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Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Reshala
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Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Reshala » Di 6. Jul 2021, 15:14

Habe heute wegen des Europäischen Feuerwaffenpasses in der Landespolizeidirektion angerufen. Was ich dafür brauche.

Man teilte mir mit:

Photo, Lichtbildausweis, Einladung eines Vereins.

Mir kam die Sache mit der Einladung etwas eigenartig vor. Argumentiert wurde von seiten der LPD damit, dass das quasi der Anlassfall für die Ausstellung des Dokuments sei, das dann 5 Jahre gelte. Anzusuchen hätte ich im örtlichen Polizeikommissariat.

Na gut, also rief ich im Polizeikommissariat meines Bezirks an. Man teilte mir mit, das ich mitzubringen hätte:

Photo, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft ODER gültigen Reisepass, Waffenführerschein, Psychologisches Gutachten. Von einer Einladung keine Rede.

Hm...

Man sagte mir dann noch, dass ich das Gutachten nicht mitzubringen hätte, falls ich eine Jagdkarte habe. Meine Frage, ob nicht durch die Waffenbesitzkarte ohnehin alles geklärt sei, blieb unbeantwortet - ich habe nicht insistiert, weil klar war, dass die obigen und keine anderen Bedingungen zu erfüllen sind.

Mir kanns ja egal sein, ich hab alle Dokumente. Aber ein bisschen wunderts mich doch, wie unterschiedlich die Auskünfte ausfallen, zumal ich mit der LPD Wien bisher nur die besten Erfahrungen bei waffenrechtlichen Anliegen gemacht habe.

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Lagavulin
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Lagavulin » Di 6. Jul 2021, 15:20

Das brauchst du beim Antrag:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... Unterlagen

Halte dir außerdem bereit, welche Waffen (genaue Bez., Kaliber, Seriennummer) du dann taxativ im EFWP eingetragen haben willst. Das war in Wien notwendig.

Die Einladung brauchst du auch, allerdings erst danach und bei jedem Grenzübertritt, wenn du zu einem Bewerb ins EU-Ausland fährst.
​Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
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hasgunz
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von hasgunz » Di 6. Jul 2021, 16:25

Laga hat es perfekt zusammengefasst.
Weiters, beim Grenzübertritt musst du nicht stehen bleiben und die Waffen anmelden. Du musst aber (falls dich ein Polizist aufhaltet) die Einladung griffbereit halten.

Der EUFWP gilt soweit ich mich erinnere 5 Jahre und muss bei Änderung, wenn du zB eine weitere Waffe eintragen willst, neu ausgestellt werden = Mehrkosten.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Simon80
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Simon80 » Di 6. Jul 2021, 16:31

hasgunz hat geschrieben:
Di 6. Jul 2021, 16:25

Der EUFWP gilt soweit ich mich erinnere 5 Jahre und muss bei Änderung, wenn du zB eine weitere Waffe eintragen willst, neu ausgestellt werden = Mehrkosten.

LG
Hab ihn gerade letzte Woche ändern und in diesem Zug auch verlängern lassen, das ging problemlos und hat ~20€ gekostet. Eine reine Änderung ohne Verlängerung wär auch gegangen und hätte auch ~20€ gekostet. Er wird aber tatsächlich neu ausgestellt, jedoch ist es billiger als eine "echte" Neuausstellung.

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mr_gjet
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von mr_gjet » Di 6. Jul 2021, 16:44

Hi,
ich habe meinen EFWP heute in der Steiermark abgeholt - Nötig war in dem Fall nur:

- Ausweisdokument (Reisepass)
- Passfoto (Person erkennbar, kein Ablaufdatum wie beim Reisepass)
- Registrierungsbestätigung der Kat C Waffe für die ich den Pass wollte, damit sie sie leichter im System finden

(entsprechend zu ergänzen bei den anderen Kategorien nehme ich an, bzw. eigentlich sollten eh alle im ZWR zu finden sein)

Wo ich widersprechen muss ist, dass du dann einfach ein anderes EU-Land mit Waffe bereisen kannst - das ist je nach Land in das du reisen möchtest unterschiedlich - teilweise zB eben auch die genannte Einladung des Veranstalters nötig als Begründung der Mitnahme.

