szenarien und Auswirkungen konstruieren über ein Thema, welches deliktrelevant völlig IRRELEVANT ist! Es läuft (bisher zum Glück) alles in geregelten Bahnen und wir müssen uns nicht immer selbst schaden.
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von Glock1768 » Mo 3. Mai 2021, 11:14

Polaris hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:32
Glock1768 hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:04
Aber nichts für ungut, denn der Gesetzgeber ist gerade beim Thema Waffen mehr als übersensibel und Fakten sind hier oftmals chancenlos gegenüber Emotionen.
Der kontrollierende Beamte ist aber keine Behörde, lediglich mit einem Behördenauftrag unterwegs. Da steht drauf: Kontrolliere Waffen Kat B und deren Verwahrung sowie aktuellen Befähigungsnachweis. Und dann eine Liste mit allem ,was ich sehen muss.

Abgesehen davon, dass mich die Materie interessiert und ich gern mit den Parteien darüber plausche, wenns für die OK ist, mache ich da genau gar nichts. Alles, was ich mehr mache, wäre eine Kompetenzüberschreitung und kann am Ende gar noch gefährlich für mich werden. Nein danke, nicht wegen so einer Lappalie wie einer Verwahrungsüberprüfung. Da gehts um viel zu wenig, als dass ich mich dafür in die Nesseln setz.

Ich kenne auch die Horrorgeschichten von Leuten, die bei Kontrollen was weiß ich welcher Vergehen und Nichtigkeiten bezichtigt werden. Allerdings alle nur von hier. In der Kollegenschaft ist man wie gesagt unisono froh, wenn die Kontrolle vorbei ist. Macht keinem wirklich Spaß und Sinn sieht man auch nicht viel dahinter. Deshalb wird das korrekt und sauber abgehandelt und gut ists.

Eine negative Beurteilung einer Kontrolle, welche ein behördliches Waffenverbot nach sich zog, hab ich auch schon ausgestellt - Nur, damit ihr ungefähr die Relationen versteht und euch evtl über einen Lower keine Sorgen mehr macht:

Kontrolle bei einem Anwalt - dieser hat die Waffe (ein Revolver) nach eigener Angabe im Büro und nicht daheim, ergo kommt der Akt zu uns da die Kanzlei in meinem Rayon ist. Bei Eintreffen freundliche Begrüßung, Kaffee wird angeboten, man lehnt dankend ab. Kurz darauf Hektik im Büro, der Anwalt findet die Krachn nicht. Er bittet uns, beim Suchen zu helfen "sie muss hier wo sein". Als er sie zwischen zwei Aktenstapeln findet, zielt er erst mal mit Finger am Abzug (unbewusst!) auf Kollegin und mich. Natürlich war das Ding geladen.

Noch Fragen?
sorry, da hast du mich jetzt miss verstanden ... es ging mir nicht um die Kontrollen alle 5 Jahre, sondern generell das Thema Waffenbesitz, reale Gefahr <> öffentliche Meinung, Gesetzesverschärfungen, ...
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von rider650 » Mo 3. Mai 2021, 11:23

Polaris hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:40
...
- Eine HD muss eine Ursache haben, die in sich vermutlich schon ein Waffenverbot rechtfertigt
Es gibt jede Menge Gründe für Hausdurchsuchungen, die weder ein Waffenverbot rechtfertigen noch irgendetwas mit Waffen zu tun haben. Selber im Bekanntenkreis erlebt: Hausdurchsuchung bei Waffenbesitzer wegen Finanzgeschichten. Waffen haben die Beamten nicht interessiert, obwohl er selber auf vorhandene Waffen hinwies. Wie ich das verstehe haben die Beamten dann auch einen konkreten Auftrag, bestimmte Dinge zu suchen und mitzunehmen (z.B. Papiere und Datenträger).

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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von mastercrash » Mo 3. Mai 2021, 12:25

rider650 hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 11:23
Wie ich das verstehe haben die Beamten dann auch einen konkreten Auftrag, bestimmte Dinge zu suchen und mitzunehmen (z.B. Papiere und Datenträger).
Können sie haben, muss aber nicht sein. Wenn sie diesen konkreten Auftrag haben bestimmte Dinge zu suchen und mitzunehmen, hat man das Recht ihnen diese Dinge freiwillig zu übergeben, womit sich der Durchsuchungsbefehl automatisch erübrigt. Dann darf die Durchsuchung gar nicht mehr stattfinden.
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von Woyzeck » Mo 3. Mai 2021, 12:34

Ist eigentlich schon mal jemand auf die Idee gekommen, die paar relevanten Fragen bei der Behörde zu platzieren und kann uns mitteilen, was deren Antwort war ?

