Servus, kurze Frage:
Wie wir alle wissen, benötigt man für den Antrag auf eine WBK einen "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - sprich Waffenführerschein. Nun ist dies in meiner Präsenzdienst Kompetenzbilanz von Anfang 2018 genau in diesem Wortlaut vermerkt - kann ich mir dadurch den Waffenführerschein ersparen?
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Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- KarawankenHippie
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Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
da der nachweis immer nur 6 monate gilt mal ist 2018 viel zu altKarawankenHippie hat geschrieben: ↑Mi 21. Jul 2021, 14:16Servus, kurze Frage:
Wie wir alle wissen, benötigt man für den Antrag auf eine WBK einen "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - sprich Waffenführerschein. Nun ist dies in meiner Präsenzdienst Kompetenzbilanz von Anfang 2018 genau in diesem Wortlaut vermerkt - kann ich mir dadurch den Waffenführerschein ersparen?
auch sonst waere mir das neu
was haettest denn dort gehoert zum waffenrecht ...
wohl nix
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Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Zu alt ja.
Woher kommt die Rechtsansicht dass der "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" eine Schulung über das Waffenrecht beinhalten muss?
Das ist eigentlich bei keiner der Möglichkeiten, außer dem "Waffenführerschein" der Fall...
Woher kommt die Rechtsansicht dass der "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" eine Schulung über das Waffenrecht beinhalten muss?
Das ist eigentlich bei keiner der Möglichkeiten, außer dem "Waffenführerschein" der Fall...
Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
theoriekurs
praxiskurs
beides wird in der verordnung verlangt
doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Um die Diskussion abzukürzen - in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht das so nicht drinnen.
Wenn du das dort so reininterpretierst läufts darauf raus dass wir uns einig werden uns nicht einig zu sein
Wenn du das dort so reininterpretierst läufts darauf raus dass wir uns einig werden uns nicht einig zu sein
Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Inwiefern soll da der Grundwehrdienst von 2018 reinfallen?(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
- KarawankenHippie
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Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst
Abgesehen vom Alter des Nachweises sollte es damit doch klar sein? Natürlich kann man argumentieren, was unter "ständigen Gebrauch" fällt, allerdings trainiert z.B. die Polizei meines Wissens nach auch nicht häufiger als ein GWD.
Dass ein GWD vor x Jahren nichts mit ständigem Gebrauch zu tun hat, ist mir klar.