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Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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doc steel
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Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von doc steel » Do 16. Dez 2021, 11:06

Ich hab da zwei kurze Fragen zum Thema waffen erben.

1. Wenn jemand der keine WBK hat Waffen erbt, muss er dann vor der Ausstellung der WBK (damit er die geerbten Waffen auch besitzen darf) davor auch einen Psychotest machen?

2. Wie geht das mit der Aufbewahrung?
konkret:
Vater stirbt und vererbt seine Waffen Sohn. Das mit der WBK durch Erbschaft lass ma weg, das wissma eh wies geht.
A hat zum Todeszeitpunkt seine Waffen ordnungsgemäß verwahrt, der Zugang ist nur ihm möglich.
Der Zugangsmöglichkeit (Tresorcode, Verwahrungsort d. Schlüssel o.ä.) ist der Ordnung halber im Testament erwähnt.
Inoffiziell kennt Sohn aber die Zugangsmöglichkeit.
Sohn is aber a korrekter Bursch und macht zwischenzeitlich nix.

So, zwischen den Todeszeitpunkt des Erblassers und dem Erhalt der WBK für den Erben vergehen im Regelfall bis die Erbschaft abgehandelt ist grob 2-3 Monate.
Die Waffen befinden sich ja jetzt besitzmäßig in Schwebe oder wie man das auch immer nennen mag.
Wird da von irgendeiner Seite sicher gestellt, dass auf diese Waffen vorübergehend kein Zugriff möglich ist?
Technisch eh nicht aber gibts da zumindest eine juristische Regelung?
Notar, BH, Polizei etc. wissen ja nicht ob der Erbe nicht doch Zugang hat, weil z.b. ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat, wo so etwas eher nicht dauerhaft im Verborgenen bleibt. Möglicherweise hat ja auch der Erblasser schon zu Lebzeiten die Zugangsmöglichkeit weitergegeben. "Wasst eh Bua, der Code vom Tresor is xy, falls amal was is mit mir."

In meinem fall damals war nix, zumindest weiss ich nix davon und es wurde mir diesbezüglich auch keine Information übermittelt.

Eines noch, mir is scho klar dass diese zweite Frage eine Menge Vermutungen und Halbwissen erzeugen kann.
Deswegen tät ich euch bitten nur dann zu antworten wenn man es verbindlich weiss.
Vom Glauben und Vermutungen hab i nix.
Danke.

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Mille
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von Mille » Do 16. Dez 2021, 11:53

Moin,

bin durch Zufal mal über den Gesetzestext gestolpert. Wenn ich mich richtig erinnere muss der Erbe sobald er Kenntnis von den Waffen hat eine Meldung an die BH machen. Die Waffen werden dann entweder von einem Waffenhändler oder der Behörde verwahrt bis die Erbschaft durch ist und derjenige berechtigt ist diese Waffen zu besitzen. Wenn Kat A dabei sind (Altbestand), so werden diese dann eingezogen und verschrottet.

Allerdings ist das schon wieder ein Zeitl her wo ich das gelesen habe.

LG Mille
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von winnfield » Do 16. Dez 2021, 13:12

hi doc, beim tod meiner mutter hat der notar als aller erstes gefragt: GIBTS WAFFEN?

ich denke also, das geht über den notar.

lg chris
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von fast12 » Do 16. Dez 2021, 13:12

Wie bei so vielen Themen wird es hier keine einheitliche Vorgehensweise der BHs geben.

Mir ist ein Fall bekannt, da verstarb ein Jäger mit mehreren Kat. C + D Waffen und einer Kat. B Waffe.

Nach Rücksprache mit der Waffenbehörde wurden alle Waffen vom Erben (WBK Besitzer) in Besitz genommen und weiterhin sicher verwahrt (obwohl kein freier WBK-Platz).

Nach Abschluss aller Formalitäten bekam der Erbe Monate später einen zusätzlichen Platz auf der WBK.

Wie der Erbe den Waffenschrank aufbekommen hat, hat keiner gefragt...

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von fast12 » Do 16. Dez 2021, 13:14

winnfield hat geschrieben:
Do 16. Dez 2021, 13:12
hi doc, beim tod meiner mutter hat der notar als aller erstes gefragt: GIBTS WAFFEN?

ich denke also, das geht über den notar.

lg chris
Und was hat der Notar dann gemacht? Oder gabs keine?

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von fast12 » Do 16. Dez 2021, 13:25

Wegen Psychotest:

"Bei der Erteilung der Berechtigung ist jedoch der Wills, das Erbe oder Vermächtnis antreten zu wollen als Rechtfertigung i.S.d 3 23 Abs. 1 anzusehen." (aus Grosinger, 5. Auflage)

Ich würde das mal so interpretieren das es die Rechtfertigung ersetzt, aber weder die Bestätigung nach § 5 Abs. 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (zB Waffenführerschein) noch den Psychotest.

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von winnfield » Do 16. Dez 2021, 13:29

fast12 hat geschrieben:
Do 16. Dez 2021, 13:14
winnfield hat geschrieben:
Do 16. Dez 2021, 13:12
hi doc, beim tod meiner mutter hat der notar als aller erstes gefragt: GIBTS WAFFEN?

ich denke also, das geht über den notar.

lg chris
Und was hat der Notar dann gemacht? Oder gabs keine?
Gab keine, LEIDER

chris
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von spareribs » Do 16. Dez 2021, 13:44

Problematisch ist nur wenn die Behörde die Waffen zur Verwahrung holt und dann zurückgibt an den Erben ....kann schon vorkommen, das Teile fehlen oder manche Teile etwas abgenudelt, zerkratzt oder sonstiges sind .Ist nicht immer der Fall, will auch nichts unterstellen....Aber kenne, kannte so einen Fall...
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von Mille » Do 16. Dez 2021, 13:54

