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WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 10:51
von Maria
Hy

Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.

Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.

Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.

Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren

Danke..

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 11:00
von Dingo
Maria hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 10:51
Hy

Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.

Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.

Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.

Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren

Danke..
Bist du aus Germanien? Denke mal nicht, dass die österreichischen Waffenhändler so etwas verzapfen.

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 11:05
von Nuss_95
andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.
Wer sagt sowas? Das Gegenteil steht doch ausdrücklich im Waffengesetz.

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 11:49
von Maria
Bist du aus Germanien? Denke mal nicht, dass die österreichischen Waffenhändler so etwas verzapfen.
Ja was soll ich dazu sagen..? Ich würde sonst nicht im Forum nochmal nachfragen ;) .
Wer sagt sowas? Das Gegenteil steht doch ausdrücklich im Waffengesetz.
Es war überhaupt nur ein Händler der Sprach vom Recht auf SV, drei andere Händler hingegen sagten die Behörde könnte eventuell davon ausgehen das man eine art Selbstjustiz in Betracht ziehen könnte deswegen währe Sportschütze etwas besser als Begründung..

Tja was soll ich sagen..? So ist es tatsächlich gewesen.

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 12:18
von Halvar
Dingo hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 11:00
Maria hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 10:51
Hy

Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.

Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.

Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.

Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren

Danke..
Bist du aus Germanien? Denke mal nicht, dass die österreichischen Waffenhändler so etwas verzapfen.
In Germanien gibt es keine WBKs mit Begründung SV. Völlig undenkbar dort.
Kann also nicht sein.

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 13:01
von MannOMann
In Österreich ist das im Gesetz genau geregelt, was ein sportschütze ist. (Min. 12 Monate im Verein, 1xmonat schießen, 3 bewerbe in den ?letzten 6 Monaten)

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 13:01
von zeroflow
Also erstmal generell, eine WBK mit 2 Plätzen steht jeder Person zu, solange keine persönlichen Ausschlussgründe vorliegen. (§8 WaffG).
Die Angabe des Grundes ist da eher Formalität.

Danach kannst du Schrittweise ohne Grund bis 10 Waffen erhöhen. (§23 Abs. 2 und §23 Abs. 2b WaffG)
Für alle anderen Erweiterungen (< 5 Jahre, oder >10 Waffen) benötigst du eine Rechtfertigung bezüglich Jagd, Schießsport oder Sammeln (§23 Abs. 2 WaffG)

Das heißt, beim ersten Antrag ist es relativ egal, was du angibst. Erweitern hängt dann vom tatsächlichen Einsatzzweck ab und muss auch dementsprechend begründet und nachgewiesen werden.
Eine Erweiterung wegen "will ich haben" wirds nicht geben.

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 13:04
von the_kole
§ 22 WaffG Rechtfertigung und Bedarf

(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er

1.

die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder

2.

Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder

3.

die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 13:05
von gewo
MannOMann hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 13:01
In Österreich ist das im Gesetz genau geregelt, was ein sportschütze ist. (Min. 12 Monate im Verein, 1xmonat schießen, 3 bewerbe in den ?letzten 6 Monaten)
das betrifft nur den sportschuetzen gem §11b bezueglich anrecht auf erweiterung

was du beim erstantrag angibts ist meiner meinung nach komplett blunzn
ob du selbstjustiz ueben willst oder nicht interesiert bestenfalls den psychologen

du hast bei der erstaiusstellung einen rechtsanspruch auf zwei waffen
basta

egal aus welchem grund

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 13:08
von MannOMann
gewo hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 13:05
MannOMann hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 13:01
In Österreich ist das im Gesetz genau geregelt, was ein sportschütze ist. (Min. 12 Monate im Verein, 1xmonat schießen, 3 bewerbe in den ?letzten 6 Monaten)
das betrifft nur den sportschuetzen gem §11b bezueglich anrecht auf erweiterung

was du beim erstantrag angibts ist meiner meinung nach komplett blunzn
ob du selbstjustiz ueben willst oder nicht interesiert bestenfalls den psychologen

du hast bei der erstaiusstellung einen rechtsanspruch auf zwei waffen
basta

egal aus welchem grund
Stimmt, dachte op wollte eine verfrühte Erweiterung, beim erstantrag bringts nix

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 13:09
von tousibaer
§22 WaffG 1996 i.d.g.F sagt:

(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.

(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder
2. es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG) oder
3. es sich um einen Angehörigen der Militärpolizei oder
4. es sich um einen Angehörigen der Justizwache handelt.


Grüße

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 15:16
von MrRiesa
Es gibt so Gerüchte.. Geschichten..das bei Antrag zur Selbstverteidigung nur 1 Wbk Platz genehmigt wurde oder das es eine vorzeitige Erweiterung der Wbk Plätze unmöglich macht. (1 Waffe reicht zur SV und wenn die beim Büchsner ist, hast eh eine 2. Also wofür mehr Plätze)

Ich habe als Sportschütze ohne Verein oder dgl beantragt und sie auch bekommen, ohne Nachfragen ohne irgendwas.. Genau genommen hat mir die Sachbearbeiterin die Worte eh in den Mund gelegt.. "sie beantragen eine wbk als Sportschütze oder?"

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 16:01
von gewo
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 15:16
Es gibt so Gerüchte.. Geschichten..das bei Antrag zur Selbstverteidigung nur 1 Wbk Platz genehmigt wurde oder das es eine vorzeitige Erweiterung der Wbk Plätze unmöglich macht. (1 Waffe reicht zur SV und wenn die beim Büchsner ist, hast eh eine 2. Also wofür mehr Plätze).
seit der novelle ist die anzahl bei der neuausstellung fix 2 stk

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 17:43
von Chris Mannix
SV ,denn darauf hast du rechtsanspruch !

Re: WBK Antrag als Sportschütze

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 20:13
von Justin88
Chris Mannix hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 17:43
SV ,denn darauf hast du rechtsanspruch !
Richtig!
Hab ich auch so gemacht. Trotz "genuschel" des Beamten bei der Anmeldung!
Stichwort: Rechtsanspruch!