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Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 17:03
von austria_fighter7
Hallo allerseits,

ich plane, ein AR15 selber zusammenzubauen. Primär beschäftige ich mich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Setups.

Und zwar würde ich mir gerne ein AR aus Aero Precision Lower und Upper bauen und das mit einem 12.5"-Lauf kombinieren. Ja ich weiß, 12.5" Zoll ist sehr sehr kurz (es geht stark ums habenwollen), darum würde ich mir später zusätzlich ein 18"-20" Wechselsystem zulegen. Mit normalem Buttstock und 12.5"-Lauf bin ich über der 60cm Mindestlänge, jedoch frage ich mich, ob ich etwas noch übersehen habe?

Zusätzlich stellt sich mir die Frage der genauen Handhabe des Einkaufs der waffenrelevanten Teile (Upper, Lauf, etc.). Ich kann sie als Zubehör eintragen lassen. Ich frage mich nur, ob ich tatsächlich Zubehörplätze habe, da ich sie nie beantragt habe. Ich habe insgesamt 5 Plätze auf meiner WBK (habe noch 2 freie Plätze). Heißt das, dass ich automatisch 10 Zubehörplätze habe (habe ich mal im Forum hier gelesen)? Sieht der Händler beim Verkauf online, dass ich freie Zubehörplätze habe? Und wie genau läuft das ab, wenn ich der BH mitteile, dass die Zubehörteile xxx, yyy und zzz nun eine vollständige Waffe bilden, damit sie es ins ZWR eintragen können?

Danke für euer Fachwissen und LG

Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 21:28
von Joewood
Mit der Umstellung des Waffengesetzes hast automatisch die Zubehörplätze. Was ich akut nicht sagen kann, ist ob man die Plätze pro besessener Waffe oder pro Platz hat (macht konkret bei dir den Unterschied 6 vs. 10 Zubehörplätze; in jedem Fall aber ausreichend für dein Vorhaben).
Ich bin jetzt nicht so der AR 15 Spezialist aber Lower ist IMHO nicht Gasdruckbelastet somit frei und du brauchst es nicht melden bzw. im ZWR eintragen (lassen). Das was da drinnen steht wird die eine vollständige Waffe sein sowie die Uppers mit den Läufen. Ist die Frage, ob man das jeweils als ein System eintragen lassen kann, womit es jeweils nur einen Platz verbraucht. Würde mich aber wundern, wenn nicht - bei einer Glock bekommst ja auch Lauf/Schlitten als ein Zubehörsystem auf einen Platz.
Da die ganzen Lowers nicht zu melden sind, weiß die Behörde das auch nicht. Aber diese Diskussion gibt es schon mehrfach hier im Forum.

Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 21:54
von haberl1204
Theoretisch ist nur der Lauf & verschlusskopf zu melden, der Rest ist frei!
Würde mir das ganze jedoch vo einen büchser zamschrauben lassen (auch wenn eh nix dabei is) aber so hast dann weniger schererein beim Beschuss und der büchser kanns dann komplett als ein Wechselsystem melden... Ansonsten verbraucht verschlusskopf und lauf jeweils einen platz meines Wissens

Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 12:21
von hasgunz
Verschlusskopf & Lauf können auch gemeinsam gemeldet werden, leider ist das aber fast unmöglich, wenn du kein fertiges AR hast.
Wahrscheinlich ist es einfacher, wenn du dir die freien Teile besorgst, dir Lauf und Verschlusskopf (z.B von Brownells) holst und es dort auch gleich Zusammenbaunen + Beschießen + Eintragen (als WS) lässt.
Das zweite WS mit 20" Lauf kannst du dir dann selbst zusammenbauen. So hab ich es gemacht.

LG

Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 14:22
von burner
Die Geschichte ist relativ einfach. Wie bereits erwähnt sind lediglich Verschlusskopf und Lauf waffenrechtlich relevant. Wenn du über das nötige Fachwissen sowie die entsprechenden gauges verfügst, dann kannst du den Upper auch selbst zusammenschrauben und beschießen lassen. Fertig.

Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Do 26. Jan 2023, 20:56
von andi_75
Hallo!

Wie schaut eigentlich das Zusammenbauen von AR15 Teilen in Zeiten der Kennzeichnungspflicht von relevanten Teilen aus?
Darf man überhaupt noch einen unbeschossenen Lauf in ein Gehäuse selber einbauen und zum Beschussamt bringen? Da ist ja von Haus aus nichts gekennzeichnet, und die Kennzeichung selbst darf ja auch nur eine befugte Person (z.b. Büchsenmacher) anbringen?
Kann mir jemand im Detail sagen, was man als Privatperson noch machen kann, und was man einem Büchsenmacher geben muss?

Danke und LG

Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Do 26. Jan 2023, 21:15
von AUG-andy
andi_75 hat geschrieben:
Do 26. Jan 2023, 20:56
Hallo!

Wie schaut eigentlich das Zusammenbauen von AR15 Teilen in Zeiten der Kennzeichnungspflicht von relevanten Teilen aus?
Darf man überhaupt noch einen unbeschossenen Lauf in ein Gehäuse selber einbauen und zum Beschussamt bringen? Da ist ja von Haus aus nichts gekennzeichnet, und die Kennzeichung selbst darf ja auch nur eine befugte Person (z.b. Büchsenmacher) anbringen?
Kann mir jemand im Detail sagen, was man als Privatperson noch machen kann, und was man einem Büchsenmacher geben muss?

Danke und LG
Kann nur von einem KK Halbautomaten sprechen.
Hab mir 2020 einen Lothar Walter Matchlauf beim Gewo als Zubehör für meinen 10/22er HA. Ohne Beschuss. Selbst eingebaut und ein paar Tage später zum Beschuss gebracht. War nebenbei recht günstig. Konnte sogar darauf warten.

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Re: Rechtliche Rahmenbedingungen beim AR15 Build

Verfasst: Fr 27. Jan 2023, 08:52
von andi_75
Hallo!

Danke für die Info, aber das war noch vor der Kennzeichnungspflicht... ;)

LG