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Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:27
von diver99
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 18:17
Ich glaube, dass man hier differenzieren muss. Wenn ich zu einer Glock 45 einen passenden 19er Upper mit Red Dot und dann ein weiteres Griffstück habe, sprich alles zusammenpasst, wird es sicher kein Problem geben. Wenn ich aber zu meiner Glock 45 einen nicht passenden Glock 44 Upper habe und dazu ein Griffstück, das auch nicht zu meiner Waffe passt, sondern zufällig zum nicht passenden Zubehör und das wird bei der Verwahrungskontrolle gefunden, dann könnte es schon Probleme geben.
Werden wir aber erst sehen, wenn das mal ausjudiziert ist. Ich würde mich das jedenfalls nicht trauen.
Du musst ja nicht. Ich zeig das Oberteil her und fertig.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 19:33
von Lexman1
Wir hatten das Thema schon öfters und es resultierte immer in der selben Aussage:
Es ist erlaubt WS sowie verschiedene Griffstücke gleichzeitig zu besitzen. Es dürfen diese aber auch nur am SS zusammengesetzt werden. Mehrere Griffstücke sind zb für verschiedene Anwendungen notwendig. 1 mal zur Verwendung in einem Roni Kit (hier funktionieren keine Beavertails), 1 mal mit Undercut, 1 mal zusätzlich das Original Griffstück- sind zusammen schon 3 Griffstücke welche alle einen speziellen Sinn erfüllen. Wenn ich zusätzlich noch einen Verschluss für eine Glock 34 oder eine 17er mit RD Cut habe, so besitze ich zwar mehrere WS und Griffstücke gleichzeitig, doch ist dies alles rechtlich gedeckt und erlaubt. Solange ich die WS immer getrennt lagere ist alles kein Problem. Selbst ein WS unabhängig von einer Basiswaffe, ist am Ende des Tages genauso zu sehen, als hätte ich eine passend Basiswaffe. Solange nicht zusammengesetzt ist alles kein Problem.

Offensichtlich versuchen wir uns intern unnötige Probleme und künstlich komplizierte Sachverhalte zu kreieren, wo es keine gibt. Freut euch über diese kleine Erleichterung und haltet euch einfach ans Gesetz und alles ist im grünen Bereich.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 19:50
von M47
mbgar hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 08:58
Hi,

angenommen, man hat normale Waffen als auch Wechselsysteme.
Wechselsysteme wo man keinen passenden Lower dazu hat, weil ist ja gestrichen worden aus dem Waffenrecht im Dezember 2019.

Wenn man bei der 5 Jährigen Kontrolle aber gefragt wird, wie möchte man denn mit so einem Lauf schießen, noch dazu wo man keinerlei andere Waffe hat in diesem Kaliber, was antwortet man dann am Besten?

Wäre "Ich muss mir die Lower jedesmal vom Schießstand bzw. Freunden ausleihen." eine passende Antwort?

Welche anderen Fragen können denn noch zu solchen Wechselsystemen kommen?
Angenommen jemand versucht möglichst hypothetische Szenarien zu gesetzlich klar geregelten Sachverhalten zu konstruieren, dann wäre der angebrachte Rat, die Finger davon zu lassen. :doh:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 19:51
von Fivegunner
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 18:20
Es ist angeblich "erlaubt" aber das Griffstück darf keiner sehen und muss versteckt werden :lol:


Wie hier kürzlich im Forum gelesen, Ruger 57 als Wechselsystem. Ich habe eine (komplette) Ruger 57 und ich kann mir keine andere Waffe vorstellen worauf der R57 Verschluss daraufpasst. Also kann sie sprachlich korrekt gar kein WEechselsystem sein.

Ich habe mir zur Rugerv57 eine Wechselsystem bestellt, aber nur dasselbe Kaliber - Oberteil in 5,7 x 28 zu einer AR15 in .223.

Ich weiss nur wie es in der CVH ablief nach der Wiedrzulassung von Halbautomaten. Da wurden Maschinenpistolen wie die PPSH41 zu "Halbautomaten" umgebaut in dem man mittels eines Schweisspunktes den Feuerwahlhebel bnlockierte. Einmal böse ansehen und das Schweissperlchen sprang davon. Oder bei der UZI: Vorne ins Griffstück ein Loch gebohrt ind ein Stiftchen eingeschweisst der den Feuerwahlheben nur bis zur Position Semi vorschieben liess. Ein Zwack mit einer guten Zange und der Stift war Geschichte.
Bei der Novellierung des Waffengesetztes 1999 wurden all diese "kastrierten" Vollautomaten rechtlich den VAs gleichgestellt und können nur noch mit Ausnahmebewilligung erworben werden.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:05
von Simon80
Ich sehe das wie Lexman, das ganze mit Waffen zu vergleichen die mit einem Handgriff auf FA "umgebaut" werden können halte ich für weit hergeholt. Immerhin gehts hier höchstens um eine mögliche Stückzahlüberschreitung falls man ein WS außerhalb eines Schießstands zusammensetzt und nicht um Kriegsmaterial.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:17
von Alaskan454
Simon80 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:05
hier höchstens um eine mögliche Stückzahlüberschreitung falls man ein WS außerhalb eines Schießstands zusammensetzt
..... die dich halt im blödesten Fall die WBK kosten kann. ;)

