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rechtliche Frage zu Wechsellauf

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 16:04
von INDIGO
Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine Frage an die Wissenden - hab jetzt durch Zufall mehrere Videos gesehen, wo in einer Glock 26 der Lauf von der Glock 19 verbaut war. Ich mag hier nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren, jedoch interessiert mich dazu eine rechtliche Frage - kann man eigentlich einen 19er Lauf als Zubehör eintragen lassen ohne eine Glock 19 zu besitzen?

Grüße Tom

Re: rechtliche Frage zu Wechsellauf

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 16:31
von Jiggler
Ja, für jeden (B) Platz auf der WBK stehen dir zwei Plätze für waffenrelevante Teile zu wie Wechselsysteme, Einsteckläufe usw. zur Verfügung. Dabei müssen die Teile, nicht mehr so wir früher, zur Grundwaffe passen. Das heißt du kannst dir gerne einen 19er Lauf kaufen, genauso gut aber auch einen AR Upper, oder ein 1911er Wechselsystem.