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Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gekko
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Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gekko » Mi 12. Mai 2021, 00:31

Liebe Pulverdampf Gemeinde!

Bis jetzt habe ich im Forum nur mitgelesen. Aufgrund meiner jetzigen Situation wende ich mich erstmals hilfesuchend an euch!

Ich habe (leider nur) 2 WBK Plätze da ich erst im Feb 2022 erweitern kann.

Ich habe vor ca. zwei Monaten folgende Waffen/Magazine als Altbestand gemeldet:

1x Glock 17
5x Glock Hi Cap Magazin
1x SGM Tactical Trommelmagazin

1x Hera Arms The 15th 7"
1x Hera Arms The 15th 14,5" (als Wechselsystem)
10x Hera Hi Cap Magazin
1x Magpul PMAG D60 Trommelmagazin
(Basiswaffe ist die 7" mit Troy Tomahawk Stock / Gesamtlänge 48cm)

Ich benötige meiner Meinung nach deshalb Ausnahmegenehmigungen
nach §17 Z7, Z8, Z11

Vorab möchte ich die Kommunikation mit der LPD Wien loben da diese sehr bemüht und unkompliziert stattfand!!!

ABER:

Ich habe auf meiner neuen WBK nur die Z7 und die Z11 vermerkt.
Auf Rückfrage wurde mir telefonisch von meiner Referentin erklärt das die LPD Wien aufgrund Ihrer Eingabemaske im System nur eine Ziffer pro Waffe zuordnen können.
Da ich (wieder mal leider) nur zwei Plätze habe wurde die Glock 17 mit Z7 als Kat A eingetragen (in Ordnung) mein Halbautomat jedoch nur mit der Z11.
Sie versicherte mir das der Waffenbehörde diese Problematik bewusst ist und es einen internen Erlass gibt in Welchem die Z11 automatisch auch die Z8 beinhaltet (quasi Übergeordnet).

Diesen Erlass kann Sie mir aber leider nicht schicken da Dieser intern ist.

Zusätzlich habe ich in meiner Waffenregisterbescheinigung entdeckt das das 14,5" Wechselsystem nachwievor als Kat B eingetragen ist.

Aus meiner Sicht ergeben sich dadurch folgende Probleme:

1. Wenn ich mit dem Halbautomat 7" (§17 Z11) und großen Magazinen am Weg auf den Schießstand eine Verkehrskontrolle habe besteht die Gefahr das die durchführenden Beamten durch das Fehlen der Z8 Genehmigung meine Magazine als illegal einstufen da Diese den internen Erlass der Waffenbehörde sicher nicht kennen.

2. Wenn ich mit der gleichen Waffe, jedoch mit montierten Wechselsystem 14,5" und großen Magazinen in die gleiche Verkehrskontrolle gerate währe das noch schlimmer da das Wechselsystem im Register als Kat B geführt wird und nicht der Z11 unterliegt (und somit auch nicht vom angeblichen internen Erlass geschützt ist). Es fehlt somit jegliche Grundlage für die großen Magazine.

3. Ich war heute bei einem der renommiertesten Händler in Wien um mit der neuen WBK testhalber ein 30 Schuss Magazin zu kaufen. Keiner der drei anwesenden Verkäufer fand einen Hinweis das die Z11 die Z8 beinhaltet.

4. Sollten weitere Änderungen im Waffengesetz stattfinden die auf die Z8 beruhen fehlt mir die Rechtssicherheit das ich die Z8 bereits vor der Änderung gehabt habe.

Wie würdet Ihr in dieser Angelegenheit weiter vorgehen bzw. was fallen euch spontan noch für Probleme ein welche durch ein Fehlen der Z8 auf der WBK ergeben könnten.

Sollte das Thema schon behandelt worden sein bitte ich um Links (Die Suche nach Z8 bzw. Z11 blieb erfolglos da min. vier Zeichen in die Suchmaske geschrieben werden müssen)

LG Gekko!

gewo
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gewo » Mi 12. Mai 2021, 00:53

gekko hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 00:31
Liebe Pulverdampf Gemeinde!