Das ist allerdings richtig, sorgsam geht die BH nicht damit um. Als ich mal etwas bei der BH zu erledigen hatte (2018) lagen in einer Ecke gut 20 bis 30 Gewehre wahllos auf einem haufen. Auf meine Frage hin was damit sei: Erbschaft, alle unregistriert und müssen erst erfasst werden. Der Anblick tat mir im Herzen weh... :roll:

LG Mille
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von gewo » Do 16. Dez 2021, 15:04

winnfield hat geschrieben:
Do 16. Dez 2021, 13:12
hi doc, beim tod meiner mutter hat der notar als aller erstes gefragt: GIBTS WAFFEN?
ich denke also, das geht über den notar.
so ist es
der notar verstaendigt die waffenbehoerde

vorgangsweise ist dann sehr individuell

von der sofortigen abholung der waffen durch die polizei bis zur erstreckung des ablaufs bis vom erben entweder
- die waffen direkt an dritte berechtigte ueberlassen wurden, oder
- der erbe die waffenbesitzkarte beantragt und bekommen hat

es ist sowohl psychotest als auch waffenfuehrerschein zu absolvieren

ich denke die vorgangsweise haengt wohl von der jeweiligen behoerden ab, das macht jede anders
aber evt auch von der person und dem wohnsitz des erbens (welche hostorie hat der erbve, wer ist sonst noch an seinen wohnsitzen gemeldet)
usw
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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von bino71 » Do 16. Dez 2021, 15:32

fast12 hat geschrieben:
Do 16. Dez 2021, 13:12
Wie bei so vielen Themen wird es hier keine einheitliche Vorgehensweise der BHs geben.

Mir ist ein Fall bekannt, da verstarb ein Jäger mit mehreren Kat. C + D Waffen und einer Kat. B Waffe.

Nach Rücksprache mit der Waffenbehörde wurden alle Waffen vom Erben (WBK Besitzer) in Besitz genommen und weiterhin sicher verwahrt (obwohl kein freier WBK-Platz).

Nach Abschluss aller Formalitäten bekam der Erbe Monate später einen zusätzlichen Platz auf der WBK.

Wie der Erbe den Waffenschrank aufbekommen hat, hat keiner gefragt...
Was bringt diese Info?
Das geht aber nur, wenn eine WBK vorhanden ist. doc steel schreibt gleich am Anfang: "Wenn jemand der keine WBK hat Waffen erbt..."

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von Holadrio » Do 16. Dez 2021, 18:15

Habe ich selbst gesehen. Der Tresor, eines unerwartet Verstorbenen, mit Lang- und Kurzwaffen wurde mit Ketten und Vorhangschloss durch die Polizei gegen eventuelle Öffnung gesichert. Wie dann die Verlassenschaft abgehandelt wurde weis ich nicht.

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von fast12 » Do 16. Dez 2021, 18:17

@bino71

Vielen Dank für die Nachfrage.

Mit diesem persönlichen Erfahrungsbericht wollte ich folgende Aussage untermauern:
fast12 hat geschrieben:
Do 16. Dez 2021, 13:12
Wie bei so vielen Themen wird es hier keine einheitliche Vorgehensweise der BHs geben.
Andere Behörden wären hier vielleicht anders vorgegangen (zB hätten sie die Waffen sofort von der Polizei abholen lassen)

Nochmal danke für deinen konstruktiven Beitrag, der im Gegensatz zu meinen wirklich sinnvoll zum Thema beiträgt.

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von Bergsteirer » Fr 17. Dez 2021, 06:40

Servus Pulverdampfler
doc steel, das ist ein gutes Thema, mit dem man sich als Waffenbesitzer, Familienvater auseinandersetzen sollte.
Wenn du Glück hast ist Kind dabei das sich für Waffen interessiert, ganz glücklich bist wenn eines die WBK macht.
Aber wenn du jetzt als Sammler einen Waffenraum hast und nur du Zutritt hast, wie soll das gehen wenn du nicht mehr bist.
Brechen die Behörden deinen Waffenraum auf, wird die Panzertür aufgeschweißt.
Der Weg zum Notar und zur zuständigen Waffenbehörde muss wohl im Vorfeld begangen werden.
Schützen Heil und Glück Auf vom Bergsteirer
Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland.

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Re: Erbschaft - Psychotest und Aufbewahrung

Beitrag von Mille » Fr 17. Dez 2021, 06:58

Guten Morgen,

Einen großen Erbschaftsfall hatte ich mal im Bekanntenkreis. Es ging um eine riesige Sammlung (Waffen, Dolche, Bilder aus jener Zeit, Büsten, und und und). Der Tresorraum wurde behördlich geöffnet, dann durch die Behörde verschlossen und mit einem Sigel versehen da die Sammlung so groß war das sie nicht abtransportiert werden konnte.

Bisschen Off Topic:
Das Verfahren ansich dauerte viele Jahre, einige Waffen wurden meines Wissens auch eingezogen (Altbestand Kat A), aber der Erbe bekam eine WBK für die Sammlung. (laut Augenzeugen sind dort um die 200 bis 400 Waffen aus dem letzten Jahrhundert) Selbst durfte ich diese Sammlung noch nicht sehen, obwohl wir unsere Familien befreundet sind. (Begründung: Angst). Die besagten Augenzeugen waren Monteure die in diesen Räumlichkeiten Sanierungsarbeiten verrichten mussten. Diese Arbeiter mussten einen Verschwiegenheitsvertrag unterzeichnen. :roll: Dieser lief aber mit dem Tod des Alten aus und so kam ich zu den Infos was ungefähr dort drinnen ist.

Ich denke die Behörden handhaben die Verfahrensweise Situationsbedingt. :clap:

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