Altbestand ohne WBK & keine Zuverlässigkeit, Fragen & weitere Schritte?
Verfasst: Do 28. Okt 2021, 22:03
Vorab entschuldige ich mich für den gefühlt 100ten Thread zu dem Thema. War heute beim Psychologen und mir wurde keine Zuverlässigkeit bescheinigt.
Grund dafür waren Symptome, die laut Psychologen einer Depression zu zu ordnen wären, für die ich aber eigentlich einen Befund dabei hatte die diese Symptome eigentlich einer neurologischen Ursache zu ordnet. Ich werde morgen noch einmal mit meinem behandelnden Neurologen sprechen um dem Psychologen die genauere Problemstellung aufzuzeigen.
Würde das etwas bringen? Wie schnell muss das gemeldet werden? Kann ein Psychologe eine Meldung überhaupt zurückziehen weil ungeeignete diagnostische Mittel verwendet worden sind?
Die Frage stellt sich für mich jetzt, wie es weiter geht. Ich sehe einige Möglichkeiten:
A) Die Magazine an Bekannte geben die schon berechtigt sind diese zu erwerben. Damit diese die dann als neu aufgefundener Altbestand zu melden um mir diese später dann als Privatverkauf zu "verkaufen" sobald ich die besitzen darf. Würde das überhaupt gehen? Bzw. wäre das legal? Jetzt & später?
B) Trotzdem eine Altbestandsmeldung machen und hoffen trotzdem eine "Magazin"-WBK zu bekommen. Ich bin in Wien, wo letztens schon gesagt worden ist, dass die eigentlich einen Psychotest + Waffenführerschein haben wollen. Oder gab es hier vielleicht positive Entwicklungen?
C) Abgeben/Vernichten - was ich eigentlich nicht machen will.
Eine 4te Option sehe ich jetzt auch nicht.
Grund dafür waren Symptome, die laut Psychologen einer Depression zu zu ordnen wären, für die ich aber eigentlich einen Befund dabei hatte die diese Symptome eigentlich einer neurologischen Ursache zu ordnet. Ich werde morgen noch einmal mit meinem behandelnden Neurologen sprechen um dem Psychologen die genauere Problemstellung aufzuzeigen.
Würde das etwas bringen? Wie schnell muss das gemeldet werden? Kann ein Psychologe eine Meldung überhaupt zurückziehen weil ungeeignete diagnostische Mittel verwendet worden sind?
Die Frage stellt sich für mich jetzt, wie es weiter geht. Ich sehe einige Möglichkeiten:
A) Die Magazine an Bekannte geben die schon berechtigt sind diese zu erwerben. Damit diese die dann als neu aufgefundener Altbestand zu melden um mir diese später dann als Privatverkauf zu "verkaufen" sobald ich die besitzen darf. Würde das überhaupt gehen? Bzw. wäre das legal? Jetzt & später?
B) Trotzdem eine Altbestandsmeldung machen und hoffen trotzdem eine "Magazin"-WBK zu bekommen. Ich bin in Wien, wo letztens schon gesagt worden ist, dass die eigentlich einen Psychotest + Waffenführerschein haben wollen. Oder gab es hier vielleicht positive Entwicklungen?
C) Abgeben/Vernichten - was ich eigentlich nicht machen will.
Eine 4te Option sehe ich jetzt auch nicht.