Bis jetzt habe ich im Forum nur mitgelesen. Aufgrund meiner jetzigen Situation wende ich mich erstmals hilfesuchend an euch!

Ich habe (leider nur) 2 WBK Plätze da ich erst im Feb 2022 erweitern kann.

Ich habe vor ca. zwei Monaten folgende Waffen/Magazine als Altbestand gemeldet:

1x Glock 17
5x Glock Hi Cap Magazin
1x SGM Tactical Trommelmagazin

1x Hera Arms The 15th 7"
1x Hera Arms The 15th 14,5" (als Wechselsystem)
10x Hera Hi Cap Magazin
1x Magpul PMAG D60 Trommelmagazin
(Basiswaffe ist die 7" mit Troy Tomahawk Stock / Gesamtlänge 48cm)

Ich benötige meiner Meinung nach deshalb Ausnahmegenehmigungen
nach §17 Z7, Z8, Z11

Vorab möchte ich die Kommunikation mit der LPD Wien loben da diese sehr bemüht und unkompliziert stattfand!!!

ABER:

Ich habe auf meiner neuen WBK nur die Z7 und die Z11 vermerkt.
Auf Rückfrage wurde mir telefonisch von meiner Referentin erklärt das die LPD Wien aufgrund Ihrer Eingabemaske im System nur eine Ziffer pro Waffe zuordnen können.
Da ich (wieder mal leider) nur zwei Plätze habe wurde die Glock 17 mit Z7 als Kat A eingetragen (in Ordnung) mein Halbautomat jedoch nur mit der Z11.
Sie versicherte mir das der Waffenbehörde diese Problematik bewusst ist und es einen internen Erlass gibt in Welchem die Z11 automatisch auch die Z8 beinhaltet (quasi Übergeordnet).

Diesen Erlass kann Sie mir aber leider nicht schicken da Dieser intern ist.

Zusätzlich habe ich in meiner Waffenregisterbescheinigung entdeckt das das 14,5" Wechselsystem nachwievor als Kat B eingetragen ist.

Aus meiner Sicht ergeben sich dadurch folgende Probleme:

1. Wenn ich mit dem Halbautomat 7" (§17 Z11) und großen Magazinen am Weg auf den Schießstand eine Verkehrskontrolle habe besteht die Gefahr das die durchführenden Beamten durch das Fehlen der Z8 Genehmigung meine Magazine als illegal einstufen da Diese den internen Erlass der Waffenbehörde sicher nicht kennen.

2. Wenn ich mit der gleichen Waffe, jedoch mit montierten Wechselsystem 14,5" und großen Magazinen in die gleiche Verkehrskontrolle gerate währe das noch schlimmer da das Wechselsystem im Register als Kat B geführt wird und nicht der Z11 unterliegt (und somit auch nicht vom angeblichen internen Erlass geschützt ist). Es fehlt somit jegliche Grundlage für die großen Magazine.

3. Ich war heute bei einem der renommiertesten Händler in Wien um mit der neuen WBK testhalber ein 30 Schuss Magazin zu kaufen. Keiner der drei anwesenden Verkäufer fand einen Hinweis das die Z11 die Z8 beinhaltet.

4. Sollten weitere Änderungen im Waffengesetz stattfinden die auf die Z8 beruhen fehlt mir die Rechtssicherheit das ich die Z8 bereits vor der Änderung gehabt habe.

Wie würdet Ihr in dieser Angelegenheit weiter vorgehen bzw. was fallen euch spontan noch für Probleme ein welche durch ein Fehlen der Z8 auf der WBK ergeben könnten.

Sollte das Thema schon behandelt worden sein bitte ich um Links (Die Suche nach Z8 bzw. Z11 blieb erfolglos da min. vier Zeichen in die Suchmaske geschrieben werden müssen)

LG Gekko!
Du hast dein problem gut analysiert
Ich sehe das auch so

Drei moeglichkeiten fallen mir ein

A.) Lass dir das was man dir muendlich gesagt hat von juristen der LPD schriftlich bestaetigen.

B.) Bestehe freundlich darauf dass man die eintraege korrekt auf der WBK vornimmt, sie ist dein genehmigungsbescheid, was da nicht draufsteht darauf hast du kein recht. Es gibt genug freitext den der SB da drauf anbringen kann.

