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Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 22:41
von Bullet893
Hallo an alle Pulverer!

Jetzt mal im ernst was ist erlaubt und was nicht? Ich bin bei dieser "Verhältnismäßigkeit einfach nur verwirrt"..
Meiner Ansicht nach versetze ich mich selber in eine Gesetzlich depperte Position wenn ich nach einem Hundebellen und einem komischen Geräusch mit meiner FFW auf den Weg mache um unser Haus zu "clearen", jetzt ist es im schlimmsten fall doch ein Einbrecher statt nur ein Fuchs im Garten und er ist laut SV Recht unbewaffnet (Sofern man das Einbruchwerkzeug zb Schraubenzieher oder kleine Brechstange nicht als "WAFFE sondern als WERKZEUG zählt". Warne ich? Warne ich nicht? Muss ich? Muss ich nicht? Wenn ich klar eine Waffe sehen kann --> klar wenn ich eine FFW sehe würde --> sofort und ohne mich bemerkbar zu machen handeln wenn dies möglich ist. Ja auch in den Rücken ob legal oder nicht denn diese Person ist meiner Meinung klar auf Geiselnahme oder tödliche Mittel aus...
Andererseits was mache ich bei einem Einbruch wo ich nach einem Fensterbruch jemanden stelle der leere Hände hat aber nicht auf meine Verbalen Warnungen reagiert und meine Waffe zb als "Fake geglaubt hat" (weil er/sie villeicht meine Sprache Deutsch/Englisch nicht versteht oder sogar ignoriert oder gar nicht hören kann wegen dem Adrenalin letzeres habe ich schon öfters gelesen/gehört von Veteranen) Letzteres ist mein Worst Case um welches ich mir immer und immer wieder Gedanken mache und ich finde im Jus keine Antwort dafür weil es ja im "Verhältnis" stehen sollte. Welches ja dann von meiner Seite nicht gegeben wäre. Aber wenn ich eine FFW offen in der Hand halte auf jemanden Ziele und ihn mit der Lampe/Laser blende und jemand auf mich zukommt (trotz Warnung oder Aufforderung sich zu ergeben) was soll ich dann bitte laut Gesetz noch machen ausser mich davor zu Schützen dass jemand mir gesagte FFW weg nimmt (ist ja dann auch eine zwickmühle weil die Waffe gesehen wurde und jene dem Täter bekannt ist) oder versucht Sie mir weg zu nehmen.? Ich bin ein normaler Mann mit 1,80cm und 75kg... gegen jemand schwereren oder sogar jemanden der sehr aggressiv handelt mit Nahkampferfahrung hätte ich keine Chance und er würde mir die Waffe wegnehmen und weiß der Gott was machen. Was mach ich da?

Gruß von einem verwirrten der auch gerne nach dem Worst Case seine WBK behalten möchte..

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 22:52
von ratpack
Du suchst nach einem Persil–Schein für Notwehr … den gibt es aber nicht … es is alles situationsbedingt und die Verwendung von Abwehrmittel is risikobasiert und gem. dem Grundsatz des geringsten schadenverursachenden mittels zu erfolgen … was das heißt sagt dir im Nachhinein der Richter…

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 22:57
von Extractor
Also vorneweg, ich kann dazu keine juristisch untermauerte Aussage machen, und wie Du selbst beschreibst, könnte man endlos Situationen phantasieren und ebenso endlos Konsequenzen.

Ich würde Schusswaffen in jedem Fall aus solch einer Sache draußen lassen. Ich glaube, dass das Gesetz dann praktisch immer den Waffenbesitzer abstraft, mindestens mit Waffenverbot, dieses aber auf jeden Fall. Und glücklicherweise sind wir nicht in den USA, dass wir das so häufig befürchten müssen, eine Schusswaffe bei einem Einbruch zu benötigen. Die haben andererseits aber auch Gesetze, die ihnen die Verteidigung mit einer Schusswaffe erleichtern.

Wenn bei uns ein Eindringling einen Bewohner überfallen und erschießen würde, würden wir am nächsten Tag in sämtlichen Tageszeitungen das grünrotlinke Geplärr nach einem totalen Waffenverbot zu lesen kriegen, und bestenfalls (schlimmstenfalls?) dürfen die Sportschützen dann nur mehr 5er Magazine an der Halbautomatik haben, als ob das irgendetwas mit solchen Angelegenheiten zu tun hätte.

