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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 14:30
von CAS
Die Frage die sich weiters stellt und ich nirgends erörtert finde: Bleibt eine Schusswaffe die auf den Kat. A Platz gelegt wurde eine Kat. A und kann diese dann auch nur an Inhaber einer solchen Berechtigung verkauft werden, oder kann diese auch als Kat. B an einen WBK Besitzer ohne Berechtigung nach §17 verkauft werden? Weil solange nicht 17/1/11 hat sich die Eigenschaft der Waffe ja nicht verändert.
Anm.: Mein SB meinte: Wenn man die SW ohne +10 Mags verkauft kann diese von jedem "normalen" WBK Inhaber erworben werden.

Da das WaffG zwar ein BG ist jedoch jede SBH eine eigene Vorgehensweise pflegt bin ich mir da nicht so sicher.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 14:39
von Harbag
rider650 hat geschrieben:
Mi 1. Sep 2021, 11:37
Harbag hat geschrieben:
Mi 1. Sep 2021, 11:17
..., Magazineinträge gibt es nicht.
...
Wenns ein AR für Glockmagazine ist und du nur 17er Magazine hast klingt das für mich korrekt. Magazine sind weiter frei, müssen nicht gemeldet und nicht eingetragen werden, also auch nicht vorgezeigt und kontrolliert werden.
Das Ar15 ist in .223 Rem mit 30er Magazine und die Glock-Magazine fassen 33 Schuss.

Srvus
Harbag

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 14:48
von Harbag
gewo hat geschrieben:
Mi 1. Sep 2021, 12:13
Harbag hat geschrieben:
Mi 1. Sep 2021, 11:17
Mein Sachbearbeiter hing ebenfalls die ganze Zeit am Telefon. Das Ergebnis: AR15 und Glock wurden als Kat. A eingetragen, Magazineinträge gibt es nicht.
is doch auch falsch eigentlich

wenn du nur die kanonen eingetragen hast aber keine HiCap magazine dazu ...
dann isses ja gar keine waffe gem 17/1/x
weil das 17/1/x impliziert ja eben dass es eine waffe UND ein HiCap magazin gab ...
Bei der Verwahrungsüberprüfung haben die Polizisten nur mit der Schulter gezuckt. Mittlerweile habe ich noch ein paar Magazine dazu gekauft, die vom Händler ordnungsgemäß eingetragen wurden. Die zeige ich bei der nächsten Überprüfung dann her. :mrgreen:

Servus
Harbag

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 14:55
von rider650
Harbag hat geschrieben:
Mi 1. Sep 2021, 14:39
...
Das Ar15 ist in .223 Rem mit 30er Magazine und die Glock-Magazine fassen 33 Schuss.
...
OK verstehe. Dann würde ich mir die Bestätigung der Meldung gut aufbewahren. Könnte nützlich sein wenn du mal umziehst oder in 10 Jahren niemand mehr was von deinem jetzigen SB weiß und sich plötzlich irgendwer fragt wieso du solche Magazine hast, die nicht im ZWR stehen.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 14:58
von Huck_Finn
Warum so umständlich mit dem 3D Druck die meist nicht stabil genug sind. Teilesatz und fertig.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 15:00
von CAS
Übrigens: im neuen Runderlass steht nichts davon das Magazine einer Waffe nach 17/1/7 o. 8 zu 17/1/9 o. 10 werden wenn die "Grundwaffe" nicht mehr besessen wird.
Das wird mit der Zeit sicher spannend für alle Beteiligten.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 15:03
von Promo2
OT: das Gesetz ist schon OK, nur hat man es dann falsch ausgelegt. Hätte man z.B. die Verhaltensanweisung gegeben, dass nur Waffen die mit untrennbaren Magazinen von verbotener Kapazität verbunden sind in § 17 Abs. 1 Z. 7/8 eingetragen werden, aber einzeln wechselbare Magazine immer nach § 17 Abs. 1 Z. 9/10 eingetragen werden und somit eine G17 z.B. nie auf Kat.A wechseln kann, dann hätte man sich den meisten Zirkus schon gespart und für nicht so viel Verwirrung gesorgt.

