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Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 08:58
von mbgar
Hi,

angenommen, man hat normale Waffen als auch Wechselsysteme.
Wechselsysteme wo man keinen passenden Lower dazu hat, weil ist ja gestrichen worden aus dem Waffenrecht im Dezember 2019.

Wenn man bei der 5 Jährigen Kontrolle aber gefragt wird, wie möchte man denn mit so einem Lauf schießen, noch dazu wo man keinerlei andere Waffe hat in diesem Kaliber, was antwortet man dann am Besten?

Wäre "Ich muss mir die Lower jedesmal vom Schießstand bzw. Freunden ausleihen." eine passende Antwort?

Welche anderen Fragen können denn noch zu solchen Wechselsystemen kommen?

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 09:19
von bino71
Ich verstehe Deine FRage nicht:
Was für ein Lower ist gestrichen worden? Ich wüßte nicht das irgendwas gestrichen worden wäre.

Du hast einen Waffe und dafür ein Wechselsystem. Das Wechselsystem verwendest für diese Waffe.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 09:26
von mbgar
Alt: Wechselsystem ist an eine Basiswaffe gebunden.

Neu:
Das WS ist nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 09:37
von XToni
Das war bei meiner kürzlich erfolgten Kontrolle überhaupt kein Problem.
Meine CZ SP01 Shadow, 9mm Luger, war zum Zeitpunkt der Kontrolle gerade mit dem .22er Kadet-WS ausgestattet.
(Das Kontrollorgan sprach vom "Adapter") ... und hier ist der nummerngleiche Schlitten mit Lauf der Basiswaffe in 9mm Luger ....
Keine weitere Erklärung dazu notwendig.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 09:38
von kemira
Es steht ja nirgends dass die Wechselsysteme auch einsatzbereit sein müssen.

Ich kann mir z.B. ein 9mm Wechselsystem für mein AR kaufen. Dann stell ich fest, das alte AR is a Glump, ich will ein anderes, und verkauf mein altes AR. In der Zeit, wo ich auf das neue AR spare, hab ich die Waffenüberprüfung. Abgesehen davon, dass mich noch kein Beamter bei einer Überprüfung gefragt hat, wo das Wechselsystem xyz drauf passt, sondern nur, ob es da ist und ob die Nummer passt, gäbs in dem Fall eine ganz klare und absolut legitime Antwort nach der "Basiswaffe":

"Hob i grod kane". Ich muss ja auch keine haben.

Ich kann heute zum Händler gehen und mir ein Glock-Wechselsystem kaufen, weils grad in Aktion ist, aber die passende Glock dazu kauf ich erst im Sommer. Das ist überhaupt kein Problem.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 09:45
von bino71
mbgar hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 09:26
Alt: Wechselsystem ist an eine Basiswaffe gebunden.
Neu:
Das WS ist nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden.
Das ist ja irrelevant, weil Lower darfst 100e besitzen, nur überlegen solltest Dir, diese zusammengebaut zu haben.
Wenn Du keinen Lower dazu hast ist es auch Ok und dann sagst: "Ich habe zur Zeit keinen Lower dazu"

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 16:27
von Fivegunner
mbgar hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 09:26
Alt: Wechselsystem ist an eine Basiswaffe gebunden.

Neu:
Das WS ist nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden.

Und ich vermute, dass exakt dieser dieser Passus in nicht allzu ferner Zeit auf Grund vielfachen Missbrauchs, ein Anlass zu einer deftigen Waffengesetzverschärfung sein wird.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 16:44
von Simon80
Solange man das Wechselsystem auch als solches lagert wird es kaum Erklärungsbedarf geben. Basiswaffe benötigt man nicht mehr, Plätze hat man automatisch und sagen man hats für die Zukunft gekauft weils grade billig war ist auch ein guter Grund falls weitere Fragen kommen.

