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Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 08:02
von Harbag
Morgen,

im Zuge der Altbestandmeldung wurden mein AR15 und meine Glock auf einen A-Platz gelegt. Allerdings finde ich nirgends die Anzahl der Magazine, auch nicht im ZWR. Ist das so korrekt?

Wie ist der Ablauf, wenn ich jetzt z.B. neue 30er-Magazine kaufe? Werden diese dann eingetragen?

Servus
Harbag

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 08:06
von Wolf1971
Harbag hat geschrieben:
Fr 9. Jul 2021, 08:02
Morgen,

im Zuge der Altbestandmeldung wurden mein AR15 und meine Glock auf einen A-Platz gelegt. Allerdings finde ich nirgends die Anzahl der Magazine, auch nicht im ZWR. Ist das so korrekt?

Wie ist der Ablauf, wenn ich jetzt z.B. neue 30er-Magazine kaufe? Werden diese dann eingetragen?

Servus
Harbag
Wie lange ist das schon aus? Ich hab die selbe Thematik - bekomme nur A-Plätze und keine eigene Eintragung für Magazine. Die werden angeblich nur im ZWR erfasst. Eventuell muss das bei dir erst geschehen?

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 08:10
von Harbag
Ist erst ein paar Tage her. Ich glaube aber nicht, dass da noch was erfasst wird. Habe auch zwei Magazine ohne passende Waffe, und die sind auf Z10 und auch im ZWR eingetragen.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 13:28
von Incite
Meine Behörde hat die Magazine für die Kat A Waffe ins ZWR (jedes Stück einzeln) eingetragen und die Magazine ohne zugehörige Waffe stehen mit der Gesamtzahl auf der WBK und ebenfalls einzeln erfasst im ZWR.

Bei der Verwahrungskontrolle wurde übrigens jedes einzelne Magazin auch kontrolliert. Also Z7, 8, 10.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 18:33
von Harbag
In meinem Fall sind weder die Glock- noch die AR-15-Magazine irgendwo eingetragen. Wird spannend bei der nächsten Überprüfung.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 20:11
von wetabi_old
Man kann nur hoffen dass der Blödsinn bald ein Ende hat....aber das Ende läuft wohl nur auf ein totales Verbot hinaus.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 05:58
von Tirol01
Bei mir die gleiche Situation. Für die 4 Kat A Plätze wurden keine Magazine erfasst. Eine Überprüfung hatte ich auch schon auf Grund Meldung 5000+. Dabei wurden nur die Waffen überprüft. Die zu den Kat A Plätzen passenden Magazine wurden nicht kontrolliert. Die Magazine für welche ich keine Waffe habe oder die in die vorhandene Kat B passen wurden sehr wohl einzeln geprüft.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 11:12
von Huck_Finn
Ganz genau das Gleiche bei mir. Von Kat B nach Kat. für Lang und Kurzwaffen kein Problem. ABER .. keine Spur von den Magazinen und die Behörde stellt sich taub und blind. Kein Eintrag auf der WBK oder im ZWR. Wie soll man dann den ordentlichen Besitz nachweisen ab. 14. Dez. 2021? Bei der Verwahrkontrolle wurde nur lapidar erwähnt das es "noch" nicht kontrolliert wird. Fein, wie großzügig vom Staatsgeier Österreich.

Mal sehen was passiert wenn man den neuerlichen Antrag an das BMI sendet, die es dann an die BH weiterleiten. Wahrscheinlich wieder eine neue WBK um wohlfeile 180 Euro fällig. :violin: :angry-argument:

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: So 11. Jul 2021, 19:25
von Harbag
Danke für Eure Antworten. Gut zu wissen, dass die Vorgangsweise kein Einzelfall ist.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: So 11. Jul 2021, 19:33
von Lexman1
Bei mir waren zuerst nur meine Z10 Magazine im ZWR eingetragen. Auf Rückfrage bei meiner BH ob meine Kat A Glock und AUG Mags nicht eingetragen werden, wurde etwas erschrocken reagiert, da auf die Vergessen wurde. Es müssen alle Kat A Magazine im ZWR erfasst werden, da diese A) im Zuge der 5 jährigen Überprüfung auch mitkontrolliert werden (müssen) und B) nur die erfassten Magazine im ZWR definitiv unter die Altbestandsregelung fallen. Also einfach mal nachfragen und daran erinnern, dass diese noch fehlen.

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 07:28
von Nordi
Wenn ich kurz den Beitrag Kapern und selbst ne Frage stellen darf : Ich hab damals ja meine OA10 und SIG716 als Altbestand gemeldet. Magazine keine weil ich eh nur 10er für die beiden 308. HA hatte...jetzt hätte ich aber doch gern ein paar 20er Mags.

Wie läuft das jetzt ab? Ich geh zum Händler, zeigt dem meine WBK, er sieht das ich diese Mags kaufen darf und bestellt / verkauft mir die Dinger. Und er trägt sie dann in das ZWR ein? Steht dann dort "Magazin Magpul PMAG 20er Schuss kal 7,62mm"?