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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von Glock1768 » Mo 3. Mai 2021, 12:36

Woyzeck hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 12:34
Ist eigentlich schon mal jemand auf die Idee gekommen, die paar relevanten Fragen bei der Behörde zu platzieren und kann uns mitteilen, was deren Antwort war ?
das gilt dann auch wieder nur für den jeweiligen Behördenvertreter und seine Ansicht ...
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von gewo » Mo 3. Mai 2021, 12:46

Woyzeck hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 12:34
Ist eigentlich schon mal jemand auf die Idee gekommen, die paar relevanten Fragen bei der Behörde zu platzieren und kann uns mitteilen, was deren Antwort war ?
es gibt hunderte waffenbehoerden in oesterreich
jeder sachbearbeiter hat seine eigene meinung

es gibt keine rechtsgrundlage fuer eine bescheidausfertigung da die antwort nur eine wiedergabe der gesetzeslage ist

daher kriegst bestenfalls eine rechtsansicht die eh wieder quasi nix wert ist
zu mindestens nicht vor gericht

und warum sollte sich ein waffenreferent in irgendeiner weise aus dem fenster lehnen in der sache
ist doch das selbe wie beim pruefenden beamten bei der waffenkontrolle
wozu die extrameile?
er weiss es schlichtweg nicht weil es dazu noch keine judikatur gibt

wenns wer genau wissen will dann im zweifelsfall immer nein
so wie es traditionell im waffenrecht halt ist

und selbst wenn du ein "nein" bekommst:
es gilt nur fuer DICH und DEINE anfrage

und nicht fuer einen kollegen mit der selben sachlage drei strassen weiter
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von Mr. Danger » Mo 3. Mai 2021, 13:27

Probleme mit Wechselsystemen und Griffstücken werden hauptsächlich die Poser und Poster bekommen.
Also sicher auch Leute hier im Forum :lol:.

Es wird genug "Spezialisten" geben die alles zusammenbauen, fotografieren und dann weiterschicken / posten.
Oder vom Fotografieren so müde sein werden, dass Sie die Waffen nicht wieder zerlegen und dann kommt "plötzlich" die Polizei für die 5-jährige Überprüfung.
Am besten so fotografieren, dass es evident ist, dass es kein behördlich genehmigter Schießstand ist :doh:.
Das Internet vergisst nie und so ein Bild landet dann schnell bei einem Blockwart mit viel Tagesfreizeit.

Wer nicht "deppert" ist sollte sich über die Regelung bezüglich Wechselsystemen freuen und schweigen.

LG, Hans

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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von gewo » Mo 3. Mai 2021, 13:46

Mr. Danger hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 13:27
Probleme mit Wechselsystemen und Griffstücken werden hauptsächlich die Poser und Poster bekommen.
ja das wird wohl so sein

alleine wenn ich hier lese "warum sollte ich das griffstueck wo anders verwahren, ich lass es einfach neben dem wechselsystem liegen weil es ist ja erlaubt" dann denk ich mir schon meinen teil ...

ich meine klar ...
ich kann auch in der nacht wenn der linienverkehr schon eingestellt ist einen freund bitten mein auto in die bushaltestelle zu parken, die standheizung einzuschalten und das abblendlicht eingeschaltet zu lassen und setz mich mit 2 promille im blut auf den ruecksitz und sag ihm er soll zu fuss zum macdonalds gehen und fuer uns zwei bigmac holen
alles legal
aber ich wuensche viel erfolg wenn die kollegen mit dem blauen licht am dach vorbeischaun ....
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von Promo » Mo 3. Mai 2021, 16:22

Polaris hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:40
Na da wäre ich aber gespannt, was die Behörde dann macht. Bist du etwa Behörde, dass du das so genau vorhersehen kannst?