Ich glaube auch nicht das wegen der Wechselsystem-Geschichte wieder eine ominöse Waffenrechstverschärfung herbeigeredet werden muss, im Grunde genommen war es doch schon immer möglich ein zweites Griffstück bzw. einen zweiten Lower zu haben wenn man ein WS hatte. "Missbrauch" ist daher theoretisch schon immer möglich und nichts neues.....

Der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben warum sie das mit der Basiswaffe rausgenommen haben, vielleicht wollte uns da ja jemand was gutes tun ohne dafür von den Medien zerrissen zu werden ;)

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 17:55
von Woyzeck
Naja, wenn das Kontrollorgan zum Upper "in räumlicher Nähe" auch den Lower findet, hat man ziemlich sicher ein Erklärungsproblem, da das natürlich nach Stückzahlüberschreitung aussieht und - ganz ehrlich - ja auch ist.

Ich glaube jedenfalls, dass das mit dem Wegfall der Basiswaffe eher ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers war, da zumindest mir kaum ein Grund einfällt, warum jemand ein Zubehör zu einer nicht besessenen Waffe besitzen sollte. Laufsammler ? Geh bitte.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:00
von diver99
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 17:55
Naja, wenn das Kontrollorgan zum Upper "in räumlicher Nähe" auch den Lower findet, hat man ziemlich sicher ein Erklärungsproblem, da das natürlich nach Stückzahlüberschreitung aussieht und - ganz ehrlich - ja auch ist.

Ich glaube jedenfalls, dass das mit dem Wegfall der Basiswaffe eher ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers war, da zumindest mir kaum ein Grund einfällt, warum jemand ein Zubehör zu einer nicht besessenen Waffe besitzen sollte. Laufsammler ? Geh bitte.
Und wie sollte er die finden?

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:05
von Woyzeck
Zum Beispiel, in dem man so deppert ist, den Lower im Waffenschrank zu lagern. Oder falls man mal aus anderem Grund eine Hausdurchsuchung hat.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:08
von diver99
Bei mir hat noch nie ein Polizist bei der Kontrolle in den Waffenschrank geschaut. Wennst eine Hausdurchsuchung hast, ist der Lower zum Wechselsystem wahrscheinlich dein geringstes Problem.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:09
von Incite
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 18:05
Zum Beispiel, in dem man so deppert ist, den Lower im Waffenschrank zu lagern. Oder falls man mal aus anderem Grund eine Hausdurchsuchung hat.
entweder es ist erlaubt oder nicht.

Ob der Lower im Waffenschrank ist oder in einem Nebenraum - das ändert doch nichts an der Tatsache, dass mit 2, 3 Handgriffen aus einem Upper und Lower eine voll funktionsfähige Waffe gemacht wird.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:17
von Woyzeck
Ich glaube, dass man hier differenzieren muss. Wenn ich zu einer Glock 45 einen passenden 19er Upper mit Red Dot und dann ein weiteres Griffstück habe, sprich alles zusammenpasst, wird es sicher kein Problem geben. Wenn ich aber zu meiner Glock 45 einen nicht passenden Glock 44 Upper habe und dazu ein Griffstück, das auch nicht zu meiner Waffe passt, sondern zufällig zum nicht passenden Zubehör und das wird bei der Verwahrungskontrolle gefunden, dann könnte es schon Probleme geben.
Werden wir aber erst sehen, wenn das mal ausjudiziert ist. Ich würde mich das jedenfalls nicht trauen.

Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:20
von Alaskan454
Incite hat geschrieben:
Fr 30. Apr 2021, 18:09

entweder es ist erlaubt oder nicht.

Ob der Lower im Waffenschrank ist oder in einem Nebenraum - das ändert doch nichts an der Tatsache, dass mit 2, 3 Handgriffen aus einem Upper und Lower eine voll funktionsfähige Waffe gemacht wird.
Bei Variante A weiss ja offiziell keiner das man das dazu passende Griffstück hat wie bei Variante B wo es offensichtlich ist.

Es ist angeblich "erlaubt" aber das Griffstück darf keiner sehen und muss versteckt werden :lol: