rechtliche Frage zu Wechsellauf
Verfasst: Di 3. Aug 2021, 16:04
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage an die Wissenden - hab jetzt durch Zufall mehrere Videos gesehen, wo in einer Glock 26 der Lauf von der Glock 19 verbaut war. Ich mag hier nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren, jedoch interessiert mich dazu eine rechtliche Frage - kann man eigentlich einen 19er Lauf als Zubehör eintragen lassen ohne eine Glock 19 zu besitzen?
Grüße Tom
ich habe da mal eine Frage an die Wissenden - hab jetzt durch Zufall mehrere Videos gesehen, wo in einer Glock 26 der Lauf von der Glock 19 verbaut war. Ich mag hier nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren, jedoch interessiert mich dazu eine rechtliche Frage - kann man eigentlich einen 19er Lauf als Zubehör eintragen lassen ohne eine Glock 19 zu besitzen?
Grüße Tom