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Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maria
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Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von Maria » Di 18. Jan 2022, 10:21

Hy
Weiss jemand was seit kurzem neu an Änderungen beim Waffengesetz hinzu gekommen ist?
Bei meiner Antrag Stellung auf WBK sagte man mir man muss noch eine Anfrage machen weil das jetzt neu ist ab Jänner 2022.
Offenbar scheint es dabei sich aber nicht um das Strafregister zu handeln, weiss da jemand was genaueres..?


Danke...
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kuni
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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von kuni » Di 18. Jan 2022, 10:47

Es wird eben geprüft ob du nicht ein Amtsbekannter Terrorist bist, der jetzt doch legal eine WBK bestellt weil er nebenbei Sportschütze werden will ....

John Connor
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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von John Connor » Di 18. Jan 2022, 10:48

Maria hat geschrieben:
Di 18. Jan 2022, 10:21
Hy
Weiss jemand was seit kurzem neu an Änderungen beim Waffengesetz hinzu gekommen ist?
Bei meiner Antrag Stellung auf WBK sagte man mir man muss noch eine Anfrage machen weil das jetzt neu ist ab Jänner 2022.
Offenbar scheint es dabei sich aber nicht um das Strafregister zu handeln, weiss da jemand was genaueres..?


Danke...
Neu ist, dass auch bei der WBK geprüft wird, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, man werde einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz begehen (man wird also künftig auch bei der WBK staatspolizeilich üerprüft, beim WP war das auch bisher schon so).

Außerdem wird jetzt auch überprüft, ob man wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Eine Überprüfung wegen „schwerer Verwaltungsübertretungen im Zustand der Trunkenheit“ und bei wegen Delikten nach dem StGB gabs auch bisher schon.

Wenn also was die Wartezeit verlängert, ist das die staastpolizeiliche Überprüfung. Da das in der Regel eigentlich nicht so kompliziert ist, sollte sich das zeitlich schwer in Grenzen halten.

Gruß
J.

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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von Maria » Di 18. Jan 2022, 11:11

Außerdem wird jetzt auch überprüft, ob man wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Eine Überprüfung wegen „schwerer Verwaltungsübertretungen im Zustand der Trunkenheit“ und bei wegen Delikten nach dem StGB gabs auch bisher schon.
Du meinst jetzt Strafsachen wie Raub, Mord, Überfälle oder sowas..? Oder was Definiert man als Schwere Verwaltungsübertretung..?
Ja Alkoholkonsum oder Drogen hab ich mir schon gedacht aber das alleine kam mir ein wenig unvollständig vor.
Es wird eben geprüft ob du nicht ein Amtsbekannter Terrorist bist, der jetzt doch legal eine WBK bestellt weil er nebenbei Sportschütze werden will ....
Naja bei Terror, Sekten, Rechtsextreme oder ähnliche Gruppierungen würde es ja sowieso gleich aufscheinen kann ich mir vorstellen ?
ich meine bei sowas ist man dann ja sowieso registriert also solcher sofort bei der Waffenbehörde ?
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John Connor
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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von John Connor » Di 18. Jan 2022, 11:21

Maria hat geschrieben:
Di 18. Jan 2022, 11:11
Außerdem wird jetzt auch überprüft, ob man wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Eine Überprüfung wegen „schwerer Verwaltungsübertretungen im Zustand der Trunkenheit“ und bei wegen Delikten nach dem StGB gabs auch bisher schon.
Du meinst jetzt Strafsachen wie Raub, Mord, Überfälle oder sowas..? Oder was Definiert man als Schwere Verwaltungsübertretung..?
Ja Alkoholkonsum oder Drogen hab ich mir schon gedacht aber das alleine kam mir ein wenig unvollständig vor.


Nein. Raub, Mord, Überfälle sind gerichtliche Straftaten nach dem StGB, keine Verwaltungsübertretungen.
Das kann zB eine auffallend schwere Übertretung nach der StVO sein (vollfett mit 130 km/h im Ortsgebiet könnt ich mr zB gut vorstellen)

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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von Maria » Di 18. Jan 2022, 11:46

Nein. Raub, Mord, Überfälle sind gerichtliche Straftaten nach dem StGB, keine Verwaltungsübertretungen.
Das kann zB eine auffallend schwere Übertretung nach der StVO sein (vollfett mit 130 km/h im Ortsgebiet könnt ich mr zB gut vorstellen)
OK verstehe, danke dir für die nette Auskunft bzw. Hilfe.

Bei mir ist es überraschend schnell gegangen ich musste nichts ausfüllen einfach nur die Bekannten Papiere mit dem Test usw. abgeben mein Foto und das Geld, die Rechtfertigung ist ja schon im Gutachten vermerkt gewesen.
Man meinte zu mir jetzt kommt noch eine anfrage weil das neu ist ab Jänner 2022 wenn das Ok ist wird die Karte ausgestellt.
Über Strafregister oder sowas nichts gefragt kann das sein das die Bearbeiter schon alles dort direkt aufscheinen haben..?
Ich dachte mir das gesagt wird das noch diese Auskunft auch eingeholt wird aber wurde nichts davon gesagt.
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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von Promo » Di 18. Jan 2022, 16:56

Änderungen seit Jänner sind diese hier (runter scrollen bis zum WaffG): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_211.html
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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von Maria » Di 18. Jan 2022, 20:57

nderungen seit Jänner sind diese hier (runter scrollen bis zum WaffG): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_211.html
Waren die den nicht schon vorher auch..? Ich kann da nicht so recht erkennen was da neu sein soll..?
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Re: Änderung im Waffengesetz seit Jänner 2022..?

Beitrag von Promo » Mi 19. Jan 2022, 11:09

Wenn du den Text ganz oben liest, dann siehst du, dass diese Änderungen zum 13.12.2021 in Kraft getreten sind.
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