ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
KarawankenHippie
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 259
Registriert: Sa 15. Mai 2021, 14:33
Wohnort: Nordslowenien

Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von KarawankenHippie » Mi 21. Jul 2021, 14:16

Servus, kurze Frage:

Wie wir alle wissen, benötigt man für den Antrag auf eine WBK einen "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - sprich Waffenführerschein. Nun ist dies in meiner Präsenzdienst Kompetenzbilanz von Anfang 2018 genau in diesem Wortlaut vermerkt - kann ich mir dadurch den Waffenführerschein ersparen? :think:

Admin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 496
Registriert: Mi 28. Feb 2018, 11:28

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von Admin » Mi 21. Jul 2021, 14:27

KarawankenHippie hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 14:16
Servus, kurze Frage:
Wie wir alle wissen, benötigt man für den Antrag auf eine WBK einen "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - sprich Waffenführerschein. Nun ist dies in meiner Präsenzdienst Kompetenzbilanz von Anfang 2018 genau in diesem Wortlaut vermerkt - kann ich mir dadurch den Waffenführerschein ersparen? :think:
da der nachweis immer nur 6 monate gilt mal ist 2018 viel zu alt

auch sonst waere mir das neu
was haettest denn dort gehoert zum waffenrecht ...
wohl nix
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1665
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von fast12 » Mi 21. Jul 2021, 15:21

Zu alt ja.

Woher kommt die Rechtsansicht dass der "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" eine Schulung über das Waffenrecht beinhalten muss?

Das ist eigentlich bei keiner der Möglichkeiten, außer dem "Waffenführerschein" der Fall...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von gewo » Mi 21. Jul 2021, 15:37

fast12 hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 15:21
Woher kommt die Rechtsansicht dass der "Nachweis über sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" eine Schulung über das Waffenrecht beinhalten muss?
theoriekurs
praxiskurs
beides wird in der verordnung verlangt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1665
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von fast12 » Mi 21. Jul 2021, 15:47

Um die Diskussion abzukürzen - in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht das so nicht drinnen.

Wenn du das dort so reininterpretierst läufts darauf raus dass wir uns einig werden uns nicht einig zu sein :mrgreen:

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von RcL » Mi 21. Jul 2021, 19:43

(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Inwiefern soll da der Grundwehrdienst von 2018 reinfallen?

Benutzeravatar
KarawankenHippie
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 259
Registriert: Sa 15. Mai 2021, 14:33
Wohnort: Nordslowenien

Re: Nachweis über "sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" durch Präsenzdienst

Beitrag von KarawankenHippie » Do 22. Jul 2021, 16:58

RcL hat geschrieben:
Mi 21. Jul 2021, 19:43
neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst- [...] waffe
Inwiefern soll da der Grundwehrdienst von 2018 reinfallen?
Abgesehen vom Alter des Nachweises sollte es damit doch klar sein? Natürlich kann man argumentieren, was unter "ständigen Gebrauch" fällt, allerdings trainiert z.B. die Polizei meines Wissens nach auch nicht häufiger als ein GWD.

Dass ein GWD vor x Jahren nichts mit ständigem Gebrauch zu tun hat, ist mir klar.

Antworten