Andererseits: Ich kenne Leute, bei denen ich wirklich dagegen wäre, dass sie eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung griffbereit halten dürfen. Und das sind nicht wenige, und sie sind es aus verschiedensten Gründen.

A gscheiter Prügel, ein gutes Pfeffergel, und gut ists. Das muss reichen, falls es wirklich erforderlich wird, sich physisch wehren zu müssen. Und man sollte vielleicht eine Idee haben, wie man vorgeht.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 23:00
von Extractor
ratpack hat geschrieben:
Mo 17. Jan 2022, 22:52
Du suchst nach einem Persil–Schein für Notwehr … den gibt es aber nicht … es is alles situationsbedingt und die Verwendung von Abwehrmittel is risikobasiert und gem. dem Grundsatz des geringsten schadenverursachenden mittels zu erfolgen … was das heißt sagt dir im Nachhinein der Richter…
Yep, punktgenau. Das Risiko trägt bei uns der Angegriffene, ist leider so.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 23:09
von Incite
Wenn du deine WBK behalten willst dann solltest du lieber nichts "clearen" oder jemanden "stellen". Das heißt du begibst dich selbst und absichtlich in eine Gefahrensituation.

Wenn jemand in mein Haus eindringen will verschanze ich mich im Zimmer mit der Waffe und rufe den Notruf. Bevor ich meine Zeit für irgendwelche unwahrscheinlichen Szenarien vergeude investierten wir lieber in Sicherheitsfenster und a gscheite Tür.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 23:20
von nerd
Incite hat geschrieben:
Mo 17. Jan 2022, 23:09
Wenn du deine WBK behalten willst dann solltest du lieber nichts "clearen" oder jemanden "stellen". Das heißt du begibst dich selbst und absichtlich in eine Gefahrensituation.

Wenn jemand in mein Haus eindringen will verschanze ich mich im Zimmer mit der Waffe und rufe den Notruf. Bevor ich meine Zeit für irgendwelche unwahrscheinlichen Szenarien vergeude investierten wir lieber in Sicherheitsfenster und a gscheite Tür.
+1
Dito und denke, dem ist nix besseres hinzuzufügen.
Viel mehr Rat wird der TE hier wohl auch nicht bekommen.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 23:28
von Hauptsacheesknallt
Wenn dich diese Person mit einem Schraubenzieher unmittelbar angreift, wird Notwehr argumentierbar sein. Wenn du dich absichtlich in eine Gefahrensituation begibst (zB er ist im Erdgeschoss und du im Obergeschoss), wird die Sache kritisch. Gerichte verstehen beim Einsatz von Schusswaffen keinen Spaß, vor allem dann nicht, wenn keine Notwendigkeit gegeben war. Klar ist das Eigentum ein notwehrfähiges Rechtsgut aber wenn er unten deinen Fernseher raustragen will, du extra ein Stockwerk überwindest um ihn zu stellen, dich vorher nicht einmal erkenntlich zeigst durch Rufe etc. und abdrückst, kommst du da nicht mehr straffrei raus.

Der Schusswaffeneinsatz ist ultima ratio und das letzte zur Verfügung stehende Mittel. Das ganze läuft auch nicht wie im Film ab und wer keine Ausbildung genossen hat, sollte gar nichts "clearen". Die Möglichkeit, dass da ein Fehler passiert und die Situation eskaliert, liegt auf der Hand. Die wenigsten Einbrecher haben eine Verletzungs- oder Mordabsicht, außer wenn sie das Gefühl haben, nicht mehr wegzukommen. Schusswaffen sind in Österreich für Zivilpersonen in 99,9% nur für die Jagd und den Schießsport notwendig. Wir haben keine Zustände wie in den USA, wo man zuerst schießt und dann fragt.

Deshalb abschließend: Wenn jemand einbricht schließt du dich im Zimmer ein, rufst den Notruf und machst dich erkenntlich. Die Waffe kannst du natürlich zur Sicherheit bei dir haben. ABER: nicht nachschauen, nicht den Helden spielen und nichts "clearen". Ansonsten ist der Verlust der WBK dein geringstes Problem, das kannst du mir glauben.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 23:53
von gewo
Incite hat geschrieben:
Mo 17. Jan 2022, 23:09
Wenn du deine WBK behalten willst dann solltest du lieber nichts "clearen" oder jemanden "stellen". Das heißt du begibst dich selbst und absichtlich in eine Gefahrensituation.