Nacheintragung einer Waffe ca. 30 Euro, Verlängerung des Passes INNERHALB der gültigkeit einmal um weitere 5 Jahre möglich für so ca. 35 Euro.

lg
markus
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Reshala
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Reshala » Di 6. Jul 2021, 17:32

Okay, da es jetzt fast so viele Versionen wie Auskunftspersonen gibt, werde ich einfach alles mitnehmen, was aufgezählt wurde ;)

Vielen Dank an Lagavulin - warum ich diese Seite nicht gefunden habe, ist mir ein Rätsel.

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Steelman
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Steelman » Di 6. Jul 2021, 17:47

Reshala hat geschrieben:
Di 6. Jul 2021, 17:32
Okay, da es jetzt fast so viele Versionen wie Auskunftspersonen gibt, werde ich einfach alles mitnehmen, was aufgezählt wurde ;)

Vielen Dank an Lagavulin - warum ich diese Seite nicht gefunden habe, ist mir ein Rätsel.

Yeah, vergiss´ nicht den Freischwimmerausweis! :lol:

Oder wie hat der Reinhard Mey vor Jahren gesungen:
"Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformular, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftformulars, dessen Gültigkeitsvermerk......
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von lb594ag » Di 6. Jul 2021, 18:08

Wer kann so einen Pass beantragen, bzw. Was darf/muss man dann mehr machen als nur mit WBK?

Mr. Danger
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Mr. Danger » Di 6. Jul 2021, 19:12

Der Europäische Feuerwaffenpass ist nur ein auf EU-Ebene standardisiertes Dokument, um das Reisen mit Waffen zu erleichtern.
Wenn Du zum Beispiel mit Deiner Glock und Deiner WBK kurz nach der tschechischen Grenze stehst, was hat der tschechische Polizist davon? Er kann nicht nachsehen ob die Waffe Dir gehört, Er weiß nicht ob die Waffe legal / registriert ist, .....
Im EFWP stehen mehrsprachig die Basisdaten der Waffen drinnen und ein Foto von Dir. Damit kann der Polizist schon etwas anfangen.
Es ist aber trotzdem VOR jeder Reise mit Waffen das Gesetz des jeweilige Landes in Erfahrung zu bringen. Was im österreichischen Waffengesetz bezüglich dem EFWP geschrieben steht gilt eigentlich nur für Ausländer, die nach Österreich kommen!
Wenn Du nach Tschechien fährst bist Du zB nicht auf eine Anzahl von Waffen beschränkt, wie in AT. Nach Deutschland darfst Du keine großen Magazine mitnehmen, ...

LG, Hans

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von McMonkey » Di 6. Jul 2021, 19:50

Steelman hat geschrieben:
Di 6. Jul 2021, 17:47
Reshala hat geschrieben:
Di 6. Jul 2021, 17:32
Okay, da es jetzt fast so viele Versionen wie Auskunftspersonen gibt, werde ich einfach alles mitnehmen, was aufgezählt wurde ;)

Vielen Dank an Lagavulin - warum ich diese Seite nicht gefunden habe, ist mir ein Rätsel.

Yeah, vergiss´ nicht den Freischwimmerausweis! :lol:

Oder wie hat der Reinhard Mey vor Jahren gesungen:
"Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformular, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftformulars, dessen Gültigkeitsvermerk......
Und was er noch braucht, bitte unbedingt und das vor Antragstellung… nicht vergessen!!!
Einen Origami-Workshop, damit er weiß wie man das Schei… Papierl richtig faltet. Viel Spass mit dem Wisch. Ich hab meinen sicher nicht richtig zusammengelegt :lol:
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von PMR » Di 6. Jul 2021, 20:00

Laut meine Trainer auch unbedingt das schreiben vom Sportverein mit dem EU Waffenpass mitnehmen, sonst gibts probleme.
Ob das so stimmt sei dahingestellt. Schaden tuts net.

