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Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 11:51
von Wick
Hab hier viel über die Meldung gelesen, aber sicher nicht alles. Und auch im Gesetz gesucht und nicht gefunden. Behaltet bitte trotzdem eure Steine für wichtigere Steinigungen :lol:

Hab nach der Meldung einen Anruf bekommen und ein Mail dazu. Hier ist der Inhalt:



Sehr geehrter Herr ... !
Wie soeben telefonisch besprochen kann die Waffe CSA, Nr. ... nur in Kat. A gehoben werden, wenn Sie uns gem. § 17 Abs. 3 WaffG eine Bestätigung gem. § 11b WaffG (Sportschütze) vorlegen.

Sollte dies nicht der Fall sein, würden die gemeldeten Magazine unter § 17 Abs. 1 Z 10 WaffG fallen, da die Waffe erst nach der Gesetzesänderung 2019 erworben wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten



Kat. A hat ja - glaub ich - einen Vorteil beim Nachkauf kaputter Magazine.
Ich hab zumindest noch nie was von "Sportschütze" in Zusammenhang mit Magazinen gelesen.
Kann mir wer sagen ob es dafür wirklich einen rechtlichen Hintergrund gibt?
Thx in advance!

Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 11:57
von Da_Mani
Als Kat. A wirds dann wenn du sie vor dem Stichtag schon gehabt hast, dann kannst du Magazine kaufen wie du lustig bist.
Wenn du die Waffe erst nach dem Stichtag gekauft hast, werden die Magazine extra angeführt.
Frag mich bitte nicht nach dem ganzen Paragrafen Zeug.
Du kannst dann jedenfalls nur soviele Magazine besitzen wie eingetragen sind. Sprich eines wird kaputt, dann darfst du eines nachkaufen.

Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 12:02
von coliflower
Wick hat geschrieben:
Do 23. Dez 2021, 11:51
Hab hier viel über die Meldung gelesen, aber sicher nicht alles. Und auch im Gesetz gesucht und nicht gefunden. Behaltet bitte trotzdem eure Steine für wichtigere Steinigungen :lol:

Hab nach der Meldung einen Anruf bekommen und ein Mail dazu. Hier ist der Inhalt:



Sehr geehrter Herr ... !
Wie soeben telefonisch besprochen kann die Waffe CSA, Nr. ... nur in Kat. A gehoben werden, wenn Sie uns gem. § 17 Abs. 3 WaffG eine Bestätigung gem. § 11b WaffG (Sportschütze) vorlegen.

Sollte dies nicht der Fall sein, würden die gemeldeten Magazine unter § 17 Abs. 1 Z 10 WaffG fallen, da die Waffe erst nach der Gesetzesänderung 2019 erworben wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten



Kat. A hat ja - glaub ich - einen Vorteil beim Nachkauf kaputter Magazine.
Ich hab zumindest noch nie was von "Sportschütze" in Zusammenhang mit Magazinen gelesen.
Kann mir wer sagen ob es dafür wirklich einen rechtlichen Hintergrund gibt?
Thx in advance!
§11b Abs 4 WaffG

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 12:15
von Wick
Danke, mir fehlt da aber der Zusammenhang zu den Magazinen... :think:

Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 12:27
von coliflower
Wenn du lange Magazin nach dem Stichtag haben und außerhalb eines genehmigten Schiessstandes montieren möchtest, dann benötigst du ja die §§17/1/7 oder 8 (Kurz- bzw. Langwaffe)

Um diesen zu erhalten, muss du die Waffe und das dazugehörige Magazin vor dem Stichtag besessen haben ODER du benötigst eine Bestätigung durch deinen Verband, dass du den §11b erfüllst, insbesondere den Absatz 4 ... Ich hoffe ich konnte mich ein bissi verständlicher ausdrücken.

Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 14:13
von ich666
Kaputte Magazine (Sollte) man afaik auch mit der reinen Magazinerlaubnis ERSETZEN dürfen. Mit den A Meldungen der Waffen darfst du dazukaufen, wie du magst.

Wichtiger aber:
Wick hat geschrieben:
Do 23. Dez 2021, 11:51
...
Wie soeben telefonisch besprochen
...
Wenn das und die Meldung NACH dem 14.12. war, dann ja, musst du Edelsportschütze sein, um weiter einkaufen zu dürfen. Außer es gibt nun doch irgendeine Extra-Gnadenfrist. Oder hab ich was missverstanden?

Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 20:33
von Wick
Jein :D
Meldung und Termin bei Behörde natürlich vorher. Telefonat und Mail danach!