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Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:24
von NewShoot
Ich 19, spiele mit dem Gedanken das Sportschießen zu beginnen.
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende

. Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:32
von Alaskan454
Nein du hast ja den Dienst an der Waffe nicht verweigert sondern konntest aus gesundheitlichen Gründen den Wehrdienst nicht ableisten.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:33
von DonPedro
NewShoot hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 21:24
Ich 19, spiele mit dem Gedanken das Sportschießen zu beginnen.
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende

. Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
Wafferverbot hast du prinzipiell KEINS
Untauglich ist NICHT Wehrdienstverweigerung.
D.h. keine Frist für WBK
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:34
von Incite
Untauglichkeit ist kein Waffenverbot. WBK erst mit 21, da ist dann die BH zuständig oder welche Behörde halt bei dir zuständig ist.
Ab 18 kannst du aber C Waffen - z.B. Repetierbüchsen oder gewisse Flintentypen besitzen. Aufpassen nur bei der Munition, da benötigst du für manche ein waffenrechtliches Dokument.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:35
von DonPedro
NewShoot hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 21:24
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende

. Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
Zuständig für den ganz regulären Erwerb deiner WBK ist deine zuständige BH,
ABER die gibts erst mit 21.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 21:40
von NewShoot
Danke Leute. Das mit erst 21 weiß ich. Aber ich wollte mich trozdem schon informieren. Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Do 9. Sep 2021, 23:20
von rhodium
Nur als Gedankengang .... die kannst morgen kaufen (Kat. C ist ab 18)
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Fr 10. Sep 2021, 06:21
von kemira
NewShoot hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 21:40
Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich
Mach den Gedankengang wahr. Ich hab keine Ahnung wo genau Deine Interessen bzgl. Repetierbüchsen liegen und wie Deine lokalen Möglichkeiten zur artgerechten Haltung derjenigen sind, aber die gesamte Welt, vom Kleinkalibergewehr über Unterhebelrepetierer im Revolverkaliber oder Revolvergewehr, Jagdrepetierer, Ordonnanzgewehr bis hin zur Long Rang Präzibüchse liegt zu Deinen Füßen. Damit lässt sich die Zeit bis zur WBK trefflich füllen

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Fr 10. Sep 2021, 13:32
von AUG-andy
kemira hat geschrieben: ↑Fr 10. Sep 2021, 06:21
NewShoot hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 21:40
Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich
Mach den Gedankengang wahr. Ich hab keine Ahnung wo genau Deine Interessen bzgl. Repetierbüchsen liegen und wie Deine lokalen Möglichkeiten zur artgerechten Haltung derjenigen sind, aber die gesamte Welt, vom Kleinkalibergewehr über Unterhebelrepetierer im Revolverkaliber oder Revolvergewehr, Jagdrepetierer, Ordonnanzgewehr bis hin zur Long Rang Präzibüchse liegt zu Deinen Füßen. Damit lässt sich die Zeit bis zur WBK trefflich füllen
Richtig
Mit einem Kleinkaliber beginnen, kostet nicht die Welt, macht unendlich Spaß, und lässt dir die Möglichkeit bei Gefallen auf was größeres zu wechseln. Da hast du anfänglich überschaubare Munitionskosten von 8-15€ je 100 Schuß. Mit 1000€ bist du beim Gewehr und Optik mehr als gut Aufgestellt.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Fr 10. Sep 2021, 16:43
von PMR
Nur um dir sicherheit zu machen: Ich war auch untauglich und es wurde nicht einmal erwähnt.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Mi 29. Sep 2021, 18:04
von Cuddles
Nein, ein Waffenverbot bekommst du nicht

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Mi 29. Sep 2021, 18:59
von Sauer202
Ein Studienkollege hatte ein Problem bei der Amtsarztuntersuchung zum Lösen der ersten Jagdkarte. Untauglich wegen Tinnitus, Gefälligkeitsgutachten vom HNO.
Hat dann diverse Gutachten eingeholt, dass der Tinnitus doch nicht so schlimm ist. Dann zur Nachmusterung einberufen und tauglich. Nach dem Studium mit 26 dann zum Bund ist auch nicht lustig.
Erst dann gab es das ok vom Amtsarzt und er konnte die Jagdkarte lösen.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Verfasst: Mi 29. Sep 2021, 19:42
von Camare
erinnert mich irgend wie an Covid
