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Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 16:26
von Exitus
Hi
Rein aus Interesse möchte ich wissen ob man in Österreich einen Taser führen darf.
Wenn mich nicht alles täuscht fällt so ein Gerät ja in die Kategorie C und somit sollte ein führen mit Waffenpass oder eigentlich sogar mit einer Jagdkarte legal sein.
Danke
Greetings Oliver

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 16:46
von Da_Mani
Kontaktelektroschocker sind frei, die anderen sind Kat. C , ob das mit Jagdkarte funktioniert bin ich mir nicht sicher.

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:10
von nerd
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.

Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:16
von Mindfreeq
In einem früheren Thema hier kann ich mich erinnern das ein Taser als Kat. B genannt wird. Müsste man in der Sufu sicher noch was darüber er finden.

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:20
von Exitus
nerd hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:10
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.

Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
Meines Wissens gilt das für Kategorie B Waffen.
Die gültige Jagdkarte sollte ja generell zum Führen einer Kat C berechtigen.
Oder täusche ich mich jetzt?

Edit: Paragraph 35/2/2

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:58
von nerd
Exitus hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:20
nerd hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:10
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.

Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
Meines Wissens gilt das für Kategorie B Waffen.
Die gültige Jagdkarte sollte ja generell zum Führen einer Kat C berechtigen.
Oder täusche ich mich jetzt?

Edit: Paragraph 35/2/2
Ich habe das so wie geschrieben in Erinnerung. Führen, also geladen außerhalb eines Behältnisses, geht nur mit JK im Rahmen der Ausübung der Jagd, egal ob B oder C.
Wenn's anders wäre korrigiert mich bitte, aber ich hätte das so verstanden. Nachschlagen kann ich gerade nicht.

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:06
von Wilhelmshoehe
Führen von Kat. C rein dem WaffG nach prinzipiell mit gültiger Jagdkarte unbeschränkt und im ganzen Bundesgebiet. Jetzt kann man diskutieren ob mit "von solchen Schusswaffen" nur Jagdwaffen gemeint sind oder generell alle Kat. C.
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.

(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
  1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
  2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen;
  3. als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken; dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
  4. sich als Schießsportausübende mit ungeladenen Schusswaffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
Das mit dem eigenen Revier kommt, ohne ins Detail zu gehen (es gibt einen eigenen Thread dazu), von einem Verbot im Jagdgesetz ggü. Gewehren. Achtung: Davon gibt's 9 Varianten (9 Bundesländer, 9 Landesjagdgesetze...) und gilt unabhängig von einer waffenrechtlichen Bewilligung, also auch für Personen mit Waffenpass und/oder § 18 Ausnahme!

Bei einem Taser wird man diesbezüglich keine Probleme mit dem Jagdgesetz haben. (Außer man geht wirklich damit jagen und zwar selbst dann wenn man zur Jagd im Revier berechtigt wäre...)

Re: Taser führen

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:40
von AUG-andy

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 08:38
von gewo
nerd hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:10
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
näh

fuehren von kat C fuer jaeger generell (auch geladen) ueberall erlaubt

fuehren von kat C fuer sportschuetzen (nur ungeladen) erlaubt am weg vom und zum beh. genehmigten schiesstand

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 09:39
von Exitus
Das einzige was mich noch ein wenig verwirrt ist, dass im Paragraph 35 nur von Schusswaffen der Kategorie C die Rede ist.
Fällt ein Taser jetzt unter Schusswaffe oder nur unter Waffe?

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 09:44
von gewo
Exitus hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 09:39
Das einzige was mich noch ein wenig verwirrt ist, dass im Paragraph 35 nur von Schusswaffen der Kategorie C die Rede ist.
Fällt ein Taser jetzt unter Schusswaffe oder nur unter Waffe?
abwehrfaehigkeit eines menschen herabsetzen?
ja?
waffe

geschoss durch lauf?
ja?
schusswaffe

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 09:45
von trenck
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:38
nerd hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:10
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
fuehren von kat C fuer sportschuetzen (nur ungeladen) erlaubt am weg vom und zum beh. genehmigten schiesstand
Sorry fürs Klugsch..., aber dann ist es doch nicht "führen", oder?

trenck

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 09:48
von gewo
trenck hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 09:45
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:38
nerd hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:10
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
fuehren von kat C fuer sportschuetzen (nur ungeladen) erlaubt am weg vom und zum beh. genehmigten schiesstand
Sorry fürs Klugsch..., aber dann ist es doch nicht "führen", oder?

trenck
doch

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 10:12
von gewo
eine Schusswaffe führt wer sie nicht transportiert

eine Schusswaffe transportiert wer
- sie nicht zugriffsbereit hat
- sich mit ihr auf einem zulässigen Weg befindet die mit dem Besitz oder der rechtmäßigen Verwendung der Schusswaffe im Zusammenhang steht
- den weg mit der waffe nicht fuer andere als unbedingt erforderliche zwecke unterbricht
- sie nicht in der bekleidung oder in einer direkt am körper befestigten tasche bei sich hat
Ect
ALLE bedingungen muessen eingehalten werden sonst ist es keinntransport

Der Umstand dass die Schusswaffe ungeladen ist - alleine für sich genommen - ändert nichts am führen

Re: Taser führen

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 14:46
von Waldkatzi
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 10:12
eine Schusswaffe führt wer sie nicht transportiert
Im Waffenführerscheinkurs erfuhr ich, daß im Gesetz aufgeführt ist, daß man auf dem eigenen eingefriedeten Grund oder wenn dessen Besitzer die sogenannte Führbitte erhört, eine Waffe eben auch nicht führen kann, da der Versuch, sie trotzdem zu führen oder jemanden dazu zu verführen, sie zu führen, dazu führt, daß sie fürwahr eben doch nicht geführt wird, weil das dann ja dort kein Führen ist.