Und ist das Magazin dann direkt an eine Waffe gebunden oder wie? Weil inzwischen hab ich soviele verschiedene Geschichten, Versionen gehört wie das abläuft das ich mich gar nimmer auskenne -_-

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 08:48
von MikeD
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 07:28
Wenn ich kurz den Beitrag Kapern und selbst ne Frage stellen darf : Ich hab damals ja meine OA10 und SIG716 als Altbestand gemeldet. Magazine keine weil ich eh nur 10er für die beiden 308. HA hatte...jetzt hätte ich aber doch gern ein paar 20er Mags.
Wie konntest Du Kat. A Altbestand melden, wenn Du nur 10er Magazine hattest ?

Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 07:28
Wie läuft das jetzt ab? Ich geh zum Händler, zeigt dem meine WBK, er sieht das ich diese Mags kaufen darf und bestellt / verkauft mir die Dinger. Und er trägt sie dann in das ZWR ein? Steht dann dort "Magazin Magpul PMAG 20er Schuss kal 7,62mm"?
Genaus so, wenn Du einen §17/1/8 Eintrag hast, darf dir der Händler Kat. A LW-Magazine verkaufen und trägt diese als "passendes Magazin" ins ZWR ein. Das Gleiche gilt für FFW-Magazine wenn man einen §17/1/7 Eintrag hat.

Kaufen darf man allerdings nur Magazine für die konkret besessenen Waffen, also in deinem Fall z.B. keine Kat. A AUG Magazine.
Der Händler kann das zwar nicht überprüfen, im ZWR könnte es aber auffallen und Probleme bringen...

Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 07:28
Und ist das Magazin dann direkt an eine Waffe gebunden oder wie? Weil inzwischen hab ich soviele verschiedene Geschichten, Versionen gehört wie das abläuft das ich mich gar nimmer auskenne -_-
Das Magazin ist nicht an eine Waffe gebunden, wenn Du die Waffe verkaufst darfst du das Magazin trotzdem behalten.

Eigentlich müsste es dann auf einen §17/1/10 Platz wandern (neue WBK), ich nehme aber an dass man das aber gerade insoweit bereinigt, dass es auch zu einer früher besessenen Waffe passen darf. Das könnte der Grund für die "Probleme" mit der Waffenhistorie der/den letzten Woche(n) gewesen sein (manche User konnten plötzlich längst verkaufte Waffen im ZWR sehen).

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 09:05
von Nordi
MikeD hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 08:48
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 07:28
Wenn ich kurz den Beitrag Kapern und selbst ne Frage stellen darf : Ich hab damals ja meine OA10 und SIG716 als Altbestand gemeldet. Magazine keine weil ich eh nur 10er für die beiden 308. HA hatte...jetzt hätte ich aber doch gern ein paar 20er Mags.
Wie konntest Du Kat. A Altbestand melden, wenn Du nur 10er Magazine hattest ?

Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 07:28
Wie läuft das jetzt ab? Ich geh zum Händler, zeigt dem meine WBK, er sieht das ich diese Mags kaufen darf und bestellt / verkauft mir die Dinger. Und er trägt sie dann in das ZWR ein? Steht dann dort "Magazin Magpul PMAG 20er Schuss kal 7,62mm"?
Genaus so, wenn Du einen §17/1/8 Eintrag hast, darf dir der Händler Kat. A LW-Magazine verkaufen und trägt diese als "passendes Magazin" ins ZWR ein. Das Gleiche gilt für FFW-Magazine wenn man einen §17/1/7 Eintrag hat.

Kaufen darf man allerdings nur Magazine für die konkret besessenen Waffen, also in deinem Fall z.B. keine Kat. A AUG Magazine.
Der Händler kann das zwar nicht überprüfen, im ZWR könnte es aber auffallen und Probleme bringen...

Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 07:28
Und ist das Magazin dann direkt an eine Waffe gebunden oder wie? Weil inzwischen hab ich soviele verschiedene Geschichten, Versionen gehört wie das abläuft das ich mich gar nimmer auskenne -_-
Das Magazin ist nicht an eine Waffe gebunden, wenn Du die Waffe verkaufst darfst du das Magazin trotzdem behalten.

Eigentlich müsste es dann auf einen §17/1/10 Platz wandern (neue WBK), ich nehme aber an dass man das aber gerade insoweit bereinigt, dass es auch zu einer früher besessenen Waffe passen darf. Das könnte der Grund für die "Probleme" mit der Waffenhistorie der/den letzten Woche(n) gewesen sein (manche User konnten plötzlich längst verkaufte Waffen im ZWR sehen).
Danke für die schnelle Antwort :)

Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 09:25
von MikeD
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:05

Danke für die schnelle Antwort :)

Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 09:49
von Nordi
MikeD hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:25
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:05

Danke für die schnelle Antwort :)

Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...
Ich werde wohl einfach meine Behörde anrufen und fragen, bevor ich mich da in Teufels Küche reite.