Wenn jemand in mein Haus eindringen will verschanze ich mich im Zimmer mit der Waffe und rufe den Notruf. Bevor ich meine Zeit für irgendwelche unwahrscheinlichen Szenarien vergeude investierten wir lieber in Sicherheitsfenster und a gscheite Tür.
so ist es

das was du als „clearen“ bezeichnest interpretiert dir der richter in aller regel als notwehrueberschreitung.
weil du dich absichtlich in eine situation begibst in der ein schusswaffengebrauch evt noetig ist und du die schaedigung des taeters dabei billigend in kauf nimmst.

kann man moegen
oder auch nicht

kann man gut finden
oder auch nicht

is aber so

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 02:54
von austria_fighter7
Gottseidank habe ich diesen Thread gelesen, denn ich war mir sicher, dass dieses sogenannte "clearen" gesetzmäßig ist. Wie ein kleines Lamm soll man sich in einem Zimmer versperren, während der Verbrecherabschaum im Rest meiner Wohnung wütet? Ich frage mich, wie es nur so weit kommen konnte, dass der edle Rechtsstaat den Verbrecher so schützt und andauernd versucht, uns gesetztestreue Bürger einzusperren. Ach, ich soll aufhören, von Stand Your Ground im österreichischen Gesetz zu träumen...

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 04:28
von Herakles
Wer genau ist der Täter und wer ist das Opfer bei einem Einbruch?

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 06:09
von DonPapa
Incite hat geschrieben:
Mo 17. Jan 2022, 23:09
Wenn du deine WBK behalten willst dann solltest du lieber nichts "clearen" oder jemanden "stellen". Das heißt du begibst dich selbst und absichtlich in eine Gefahrensituation.

Wenn jemand in mein Haus eindringen will verschanze ich mich im Zimmer mit der Waffe und rufe den Notruf. Bevor ich meine Zeit für irgendwelche unwahrscheinlichen Szenarien vergeude investierten wir lieber in Sicherheitsfenster und a gscheite Tür.
Das ist auch meine Ansicht. Ich habe meine Waffe auch im Schlafzimmer, bin kein Angsthase aber würde nicht aus dem Schlafzimmer rausgehen. man weiß nicht , wie viele es sind. Notruf und Warten, bis die Schlafzimmertür aufgeht und mal ein Schuss in die Decke und Ruhe ist es !!! Wenn man sich ganz sicher ist, dass jemand im Hause ist, dann vielleicht vorab einen Schuss in die Decke !
Frage stellt sich bei mir aber nicht, den meine Hunde nehmen vorab die Organspeden des Einbrechers an !

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 06:55
von Pirker
Bullet893 hat geschrieben:
Mo 17. Jan 2022, 22:41
Gruß von einem verwirrten der auch gerne nach dem Worst Case seine WBK behalten möchte..
Ich würde an deiner Stelle eine andere Herangehensweise an die Problematik in Betracht ziehen.

Was du nach dem Worst Case behalten möchtest, ist "dein Leben".

SV dient zum Schutz deines Lebens und deines Hab und Guts. Um ersteres zu schützen würde ich aber nicht mit der FFW im Garten herumrennen und eventuelle Einbrecher suchen, sondern Bereithalten um mein Leben und das meiner Familie im Notfall zu schützen, die WBK ist blos ein Stück Papier oder mittlerweile Plastik mit dem ich mir im Zweifelsfall weder was kaufen noch essen kann.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 07:02
von kemira
Selbst wenn "clearen" gesetzmäßig wäre, ist es nicht besonders schlau, sich alleine, bestenfalls noch in einer Mischung aus Schlaftrunkenheit und Adrenalinrausch, in eine unbekannte Situation mit unbekannter Anzahl von Opponenten zu begeben, von denen man nicht weiß, wie weit sie zu gehen bereit sind. Heldenhaft von mir aus, aber nicht extra clever.
Es hat realistisch betrachtet nicht mal die Hälfte von uns nicht mal die Hälfte der kämpferischen Fähigkeiten, die sie sich selbst zuschreibt (siehe auch Dunning-Kruger-Effekt), wohingegen etliche zeitgemäße Eigentumsumverteiler, vor allem aus östlichen Gefilden, durchaus entsprechende Hintergründe mitbringen.
Da es in diesem Spiel kein "Game over - try again?" gibt, bleibe ich im Fall der Fälle mit meiner Familie lieber in einer sicheren, leicht zu verteidigenden Position, in der alle taktischen Vorteile bei mir liegen, anstatt mit stolz geschwellten Eiern zu riskieren, dass meine Mädels danach zusätzlich zum Schock des Eindringens in die Privatsphäre noch damit leben müssen, dass ihr guter alter Kemira nicht mehr unter ihnen weilt.