C.) Mach fristgerecht einen Einspruch

Edit: eine weitere moeglichkeit waere dass sie deine erweiterung von 2 auf 5 um ein halbes jahr vorziehen, dann geht es sich auch aus mit 7 8 und 11
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von mastercrash » Mi 12. Mai 2021, 10:28

gekko hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 00:31
Ich habe auf meiner neuen WBK nur die Z7 und die Z11 vermerkt.
Auf Rückfrage wurde mir telefonisch von meiner Referentin erklärt das die LPD Wien aufgrund Ihrer Eingabemaske im System nur eine Ziffer pro Waffe zuordnen können.
...

1. Wenn ich mit dem Halbautomat 7" (§17 Z11) und großen Magazinen am Weg auf den Schießstand eine Verkehrskontrolle habe besteht die Gefahr das die durchführenden Beamten durch das Fehlen der Z8 Genehmigung meine Magazine als illegal einstufen da Diese den internen Erlass der Waffenbehörde sicher nicht kennen.
Nein das stimmt alles so wie es ist. Eine Waffe kann nur einmal verboten sein und nicht gleichzeitig unter zwei § 17 Ziffern fallen. Daher ist eine Z 11 auch gleichzeitig wie eine Z 8 zu behandeln was die Magazine angeht. Auch wenn man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine großen Magazine dazu gehabt haben sollte.

Das wurde hier im Forum auch schon diskutiert. Steht nicht nur im Runderlass. Gibt auch öffentliche Quellen dafür, die das so bestätigen.
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gewo » Mi 12. Mai 2021, 10:31

mastercrash hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 10:28
gekko hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 00:31
Ich habe auf meiner neuen WBK nur die Z7 und die Z11 vermerkt.
Auf Rückfrage wurde mir telefonisch von meiner Referentin erklärt das die LPD Wien aufgrund Ihrer Eingabemaske im System nur eine Ziffer pro Waffe zuordnen können.
...

1. Wenn ich mit dem Halbautomat 7" (§17 Z11) und großen Magazinen am Weg auf den Schießstand eine Verkehrskontrolle habe besteht die Gefahr das die durchführenden Beamten durch das Fehlen der Z8 Genehmigung meine Magazine als illegal einstufen da Diese den internen Erlass der Waffenbehörde sicher nicht kennen.
Nein das stimmt alles so wie es ist. Eine Waffe kann nur einmal verboten sein und nicht gleichzeitig unter zwei § 17 Ziffern fallen. Daher ist eine Z 11 auch gleichzeitig wie eine Z 8 zu behandeln was die Magazine angeht. Auch wenn man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine großen Magazine dazu gehabt haben sollte.

Das wurde hier im Forum auch schon diskutiert. Steht nicht nur im Runderlass. Gibt auch öffentliche Quellen dafür, die das so bestätigen.
welche oeffentliche quelle?
hab ich noch nie gehoert
die verbotsnorm betreffend der magazine ist eine voellig andere als die wegen der laenge

nach deiner these duerfte meine 17/1/8 flinte mit langem magazine auch eine pumpgun ( 17/1/2 ) sein
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von mastercrash » Mi 12. Mai 2021, 10:46

gewo hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 10:31
mastercrash hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 10:28
gekko hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 00:31
Ich habe auf meiner neuen WBK nur die Z7 und die Z11 vermerkt.
Auf Rückfrage wurde mir telefonisch von meiner Referentin erklärt das die LPD Wien aufgrund Ihrer Eingabemaske im System nur eine Ziffer pro Waffe zuordnen können.
...

1. Wenn ich mit dem Halbautomat 7" (§17 Z11) und großen Magazinen am Weg auf den Schießstand eine Verkehrskontrolle habe besteht die Gefahr das die durchführenden Beamten durch das Fehlen der Z8 Genehmigung meine Magazine als illegal einstufen da Diese den internen Erlass der Waffenbehörde sicher nicht kennen.
Nein das stimmt alles so wie es ist. Eine Waffe kann nur einmal verboten sein und nicht gleichzeitig unter zwei § 17 Ziffern fallen. Daher ist eine Z 11 auch gleichzeitig wie eine Z 8 zu behandeln was die Magazine angeht. Auch wenn man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine großen Magazine dazu gehabt haben sollte.