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von lb594ag » Mi 7. Jul 2021, 05:49

Mr. Danger hat geschrieben:
Di 6. Jul 2021, 19:12
Der Europäische Feuerwaffenpass ist nur ein auf EU-Ebene standardisiertes Dokument, um das Reisen mit Waffen zu erleichtern.
Wenn Du zum Beispiel mit Deiner Glock und Deiner WBK kurz nach der tschechischen Grenze stehst, was hat der tschechische Polizist davon? Er kann nicht nachsehen ob die Waffe Dir gehört, Er weiß nicht ob die Waffe legal / registriert ist, .....
Im EFWP stehen mehrsprachig die Basisdaten der Waffen drinnen und ein Foto von Dir. Damit kann der Polizist schon etwas anfangen.
Es ist aber trotzdem VOR jeder Reise mit Waffen das Gesetz des jeweilige Landes in Erfahrung zu bringen. Was im österreichischen Waffengesetz bezüglich dem EFWP geschrieben steht gilt eigentlich nur für Ausländer, die nach Österreich kommen!
Wenn Du nach Tschechien fährst bist Du zB nicht auf eine Anzahl von Waffen beschränkt, wie in AT. Nach Deutschland darfst Du keine großen Magazine mitnehmen, ...

LG, Hans
vielen Dank für deine Antwort.
Meines Wissens wird in Österreich kein Waffenpass für Private (kein Jäger etc.) ausgestellt.
Der europäische aber schon.
Sind diese gleich gültig in Österreich,oder gibt es da einen Unterschied?

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Kapselpracker » Mi 7. Jul 2021, 06:17

lb594ag hat geschrieben:
Mi 7. Jul 2021, 05:49
...
vielen Dank für deine Antwort.
Meines Wissens wird in Österreich kein Waffenpass für Private (kein Jäger etc.) ausgestellt.
Der europäische aber schon.
Sind diese gleich gültig in Österreich,oder gibt es da einen Unterschied?
Du glaubst doch jetzt nicht wirklich das der "Europäischer Feuerwaffenpaß" mit dem Waffenpass irgend etwas gemeinsam haben??
Nach dem Lesen dieses Threads und dem entsprechenden Paragrafen des Waffengesetz (§20 Abs.4) (§36, $37, §38) sollte das eigentlich klar sein.
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von doc steel » Mi 7. Jul 2021, 08:21

Is doch eh so einfach....
WBK - berechtigt zum Besitz von x Waffen der Kat. B
WP - berechtigt zum Besitz und zum Führen (= am Körper tragen) jener Anzahl an Waffen, welche im WP erlaubt ist (nur innerhalbe Ö).
EFWP - berechtigt zum Transport ins Ausland um dort die Waffen die im EFWP eingetragen sind bei einer jagdlichen oder schießsportlichen Veranstaltung verwenden zu dürfen. Deswegen ist die schriftliche Einladung des ausländischen Vereins mitzuführen. Diese bestätigt den Grund für den Transport im Ausland.

Wenns dich im Ausland bei einer Kontrolle mit der Kanon im Gepäck erwischen hast a ernstes Problem wenn die Veranstaltung
a) an einem anderen Ort
b) stattfinden wird oder
c) bereits stattgefunden hat.

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von AUG-andy » Mi 7. Jul 2021, 08:26

lb594ag hat geschrieben:
Mi 7. Jul 2021, 05:49

vielen Dank für deine Antwort.
Meines Wissens wird in Österreich kein Waffenpass für Private (kein Jäger etc.) ausgestellt.
Der europäische aber schon.
Sind diese gleich gültig in Österreich,oder gibt es da einen Unterschied?
Wie im vorhergegangenen Post bereits erwähnt, sind das zwei paar Schuhe.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt dich nur deine Waffen zum Zwecke eines Auslandsbewerbes dorthin zu Transportieren. Mit der richtigen Verwahrung und Einhaltung der jeweiligen Rechtslage des Landes. Solltest du auf die Wahnwitzige Idee kommen, deine Waffe führen zu wollen, welches ja mit dem normalen Pass in Österreich erlaubt ist, bist du mit Sicherheit alles los was dir Lieb und Teuer ist. Aber Achtung, du sitzt da einem gewaltigen Denkfehler auf. :doh:
MfG
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