Your opinion may differ.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 07:04
von doc steel
Extractor hat geschrieben:
Mo 17. Jan 2022, 22:57
Andererseits: Ich kenne Leute, bei denen ich wirklich dagegen wäre, dass sie eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung griffbereit halten dürfen. Und das sind nicht wenige, und sie sind es aus verschiedensten Gründen.
Die Mehrheit ist es. Aber das ist ein ganz heikles Thema, das man nicht allzu sehr öffentlich breittreten soll.
Weil man damit nämlich unseren Gegnern in die Hände spielt.
A gscheiter Prügel, ein gutes Pfeffergel, und gut ists. Das muss reichen, falls es wirklich erforderlich wird, sich physisch wehren zu müssen. Und man sollte vielleicht eine Idee haben, wie man vorgeht.
Was i immer sag, metricher Akaziprügel, ressourcenschonend, biologisch abbaubar, der Umwelt zuliebe.

Noch was entscheidendes:
Stellen wir uns vor es hat jemand eingebrochen, es kam nicht zum unaussprechlichen und dem Haus/Wohnungsbesitzer ist es gelungen den Einbrecher mit der Waffe in Schach zu halten bis die herbei gerufene Polizei kommt.
Die Polizei kommt an und das erste was die Polizisten sehen ist jemand "der mit einer Waffe einen anderen bedroht"!
Die Polizisten kennen im Regelfall den Haus/Wohnungsbesitzer nicht. Und den Einbrecher auch nicht. Die wissen nicht wer wer ist.
Und aus der Situation heraus können sie Gut und Böse in den meisten Fällen auch nicht erkennen. Zumindest tät ich mich nicht drauf verlassen. Du lebst also kurzfristig ned ganz ungefährlich.
Darüber tät ich auch einmal nachdenken.

Re: Notwehr bei Einbruch realistisch gesehen

Verfasst: Di 18. Jan 2022, 07:05
von Trijikon
"Realistisch" gesehen interessieren mich weder meine WBK noch eventuelle Rechtsfolgen wenn ich das Leben oder die Unversehrtheit meiner Familie bedroht sehe.
Das erinnert mich an die Worte eines Seminarleiters :
Wenn sie die Treppe nach oben kommen wollen haltets drauf mit allem was ihr habt.
Wenn es nur um die Verteidigung meins Eigentums (Erdgeschoss) geht ist es nicht mehr ganz so einfach.
Sollte ich zweifelsfrei erkennen das der Täter unbewaffnet ist würde ich nur einen Warnschuss abgeben.
Sollte er dann auf mich zukommen gilt obiges denn auch ohne Waffe sehe ich dann mein Leben als bedroht an.
Und bitte nichts erzählen über die Polizei regelt das oder die Versicherung zahlt eh.
Beide Male habe ich nachweislich ganz andere Erfahrungen gesammelt!
So nebenbei bemerkt ist der Richter nicht unbedingt auf der Seite des Einbrechers wie etliche Notwehr Urteile
in Österreich (aber auch in Deutschland) zeigen.
D: Freispruch für Zuhälter der durch die Türe einen Polizisten erschossen hat welcher sich nicht durch Rufe als solcher zu erkennen gegeben hat sondern versucht hat die Türe aufzubrechen.
Ö:Juwelier der einen flüchtenden (aber noch mit Beute) Räuber von hinten erschossen hat.
Kollege von mir (Trafikant) der einen Einbrecher durch den Rollladen hindurch erschossen hat (sicher grenzwertig aber ohne ernste Folgen für den Schützen)

Wichtig ist nachher immer nur eines:
Keine Aussage ohne Rechtsbeistand! (bitte auch der Familie einbläuen)

Österreich ist trotz aller Unkenrufe ein Rechtsstaat und ich vertraue auf eine gerechte Urteilsfindung!

LG Wolfgang