Das wurde hier im Forum auch schon diskutiert. Steht nicht nur im Runderlass. Gibt auch öffentliche Quellen dafür, die das so bestätigen.
welche oeffentliche quelle?
Im Waffengesetz ist zB die Ziffer 11 explizit zu großen Magazinen genannt (für Erwerb, Besitz und Führen), obwohl die Z 11 per se gar nix mit Magazinen zu tun hat:

"Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung."

Es gibt aber auch noch andere Quellen dafür, müsste ich suchen. Das mit dem Runderlass stimmt auch. Dort ist auch die Begründung drinnen. dass eine Waffe nur einer Ziffer zugehörig sein kann und daher Z 11 auch für den Erwerb und Besitz großer Magazine wie eine Z 8 gelten muss.
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gewo » Mi 12. Mai 2021, 10:52

mastercrash hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 10:46
Im Waffengesetz ist zB die Ziffer 11 explizit zu großen Magazinen genannt (für Erwerb, Besitz und Führen), obwohl die Z 11 per se gar nix mit Magazinen zu tun hat:
"Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung."
naja

es wurden alle drei punkte, die 7, die 8 und die 11 mit der novelle neu reingenommen
es ist naheliegend dass die dann auch als gruppe textlich behandelt werden

wie gesagt
wenn das eine das andere beinhaltet darf die FFW der 17/1/8 ploetzlich auch in einem alltegsgegenstand (17/1/1) versteckt sein ...
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von mastercrash » Mi 12. Mai 2021, 10:53

gewo hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 10:52
mastercrash hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 10:46
Im Waffengesetz ist zB die Ziffer 11 explizit zu großen Magazinen genannt (für Erwerb, Besitz und Führen), obwohl die Z 11 per se gar nix mit Magazinen zu tun hat:
"Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung."
naja

es wurden alle drei punkte, die 7, die 8 und die 11 mit der novelle neu reingenommen
es ist naheliegend dass die dann auch als gruppe textlich behandelt werden

wie gesagt
wenn das eine das andere beinhaltet darf die FFW der 17/1/8 ploetzlich auch in einem alltegsgegenstand (17/1/1) versteckt sein ...
Nein im Gesetz steht ja explizit, dass für Waffen nach Z 11 auch verbotene Magazine erworben und besessen werden dürfen.
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Steyrer » Mi 12. Mai 2021, 10:56

Das Wechselsystem ist ein Thema.
Wenn vor dem 14.12 besessen, durftest du bis zum 14.12. das Wechselsystem zusammenbauen (die damals noch verknüpfte Basiswaffe natürlich getrennt) und durftest zuhause ein langes Magazin anstecken.

Mit dem neuen Genehmigungsstand lt. WBK neu ist das mMn. unsicher. Das Wechselsystem ist im ZWR nicht mehr zugeordnet, und du dürfstes folgend das Magazin zuhause oder auf einem nicht behördlich genehmigten Schießstand nicht mehr anstecken.
Du hast allerdings einen Zubehörbescheid, der nicht ohne deine Zustimmung behoben werden kann. Die Grundwaffe ist allerdings jetzt Kat A Z11. Darf man am Zubehör jetzt zuhause ein Magazin anstecken? Ein Krampf.
Die veröffentlichte Grundintension des Gesetzes war, dass du bei rechtzeitiger Meldung nicht schlechter gestellst wirst als vor dem 14.12.. Darauf würde ich mich berufen und eine saubere Lösung anstreben.
Ein möglicher Ausweg wäre die von Gewo vorgeschlagene Lösung:
Vorziehen der Erweiterung und das Wechselsystem in einen Kat A Z8 Platz umzuwandeln. Wäre sauber.

