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erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von sandman » Di 24. Mai 2011, 19:06

Bitte zurück zum ursprünglichen Thema, auch wenn Pumpen aller Art interessant sind, war das nicht die Frage.

Grüße

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von tschuttl » Do 26. Mai 2011, 14:35

In Tirol bekommt man nach der Jagdaufseherprüfung problemlos den WP. Wird auch quasi Sachkunde im Kurs gelehrt. Ist aber nicht auf Ausübung oder Revier beschränkt was ja auch gesetzlich nicht möglich ist. Der letzte WP den ich von einem Aufsichtsjäger gesehen habe hatte gar keinen Beschränkungsvermerk.

LG
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von BigBen » Do 26. Mai 2011, 14:49

Nichtmal irgendwas in der Art "gültig solange der Inhaber als Aufsichtsjäger tätig ist"?
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von tschuttl » Do 26. Mai 2011, 15:17

nein, ohne Beschränkung, steht nur gültige Jagdkarte. Das heißt aber nicht das die Jagd auch tatsächlich ausgeübt wird. Lösen kann man ja immer.
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von BigBen » Do 26. Mai 2011, 16:43

Naja ok, das ist aber schon eine Beschränkung...aber eine zulässige und eine wohl durchaus humane :-)
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von tschuttl » Fr 27. Mai 2011, 11:52

Wird wohl auf die Begründung des WP ankommen. Ganz ohne Beschränkung zumidest auf die beantragte Tätigkeit wird es heute nicht mehr gehen. Aber beschränkt nur auf die Dauer der Tätigkeit. Solange diese ausgeübt wird berechtigt der WP unbeschränkt das Führen mit Ausnahme dort wo es generell verboten ist.
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