30-06 hat geschrieben:wie schaut so eine "formlose meldung" im normalfall aus?? ....schreib ich da dem sachbearbeiter:
Sehr geehrter Hr XXX!
ich habe 20 schusswaffen in meinem haushalt.
mfg,
XXX
im prinzip ja.
ein verweis auf den entxsprechenden § aufgrund dsssen du die meldung machst kann auch nicht schaden.
und da es ja wegen der besonderen ansprüche an sichere verwahrung ist, kann es auch nicht schaden wenn du gleich bekannt gibst wodurch du die sichere verwahrung gewährleistest (zB raum, wie ist dieser verschlossen bzw gegen einbruch von außen gesichert; besondere waffenschränke etc.). das beugt jedenfalls vor, dass die behörde dann durch dein schreiben eingeladen nachschau halten kommt und dir ggf noch auflagen macht.
lg
Martin