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Red6 » Mi 12. Mai 2021, 13:50

Bei mir war das bei der Altbestandsmeldung auch ein Thema, hab jetzt auch die Z11 drinnen.
Es ist definitiv eine kuriose und nicht ganz geklärte Geschichte, das Problem welches ich sehe ist, dass eine Klärung nur von einem Gericht vorgenommen werden kann, und ich weiß nicht, ob sich irgendwer den Rechtsstreit antun will.

In meinem Fall ist es sogar so, dass die 18" DMR auf dem Z11 Platz liegt, weil ich kurze Wechselsysteme habe.
Mein Verständnis das ich im Zuge der Gespräche mit der Behörde bekommen habe ist, dass die Waffe immer das zusammengebaute ist. Also das die Kategorie des Wechselsystems eigentlich egal ist, es zäht nur die Kategorie der Waffe (für die besprochenen Zwecke; beim Magazinkauf weiß ich nicht, wie das genau ist, wenn man z.B. einen 7,62x39 AR Upper hat).
Sprich, wenn ich den 18" DMR Upper drauf habe, ist es die Z11, und weil die Z11 die Z8 beinhaltet, alles roger, auch mit langen Magazinen.
Wenn ich den 8" Upper drauf habe, ist es auch die Z11, und auch da alles roger mit langen Magazinen.
Und am Upper ohne Lower steckt man eh keine Magazine an.

Wie gesagt, dass ich das, wie es mündlich besprochen wurde, schriftlich hab' ich auch nichts.
Aber auf's Ausjudizieren kann ich gern verzichten...

Simon80
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Simon80 » Mi 12. Mai 2021, 14:02

Zum Thema Wechselsysteme: Gibt es inzwischen eigentlich Infos ob auch ein A-Platz berechtigt die doppelte Anzahl an Zubehör/wesentlichen Bestandteilen zu besitzen? Oder darf ich jetzt anstatt 4 nur mehr 2 WS besitzen weil ich jetzt einen A und einen B Platz habe.

MikeD
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von MikeD » Mi 12. Mai 2021, 14:47

Simon80 hat geschrieben:
Mi 12. Mai 2021, 14:02
Zum Thema Wechselsysteme: Gibt es inzwischen eigentlich Infos ob auch ein A-Platz berechtigt die doppelte Anzahl an Zubehör/wesentlichen Bestandteilen zu besitzen? Oder darf ich jetzt anstatt 4 nur mehr 2 WS besitzen weil ich jetzt einen A und einen B Platz habe.
Wurde mir so erklärt, dass man auch für einen §17/1/7, §17/1/8 bzw. §17/1/11 Platz zwei Wechselsysteme der Kat. B besitzen darf. Grundlage dafür ist der Verweis auf den §23 Abs. 3 im §17 Abs. 3 (vorletzter Satz):
§17 Abs. 3 hat geschrieben:...
Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
§23 Abs. 3 hat geschrieben:(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.
...

deni
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von deni » Mi 12. Mai 2021, 19:12

Meine SB hat mir gesagt, dass ich zur Kat A auch Kat A Wechselsysteme bekomm... also zB AR15 in .223 ist A, dann Wechselsystem in 9mm auch Kat A.

Lg m

MikeD
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von MikeD » Do 13. Mai 2021, 01:02

Meine SB hat gemeint, dass man an ein Wechselsystem alleine kein großes Magazin anstecken kann, also ist es Kat. B. Die Bindung des Zubehörs an eine Basiswaffe wurde ja aufgehoben, somit ist es unerheblich ob es zu einer Kat. A oder B passt.

Andrerseits, wozu gibt es dann im ZWR die Kategorien für (freies) Zubehör der Kat. A :?
Bei mir ist jedenfalls das Wechselsystem zu meiner §17/1/8 als freies Zubehör der Kat. B eingetragen.

Red6
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Red6 » Do 13. Mai 2021, 10:41

Laut meiner Behörde habe ich bei meinen Kat A Plätzen auch je 2 Plätze für Kat A Zubehör dabei. Sprich bei den Kat. B Plätzen hat man 2x B-Zubehör, und bie den Kat. A Plätzen 2x A-Zubehör.

titan
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von titan » Do 13. Mai 2021, 10:56

Muss eigentlich so sein, denn sonst stimmt die Anzahl der Zubehörplätze nicht.
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