Noch mehr OT: ich wette, dass erst die heiße Zeit mit den Eintragungen kommt. Wenn die Behörden plötzlich tausende Magazine eingeben müssen und es vollkommen uneinheitliche Eintragungen gibt, dann wird mE auch der Druck steigen, die Vorgangsweise nochmal zu überlegen (vor allem auch, da die meisten Bearbeiter verständlicherweise relativ wenig Lust auf stundenlanges Eintippen ins ZWR haben). Ist dann zwar schon zu spät, aber das Chaos wird man irgendwann wieder beseitigen müssen. Ich würde mir zumindest eine klarstellende Novelle wünschen.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Do 9. Sep 2021, 11:24
von vanhinten006
Hallo also ich kenne mich schön langsam auch nicht mehr wirklich aus, wie ich dann schön langsam alles eintragen lassen soll.
Ich werde mit den Magazinen auch meine Erweiterung beantragen will nicht 2x für eine neue WBK bezahlen.

1) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.

2) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz

3) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.

Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken.
Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?

LG

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Do 9. Sep 2021, 12:35
von gewo
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
1) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.
1 platz gem. §17/1/7
im ZWR werden zwei passende magazine zu /1/7 glock 9x19 +20 eingetragen
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
2) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz
1 platz gem. §17/1/8
im ZWR werden vier passende magazine zu /1/8 {herstellername der magazine} 223rem +10 eingetragen
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
3) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.
1 platz gem. §17/1/10
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken. Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
nein

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Do 9. Sep 2021, 17:47
von AUG-andy
gewo hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 12:35
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken. Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
nein
JA, aber:
Geht nur wenn er das AR15 verkauft, und das AUG am 17/1/8 legt.
Dann, und nur dann, kann er ebenso 30er Magazine fürs AUG nachkaufen.. ;)

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Do 9. Sep 2021, 19:00
von DonPedro
gewo hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 12:35
im ZWR werden vier passende magazine zu /1/8 {herstellername der magazine} 223rem +10 eingetragen
Ist das neu, oder wird das von BH zu BH anders gehandhabt ?
Bei mir wurde weder Hersteller noch Kaliber eingetragen.
(Habe ich bei meiner Meldung gar nicht angegeben)

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Do 9. Sep 2021, 19:17
von DonPedro
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
1) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.
Die Glock und EIN Magazin auf §17/1/7
damit kannst du unbegrenzt Magazine nachkaufen.
Das andere Magazin auf §17/1/9
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
2) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz
Das AR und EIN Magazin auf §17/1/8
damit kannst du unbegrenzt Magazine nachkaufen.
Die anderen 3 Magazine auf §17/1/10
Warum siehe unten
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
3) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.
Kommt auf §17/1/10
vanhinten006 hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 11:24
Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken. Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
Selbstverständlich möglich.
Du gibst die 3 o.a. Magazine auf §17/1/10 zurück, verkaufst die etc.
Hast 3 freie Plätze für neue Magazine.
Alternativ kaufst xAnzahl an Magazinen und lasst die auf
die o.a. §17/1/8 eintragen

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:24
von vanhinten006
Ok super danke für die Informationen na dann werde ich mal bei der BH alles beantragen jetzt kenne ich mich schon besser aus.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 17:50
von eric92
Lexman1 hat geschrieben:
Mi 1. Sep 2021, 12:00
keine mit mehr als 10 Schuss zuhause an den 9mm HA ansteckst, ist alles im grünen Bereich.
Das heißt, wenn ich einen 9mm Halbautomaten besitze und ein passendes, frei verkäufliches 20er Mag, ohne passender Kurzwaffe kaufe ist diese „Kombination“ erlaubt, solange ich das 20er Magazin nicht an den Halbautomaten anstecke? In einem behördlich genehmigten Schießstand darf ich das Mag dann anstecken? Gibt es Probleme, wenn ich den HA und das Mag dann zum Schießstand transportiere? Der Transport erfolgt natürlich so wie er gesetzlich zu erfolgen hat. Getrennt voneinander.

Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 20:33
von Lexman1
Nein, da gibt's keine Probleme. Du darfst beides besitzen und am Schießstand gemeinsam verwenden. Nur Zuhause/ außerhalb des Schießstand darf das Magazin nicht angesteckt werden.