Mehrere Probleme mit diesem Posting:


- Behörden wird rechtliche Willkür vorgeworfen
- alle Behörden werden verhaltensgleich dargestellt
- Eine HD muss eine Ursache haben, die in sich vermutlich schon ein Waffenverbot rechtfertigt
Die Behörde muss, wenn sie auf einen potentiell ungesetzlichen Zustand hingewiesen wird, handeln. Stell dir vor, sie bekommt vom kontrollierenden Beamten, aus welchem Grund auch immer, den schriftlichen Hinweis, der kontrollierte Waffenbesitzer hat statt zwei Kat.B und vier Wechselsysteme sechs komplette zusammengebaute Schusswaffen zuhause liegen, die alle vollständig in sich nummerngleich sind. Natürlich könnte der Beamte das einstellen und sagen hat es halt versehentlich zusammen gebaut, aber welchem Risiko setzt er sich dabei aus, wenn die kontrollierte Person z.B. eine Straftat mit diesen Waffen begeht und die Frage aufkommt, wie jemand, der nur eine Berechtigung für zwei Schusswaffen hatte, plötzlich aber z.B. fünf weitere Personen bewaffnen konnte, und die Behörde in Kenntnis hierüber nichts unternommen hat.
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 10:30
Wenn nun zufälligerweise ein paar Griffstücke die selbe Nummer wie deine WS haben, ist es vielleicht interessant aber immer noch egal bzw legal, da du sie dem Händler womöglich zum umbauen abgekauft hast, oder whatever. Ich kann ja die Griffstücke wie schon mehrmals zuvor erwähnt auch für verschiedene Zwecke anpassen bzw entsprechend verändern und brauche deshalb mehrere Varianten davon.
Das liest sich wie eine Umkehrung der "Platzbeschränkung", a la "Grundsätzlich darf man Plätzezahl * 2 an Waffen besitzen, aber nie mehr als die Plätzezahl davon dürfen zusammengebaut sein." .

Sei es drum. Die Diskussion dreht sich sowieso wieder im Kreis. Ich bin der Ansicht, dass das Zerlegen (sowohl im technischen als auch im rechtlichen Sinne) einer Waffe nicht dazu führt, dass diese nur noch als Zubehör iSd § 23 Abs. 3 zählt, wenn sämtliche Teile zum Komplettieren vorhanden sind. Manche hier sehen das anders, und es sei jedem unvoreinbenommen das auch so zu handhaben, wie er/sie/es es für legitim erachtet. Ich erlaube mir aber als Abschlussbemerkung anzufügen, dass ich es doch mit einem süffisanten Lächeln entnommen habe, dass einige der Vertreter dieser Fraktion gleichzeitig auch ausdrücklich zum räumlich distanziert getrenntem Lagern von zugehörigen Griffstücken/Lowern raten, was nicht so schlüssig ist, wenn diese Sache denn so eindeutig wäre. Früher oder später wird hierzu Judikatur geschaffen werden, die ihren Einzug auch in den Runderlass finden wird, sodass eine (erwünscht) eindeutige Vollzugsweise erfolgt. Dann werden wir auch wissen, wer Recht hatte.

PS, jetzt hab ich doch noch eine andere Abschlussbemerkung: @gewo, wir sind zwar ein Beamtenstaat, aber Hunderte Waffenbehörden scheint mir doch etwas zu viel in Österreich. Aber bei der Anzahl an Bearbeitern und somit potentiell unterschiedlichen Auslegungen wäre das sicherlich richtig.
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von combatmiles » Mo 3. Mai 2021, 16:47

combatmiles hat geschrieben:
Mo 3. Mai 2021, 09:31
so wie´s Polaris sagt seh ich es auch!

1.Ebene:
der User der vergessen hat das WS "zu trennen" bzw zammbaut lagert (könnt mir net passieren)
2. Ebene:
die Waffenkontrolle, ich hab mein Zeugs so gelagert, dass auch nicht ansatzweise irgendwas falsch interpretiert werden kann.
3. Ebene:
der kontrollierende Beamte. So wie Polaris sagt, die haben im Prinzip auch meist Null Bock auf irgendeinen sinnlosen Stress bzw hab ich noch keinen erlebt der irgendwas "konstruieren" wollte.
4. Ebene:
der Sb der Behörde. Es gibt "verhaltensauffällige" SB´s bzw Behörden. aber es ist lt Gesetz möglich dass man ein WS besitzt ohne Basiswaffenbindung. Das kann man (falls was schriftliches kommt) dem SB ja mit Verweis auf die entsprechende Stelle im Gesetzestext ja mitteilen..

und ja, ich denke auch die LWB konstruieren sich hier SELBER die neuen Verschärfungen...
So wie ich sag, 1.Ebene schon nen Fehler gemacht...
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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Beitrag von spareribs » Mo 3. Mai 2021, 17:17

Ich glaub, Euch ist echt fad.....ab in die Natur, sonst werden Eure Ärsche vorn PC noch dicker als sonst ! :whistle:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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