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Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 10:45
von MartinSK
Hallo zusammen
Bitte um Info (hoffe nicht schon zum tausendsten mal als Thema)

bei einem A platz wo eine zb. Glock 17 vorhanden ist und diese mit Magazinen (33er) im Waffengeschäft wider verkauft wird bleibt ja ein A platz eingetragen oder nicht?
Wenn ich nun ein AR 15 auf diesen platz eintragen möchte aber noch keine Magazine dazu habe.
Bleibt es ein A platz und kann ich mir längere Magazine kaufen (50er) oder wird er zu einem B platz ( neu WBK) und ich kann mir nur die 10er kaufen?

Vielen vielen Dank
LG Martin

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 10:50
von Davomon1979
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 10:45
Hallo zusammen
Bitte um Info (hoffe nicht schon zum tausendsten mal als Thema)

bei einem A platz wo eine zb. Glock 17 vorhanden ist und diese mit Magazinen (33er) im Waffengeschäft wider verkauft wird bleibt ja ein A platz eingetragen oder nicht?
Wenn ich nun ein AR 15 auf diesen platz eintragen möchte aber noch keine Magazine dazu habe.
Bleibt es ein A platz und kann ich mir längere Magazine kaufen (50er) oder wird er zu einem B platz ( neu WBK) und ich kann mir nur die 10er kaufen?

Vielen vielen Dank
LG Martin
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:00
von MartinSK
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
[/quote]

das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:06
von Davomon1979
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:00
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
[/quote]

Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.

Glock 41 geht natürlich

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:12
von MartinSK
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:06
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:00
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.

Glock 41 geht natürlich
[/quote]

und wenn wir den fall drehen und ich ein ar15 mit 223 besitze und hier ein zb 50er Magazin habe kann ich mir dann auch keine sagen wir glock nehmen
Vielen Dank Davomon1979

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:43
von Davomon1979
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:12
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:06
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:00
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.

Glock 41 geht natürlich
und wenn wir den fall drehen und ich ein ar15 mit 223 besitze und hier ein zb 50er Magazin habe kann ich mir dann auch keine sagen wir glock nehmen
Vielen Dank Davomon1979
[/quote]

Richtig

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:48
von MartinSK
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:43
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:12
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:06
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:00
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.

Glock 41 geht natürlich
und wenn wir den fall drehen und ich ein ar15 mit 223 besitze und hier ein zb 50er Magazin habe kann ich mir dann auch keine sagen wir glock nehmen
Vielen Dank Davomon1979
Richtig
[/quote]

danke dir
weiß nun alles was ich wollte
ich liebe unser gesetz :tipphead:

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 16:20
von Jiggler
Ein AR 15 unter 60cm Gesamtlänge dürfte man denke ich schon auf den Z7 Platz legen.

Hab Mal beim Händler so eines gesehen, das genau so zusammengebaut wurde, dass es unter 60 cm hat. Ob man mit dem kurzen Lauf was anfangen kann, ist natürlich eine andere Frage.

Re: Kat. A

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 17:36
von Fivegunner
Ich habe eine AR 15 Commando mit 7,5" Lauf. Ich verwende das Teil für Mehrwaffenparcours, ich mag 9mm Carbines nicht, deshalb die AR in .223.
Mit der günstigen S+B mit dem 55grs Geschoss resultiert eine V5 von 717m/sek oder 918J. Mit der schweizer Ordonnanlaborierung GP90 mit dem 62grs Geschoss erreiche ich eine durchschnittliche V5 von 683m/sek was einer Energie von 951J entspricht.
Interessehalber habe ich das Ding auch Mal bei Windstille (mein Schiessstand liegt auf 1'300müM, laminare Windverhältnisse sind da eine Seltenheit. Nach Höhenkorrektur nach Tabelle, Seitenkorrektur nach Trefferlage war es möglich das Schwarze der Scheibe zu halten (Durchnmesser 40cm).
Nach Ballistiktabelle weist das Geschoss bei 300 Metern Flugdistanz noch eine Geschwindigkeit von 420m/sek auf.

Re: Kat. A

Verfasst: Do 5. Aug 2021, 20:15
von hasgunz
Jiggler hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 16:20
Ein AR 15 unter 60cm Gesamtlänge dürfte man denke ich schon auf den Z7 Platz legen.

Hab Mal beim Händler so eines gesehen, das genau so zusammengebaut wurde, dass es unter 60 cm hat. Ob man mit dem kurzen Lauf was anfangen kann, ist natürlich eine andere Frage.
Das Problem ist, dass der Verschlussträger in den Schaft "hineinfährt", dadurch ist das ganze System ziemlich lang.
Es gab Versuche AR15 extrem klein zu machen, jedoch ist das Resultat mehr als nur fragwürdig bezüglich Effektivität.

Bild

Siehe Beispiel OlympicArms K23B.
Vorallem mit Schubschaft ist es halt fraglich ob es dann immer noch bei 60cm bleibt.

LG

Re: Kat. A

Verfasst: Do 5. Aug 2021, 20:55
von combatmiles
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:00
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
[/quote]

a Glock 41 hätte ich eventuell zu verkaufen...

Re: Kat. A

Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 07:57
von MartinSK
combatmiles hat geschrieben:
Do 5. Aug 2021, 20:55
MartinSK hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:00
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
a Glock 41 hätte ich eventuell zu verkaufen...
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Danke dir vielmals für das Angebot, möchte mir aber eine in MOS Ausführung nehmen
LG Martin