Bitte zurück zum ursprünglichen Thema, auch wenn Pumpen aller Art interessant sind, war das nicht die Frage.
Grüße
Sandman
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erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- tschuttl
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
In Tirol bekommt man nach der Jagdaufseherprüfung problemlos den WP. Wird auch quasi Sachkunde im Kurs gelehrt. Ist aber nicht auf Ausübung oder Revier beschränkt was ja auch gesetzlich nicht möglich ist. Der letzte WP den ich von einem Aufsichtsjäger gesehen habe hatte gar keinen Beschränkungsvermerk.
LG
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Jeder Riese, jeder Zwerg trinkt Bier vom Starkenberg
Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
Nichtmal irgendwas in der Art "gültig solange der Inhaber als Aufsichtsjäger tätig ist"?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- tschuttl
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
nein, ohne Beschränkung, steht nur gültige Jagdkarte. Das heißt aber nicht das die Jagd auch tatsächlich ausgeübt wird. Lösen kann man ja immer.
Jeder Riese, jeder Zwerg trinkt Bier vom Starkenberg
Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
Naja ok, das ist aber schon eine Beschränkung...aber eine zulässige und eine wohl durchaus humane
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- tschuttl
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger
Wird wohl auf die Begründung des WP ankommen. Ganz ohne Beschränkung zumidest auf die beantragte Tätigkeit wird es heute nicht mehr gehen. Aber beschränkt nur auf die Dauer der Tätigkeit. Solange diese ausgeübt wird berechtigt der WP unbeschränkt das Führen mit Ausnahme dort wo es generell verboten ist.
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