Macht aber sicher ein gutes Bild bei einer etwaigen Verhandlung wo niemand auf die Idee kommen könnte das man das Gesetz umgeht,wenn man neben 7 Revolvern auch 14 Glock "WS" besitzt :whistle:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:27
von AUG-andy
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:17
Simon80 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:05
hier höchstens um eine mögliche Stückzahlüberschreitung falls man ein WS außerhalb eines Schießstands zusammensetzt
..... die dich halt im blödesten Fall die WBK kosten kann. ;)

Macht aber sicher ein gutes Bild bei einer etwaigen Verhandlung wo niemand auf die Idee kommen könnte das man das Gesetz umgeht,wenn man neben 7 Revolvern auch 14 Glock "WS" besitzt :whistle:
Ich kann dir ja meine Griffstücke leihen. :whistle:
Damit du endlich mit was typisch Österreichischen schießen kannst. :lol:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:27
von Simon80
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:17

..... die dich halt im blödesten Fall die WBK kosten kann. ;)

Macht aber sicher ein gutes Bild bei einer etwaigen Verhandlung wo niemand auf die Idee kommen könnte das man das Gesetz umgeht,wenn man neben 7 Revolvern auch 14 Glock "WS" besitzt :whistle:
Kann ja eh jeder halten wie er will, wenn ma an Hausverstand hat kommts zu keiner Verhandlung und die Wbk ist auch sicher ;)

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:46
von Alaskan454
Simon80 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:27

Kann ja eh jeder halten wie er will, wenn ma an Hausverstand hat kommts zu keiner Verhandlung und die Wbk ist auch sicher ;)
Halten kann das natürlich jeder wie er will :text-goodpost:

Genau aus diesem Grund habe ich für mich entschieden mir keines zu kaufen.

Wenn man sagt das etwas zweifelsfrei rechtlich gedeckt ist und dann mit Hausverstand argumentiert mit "darf nicht daneben liegen" wie ein paar andere dann erkenne ich halt doch einen gewissen Widerspruch :whistle:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:48
von Alaskan454
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:27

Ich kann dir ja meine Griffstücke leihen. :whistle:
Damit du endlich mit was typisch Österreichischen schießen kannst. :lol:
Sollte Glock eines Tages doch noch Revolver oder zumindest 1911er bauen werde ich mir sicher eine kaufen. :mrgreen:

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Sa 1. Mai 2021, 00:12
von gewo
Fivegunner hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 19:51
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 18:20
Es ist angeblich "erlaubt" aber das Griffstück darf keiner sehen und muss versteckt werden :lol:
Wie hier kürzlich im Forum gelesen, Ruger 57 als Wechselsystem. Ich habe eine (komplette) Ruger 57 und ich kann mir keine andere Waffe vorstellen worauf der R57 Verschluss daraufpasst. Also kann sie sprachlich korrekt gar kein WEechselsystem sein.
was ist daran so abwegig eine ruger 57 zu haben und ein wechselsystem dazu mit rotpunkt optik dtauf fuer bewerbe wo das erlaubt ist?

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Sa 1. Mai 2021, 09:05
von BR1
Vielleicht sollte man gedanklich den Begriff "Wechselsystem" durch "Waffenrelevanter Teil" ersetzen - dann wird die Sache klarer.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Sa 1. Mai 2021, 13:49
von Fivegunner
gewo hat geschrieben:
Sa 1. Mai 2021, 00:12
was ist daran so abwegig eine ruger 57 zu haben und ein wechselsystem dazu mit rotpunkt optik dtauf fuer bewerbe wo das erlaubt ist?

Das nenn ich Mal ein Argument :clap: : Existiert sogar in meinem Haushalt. Hab mir beim Aufkommen der kleinen Einlinsenrotpunktgeräte zwei WS angeschafft für die 1911, eines in .45ACP, das andere in .22lr. Vor 1999 waren hierzulande nur die Griffstücke erwerbscheinpflichtig, Oberteile konntest Du dir soviele anschaffen wie Du Lust und Laube hattest.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Sa 1. Mai 2021, 13:55
von Fivegunner
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:27
Ich kann dir ja meine Griffstücke leihen. :whistle:
Damit du endlich mit was typisch Österreichischen schießen kannst. :lol:
Steyr M12?

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Sa 1. Mai 2021, 15:20
von AUG-andy
Fivegunner hat geschrieben:
Sa 1. Mai 2021, 13:55
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 20:27
Ich kann dir ja meine Griffstücke leihen. :whistle:
Damit du endlich mit was typisch Österreichischen schießen kannst. :lol:
Steyr M12?
GsD nicht, so was hässliches kommt mir nicht ins Haus.
Will keinen Augenkrebs. :whistle:
Auch wenn es Kult ist. :lol: