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HiCap Meldung

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 17:14
von Papa Bär
Hi,
der Seidler hat da ein Formular aufliegen für die Meldung, spricht was dagegen, es zu verwenden?
Ich frag mal "blond"?

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 17:43
von Woyzeck
Bei meiner Behörde musste ich das Formular verwenden, das sie mir bei der Meldung in die Hand gedrückt haben.

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 19:20
von gewo
Woyzeck hat geschrieben:
Mi 5. Mai 2021, 17:43
Bei meiner Behörde musste ich das Formular verwenden, das sie mir bei der Meldung in die Hand gedrückt haben.
ah ned richtig
wennst willst dann kannst das eh machen

aber das AVG und das WaffG sind da ganz klar

laut WaffG
- musst du melden und
- die behoerde muss diese meldung als antrag werten
- es ist dazu keine bestimmte form vorgeschrieben

laut AVG
- koennen antraege grundsaetzlich schriftlich oder muendlich gestellt werden
- soferne im bezughabenden gesetzestext dazu nicht abweichende anforderungen gestellt werden
- muss eine behoerde einen antrag bearbeiten wenn alle noetigen inhalte vorhanden sind, wenn nicht muss die behoerde die partei auffordern die fehlenden angaben innert frist nachzuliefern

es gibt daher keine rechtsbasis dafuer ein bestimmtes formular zu benuetzen
im prinzip kannst deine meldung auch vorsingen am amt
muesste auch gehen

so wie bei einspruch zu verkehrsstrafen

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 20:21
von combatmiles
ma merkt genau wenn da Gewo guat aufgelegt is... dann kommen immer tolle Beispiele!

made my evening :D :D :D

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Fr 7. Mai 2021, 07:57
von RcL
Hab da unlängst meine Sachbearbeiterin gefragt, die wollte formlos niedergeschrieben haben, wieviele große Mags ich für welche Waffe habe und that's it.

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Fr 7. Mai 2021, 12:10
von gewo
RcL hat geschrieben:
Fr 7. Mai 2021, 07:57
Hab da unlängst meine Sachbearbeiterin gefragt, die wollte formlos niedergeschrieben haben, wieviele große Mags ich für welche Waffe habe und that's it.
eh super
aber ohne WBK auf der das steht ist das wertlos fuer dich

die magazine sind dann ab 14.12.21 illegal in deinem besitz

wenns wirklich so laeuft hol dir einen eingangsstempel auf einer kopie deiner meldung
dann bist ziemlich aus dem schneider

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Fr 7. Mai 2021, 13:32
von rider650
gewo hat geschrieben:
Fr 7. Mai 2021, 12:10
...
eh super
aber ohne WBK auf der das steht ist das wertlos fuer dich
...
Wieso sollte er keine neue WBK mit den entsprechenden Einträgen bekommen, wenn er formlos meldet?

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Fr 7. Mai 2021, 13:44
von combatmiles
ich denke die SB hat das so gemeint: schick deine Sachen formlos rein und dann kommt die neue WBK..

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Fr 7. Mai 2021, 14:02
von RcL
combatmiles hat geschrieben:
Fr 7. Mai 2021, 13:44
ich denke die SB hat das so gemeint: schick deine Sachen formlos rein und dann kommt die neue WBK..
Genau das. Wollte wissen wie man die korrekt meldet, war dann ein bissel überrascht dass ichs nur auf einem Zettel zusammenkritzeln muss.

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Fr 7. Mai 2021, 14:46
von gewo
rider650 hat geschrieben:
Fr 7. Mai 2021, 13:32
gewo hat geschrieben:
Fr 7. Mai 2021, 12:10
...
eh super
aber ohne WBK auf der das steht ist das wertlos fuer dich
...
Wieso sollte er keine neue WBK mit den entsprechenden Einträgen bekommen, wenn er formlos meldet?
war in der pampa frueher bei vielen behoerden mit den wechselsystemen auch so
da wurden weder bescheide ausgestellt noch zubehoer eintraege auf die WBKs gemacht

kleiner dienstweg quasi
post-it im telefonbuch ....

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 21:50
von mikonis
Grüß euch!

Ich hab leider keine Antwort gefunden, daher die Frage an die werte Community:

a) Unter Bezug auf welchen Paragrafen melde ich die private Neuerwerbung eines High Cap Magazins nach 17/1/8? Berechtigung vorhanden.
b) Benötige ich für Erwerb und Import eines High Cap Magazins nach 17/1/7 und 17/1/8 von Privat aus dem Ausland eine Bewilligung?

Danke für Hinweise.

Re: HiCap Meldung

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 22:07
von gewo
mikonis hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 21:50
Grüß euch!

Ich hab leider keine Antwort gefunden, daher die Frage an die werte Community:

a) Unter Bezug auf welchen Paragrafen melde ich die private Neuerwerbung eines High Cap Magazins nach 17/1/8? Berechtigung vorhanden.
b) Benötige ich für Erwerb und Import eines High Cap Magazins nach 17/1/7 und 17/1/8 von Privat aus dem Ausland eine Bewilligung?

Danke für Hinweise.
Meldung gem. Par 28 an die wohnsitzbehoerde des kaeufers
Beide muessen melden

Kauf aus dem ausland mit einfuhrerlaubnis von deiner wohnsitz behoerde, ich glaube gem. Par 30 oder 31
Ist kostenpflichtig, € 59,- oder so